Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
28. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 März 21

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28. Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 März 21

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 26/27 fol. 182’–189’ = Druckvorlage; damit identisch
27
Kurmainz Rs FrA . Fasz. 20. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier spA
28
p. 473–485 ); Kurköln zA I fol. 201–206’ ( damit identisch Kurköln spA I fol. 434–447,
29
Kurköln spA I b fol. 453’–468’ und Kurköln zA Extrakt fol. 17’ ); Kurbayern K II
30
fol. 196–208’ ( damit identisch Kurbayern spA II fol. 707–728 ); Kurbayern Rp II.

[p. 545] [scan. 669]


1
Vierte Klasse der schwedischen Replik: Friedensexekution.

2
Entlassung und Austausch der Gefangenen, besonders des Herzogs Eduard von Braganza. Zurück-
3
gabe der besetzten Festungen, von Geschützen und Munition. Abdankung der Heere. Für wen wird
4
der Friede gelten? Unterschrift und Ratifikation des Friedens.

5
Jülicher Erbfolgestreit. Katholische Deputation zur Beratung der Gravamina.

6
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
7
bayern , Kurbrandenburg.

8
Kurmainz . Der vorgesterigen veranlaßung nach werde bey dießer session
9
von der 4 ten und letzten classen Schwedischer replic zu reden sein, welche
10
auf der execution deßen, waß alhie per tractatus geschloßen werde, bestünde
11
und in specie

12
1º auff dimissione et permutatione captivorum et nominatim principis
13
Eduardi,

14
2. restitutione locorum,

15
3. exauthoratione militiae,

16
4. enumeratione principum comprehendorum in ipsa pacificatione,

17
5. subscriptione plenipotentiariorum,

18
6. ratificatione.

19
Und weiln dieße classis und darunder begrieffene puncta pacem conclusam
20
praesupponiren

38
20–27 und – ohneracht] Der zweite Teil der Proposition fehlt in Kurköln zA I, spA I,
39
Ib, zA Extrakt, Kurbayern K II, spA II.
und fast alle durch den friedenschlueß ihre erledigung
21
erlangen, also bloße executionem facti respiciren, so mögte ihres ermeßens
22
wohl wenig dabey zu erinnern sein, außer dem, waß bey dem ersten,
23
zweyten und dritten articul ratione Eduardi principis, 2º außvolgung der
24
mobilien auß den vestungen und 3º exauctoratione militum und der Schwe-
25
dischen dabey uber die in Kayßerlicher responsion ad articulum 14 pro-
26
positionis Suecicae gesetzete wortt „retento ex iis qui volent et in suos
27
status traducto eo tantum etc.“

42
Vgl. Meiern I S. 622 ( ksl. Responsion ) mit Meiern II S. 199 ( schwedische Replik ).
. Dießem gleichwohl ohneracht wolten sie
28
der herrn vorstimmenden meinung, waß Ihrer Kayßerlichen Mayestät bey
29
dießen punctis einzurathen, gern anhören und sich eines gewißen mit
30
ihnen vergleichen.

31

40
31 Kurtrier ] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: Haben diese puncta in deliberation
41
gezogen undt mit instruction conferirt.
Kurtrier . Befinden, daß der mehrere theil dießer puncten die execution
32
des friedens berühre, insonderheit waß den ersten, nemblichen die dimission
33
und permutation der gefangenen belanget. Wehre solche sequela des frie-
34
dens , welche pillig zu werck zu stellen, und falle ihnen dabey nichts vor,
35
so Kayßerliche Mayestät zu erinnern, weiln man in den propositionen
36
hierin einig, außer waß den fürsten Eduardum belangend, welcher von
37
beyden cronen umb deßwillen ledig begehrt wird, weiln derselbe uf des

[p. 546] [scan. 670]


1
reichs boden gefangen und außer reich geführt

37
Siehe oben S. [ 429 Anm. 3 ] .
,

33
1–4 die – theten] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib. In Kurtrier zA, spA,
34
Kurbayern K II, spA II zusätzlich: Hielte deßen restitution billig, wahn er dem
35
außgeben nach ahn seines brüders action unschüldig.
die Hannseestätt auch
2
beträwet werden, daß gegen sie in ihren commercien, so sie in Portugal
3
haben, repressalien gebraucht werden sollen

38
Spanische Pläne, die Hansaflotte mit der spanischen zu vereinigen, scheiterten 1628 am Wider-
39
stand Wallensteins, der nur gegen Dänemark, aber nicht auch gegen die Niederlande vorgehen
40
wollte; es bestanden spanisch-hansische Handelsvereinbarungen, auch mit Portugal war die Hanse
41
gut im Geschäft, die Hauptgefahr drohte ihr von England und den Niederlanden, deren Handel
42
in Portugal und Spanien vordrang. Nur Hamburg und Lübeck konnten bis 1650 wachsen, Danzig,
43
Wismar, Rostock und Stralsund gingen zurück, es fehlte der Hanse an Verbündeten ( CMH
44
S. 228ff., 233f., 299f.). Vgl. über Portugals Handel mit dem Reich Kellenbenz S. 350ff.
, und dahero auch auff die
4
liberation tringen theten. Sie hielten, daß der modus nit allerdings passir-
5
lich , weiln er von den Spaniern uf des reichs boden gefangen und darauß
6
geführt worden, und vermeinten also, durch vermittelung Ihrer Kayßer-
7
lichen Mayestät bey der cron Spanien denselben wiederumb zu relaxiren.

8
2º de restitutione locorum wehre albereit gered worden, daß alles chur-,
9
fürsten und ständ, auch Ihrer Mayestät restituirt werden solle, waß von
10
den cronen occupirt worden, maßen man dann auch in den propositionen
11
und responsionen kein bedencken; und müste die restitution reciproca sein.
12

36
12–13 Die – lauffe] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ib.
Die fraw landgrävin zu Heßen hette zwar begehrt, etlich orth zurückzu-
13
halten , welches aber dem restitutionspuncten zu entgegen lauffe.

14
Die Schweden hielten auch dafür, bey der restitution ihnen alles geschütz,
15
so mit königlichem wapen und sonsten nit gezeignet wehren, verabvolgen
16
zu laßen; bey dießem puncten müste in acht genohmmen werden, waß der
17
kriegsbrauch mit sich pringe. Daß ihnen alles, so sie bey dießem krieg in
18
veldschlachten erobert, gevolgt werde, da wehren sie indifferent, und
19
hetten sich die ständ, so es angehe, sich etwan dießfals anzugeben.

20
Quoad exauctorationem militiae, dießer punct wolte den Schwedischen be-
21
dencklich fallen, daß Kayßerliche Mayestät und die ständ die praesidia,
22
vornehmblich waß zu securität yedes lands zuträglich, vorbehalten; be-
23
gehrten dahero, denselben, weil es bey ihnen nachdencken causire, außzu-
24
laßen . Sie wolten nit darfürhalten, daß die cronen Kayßerlicher Mayestät
25
und den ständen, sonderlich waß die Kayßerlichen erblande wegen des
26
Türcken anlanget, ziehl oder maß geben werden, wie starck sie etwan zu
27
ihrer securität ihre vestungen zu besetzen; und werde solches zumahl kein
28
ombrage geben.

29
Bey dem 4 ten puncten hetten sie nichts zu erinnern, weiln die cronen mit
30
Kayßerlicher Mayestät einig.

31
5º befinden sie, daß die cronen begehren, daß neben Kayßerlicher Mayestät
32
chur-, fürsten und ständ den friedenschlueß mit underschreiben und sieglen

[p. 547] [scan. 671]


1
solten. Bey dießem puncten müsten nachmahls erinnern, daß nit alles mit
2
den cronen in einen schlueß zu pringen, sondern die materien, so daß reich
3
betreffend, alß den punctum amnistiae, iurium et gravaminum, abzusondern
4
und zwischen Kayßerlicher Mayestät und den ständen, nit aber den fremb-
5
den cronen, allein abzuhandlen und zu schließen. Und hielten sie

30
5 im ubrigen] Deutlicher in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II:
31
wegen solcher sachen, die das Reich und den Friedensschluß zwischen Kaiser und Ständen
32
nicht betreffen, haben die Stände keine Subskriptionsbefugnis.
im ubrigen
6
der ständ subscription nit nöthig, auch nit herkommen, dann obzwar
7
Kayßerliche Mayestät die gantze proposition den ständen zu deliberiren
8
zugestelt, so stünde doch Kayßerlicher Mayestät alß höchsten oberhaubt
9
die signatur allein bevor, insonderheit wann die sachen separirt werden,
10
so daß reich allein concerniren; und könde in der

33
10 capitulation] Statt dessen in Kurtrier zA, spA: abschiedt.
capitulation gedacht
11
werden, welchergestalt Kayßerliche Mayestät alles mit der ständ guet-
12
achten eingangen und mit deren bewilligung geschehen. Deßgleichen wehre
13
anno 1630 fried mit Franckreich geschloßen worden, dann obzwar die
14
churfürsten dabey geweßen, so hetten sie doch nichts subscribirt. Deß-
15
gleichen wehre bey auffgerichtem frieden mit Dennemarck einige signatur
16
von chur-, fürsten und ständen nit geschehen

34
Der Kurfürstenrat war indes durch rat und kooperation sehr wohl am Friedensschluß über den
35
mantuanischen Erbfolgestreit vom 13. Oktober 1630 in Regensburg (Druck Londorp IV
36
S. 96f., vgl. BuA II 5 nr. 170 S. 632) beteiligt ( BuA II 5 nr. 170 S. 670, S. 632 Anm. 1,
37
Heyne S. 183, 192f., 97ff.), dies brachte er auch dem König von Frankreich gegenüber zum
38
Ausdruck ( Londorp IV S. 98). – Der Mühlhausener Kurfürstentag von 1627 empfahl die
39
Hinzuziehung aller oder einzelner Kurfürsten zu den Friedensverhandlungen mit Dänemark,
40
worauf der Kaiser allerdings nicht einging ( BuA II 4 nr. 259 S. 337, Breuer S. 102f., Ritter
41
III S. 371f., 397, 407f.). Zumindest die Vollmachten der dänischen und ksl. Gesandten kursierten
42
indes auf dem Heidelberger Ligatag von 1629 unter den Vertretern der katholischen Kurfürsten
43
( Forst nr. 293 S. 293).
.

17
Solten aber die cronen ihe darauf bestehen wollen, daß die ständ mit zu
18
signiren, werde man andererseits solches auch begehren, welches aber bey
19
denselben nit wenig difficultäten geben würde, dann dieselbe, sonderlich
20
Franckreich, nit zugeben werden, daß ihre ständ auch mit signiren solten.

21
6º. Bey der ratification hetten sie nichts zu erinnern, zumahln hierinnen
22
Kayßerliche Mayestät mit den cronen einig.

23
Kurköln . Den ersten puncten, nemblichen dimissionem captivorum be-
24
langend , da wehre in den propositionen und replicen keine difficultät, außer
25
waß den hertzog von Preganze belangend, weil selbiger von der cron
26
Spanien im reich angehalten worden. Sie sehen nit, mit waß fuegen solche
27
liberation von Kayßerlicher Mayestät und dem reich begehrt werden könde,
28
außer daß allerhöchstgedachte Ihre Kayßerliche Mayestät derentwegen
29
sich bey Spanien interponiren mögten; derentwegen sie ex parte Cölln,

[p. 548] [scan. 672]


1
wenn es insgesambt vor guet befunden werden solte, sich dann auch nit
2
separiren wolten.

3
2º. In restitutione locorum wehre in der Frantzösischen replic und Kayßer-
4
licher antwortt keine discrepanz, außer waß den hertzogen von Lottringen
5
anlanget.

39
548, 5 –549, 33 Weiln – werden] Vorlage weitgehend gleichlautend mit Kurtrier zA,
40
spA; Kurbayern K II, spA II hat mit beiden mehr übereinstimmende Formulierungen
41
als mit Kurköln zA I, spA I, Ib.
Weiln man aber albereit im churfürstlichen collegio durchgehend
6
der meinung geweßen, daß man sich des hertzogen von Lottringen und
7
seiner restitution, sonderlich weil er princeps imperii, pillig anzunehmmen,
8
also hette man auch a parte Kayßerlicher Mayestät und des reichs Seiner
9
Fürstlichen Durchlaucht in solcher restitution zu persistiren.

10
In der Kayßerlichen antwortt ad articulum 13 um Schwedischer proposition
11
wehre wohl gesagt worden „ut pace hac conclusa et publicata“, wie auch
12
„intra terminum duorum mensium“ (welches gleichwohl ad unum men-
13
sem , iha in dießen Westphalischen quartiern noch eher wehre zu restringiren),
14
maßen auch die Schweden nichts sonderlichs dagegen replicirt, alß waß
15
sie wegen verabvolgung der stück angeregt, welches auch noch wohl, wie
16
Tryr bedeutet, kriegsbrauch nach könde verglichen werden; wehre auch
17
nit res tanti momenti, daß ein oder ander theil den frieden deßhalben auff-
18
halten solte. Es seye gleichwohl auch nit pillig, daß auß den vestungen des
19
heyligen reichs die stück indefinite abgeführt und solche plätz bloß ge-
20
laßen werden sollen.

21
Waß sonsten im Tryrischen voto de reciproca restitutione und sonderlich
22
wegen Heßen vermeld, damit vergleichen sich, und daß hierunder pillig
23
alles, so sie sowohl von Cölln dem ertzstifft und andern stifftern alß auch
24
sonsten im hertzogthumb Gülch und andern orthen inhaben, zu verstehen,
25
zum ahln solches nit nachgeben werden könne, auch außer deßen der fried
26
sich nit werde schließen laßen.

27
Daß 3 te membrum wehre exauctoratio militiae, welches die Frantzosen mit
28
dem vorigen puncten in ihrer proposition kurtz eingemischt; die Schweden
29
aber hetten solches articulo 14 weitleufftig angeführt. Sie hielten dafür, daß
30
es dießfals bey der Kayßerlichen antwortt zu laßen, weiln sonsten ihe
31
unpillig sein solte, daß den Schweden, wie sie begehrt, eine Teutsche mili-
32
tiam zu laßen, hingegen ex parte imperii alles abgeschafft werden solte, da
33
doch die veste plätz nothwendig yederzeit, auch tempore pacis, mit einiger
34
miliz versehen pleiben müsten, maßen es auch, wie Tryr angezogen, ein
35
sonderbahre vornehme consideration mit den Kayßerlichen erblanden alß
36
einer vormauer wider den Türcken habe. Daß aber die Schweden darüber
37
repliciren wolten, alß wann hierdurch einig ombrage gemacht werden
38
könde, da werde solches vielmehr auf ihre begehrte manir ervolgen können;

[p. 549] [scan. 673]


1
und hetten weder sie noch andere benachparte potentaten umb soviel
2
weniger zu beförchten, weiln man ex parte imperii den frieden auffrichtig
3
gesucht und zu halten begehre, welches sie ihrestheils gleichergestalt vor-
4
geben theten.

5
Im 4 ten puncten wehre man allerdings einig.

6
Den 5 ten puncten belangend, seye von Tryr wohl erinnert worden, wie es
7
vor dießem mit subscription in underschiedlichen alten dergleichen paci-
8
ficationschlüßen mit dem reich und noch iüngst sowohl mit Dennemarck
9
als Franckreich in der Mantuanischen sach gehalten worden. Dieweiln
10
gleichwohl auß der Kayßerlichen responsion soviel erscheine, daß man
11
hingegen auch von den ständen der cronen Schweden und Franckreich
12
reciproce versichert zu sein begehre, alß wehre wohl zu bedencken, ob
13
man auch mit den frembden cronen, sonderlich mit der königin in Schweden
14
subscription allein, dann man wohl wüste, wie die regierung anietzo sel-
15
bigen königreichs bestelt, versichert sein könde. In simili wüste man, daß
16
Franckreich vorgeben, daß den Mantuanischen frieden nit zu halten schul-
17
dig , weiln selbige gesanden weiter gangen wehren, alß sie in vollmacht
18
gehabt hetten, und waß dergleichen mehr. Man hette auch exempla, daß
19
mit Franckreich underschiedliche frieden geschloßen worden, zu deren
20
ratification die ständ und parlamenta etiam cum iuramento concurrirt.

21
Waß auch bey dießem passu Churtryr weiter erinnert, daß man nemblich
22
in dem proiect und vergleich die materien separiren und nur daßienige,
23
so für die cronen und kriegende theil allein gehörig, setzen solte, ließen sie
24
sich auch wohl gefallen, tum ab exemplo tum ipsa etiam ratione. Dafern
25
aber die cronen dabey bestehen werden, daß solche andere sachen, so allein
26
pure zum reich und deßen ständ gehörig, auch dem friedenschlueß mit
27
inserirt werden sollen, könde solches nur durch einen anzueg, daß nemb-
28
lichen , waß die ständ under sich selbsten oder mit Kayßerlicher Mayestät
29
in reichssachen bey dießen tractaten undereinander verglichen, auch steiff
30
und vest solte gehalten werden, in genere gesetzt werden.

31

40
31–33 6º – werden] Fehlt in Kurbayern K II, spA II.
6º ipsam ratificationem belangend, wehre solches in der Kayßerlichen
32
responsion zum besten explicirt, dahin sie sich auch beziehen theten, und
33
zweivelten nit, die cronen sich darzu bequemen werden.

34

41
34 Kurbayern ] Das kurbayerische Votum in Kurbayern K II ganz von J. Adolf Krebs
42
nachgetragen und durch viele Wiederholungen ausführlicher.
Kurbayern . In der Frage der nach Friedensschlüssen üblichen Entlassung der
35
Gefangenen sind der Kaiser und die Kronen sich einig.

36
Den printzen Eduardum belangend, wehre derselbe in Ihrer Kayßerlichen
37
Mayestät macht, auch dero gefangener nit. Wüsten dahero kein ander
38
mittel, alß daß Kayßerliche Mayestät umb interposition bey Spanien zu
39
ersuchen,

43
549, 39 –550, 2 umb – werden] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
umb soviel mehr, weiln die Schweden anregung theten, daß die

[p. 550] [scan. 674]


1
Hannseestätt besorgten, es mögte gegen dieselbe repressalien gebraucht
2
werden.

3
2º die restitution der einhabenden orth belangent, hielten, daß pace con-
4
clusa dabey auch keine difficultät sein werde; und wehre, wie Cölln angeregt,
5
in den nahe gelegenen orthen die restitution alsopalden zu thun.

41
5–8 Soviel – indifferent] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ib,
42
das auch in den folgenden Punkten knapper.
Soviel
6
aber die andere orth, da die evacuation so pald nit geschehen könde,
7
belangend, wolte man darzu 2, 3 oder mehr wochen determiniren, wehren
8
sie indifferent.

9
Wegen verabfolgung der stück hetten die Schweden sich anfangs erclärt,
10
daß solche, wie sie gefunden, ihren herrn wider restituirt werden solten.
11
Anietzo aber wehren sie discrepant und begehrten alle stück, so sie erobert,
12
abzuführen, sie hielten, daß dem kriegsbrauch nach der ersten class zu
13
inhaeriren.

14
3º quoad exauctorationem militiae, da befinden, daß Ihre Kayßerliche
15
Mayestät sich hierin aller pilligkeid nach erclärt, dann gleichwie die Schwe-
16
den in ihren landen ein armada von Teutschen völckern haben wolten, also
17
werde Kayßerlicher Mayestät und den ständen solches auch nit zu ver-
18
dencken sein. Es wehre zu muthmaßen, es werde sich hierin kein herr
19
selbsten zuviel beschwehren; und müsten auch tempore pacis die vestungen
20
nach notturfft besetzt werden; und hetten sich auch Kayßerliche Mayestät
21
gegen den Türcken dießfals vorzusehen. Sie hielten dafür, weiln der krieg
22
wider den Türcken vortginge, es würden, wenn der fried in Teutschland
23
geschloßen, die meinste völcker gegen denselben geführt werden, und also
24
dießer punct umb soviel leichter fallen.

25
4. Bey dem 4 ten puncten wehre kein discrepanz; und werden die cronen
26
selbsten dieienige angeben, so sie under dem frieden zu comprehendiren
27
begehren.

28
5º. Die subscription belangend, da ließen sich die Churtryrische erinnerung
29
wohl gefallen; und wehre der beste modus, daß die materien, so die ständ
30
concerniren, zu separiren, daß uberige aber mit den cronen allein abzu-
31
handlen , fals anders die cronen solches auch zugeben werden; und wehre
32
zu bedencken, ob nit zu desto mehrer crafft und versicherung der frembden
33
cronen ständ mit zur subscription zu ziehen.

34
Die ratificationes belangend, hielten, ein monath oder zween nach weite
35
der orth zu beypringung derselben zue assigniren.

36
Kurbrandenburg . Bey dem ersten puncten befinden sie keine sonderbahre
37
difficultät, hielten, es werde dabey keine sonderbahre strittigkeid, sondern
38
daßienige zu beobachten sein, waß im Krieg herkommen.

39
Ratione principis Eduardi befinden sie, daß seine erledigung ahn die cron
40
Spanien verwießen, sie ihrestheils mögten demselben seine liberation wohl

[p. 551] [scan. 675]


1
gönnen, sonderlich wann er unschuldig sein solte. Man soll sich der Sache
2
besonders dann annehmen, wenn das Reich und die Hansestädte andernfalls Nach-
3
teile
zu erwarten haben, in ansehung derselbe im reich gefangen worden und
4
der

37
4 modus] Deutlicher in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ib: modus
38
captivitatis.
modus excessiv. Hielten also darfür, man hette Ihre Kayßerliche Maye-
5
stät zu ersuchen, sich bei Spanien für die Freigabe des Prinzen einzusetzen.

6
2. Hinsichtlich der Restitution beziehen sie sich auf ihr Votum für den Herzog von
7
Lothringen. Dieser ist völlig zu restituieren, wans könde bey den cronen
8
erhalten werden. In restitutione locorum conformirten sich, daß alle die
9
orth wiederumb solten restituirt werden, welche die cronen innenhetten,
10

39
10 außer – werden] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II.
außer waß etwan der satisfaction halber solte verglichen werden. Und
11
wehre zu urgiren, daß solche restitution in den nähern orthen alsopalden
12
geschehe, waß aber weit entlegene orth belangen thet, derentwegen werde
13
ein kurtzer terminus zu vergleichen sein.

14
Die stück und mobilien belangend, scheine, daß sie alle stück, so in den
15
vestungen begrieffen, halten wolten. Sie müsten der meinung sein, daß die,
16
so sie in den vestungen gefunden, pleiben, uberige aber, so sie im veld
17
erobert, verabvolgt werden mogten. Doch wird der Friede deswegen nicht
18
aufzuschieben sein.

19
3º. Ratione exauctorationis militiae befinden sie, daß die Schweden nit
20
allein ihrer nation, sondern auch Teutsche volcker haben wolten, welches
21
uf gewiße maß zu decliniren. Waß ihre volcker belangend, hetten sie selbe
22
abzuführen, deß Römischen reichs soldaten aber wehren in demselben zu
23
laßen, dann daß land so sehr von völcker abkommen, daß es nothwendig
24
wiederumb werde besetzt werden müßen. Daß besorgende ombrage wehre
25
ihnen dardurch zu benehmmen, daß Ihre Kayßerliche Mayestät ihrer völcker
26
gegen den erbfeind und zu besetzung ein und andern orths bedörfftig; im
27
ubrigen wehre ein yeder wider in sein land zu verweißen.

28
4. Bey dem 4 ten puncten befinden sie keine difficultät.

29
5º. Die subscription betreffend, wann es geschehen könde, daß die reichs-
30
sachen , so vor die ständ allein gehörig, könden separirt werden, hette es
31
seinen gewießenen weg. Solten aber die cronen zu solcher separation nit
32
verstehen wollen, werde man sich accomodiren müßen; und werde man
33
den vorigen exemplis nit können inhaeriren, weiln in der Kayßerlichen
34
declaration darauf bestanden werde; anno 1636 wehre guetbefunden wor-
35
den , daß die subscriptio vom gantzen Schwedischen reich beschehen

40
35 müste] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: weilln königin absolutum dominatum
41
non habet.
müste,
36
werden also nothwendig die ständ mit ratificiren müßen

42
Laut Beschluß von 1636 sollte Schweden einen zukünftigen Frieden als Reich unterzeichnen
43
( Haan S. 173). Kgin. Christina hatte ihre Regierung unter der Vormundschaft der fünf höchsten
44
Reichsbeamten, denen Kanzler Axel Oxenstierna präsidierte, angetreten.
.

[p. 552] [scan. 676]


1
Der cron Franckreich zustand wehre auch bekand, und werde

24
1–2 selbiger – tutorn] Statt dessen in Kurbayern K II, spA II: der khönigin, der princi-
25
pes sanguinis und der parlamenta.
selbiger cron
2
administratorn und tutorn subscription auch ervolgen müßen. Solte nun
3
solches geschehen, hette man uf seiten des reichs sich umb soviel weniger
4
zu difficultiren.

5
6º. Wann uberiges vorhero verglichen, werde dießer punct auch umb soviel
6
desto leichter sein.

7
Sonsten wehre auch von den herrn vorstimmenden iüngst der Gülchischen
8
successionsstrittigkeiden halber erwehnung beschehen. Sie befinden, daß
9
die herrn gesanden wohlgemeint, dießer sachen durch güetliche vergleich
10
oder per viam iuris abzuhelffen. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Bran-
11
denburg wehre anfangs in possession der sambtlichen landschafften ge-
12
weßen ,

26
12–13 nachgehends – admittirt] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II,
27
spA II nennt Kurbrandenburg bierfür den Vertrag von Dortmund 1629

34
Gemeint war wohl der Dortmunder Vertrag vom 31. V./10. VI. 1609, in dem Kurbrandenburg
35
und Pfalz-Neuburg „gemeinsam friedliches Verhalten zu Vertheidigung der Jülich-Cleve’schen
36
Lande und zu Gunsten des event. wahren Successors“ vereinbarten ( Moerner S. 43–45, Druck
37
Du Mont V 2 S. 103ff., 107). An weitergehenden Vereinbarungen existierten aber 1645 schon
38
der Provisionalvergleich von Xanten vom 2./12. November 1614, der gemeinsame Regierung
39
bei getrennter Residenz in zwei Teilen der Erblande festlegte ( Moerner S. 67–71, Du Mont
40
V 2 S. 259ff.), und der Düsseldorfer Provisionalvergleich vom 9./19. März 1629 über die
41
Teilung der Vereinigten Herzogtümer in das Herzogtum Kleve, die Grafschaften Mark und
42
Ravensberg einerseits (zu Kurbrandenburg) und die Herzogtümer Jülich und Berg sowie die
43
Herrschaften Ravenstein und Breskesandt andererseits (zu Pfalz-Neuburg) (Teildruck Moer-
44
ner
S. 97–101).
.
nachgehends aber hetten sie Pfaltz Newburg ad simultaneam
13
possessionem admittirt, hetten es auch gern dabey gelaßen, wann nit Ihre
14
Fürstliche Durchlaucht zu Newburg durch frembde soldaten die landen
15
uberführt und wider solchen vertrag gehandlet. Ihr Gnedigster Herr hette
16
begehrt, alles wider in vorigen stand zu setzen, wehre aber solches bis dato
17
nit geschehen. Seye auch derentwegen iüngst eine conferenz zu Düesperg

30
In der Konferenz von Duisburg, die am 4. September 1645 begann, ging es zwischen den kur-
31
brandenburgischen und pfalz-neuburgischen Abgeordneten um Forderungen aus dem Düsseldorfer
32
Provisionalvergleich vom 19. März 1629 ( UuA Friedrich Wilhelm IV 2 S. 177f. und ff.,
33
Opgenoorth S. 161).

18
angestelt worden, aber ohne frucht. Ihre Fürstliche Durchlaucht zu New-
19
burg hetten unlengst derentwegen ein schreiben ahn Churbrandenburg ab-
20
und dasselbe volgents in truck gehen laßen; weiln sie aber befunden, daß
21
nit alles, wie es angezogen, beschaffen, so hetten sie eine notturfft erachtet,
22
dargegen wiederumb ein

28
22 antwortt] under dato Konigsberg 1645 XII 8 in Kurköln zA I, spA I, Ib hinzuge-
29
setzt
.
antwortt zu verfaßen und selbe gleichergestalt in
23
truck außgehen zu laßen, welches sie hiemit den churfürstlichen gesanden

[p. 553] [scan. 677]


1
nachrichtlichen communicirten

40
Responsio Serenissimi Septemviri Brandenburgici ad Serenissimum Ducem Neoburgi-
41
cum . Gedruckt 1646. Zur Entstehungsgeschichte UuA Friedrich Wilhelm IV 2 S. 207f.,
42
179, 191.
. Weiln Newburg dabevorn frembde im-
2
plorirt , so wehre Ihr Gnedigster Herr auch darzu veranlast worden; wolten
3
aber nit hoffen, daß derentwegen ahn sie satisfaction begehrt werden solte;
4
Ihre Churfürstliche Durchlaucht hielten nachmahl vor daß beste, es beim
5
provisionalvergleich zu laßen.

6
Die endliche abhandlung aber betreffend, darüber wehren sie in specie nit
7
instruirt, wolten aber nit underlaßen, die notturfft ahn ihren herrn zu
8
pringen und, waß sich Ihre Churfürstliche Durchlaucht derentwegen resol-
9
viren werden, den herrn gesanden hinwider nachrichtlichen zu commu-
10
niciren .

11

37
11 Kurmainz ] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II findet
38
Kurmainz keine discrepantz vor außer Kurbrandenburgs Stellungnahme wegen des printz
39
Eduardi.
Kurmainz . Recapitulirten der herrn vorstimmenden vota, und soviel
12
anfangs die dimission und liberation der gefangenen belangend, hielten sie
13
auch darfür, daß post conclusam pacem alle dieienige, so hinc inde gefangen
14
auffgehalten werden, wiederumb zue relaxiren und uf freyhen fueß zu
15
stellen, dabey es dann auch sein verpleiben.

16
Quoad principem Eduardum, da vermeinten sie, gleichwie auch iüngst
17
bey deliberirung der salvorum conductuum vor die Portugesen davorge-
18
halten worden, daß solche sach von dem reich nit dependire, dahero das-
19
selbe damit auch nichts zu thun. Und obzwar besagter printz Eduard vom
20
reich von Spanien abgeführt worden, so wehre es doch sonder zweivel mit
21
Kayßerlicher Mayestät belieben geschehen. Yedoch wehren Kayßerliche
22
Mayestät zu ersuchen, sich bey besagter cron Spanien der liberation halber
23
zu interponiren.

24
2º. In restitutione locorum befinden sie in der Kayßerlichen responsion
25
und cronen replicen keine sonderbahre discrepanz, außer waß wegen verab-
26
volgung der stück und anderer mobilien erwehnet worden. Sie sehen auch
27
ihresorths nit, wie den Schweden alle stück und munition, sie seyen gleich
28
mit der cron Schweden wapfen gezeignet oder nit, verabvolgt werden
29
könden, dann uf solche weiß würden die vestungen im reich alle bloßge-
30
stelt werden. Liesen sich derowegen der Churbrandenburgischen gesanden
31
gemachte distinction auch wohl gefallen, daß ihnen nemblich allein die
32
stück, so sie im veld erobert, abzuführen nachgesehen werde; yedoch
33
werde gleichwohl dießes puncti halben der fried nit retardirt werden.

34
Die restitution Lottringen belangend, da wehre albereit dabevorn vor
35
rathsamb erachtet worden, Ihrer Kayßerlichen Mayestät allerunderthänigst
36
einzurathen, in der duplic uff ertheilung der vor Ihre Fürstliche Durchlaucht

[p. 554] [scan. 678]


1
gesuchten salvorum conductuum zu bestehen und deroselben restitution
2
soviel müglich befürdern zu helffen, dabey es dann auch noch sein be-
3
wenden .

4
Daß die restitutio reciproca sein solle, wehre pillig, maßen dann, alß von
5
der Heßischen satisfaction gered worden, solches auch in alle weg vor rath-
6
samb erachtet worden; und hielten auch dafür, daß solche restitution ihe
7
eher ihe beßer ervolgen solle.

8
Quoad exauctorationem militiae, da könden sie nit befinden, wie die Schwe-
9
den hierin einigen scrupul zu machen, zumahln sie selbsten begehren, daß
10
sie gewiße völcker, so zu ihrem stat nöthig, abführen mögen. Und hetten
11

33
11 die ständ] Statt dessen in Kurtrier zA, spA Caesar oder imperium, in Kurköln
34
zA I, spA I, Ib nur Ihre Maiestät.
die ständ sich hierin kein ziehl oder maß geben zu laßen, sondern denselben
12
die notturfft, insonderheit aber zu remonstriren, daß man sich anietzo deß
13
Türcken besorgen müste und dahero ursach habe, sich hierin vorzusehen.
14
Ihre Kayßerliche Mayestät hetten sich auch albereit in dießem puncto
15
dergestalt erclärt, daß einer und ander dardurch genugsamb gesichert
16
seye.

17
Und sinthemahln beim 4 ten puncten die Schweden sich albereit erclärt,
18
hiernechst wann es zum schlueß kommen solte, ihre faederatos nahmhafft
19
zu machen, so werde man sich auch vor dießmahl darin ferner nit aufzu-
20
halten haben.

21
Wegen der subscription hielten sie davor, es beim alten herkommen zu
22

35
22 laßen] Laut Kurbayern K II, spA II räumt Kurmainz darauf allerdings ein, daß status
36
das ihrige underschreiben.
laßen;

37
22–24 yedoch – werde] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib, daß in diesem Fall
38
und wenn die coronen persistiren, nicht abgeschlagen werden kann, daß wenigstens die
39
herrn churfürstliche die mitfertigung thetten.
yedoch werde zuvorhero zu erwarten stehen, ob auch die ständ in
23
Franckreich und Schweden mit underschreiben werden, dießem nach man
24
sich alßdann auch zu bezeigen haben werde.

25
Der ratification halber hetten Kayßerliche Mayestät sich albereit dergestalt
26
erclärt, daß von den frembden cronen nichts mehr zu desideriren sein
27

40
27 werde] Laut der anderen Überlieferungen bietet Kurmainz außerdem an, das Conclusum,
41
da alle Punkte der Repliken beraten sind, zu verfassen, zu verlesen und mitzuteilen.
werde.

28
Daß Gülchische weßen betreffend,

42
28–30 da – laßen] In Kurbayern K II, spA II fehlt das Angebot zur Kooperation, in
43
Kurtrier zA, spA ist es allgemein auf die churfürstliche bezogen.
da werden Ihre Churfürstliche Gnaden
29
zu Maintz die güetliche vergleichung desselben sich nit zuwider sein laßen,
30
sondern gern darzu cooperiren helffen laßen. Dieweiln gleichwohl die herrn
31
Churbrandenburgische sich uf einholung resolution bezogen, so werde
32
deßen zu erwarten stehen.

[p. 555] [scan. 679]


1
Kurköln . Erleuterten ihr votum dahin, daß sie der meinung, es werde
2
keine securität in dießen landen sein, wann nit beyde theil machen, daß von
3
den frembden die inhabende orth evacuirt werden und dieselbe sich deren
4
nimmer

24
4 annehmmen] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II: Sonst wird sich Franckhreich
25
endtlich auch dareinschlagen.
annehmmen. Und hielten dafür, es hetten sich zu volnziehung
5
deßen die interessirte theil in der güete entweder miteinander zue verglei-
6
chen oder deß Sentenzen zu

26
6 erwarten] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib äußert Wartenberg, der hier das kurköl-
27
nische
Votum erläutert, außerdem noch die Hoffnung, daß der König von Polen zur
28
interposition erpiethig, erhält aber von Kurbrandenburg zur Antwort, daß ein derartiges
29
Ansinnen von Pfalz-Neuburg zwar an Polen herangetragen, jedoch rund abgeschlagen
30
worden ist. – Danach folgt laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurtrier zA, spA noch:
31
Kurmainz proponiert, nachdem es Kurbrandenburg mit dem Hinweis, daß die herrn catho-
32
lischen noch etwas verpleiben und conferiren würden, zum Weggang veranlaßt hat,
33
den Extrakt eines Protokolls der ksl. Gesandten in Osnabrück

37
Druck Gärtner VIII S. 604–606; übergeben durch einen Ausschuß der protestantischen
38
Stände in Osnabrück am 19. März 1646.
, wonach die Evangelischen
34
zur mündlichen Verhandlung über die Gravamina die Abordnung einer katholischen Deputa-
35
tion
nach Osnabrück wünschen. Die Gesandten der katholischen Kurfürsten einigen sich darauf,
36
daß dies morgen der Plenarkonferenz der katholischen Gesandten

39
Vom 22. März 1646 ( Druck APW [ III A 4, 1 nr. 33 S. 163–175 ] ).
vorzulegen ist.
erwarten.

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