Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der katholischen kurfürstlichen Gesandten Münster 1646 Februar 17

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Konferenz der katholischen kurfürstlichen Gesandten


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Münster 1646 Februar 17

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 10 = Druckvorlage

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Ein weiteres Protokoll der Sitzung bereits gedruckt in APW [ III A 4, 1 nr. 21 S. 100–103 ] .
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Dort ist das Problem eines zweiten Kurfürstenrats in Osnabrück nur am Rande behandelt, wäh-
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rend es in dem hier folgenden kurmainzischen Protokoll ausschließliches Beratungsthema ist. Dies
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rührt vielleicht daher, daß die sowohl in die Corpora als auch in den Kurfürstenrat gehörigen
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Themen dieser Sitzung nicht zugleich, wie aus der Anordnung des kurtrierischen, kurbayerischen
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und kurkölnischen Protokolls zu schließen wäre, sondern nacheinander proponiert wurden.
. Vgl. ferner Kurbayern Rp II.

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Erschwerte Meinungsbildung unter den kurfürstlichen Gesandten beim Zusammentritt eines zweiten
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Kurfürstenrats in Osnabrück. Ankunft der kursächsischen Gesandten.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern .

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Kurmainz . Es hetten die herrn Churbrandenburgische gesanden begert,
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daß gleichwie alhie zu Münster, also auch zu Oßnabrück ein churfür-
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stenrath angestelt werden mögte. Nun wehre bekand, daß sich daselbsten
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niemanden von den churfürstlichen gesandschafften alß Maintz und Bran-
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denburg einfinde und also zween kein collegium constituiren

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Nach dem bekannten Rechtssatz: Tres faciunt collegium et duo conserunt. Ein Kollegium
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konnte nur Personen umfassen, ein Corpus hingegen auch mehrere Kollegien ( Hellfeld II
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S. 944–948 ).
. Sie hielten
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darfür, es suchten besagte Churbrandenburgische hierunder den anno 1636
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wegen der churfürstlichen deputation zu Regenspurg gemachten colle-
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gialschlueß zu behaubten, es cessire aber derselbige nunmehr allerdings,
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weiln daß churfürstliche collegium anietzo in forma beysammen. Sie wehren
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zwar bericht, daß die herrn Chursächßische auch ehist anlangen werden;
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solten sie anhero nacher Münster kommen, werde es kein difficultät geben,

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werden sie aber zu Oßnabrück verpleiben und daselbsten consultationes
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anstellen wollen, wehre zu besorgen, sie werden die maiora dorten machen,
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so würde auch, gleich im fürstenrath beschicht, kein conclusum alhie ohne
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vorhergangene communication mit den Oßnabrückischen gesanden ge-
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macht werden können, welches dann große ungelegenheiten nach sich
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ziehen würde. Wolten dahero der herrn gesanden beygehende gedancken
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hierüber vernehmen.

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Kurtrier . Sehen nit, wie die Churbrandenburgische die deputation de
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anno 1636 behaubten könden, weiln daß churfürstliche collegium in forma
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beysammen. Dafern sich die herrn Chursächßische daselbsten einfinden
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solten, werde man ihnen den rathgang nit verwehren können; solte es
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geschehen, müste man gleich im fürstenrath die materien zusammentragen
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und sich sowohl daselbsten als alhie eines gewißen vergleichen; und wolten
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sie nit hoffen, daß man alda einen schlueß per maiora machen solte.

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Kurköln . Wann die herrn Churbrandenburgische die deputation behaubten
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wolten, müsten sie einer instruction vom churfürstlichen collegio, alß von
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deme sie deputirt, gewertig sein und sich demnach verhalten. Sonsten
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wehre zu wünschen, daß man sie von der zusammenkunfft abhalten könde;
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wann es aber dahin nit zu pringen, so müste man es zu ihrem gefallen
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stellen, conferentien anzustellen, wobey es aber die meinung nit werde
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haben können und müßen, absonderliche conclusa zu machen, weiln daß
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Maintzische und Brandenburgische votum nit zweymahl gezehlt, auch
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dieselbe zu Oßnabrück ein mehrers nit alß alhie vorpringen werden können.

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Kurbayern . Sie erinnerten sich, daß nit allein zu Lengerich, sondern alhie
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den Churbrandenburgischen der scrupul benohmmen worden, dann die
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anno 1636 gemachte deputation hierdurch falle, wann dieienige selbsten
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kommen, so die deputation gemacht. Sie besorgten, wann sich die herrn
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Chursachßische dahin begeben würden, die werden die maiora vor die
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protestirende daselbsten, die catholische aber solche alhie machen; wehre
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man also in pari gradu, welches dann große ungelegenheiten nach sich
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ziehen würde, yedoch müste uf solchen fall der im fürstenrath brauchende
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modus observirt werden. Sie hielten nit unrathsamb, wann dießes durch
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Maintz könde zue Oßnabrück den Brandenburgischen gesanden abgeleinet
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werden, auß den ursachen, 1º weiln die deputation anietzo falle, 2º daß
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Churmaintz- und Brandenburgische votum zu Oßnabruck mehr nit alß
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alhie sein könde.

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Kurmainz . Es wehre bey iüngstem Franckfurthischen deputationconvent
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auch dießer Regenspurgischen deputation halber erwehnung beschehen,
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wobey dann die churfürstlichen gesanden, in specie aber Chursachßen
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selbsten, der meinung geweßen, daß dießes conclusum cessire, angesehen

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daß churfürstliche collegium in forma beysammen. Sie sehen nit, wie
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Brandenburg darauf tringen könde, weiln yeder in loco und sein votum
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selbsten ablege. Sie hielten auch noch, dabey zu bestehen und denselben
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die gegennotturfft zu remonstriren, maßen sie dann derentwegen ihren
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collegis zu Oßnabrück zuschreiben wolten. Sonsten könden sie sich auch
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wohl vergleichen, daß sie zusammenkämmen und miteinander conferiren
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mögen, yedoch daß dabey einig conclusum nit abgefast werde, dann wann
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sie per modum conclusorum gehen solten, werde es große ungelegenheiten
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nach sich ziehen.

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Dießem nach ist uf vorhergangene proposition deß Churmaintzischen
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directorii wegen visitirung deß Frantzosischen residenten La Barte

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Jean de la Barde, baron et marquis de Marolles-sur-Seine (1603–1692), 1632–1637 secrétaire
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de la maison du roi, 1633 conseiller d’état, 1645–1646 Resident in Osnabrück anstelle Rorté’s,
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1648–1660 Gesandter bei den Schweizer Kantonen ( Flassan III S. 206, 287f., Rott S. 917f.,
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140, 164, 175).
von
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Ihrer Fürstlichen Gnaden von Oßnabrück angezeigt worden, daß derselbe
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weder von den mediatorn noch Kayßerlichen gesanden vor einen könig-
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lichen ambassatorn erkennet würde, dahero ihme auch die visiten und daß
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praedicatum Excellentiae von ihnen verweigert und solchem nach vor
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rathsamb angesehen worden, in der von den Churbrandenburgischen zu
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Oßnabrück vorgeschlagenen visiten zue verhütung besorgenden praeiu-
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ditii der churfürstlichen praecedenz behuetsamb zu gehen.

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