Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
29. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 März 28

7
78

8

29. Sitzung des Kurfürstenrats


9
Münster 1646 März 28

10
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 507–513. Vgl. ferner
11
Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 27 fol. 189’–190; Kurköln zA I fol. 206’–208’ ( damit
12
identisch Kurköln spA I fol. 447–451’, Kurköln spA Ib fol. 469–474 und Kurköln
13
zA Extrakt fol. 17’ ); Kurbayern K II fol. 209–213’ ( damit identisch Kurbayern spA II
14
p. 729–738 ); Kurbayern Rp II.

15
Kurfürstenratsconclusum über die erste classe der schwedischen Replik: Zusätze in Sachen foedera,
16
Amnestie, Kriegskosten, Ständerechte, Handel.

17
Kurbrandenburgische Sonderwünsche: Überprüfung des Kurfürstenratsconclusums durch jede einzel-
18
ne kurfürstliche Gesandtschaft, Beilegung des kurbrandenburgischen Votums, Geltung von Mehr-
19
heitsbeschlüssen .

20
Getrennte Übergabe der Conclusen der einzelnen Reichsräte anstelle eines Gesamtgutachtens. Ver-
21
lesung der Conclusen in pleno.

22
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
23
bayern , Kurbrandenburg.

[p. 556] [scan. 680]


1

31
556, 1 –559, 28 Kurmainz – werden] Statt dessen in Kurmainz Rk nur: Das Kurfürstenrats-
32
conclusum über die erste Klasse der schwedischen Replik wird verlesen, von Kurtrier und Kur-
33
köln werden einzelne Zusätze vorgeschlagen.
Kurmainz bringet vor, waß in den gehaltenen ratgängen super prima
2
classe Schwedischer replicq

34
2 undt – articulis] Statt dessen in Kurbayern K II, spA II : unnd der darin enthaltenen
35
3 membris, weil das 4. in puncto gravaminum uff absonderliche handtlung auß-
36
gestelt .
undt Francicis articulis vorkomben, habe zu
3
papier bracht

38
Druck im Rahmen der kfl. Gesamt-Correlation bei Meiern II S. 915 –921.
. Undt weillen es herkommen, daß die auffgesetzte bedencken
4
in dem churfürstenrath communicirt werden, alß ist zu solchem endt diese
5
zusammenkunfft angestelt; undt wirdt der auffsatz abgeleßen, gestalt die
6
hinc inde beyfallende erinderungen zu thun.

7
Kurtrier . Agit gratias directorio wegen der angekerter bemühungh in
8
auffsetzungh deß bedenckens, undt weillen daßelbe den maioribus gemeß
9
undt alle rationes woll eingeführt befinden, so weiß sonderlich nichst zu
10
erinderen

37
10–11 alß – setzen] Fehlt in Kurköln z A. I, spA I, Ib, Kurbayern K II, sp A II.
alß in puncto foederum, da „geschieht“ gesetzt wirdt in praeterito,
11
wehre darfur in futuro „geschehen wirdt“ zu setzen.

12
Kurköln . Bedancket sich gleichergestalt undt hatt im ubrigen wenig anzu-
13
regen alß etwaß in puncto amnistiae, ubi ponitur, daß chur-, fürsten undt
14
standten alles solle reciproce restituirt werden. Weillen nuhn notorium, daß
15
auch anderen privatis daß ihrige endtzogen, so hielte, es kondte beygesetzt
16
werden „auch mediatständten undt particularen“.

17
2 do . Wirdet in eodem passu vermeldet, daß der kriegskosten halber keine
18
gütter sollen vorendthalten werden, addendum putat nach kriegscosten:
19
„oder anderen praetext“.

20
In puncto iurium et privilegiorum erindert, ob nicht vor die allergnedigste
21
erklehrungh agendae Caesari gratiae, ipseque insuper rogandus, fahls der
22
friedt nicht solte sogleich erhalten werden, die verordtnungh zu thun, daß
23
chur-, fürsten undt ständte wieder die iura undt privilegia von den kriegs-
24
ministris nicht beleidiget oder beschwerdt werden.

25
In puncto commerciorum wegen der zöll, imposten undt licenten

39
Lizenten waren Konzessionsabgaben für den von den Armeen gestatteten Handel und Verkehr.
40
Im südlichen Rheinland waren Lizentorte Boppard, Engers, Bernkastel, Ehrang, Welschbillig,
41
im nördlichen Heinsberg, Eschweiler, Zons, Siegburg, Beyenburg, Attendorn, Hamm, Paderborn,
42
Vechta. Am Niederrhein wurden die Lizenten bei den Stromzöllen geleistet ( Kuske S. 185f.).
addendum
26
videtur: „so bey diesen kriegsleuffen angeordtnet oder erhöhet worden“.

27
Kurbayern . Agendae Moguntinis gratiae, daß sie daß bedencken auffge-
28
setzt ; undt weillen es conforme votis, die fundamenta undt rationes auch
29
eingeführt, so weiß hauptsächlich nichts zu erinderen, vergleicht sich dero-
30
wegen mit Trier undt Cöln.

[p. 557] [scan. 681]


1
Kurbrandenburg . Wolte sich ebenergestalt bedancken,

30
1–3 wahn – kondte] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
wahn ihr votum
2
eingeführt wehre; hielte nöttigh, daß die bedencken communicirt würden,
3
damit sie gegen die protocolla halten undt darmit conferiren kondte.

4
Im anfangh wirdt gesetzt „unanimiter vel per maiora“. Soviell daß erste
5
membrum angehet, hatt seine richtigkeit, quoad alterum aber hatt es andere
6
meinungh, sich deßwegen auff sein abgelegtes votum in puncto amnistiae
7
beziehendt, weillen in ecclesiasticis die maiora locum nicht haben

36
Auf dem Nürnberger Kurfürstentag von 1640 waren die katholischen Kurfürsten in der Amnestie-
37
frage bereit, ein zwiespältiges Bedenken an den Kaiser zuzulassen; so weit kam es jedoch nicht
38
( Brockhaus S. 118f.).
, undt
8
würde ia sehr beschwerlich sein, wahn selbige darin gelten solten. Hette
9
sich nicht versehen, daß ihr votum

39
Druck des kurbrandenburgischen Votums über die Amnestie bei Meiern II S. 931 –935.
solte außgelaßen werden, weillen deßo
10
insertion außdrücklich begert; hoffet, solle noch geschehen, weillen Brande-
11
burgh wegen deß hertzogthumbs Jägerndorffs particulariter interessirt.
12

31
12–13 Anno – gehalten] In Kurköln zA I, spA I, Ib fehlt Hinweis auf das Präjudiz
32
von 1636. Laut Kurbayern K II, spA II nennt Kurbrandenburg als beispielgebend aus-
33
drücklich
den Fürstenrat in Osnabrück.
Anno 1636 seye es geschehen undt werde itzundt im fürstenrath auch also
13
gehalten, in deßo verpleibungh müste die habende gerechtsame mit einer
14
bedingnuß verwahren. Können die vota nicht gar eingerückt werden, so
15
wehre zum wenigsten in passibus servientibus davon meldungh zu thun
16
undt die notturfft zu beobachten.

17
Kurmainz . Habe die erinderungen angehört undt will selbige dem auffsatz
18
einverleihen, habe auch vernohmen, waß von Brandenburgh erindert undt
19
begert worden. Die bedencken hatt man niehmahlen nach hauß commu-
20
nicirt , sonderen

34
20 in pleno] Danach zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II:
35
und vorher in collegio.
in pleno verleßen; hielte darfur, es wehre noch dabey zu
21
laßen.

22
Ratione conclusi per maiora vel unanimiter facti, davon geschicht meldungh
23
im eingangh. Ob aber daß Brandeburgische votum zu inseriren, auch die
24
begerte communication zu verstatten, daruber will die gedancken ver-
25
nehmen undt sich gern vergleichen

40
Auch auf dem Regensburger Reichstag von 1613 hatten Kurpfalz und Kurbrandenburg – mit
41
Unterstützung Kursachsens – die Beilegung ihres abweichenden Minderheitenvotums in der
42
Kontributionsfrage (und zwar entweder ins Protokoll oder in die kfl. Relation) verlangt ( Haas
43
S. 73).
.

26
Kurtrier . Von Churbrandeburgh werde communication bedenckens undt
27
insertio voti begert, weillen es einestheils religionssachen betriefft, Ihre
28
Churfürstliche Durchlauchtt auch wegen Jägerndorff interessirt. Quoad
29
1 um ist daß reichßherkommen kündig, undt wehre es dabey billig zu laßen.

[p. 558] [scan. 682]


1
Wahn doch Brandeburgh auff der communication bestehen solte, kan sie
2
citra consequentiam woll gestattet werden.

3
Ad 2. Die maiora haben in politicis allezeit statt- undt platzgehapt, die
4
religionssachen auch ihre weiß. Weillen nuhn daß guttachten auff lautere
5
politica gerichtet undt die religionsdifferentiae absonderlich verhandlet
6
werden, alß wehre es bey dem schluß zu laßen.

35
6–8 Nachdemahlen – so] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
Nachdemahlen yedoch von
7
den Augspurgischen confessionsverwandten ihre vota im fürstenrath
8
absonderlich eingefürth werden, so magh woll leyden, daß Brandeburgh
9
deßgleichen geschehe. Wehre aber bey dieser sachen umb so unnöttiger,
10
weillen im guttachten allen laedirten ständten ihre notturfft vorbehalten
11
wirdt, under welche Jägerndorff auch köndte verstanden werden.

12
Kurköln . Uber diese materi ist von Churtrier gutte anregungh beschehen.
13
Erindert sich auch, daß auff allen tägen, sogar auch in praesentia electoris
14
Saxoniae zu Mühllhaußen die guttachten nicht communicirt, sonderen
15
abgeleßen worden; darumben es dabey zu laßen.

16
2 dum . Ist von Trier auch woll erleutert, undt kan absque maioribus nichst
17
woll geschloßen werden.

36
17–19 Im – solle] Diese Einschränkung fehlt in Kurbayern K II, spA II; laut Kur-
37
köln
zA I, spA I, Ib wird dagegen klar ausgesprochen, daß nach der – zu billigenden –
38
Meinung der religionisten die Mehrheit in Religionssachen, die aber allerdings ad grava-
39
mina verwiesen, nicht gilt.
Im reich aber haben die politica undt religions-
18
sachen ihren geweisten wegh, dabey es sein unverenderliches bewenden
19
haben solle.

20
Ob aber daß particularvotum beyzulegen, erindert sich, wie es darmit alle-
21
zeit gehalten worden. Weillen doch von protestirenden dieser conventus
22
pro extraordinario gehalten wirdt undt dabey viell sachen gegen daß löb-
23
liche reichßherkommen pro amore pacis durchgehen, so magh es auch
24
woll, tarnen absque praeiudicio, in hoc passu geschehen undt gedüldet
25
werden.

26
Kurbayern . Wehre billig, daß alter modus observirt würde. Wie von Cölln
27
angeregt, also wehre es auch

40
27 zu Regenßburgh] Gemeint laut Kurbayern K II, spA II der Reichstag von 1641.
zu Regenßburgh gehalten worden.

28
Ad 2., ob particularia vota dem guttachten zu inseriren, haltet wie Trier,
29
gleichwoll ohne nachtheillige consequentz, insonderheit weillen dieser nach
30
inhalt deß Churcölnischen voti ein extraordinari convent sein solle.

31
Sonsten seindt die maiora in politicis giltig, wie diese materi ist, dan die
32
ecclesiastica a parte tractirt werden; undt nachdeme in dem guttachten
33
einem ieden sein interesse vorbehalten wirdt, so hatt Churbrandeburgh
34
wegen Jägerndorff sich umbsoweniger zu beschwehren.

[p. 559] [scan. 683]


1
Kurbrandenburg . Hatt wegen der communication darumb angestanden,
2
weillen sonderlich bey diesem puncto interessirt, undt nachdeme der con-
3
ventus extraordinarius, so hatt daß alte herkommen in ordinariis umbso-
4
weniger platz.

33
4–6 Vor – worden] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
Vor diesem ist die communication mehr geschehen, wie auch
5
Brandeburg selbst, maßen es auch anno 1636 zu Regenßpurgh vor gutt
6
angesehen worden.

7
Ratione maiorum bleibet bey der gethanen erinderungh, politica haben ihre
8
abgesteckte maß, amnistia aber laufft in die

34
8 ecclesiastica] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib: zeige sich auß der von den
35
herrn catholischen selbst gemachten division de anno 1630 et 1627 in ecclesiasticis
36
et politicis.
ecclesiastica, undt gelten da-
9
rumben die maiora billig nicht.

10
Daß sonsten ihr votum beygelegt solle werden, thutt sich bedancken, wahn
11
es aber eingerückt werden köndte, würde es lieber sein. Der generalvor-
12
behalt im bedencken seye nicht sufficient, sonderen muß ein ieder standt,
13
so laedirt, crafft der amnisti restituirt werden; wiedrigens hette sich mit
14
einer protestation zu salviren.

15
Kurmainz .

37
15–18 Ad – inseriren] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib: laut Kurbayern K II, spA II
38
greift Kurmainz noch die Meinung Kurtriers, Kurkölns und Kurbayerns auf, daß die maiora
39
wie eh und je so auch jetzt in politicis zu halten sind.
Ad 1 mum haltet Churtrier darfur, eß seye daß bedencken zu
16
communiciren, Cöln undt Bayeren aber, bey dem herbrachten stylo zu
17
verpleiben. Dan halten vorstimmende darfur, Brandeburgische votum
18
seye beyzulegen, Brandeburgh aber begert, es zu inseriren.

19
Mayntzischentheils erindert man sich ad 1 um deß alten herkommens, daß
20
die auffgesetzte guttachten nicht communicirt, sonderen pflegen verleßen
21
zu werden. Ohne seye es zwar nicht, daß selbiges guttachten, so wegen der
22
wahll anno 1636 auffgesetzt worden, zur communication kommen. Daß
23
ist aber nicht ex debito geschehen, sonderen hatt es dem directorio frey-
24
gestanden , wie es auch von selbsten undt auß sich gethan. Undt kan sich
25
derowegen einigen conclusi nicht erinderen undt haltet darfur, die commu-
26
nication seye umb so unnöttiger, weillen daß votum Brandeburgicum solle
27
beygelegt werden;

40
27–28 sie – werden] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ib nur: welches
41
votum sie in eventum ad mundum pringen lassen und ihnen zur selbstiustifica-
42
tion zustellen wolten.
sie haben es gleichwoll auch also stylisirt, daß es kan
28
eingerückt werden.

29
Andere umbfräge.

30
Die fürstliche haben ihre relationes fertig, seindt aber darin different, ob
31
sie absonderlich zu ubergeben oder in ein gesambtes guttachten zu bringen.
32
Kommet dannenhero in consultationem: ob die absonderliche relationes

[p. 560] [scan. 684]


1
zu verstatten oder 2 do in ein guttachten zu bringen

31
1–2 undt – anzuhören] Fehlt in Kurmainz Rk, wo nur noch das kurtrierische Votum
32
auf die vorherigen beiden Fragen stellvertretend für die Gesamtmeinung der kurfürstlichen
33
Gesandten folgt und entsprechend 8–19 undt – vorstimmenden] wegfällt.
undt 3º, ob sie in pleno
2
anzuhören.

3
Kurtrier . Kürtzlich ad 1 um . Weillen man in puncto amnistiae discrepant
4
undt ein yeder bey seiner meinungh ungezweiffelt verpleiben wirdt, dieß
5
auch ein extraordinarius convent sein solle, so hielte darfur, eß kondten die
6
drey relationes ohne praeiuditz absonderlich ubergeben werden, dabey die
7
herren Kayßerliche plenipotentiarii zu bitten, daß sie die momenta rationum
8
reifflich

34
8 erwegen] Aus Kurtrier spA für irrtümlich erwogen der Vorlage eingeseitzt.
erwegen undt, waß sie dem reich undt dem erwünschten frieden
9
ahm nützlichsten zu sein befinden werden, darauß ziehen wollen; undt
10
womit alle gesandten von den consiliis parte undt nachricht haben mögen,
11
so wehre der unvorgreifflicher meinungh, daß alle auffsätze gegen bevor-
12
stehenden sambstagh abendts in pleno zu verleßen.

13
Kurköln . Vergleicht sich mit dem Churtrierischen voto,

35
13–16 cui – conventus] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
cui addendum
14
censet, daß in der ubergebender schrifft die herren Kayßerliche zu ersuchen,
15
daß sie bey diesem weßen deß reichs wollfahrt undt fundamentalsatzungen
16
in acht nehmen wollen; conformirt sich de tempore conventus.

17
Kurbayern . Vergleicht sich ebenmeßigh, tamen citra praeiuditium.

18
Kurbrandenburg . Deßgleichen.

19
Kurmainz schließet mit vorstimmenden.

Dokumente