Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
11. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1645 November 4

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11. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1645 November 4

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 12/11 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit iden-
18
tisch
Kurtrier spA p. 107–115 ); Kurköln zA I fol. 108–111’ ( damit identisch Kurköln
19
spA I fol. 211–220’ und Kurköln spA Ia fol. 217’–227 ); Kurbayern K I fol. 289–309’
20
( damit identisch Kurbayern spA I p. 459–492 ).

21
Kaiserliches Dekret zur Inkraftsetzung der suspendierten Generalamnestie. Bedrängnis des Reichs-
22
kammergerichts durch französische Truppen. Verschiedene Vorschläge zur Abhilfe. Freies Geleit
23
für Mediatstände: Grundsätzliche Zustimmung, Einschränkungen. Behauptung des reichsständi-
24
schen ins suffragii.

25
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
26
bayern , Kurbrandenburg.

27

37
381, 27 –383, 6 Kurmainz – Mainz ] Die kurmainzische Proposition in Kurtrier zA, spA,
38
Kurköln zA I, spA I, Ia wesentlich kürzer.
Kurmainz . Erinnern daran, daß der Kaiser von der Reichsdeputation in Frankfurt
28
1643 und 1644,

39
28 absonderlich – collegio] Fehlt auch in Kurbayern K I, spA I.
absonderlich aber dem churfürstlichen collegio, gebeten
29
worden ist, er möge zu befürderung ruhe undt friedens im heyligen Römischen
30
reich den bey publicirung der generalamnistiae bedingten undt reservirten
31
effectum suspensivum dermahleneins cassiren undt aufheben.

[p. 382] [scan. 506]


1
Darauf ist mit vorgestern eingetroffener Post die ksl. Antwort in Form eines
2
Dekrets

29
Im Prager Frieden war festgelegt worden, daß die Amnestie seit 1630 gelten sollte; von den
30
bedeutenderen Reichsfürsten waren der Herzog von Württemberg, der Markgraf von Baden-
31
Durlach , der Landgraf von Hessen-Kassel und die Grafen von Nassau-Saarbrücken aus der
32
Amnestie ausgeschlossen. Diese Regelung wurde auf dem Regensburger Kurfürstentag von 1636/37
33
gebilligt ( Brockhaus S. 13f., Haan ). Auf dem Nürnberger Kurfürstentag von 1640 wurde
34
die Amnestie auf die im Nebenrezeß des Prager Friedens genannten, allerdings sowohl versöhnten
35
wie unausgesöhnten Stände ausgedehnt ( Brockhaus S. 254–257), erst der Regensburger Reichs-
36
tag von 1640/41 brachte die Generalamnestie mit dem Stichjahr 1627 für die geistlichen und 1630
37
für die weltlichen Güter; diese Generalamnestie wurde aber bis zur Aussöhnung des Kaisers mit
38
allen Reichsständen suspendiert. Der „Suspensiveffekt“, nicht aber die Beschränkungen der
39
Generalamnestie von 1641 wurden auf Wunsch des Frankfurter Deputationstags durch ksl.
40
Dekret vom 10. Oktober 1645 aufgehoben (Druck Meiern II S. 4–6, mit Verfügungen zur
41
Bekanntmachung in den Reichskreisen und am Kongreß ebd. S. 6–8). Vgl. Dickmann S. 102f.,
42
257f., 376.
und 20 gedruckter exemplarien erfolgt, die laut ksl. bevelch dem
3
Reichdirektorium zum Zweck gehöriger Publikation zugestellt werden sollten.

4
Nach deren Einhändigung haben die kurmainzischen Gesandten sich bei den
5
ksl. Gesandten für die Friedensbemühungen des Kaisers und diesen neuerlichen
6
Vertrauenserweis gegenüber den Ständen sehr bedankt und sich erboten, allsolch
7
allergnädigstem Kayserlichen begehren nachzusetzen. Stünde solchem nach
8
zu belieben, ob ermeltes Kayserliches decret allein anyetzo abzulesen.

9
Thate solches demnegst verlesen. Quo facto erpotte sich, solches denn
10
nachmittag ad dictaturam kommen zu lasßen,

27
10–14 mit – zuzustellen] Statt dessen in Kurbayern K I, spA I: Ein Exemplar wird
28
in fürstenrhat geschickht.
mit der fernern ahnzeig,
11
weilen eine notturfft sein wolte, dem fürstenrath davon gleichfals communi-
12
cation zu thun, so wehren erpietig, gleich yetzo dem Osterreichischen
13
directorio neben ein oder mehr getruckten exemplarien mehr ermeltes
14
Kayserliches decret zuzustellen, so hetten auch nit underlasßen, etliche
15
exemplaria mitzunehmmen, solche denn herrn churfürstlichen zu communi-
16
ciren .

17
Worauf einer yedern hauptgesandtschafft herr Dr. Krebs ein getrucktes
18
exemplar zustellen thete.

19
Proponieren außerdem, daß das Reichskammergericht in Speyer den Osnabrücker
20
Stadtsyndikus

43
Das Reichskammergericht hatte am 9. August 1645 den Osnabrücker Stadtsyndikus Dr. Hein-
44
rich Yäger mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt (der Name unrichtig bei Meiern )
45
( MEA FrA 6 nr. 32).
beauftragt hat, daß bey chur-, fürsten und stenden deren übelen
21
zustandt er repraesentiren undt vermittels beweglicher remonstration es
22
dahien dirigiren wolle, damit durch deren interposition bey den Frantzosen
23
sie daß werck dahien richten helffen wollen, auff daß sie herrn camerales des
24
unerträglichen schweren kriegslasts dermahlen entbunden werden mögten.

25
Das kurmainzische Reichsdirektorium in Osnabrück, bei dem der Stadtsyndikus
26
inzwischen bereits vorstellig geworden ist, hat sie ersucht, daß desßen bey negts

[p. 383] [scan. 507]


1
begebender gelegenheit eingedenck sein wolten. Haben auch vom Kurfürsten
2
von Mainz Anweisung, weilen periculum in mora […], diesen punct ehist
3
in berathschlagung zu pringen undt es dahien vermittelen zu helffen, daß
4
dem Kammergericht in seinen desideriis geholfen wird. Verlesen auch publice
5
einen extract aus einem Hilfsersuchen des Kammergerichts an den Kurfürsten von
6
Mainz. Bitten um Meinungsäußerung.

7
Kurtrier . 1. Danken dem Kaiser für das Kassationsdekret und die hohe sorgfalt
8
[…] zu beruhigung des geliebten vatterlandts. Zweiffelten nit, es werde
9
nunmehr ein undt anderer interessirte standt diese Kayserliche gnadt seiner
10
ohndaß obliegenden schuldigkeit nach allergehorsambst erkennen. Ihre
11
Churfürstliche Gnaden zu Trier […] hette hiebey nichts weder zu suchen
12
noch zu errinnern, sondern liesens bey dero allergnädigsten Kayserlichen
13
willen underthenigst bewenden.

14
2. […] Müsten gestehen, daß sambtlichen stenden des reichs, wie wenigers
15
nit dem Kaiser selbsten viel ahn diesem gericht gelegen; wüsten auch, daß
16
Ihre Churfürstliche Gnaden zu Trier als cammerrichter sonders gern ver-
17
nehmmen , ahn ihrem hohen orth auch nichts underlasßen würdten, alles
18
daßyenige mit beytragen zu helffen, was nur immer dienlich erfunden
19
werden mögte.

29
19–22 Wüsten – seyen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I;
30
knapper auch Kurtrier zA, spA.
Wüsten sich zwar zu errinnern, daß hiebevor bey iüngstem
20
reichstag zu Regenspurg

34
Das Gutachten der Reichsstände vom 27. September 1641 enthielt im wesentlichen Ratschläge zur
35
Sicherung und Unterhaltung des Gerichts, zur Präsentation der Assessoren, zur Behebung der
36
Mängel des Prozeßganges und der Exekution ( Londorp V S. 729–731). Ks. Ferdinand III.
37
griff in seiner Antwort vom 6. Oktober 1641 hauptsächlich die Anregung der Stände auf, bei dem
38
zum 1. Mai 1642 nach Speyer oder Frankfurt einzuberufenden Reichsdeputationstag Abhilfe zu
39
zu schaffen ( Londorp V S. 736f., Koch I S. 306f.). Vgl. auch Scheppler S. 2.
undt darauf gevolgten reichsdeputationtag zu
21
Franckfurth

40
Das. Reichskammergericht verlangte am 18. September 1644 vom Frankfurter Deputationstag
41
unter Hinweis auf entsprechende französische Zugeständnisse Immunität für sich und Zusicherung
42
freien Geleits für seine Boten und Prozeßkunden; die Reichsdeputation folgte der Bitte mit Schrei-
43
ben an die ksl. Armeen vom 22. November 1644 ( Chemnitz 4, 4 S. 157f., Koch I S. 405f.).
ratione securitatis zu öfftern geredet worden, wüsten aber nit,
22
was für schlües darauf gevolgt seyen. Verstünden gleichwohl so viel, daß
23
hochlöblichermeltes cammergericht sowohl bey übergab der statt Speyer als
24
nach der handt mit ansehentlichen königlichen protectoriis undt salvaguar-
25
dien versehen worden. Vermeinten derowegen, das diensambste mittell zu
26
sein,

31
26–27 daß – würden] Laut Kurbayern K I, spA I sollen die Mediatoren zu diesem
32
Zweck von den Kaiserlichen angesprochen werden; in Kurköln zA I, spA I, Ia fehlt per
33
mediatores.
daß die königlich Frantzösische plenipotentiarii per mediatores ersucht
27
würden, weil nunmehr die austheilung der winterquartier vor der thür
28
undt ohne allen zweiffell die statt Speyer et sic consequenter camerales

[p. 384] [scan. 508]


1
auch belegt werden dörfften,

31
1–2 daß – mögten] Laut Kurbayern K I, spA I sollen die französischen Gesandten dazu
32
bewogen werden, eine scharpffe khönigliche ordonanz an viconte de Tourenne zu er-
33
wirken
; laut Kurköln zA I, spA I, Ia wird nur ein Schreiben der französischen Gesandten
34
an Turenne vorgeschlagen.
daß selbige ahn die cron Franckreich und
2
den vicomte de Turenne schreiben und dahien bewegen mögten, daß
3
hochlöblichermelten cammergerichts angehörige davon eximirt undt
4
befreyet pleiben mögten. Solte aber sonsten ein anders medium, wie selbige
5
in Sicherheit gesetzt werden könte, auf die bahn gepracht werden undt
6
man dahien collimiren,

35
6–8 daß – mögte] Statt von Exemtion ist in Kurbayern K I, spA I und Kurköln
36
zA I, spA I, Ia von neutralitet die Rede; in Kurköln ( zA I ) zusätzlich: weylen die
37
assessores legati perpetui weren.
daß, gleichwie Münster undt Osnabrugk anyetzo
7
eximirt worden, auch dieses cammergericht durante bello eximirt werden
8
mögte, so wolten der herrn nachstimmenden gedancken darüber anhören
9

38
9 und – erklären] Abweichend in Kurtrier zA, spA und sinngemäß in Kurköln
39
zA I, spA I, Ia: Wollen sich dann gern conformiren.
und alßdann sich auch weiters erklären.

10
Kurköln . […] Ad 1 um weilen daß Kayserliche decretum benebens dem
11
edicto zu solchem ende geschickt worden, das selbiges durch daß Chur-
12
maintzische directorium publiciert werden möge, müste mans Churcöllni-
13
schentheils , negst underthenigster dancksagung für die Kayserliche hohe
14
sorgfalt, dabey bewenden lasßen; vertrauen der dexteritet des kurmainzischen
15
Direktoriums. Wolten verhoffen, daß alle reichsstende, so dabey interessirt,
16
nunmehr sich allerseits gehorsambst accommodiren undt durch getrewe
17
zusammensetzung dahien zu collimiren geneigt sein werden,

40
17–19 damit – ahnzutretten] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, Kurtrier zA, spA;
41
in Kurköln zA I, spA I, Ia statt dessen: damit die cronen ursach haben, das ent-
42
zohene hinwieder zu restituiren.
damit die
18
frembde cronen hierdurch umb soviel desto mehr ahnlaß nehmmen mög-
19
ten , die friedenstractaten desto eyfferiger ahnzutretten.

20
Betreffendt 2º die securitet oder verschonung des Kayserlichen cammer-
21
gerichts , errinnerte man sich ebenfals Churcöllnischerseits,

43
21–23 was – worden] Fehlt in den andern Überlieferungen.
was bey iüng-
22
stem Regenspurgischen reichstag anno 1641 sonderlich im churfürstlichen
23
collegio diesfals sorgfaltig bedacht worden, wie nehmblichen auf ein oder
24
andern weg dieses gericht möge conservirt undt erhalten werden undt
25
welchergestalt man derentwegen verschiedene guetachten Ihrer Kayser-
26
lichen Mayestät übergeben undt ihro darinnen gehorsambst eingerathen
27
worden, daß allergnädigst zugeben wolten, damit mehr ermelte camerales
28
bey denen gegentheilen umb eine neutralitet sich bewerben, Ihre Mayestät
29
auch versicherung thun wolten, daß ermelte statt Speyer mit reichsvölckern
30
nit solte belegt werden; wehre aber ad effectum niemahlen kommen. Hiel-

[p. 385] [scan. 509]


1
ten solchem nach darfür, daß

32
1–3 die – commissarii] Zwischenschaltung der ksl. Gesandten fehlt in den anderen
33
Überlieferungen.
die herrn Kayserliche commissarii zu ersu-
2
chen undt von ihnen penetrirt werden könte, ob nit die vor diesem einge-
3
rathene vorschläg dermahlen verfangen undt sie herrn commissarii die
4
herrn mediatores ersuchen mögten, daß diese bey der cron Franckreich
5
plenipotentiariis es dahin vermittelen wolten,

34
5–8 damit – mögte] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia ist von den französischen Ge-
35
sandten
zu verlangen, daß derhalber nacher Pariß schreiben und die neutralisirung
36
dieses orths befurderen wolten, und ihnen ein gleichmessiges auff dieser seithen
37
zu versprechen.
damit selbige, ahn orth
6
und enden es nötig, undt zwar in specie bey der cron Franckreich selbsten,
7
sich insoweit interponiren theten, auf daß mehr löblichgemeltem cammer-
8
gericht in seinen angelegenheiten geholffen werden mögte.

38
8–9 Da – wird ] In Kurtrier zA, spA statt dessen nur: interim; laut Kurköln zA I,
39
spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I ist Bescheid aus Paris zu erwarten.
Da aber der
9
ksl. Beschluß vermutlich auf sich warten lassen wird, ist das expediens zu erwä-
10
gen
, ob nicht die Mediatoren bei den französischen Gesandten ein Schreiben an Turenne
11
erwirken sollen, daß derselbe undt alle desßen undergebene officier undt
12
gemeine soldaten die vor diesem ausgehendigte königliche protectoria undt
13
salvaguardien respectiren mögten.

14
Kurbayern . […] 1. Danken dem Kaiser für die clemenz, die er durch Inkraft-
15
setzung
der bereits bewilligten, dato aber suspendirt gewesten generalamnisti
16
hat walten lassen, nit zweiflend, es werden die dardurch zu gnaden genohm-
17
mene stende diesem negst diese Kayserliche gnadt erkennen undt annehm-
18
men , daß heylige Römische reich auch nunmehr umb soviel mehr undt
19
leichter zu voriger tranquillir- undt beruhigung wieder kommen.

20

40
20–26 Ad – so ] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, knapper Kurtrier zA, spA.
Ad 2 um errinnerte man sich, welchergestalt vor ungevehr einem jahr daß
21
löbliche Kayserliche cammergericht ihren calamitosum statum hiehero
22
repraesentirt undt dabey gemeldet, daß zwar mit salvaguardien versehen,
23
yedoch aber dabey nit manutenirt würden

43
Siehe oben nr. [ 2 S. 10 ] .
. Nun stündte anyetzo sich zu
24
vergleichen, ob und was für media zu ergreiffen […], ihnen gingen unmas-
25
geblich zwey expedientia zu gemüeth, 1º temporaneum undt dan 2º ein
26
bestendiges. Soviel nun erstlich daß interimsmedium belangte, so sind die
27
Kaiserlichen ehistens zu bitten, die Mediatoren zu einer solchen Demarche bei
28
den französischen Gesandten zu bewegen, daß diese vom königlichen hoff auß
29
scharpffe ordre ahn die Frantzösische generalitet erhalten theten, auf daß
30
wo nit die gantze statt, doch weinigst die herrn camerales verschont pleiben
31

41
31 mögten] Laut Kurbayern K I, spA I empfiehlt Kurbayern außerdem ein Schreiben
42
der französischen Gesandten an Turenne als Sofortmaßnahme.
mögten. Solte nun dieses medium nit verfangen, wehren sie hiengegen der

[p. 386] [scan. 510]


1
änderwerten unmasgeblichen meinung, das die herrn Kayserliche commis-
2
sarii ersucht werden könten, bey Ihrer Kayserlichen Mayestät die under-
3
bawung zu thun, weil ohnedaß die statt Speyer nunmehr in Frantzösisch
4
handt, damit selbige in eine bestendige neutralitet gesetzt werden mögte,
5
zu welchem ende dann auch denn herrn mediatoribus an hande zu geben,
6
daß sie vor hoch- und wohlermelte herrn Frantzösische plenipotentiarios
7
dahien disponirten, damit ex parte Franciae in ermelte neutralitet ebenfals
8
gehehlet werden möge.

38
8–18 Pro – könte] In Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurtrier zA, spA nur Punkt 2
39
und 4 knapp wiedergegeben.
Pro rationibus, warumb man die total neutralitet
9
für guet ansehen, könten allegirt werden 1º supremae iustitiae locus, 2º daß
10
derorths befindliche archivum, bey welchem alle stendt des reichs interessirt,
11
3º damit daß schwache corpus, welches dato in sehr geringer ahnzahl
12
persohnen bestünde, zu höchstem nachtheil undt schaden des heyligen
13
Römischen reichs nit vollendts destruirt werden mögte und dann 4º, weil
14
ahn diesem orth beeden kriegenden theilen nit viel gelegen, insonderheit
15
weil solcher orth von keiner sonderlichen importanz und fortification noch
16
der situs also beschaffen, daß weder Keyserliche noch Königliche Mayestät
17
in Franckreich viel vortheil oder auch ungemach undt schaden zuwachsen
18
könte.

19

40
19–27 Hielte – incaminiren] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia.
Hielte sonsten nit dienlich, daß Königliche Mayestät in Franckreich von
20
denn stenden des reichs immediate zu

41
20 ersuchen] In Kurbayern spA I, K I danach zusätzlich: wie die fürstliche zu Osna-
42
brügg vermeint.
ersuchen, dann man sich zu errinnern,
21
welchergestalt bey vorgewestem iüngsten reichstag zu Regenspurg eben
22
dergleichen abgangen wehren, weilen aber in selbigen daß praedicatum
23
Maiestatis nit gegeben worden, so wehre auch darauf weiters keine könig-
24
liche antwortt als nur ein schlechtes scriptum in formb eines decrets ervolgt
25
undt wieder zurückkommen. Vermeinten also, daß näherste undt zuträg-
26
lichste mittell zu sein, bey den herrn mediatoribus daß werck ahnzupringen
27
undt zu incaminiren.

28
Kurbrandenburg . Recapitulabat Churmaintzischen directorii proposition.

29
Ad 1 um belangendt declarationem Caesaream circa effectum suspensivum
30
amnistiae, da hetten verstanden, daß solche den nachmittag ad dictaturam
31
geben werden solle. Hielten nötig, sich zuvor darinnen zu ersehen undt
32
alßdann darauf zu resolviren, dann ihnen bedencklich fallen wolte, ungese-
33
hen sich darüber alsopalden vernehmmen zu lasßen.

34
Betreffend den zweiten ratione exemptionis onerum militarium pro supremi
35
in imperio tribunalis assessoribus et cameralibus zur umbfrag gestelten
36
puncten, da hetten uhrsach, sich mit den herrn vorstimmenden zu confor-
37
miren . Könten dero hohe notturfft wohl ermesßen, auch was Kayserlicher

[p. 387] [scan. 511]


1
Mayestät sowohl alß denn stenden deß reichs ahn desßen conservation
2
gelegen, inmasßen

35
2 alle – niederigsten] Laut Kurbayern K I, spA I auch die ganze christenheit,
36
zumal wegen des Speyerer Archivs.
alle reichsstende vom höchsten bis zum niederigsten
3
dabey interessirt. Nach ihrer Meinung sind die vorgeschlagenen beiden media, 1º
4
temporale, 2º generale medium zu coniungiren undt nit zu separiren,
5
inmasßen dann auch dienlich ermesßen theten, daß die Frantzösische pleni-
6
potentiarii per mediatores ersucht würden,

37
6–11 denn – gelegen] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ia.
denn mareschal de Tourenne
7
dahien zu beordern, damit die vor diesem ertheilte königliche protectoria
8
undt salvaguardien respectirt undt maintenirt würden. Wehre auch nit
9
weniger gehöriger orthen zu gemüeth zu führen, daß ahn ermelten cammer-
10
gerichts conservation sowohl Ihrer Kayserlichen Mayestät alß sambtlichen
11
stenden des reichs hoch undt viel gelegen;

38
11–14 zum – könte] Deutlicher in Kurköln zA I, spA I, Ia und sinngemäß Kurbayern
39
K I, spA I: Ihre Maiestät aber würden vorerst ihren consensum ratione neutralitatis
40
ertheylen und, daß es auch bey den Franzosen gesucht werde, zuegeben müssen.
zum andern wehren sie der
12
meinung, daß dieses noch daß zuträglichste expediens sein würde, wann
13
die statt Speyer in eine bestendige neutralitet gesetzt werden mögte, dan
14
eines ohne daß ander nit conservirt werden könte.

15
Kurmainz . […] 1. Das Dekret über die Amnestie haben ihnen die herrn Kay-
16
serliche abgesanden einzig und allein zu dem endt zugestelt und dabey
17
begehrt, daß sie es übrigen chur-, fürstlichen gesanden communiciren,
18
nit aber zur deliberation undt umbfrag stellen wolten. Würde auch also
19
dabey verpleiben undt den nachmittag in hiesigem Münsterischen fürst-
20
lichen hoff affigirt

41
20 werden] In Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ia zusätzlich: Das Dekret
42
wird auch nach Osnabrück gesandt werden.
werden.

21
Betreffendt 2º die securitet undt verschonung der cameralpersohnen, […]
22
befinden die maiora dahien ziehelendt, daß zweyerley expedientia in vor-
23
schlag kommen, 1º ein interims-, 2º ein bestendiges medium. Hinsichtlich
24
des interimsmedium hetten sie verstanden, welchergestalt man dahien
25
collimire, daß Kayserlicher Mayestät commissarii zu ersuchen, per media-
26
tores das werck dergestalt bey denn königlich Frantzösischen plenipoten-
27
tiariis zu incaminiren,

43
27–29 daß – werde] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia.
daß durch diese nit allein die cron Franckreich,
28
sondern auch dero generalveldtmarschall Turenne respective ersucht undt
29
beordert werde, damit hochlöblich gemeltes Kayserliches cammergericht
30
zu Speyer bey denen ihnen vor diesem gegebenen königlichen protectoriis
31
undt salvaguardien mögten geschützt und gehandthabt werden. Mitt
32
yetztgedachtem medio temporali könten sie sich gar wohl vergleichen,
33
sinthemahlen Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Maintz […] intention
34
auch fürnehmblich dahien ziehelen thete.

[p. 388] [scan. 512]


1
So hetten sie auch nit weniger bey dem zweiten auf eine neutralitet ziehe-
2
lenden medio wahrgenohmmen, welchergestalt von den herrn Kayserlichen
3
commissariis pari passu vernohmmen werden solte, ob sie in solch neutra-
4
litatis medium condescendiren undt zugleich durch die herrn mediatores
5
vermittels allerhandt, theils in heutigen votis vorkommenen dienlichen
6
rationen daß werck dahien negotiiren lasßen wolten, auf daß von der cron
7
Franckreich besagte statt Speyer ebenmäsßig in den standt der neutralitet ge-
8
setzt undt aus derselben die darin liegende königlich Frantzösische guar-
9
nison würcklich abgeführt werden möge. Conformirten sich damit eben-
10
fals ,

37
10–13 undt – könte] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I.
undt würdte diesem negst zu erwartten stehen, was ein löblicher fürsten-
11
rath sich hierüber erklären werdte, warauf man alsdann denn durch die
12
re- und correlation gemachten schlues den herrn Kayserlichen hinder-
13
pringen undt ihre gemüetsmeinung darüber vernehmmen könte.

14
Sonsten wehre es ahn deme, daß der punctus wegen begleitung der mediat-,
15
imo etiam non statuum von denn herrn Schwedischen plenipotentiariis
16
zu Osnabrugk resuscitirt werde. Es wehre bekant, wie starck solcher vor
17
diesem auch urgirt worden undt was Kayserliche Mayestät darauf für
18
rationes eingewendet. So hetten sie auch annoch nit weniger in frischem
19
ahndencken, welchergestalt neben den herrn Churbrandenburgischen sie
20
Churmaintzische die Schwedischen ersucht, daß von diesen postulatis
21
abstehen oder wenigst insolang, biß man zum congress gelange, verschie-
22
ben mögten, inmasßen sie auch dan dahemahlen dahien disponirt, daß sich
23
biß nach extradition der Kayserlichen responsionen vermögen lasßen.
24
Darauf wehre ervolgt, daß sich erklärt, zu einiger fernerer handlung nit
25
zu schreitten, bis diesfals erörterung geschehen sein werde.

26

38
26–36 Gleichwie – vor ] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia.
Gleichwie nun sie Churmaintzische nit underlasßen, dieyenige schrifft,
27
welche die herrn Schwedische de novo diesfals wieder gethan

39
Der Schriftsatz ist von Oxenstierna und Salvius unterzeichnet und datiert vom 20./30. Oktober
40
1645 (Druck Meiern II S. 11 –13).
, sopaldt
28
selbige ihnen von denn herrn Kayserlichen zugestelt worden, welches
29
allererst gestern nachmittag umb 3 uhren geschehen, dahero wegen enge
30
der zeit nit hette können zur dictatur gebracht werden können, gleich
31
darauf denn herrn churfürstlichen abgesanden zu dem endt nachrichtlichen
32
zuzufertigen und zu communiciren, damit man sich heut darüber eines
33
gewisßen entschliesen könte, also werde anyetzo zu belieben gestelt, ob
34
die herrn churfürstliche gesanden allerseits ihre zu gemüeth gehende
35
gedancken darüber eröffnen wolten […].

36
Lesen darauf das erwähnte Schriftstück vor.

[p. 389] [scan. 513]


1
Kurtrier . Über den neuen Propositionspunkt sind sie in specie nit instruirt,
2
auch ist Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Trier […] diesfals nichts zukom-
3
men . Schiene, daß diese sach vornehmblich zwischen Kayserlicher Mayestät
4
und denn cronen bestünde, masßen dero gesanden die praeliminaria abge-
5
handlet . Undt schiene auß des Salvii schreiben […], daß ermelte salvos
6
conductus auf ihre adhaerentes wolte verstanden haben. Wan deme also
7
wehre, sehen nit, warumb de novo darüber disputirt werden solte, auch
8
warumb gemeine landtstende, die mediate den immediatis statibus under-
9
worffen , solten anhero begleitet werden. Den herrn Kayserlichen würde
10
ahm besten bekant sein, was es diesfals für eine meinung gehabt, wehre
11
also dieses zuvorders mit ihnen zu tractiren. Es stünde gleichwohl auch
12
dabey zu bedencken, ob auch Ihre Kayserliche Mayestät in praeiudicium
13
statuum verwilligen könten. Hetten sonsten gestern denn praeliminar-
14
friedenschlues aufgeschlagen undt darinnen 1º pro confoederatis nominirt
15
befunden

38
15 Pfaltz – Casßel] Aufzählung nur in der Vorlage.
Pfaltz, Braunschweig Lünneburg, Hesßen Casßel; in folgendem
16
§º aber wehre mit diesen formalibus gesetzt „pro universis imperii statibus
17
et adhaerentibus in genere“. Daraus hetten schliesen können, daß „ adhae-
18
rentes “ nothwendig immediat reichsstende sein müsten, dann notorium,
19
daß dieses uff keine mediatos verstanden werden können. So wehre auch
20
notorium, wan man von stenden des reichs redet, daß man keine mediatos,
21
sondern immediatos vermeinen thete; auch seye ein groser underschiedt
22
zwischen reichs- und landtstenden.

39
22–24 So – theten] Fehlt in Kurbayern K I, spA I sowie im auch sonst knapperen Kur-
40
köln
zA I, spA I, Ia.
So sehen sie auch nit, cum quo effectu
23
sie alhier erscheinen solten, da ihre landtsfürsten undt obrigkeiten alhier
24
compariren und sich einfinden theten.

25
Kurköln . Nehmen Bezug auf frühere Verhandlungen wegen begleitung der
26
mediatstende. Es wehre nit ohne, das man nit wisßen könte, was die Schwe-
27
dische bey abhandlung der praeliminarien für intention gehabt.

41
27–28 Gleichwie – also] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K I, spA I; Kur-
42
köln
zA I, spA I, Ia mit gleicher Formulierung wie die Vorlage.
Gleichwie
28
aber intention in mente retenta nichts operiren könte, also könten auch auß
29
dem praeliminarschlues anders nichts abnehmmen, als daß alles auf imme-
30
diat reichsstende geziehlet seye; dan wann man von statibus imperii redete,
31
würden nit die underthanen, sondern principes und andere, qui ab antiquo
32
sessionem cum iure suffragii hergebracht, darunder verstanden.

33
Auß Ihrer Kayserlichen Mayestät responsionibus hette man so viel wahr-
34
genohmmen , daß ihro nit zuwieder, denenyenigen, so nahmbhafft gemacht
35
werden solten, salvos conductus zu ertheilen. Wehre zu wünschen, daß
36
die herrn Schwedische pro nunc specificiren mögten, welche sie vergleitet
37
haben mögten,

43
389, 37 –390, 3 nit – solte] Fehlt in Kurtrier zA, spA.
nit eben, daß sie solten daran verbunden sein und keine

[p. 390] [scan. 514]


1
weitere vergleitung zu suchen macht haben, sondern, da sie hiernegst noch
2
andere nahmbhafft machen würden, solches ebenfals zu thun ihnen unbe-
3
nohmmen sein solte.

37
3–6 Yedoch – werden] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia sollen der Kaiser und die Schweden,
38
laut Kurbayern K I, spA I die Schweden dies besonders beachten.
Yedoch würdte gleichwohlen bey dieser vergleitung
4
ein solches temperamentum gehalten werden müsßen, damit allerseits
5
oberkeitliche gerechtigkeit und andere iura in salvo mögten erhalten
6
werden.

7
Kurbayern . Erinnern an die früheren Beratungen über diesen Punkt. Der prae-
8
liminarschlues thete allein meldung von den immediatis statibus,

39
8–16 undt – würden] In Kurköln zA I, spA I, Ia statt dessen, in Kurbayern
40
K I, spA I zusätzlich Hinweis auf die Information, die Krane seinerzeit den kfl. Gesandten
41
in Münster gegeben hatte.
undt
9
könte man demeselben keinen andern verstandt wegen deren expresse
10
gemelten wortt „pro adhaerentibus et universis imperii statibus in genere“
11
attribuiren. 2º hetten sichs die cronen selbsten zu imputiren, weilen sie
12
nit expresse dabey gesetzt „etiam pro mediatis statibus“. 3º wehre noto-
13
rium , daß daß wortt „stende“ allein auf die immediatos undt nit mediatos
14
status deute, welches hierauß desto clärlicher scheine, weilen von Kayser-
15
licher Mayestät die mediati zu gar keinen reichs- noch anderen conventen
16
gefordert würden. So wehre auch nit weniger 4º der Kayserlichen undt
17
königlichen auctoriteten despectirlich, mit privatis zu handlen. Undt ob-
18
wohlen weiters nit bevelcht, alß was sie albereits vor diesem in votis ange-
19
meldet , auch zu praeiudiz chur-, fürsten undt stenden nit gern einwilligen
20
wolten, daß deren municipalstätt und -stende auch hiehero erfordert undt
21
begleitet würden, wan gleichwohl per maiora solte geschlosßen werden,
22
Ihre Kayserliche Mayestät auch solches zulasßen undt einwilligen würden,
23
daß die mediati status auch anhero begleitet würden, so wolten sich nit
24
separiren. Hielten gleichwohlen dabey nit undienlich, wann, wie Cölln
25
anyetzo gemeldet, ein certus numerus, welche begleitet werden solten,
26
designirt werden mögte, zumahlen man alsdann vielleicht desto besßer aus
27
der sachen kommen dörffte.

28
Kurbrandenburg . Hetten sich im schreiben ersehen, hetten auch rationes
29
pro et contra überlegt, auch wahrgenohmen, daß gleichwohl von Ihrer
30
Kayserlichen Mayestät die erpietung beschehen, daß, sofern einige desig-
31
nation derenyenigen mediatstendt, welche begleitet werden solten, einkom-
32
men würdte, die salvi conductus für selbige ausgefertigt werden solten.
33
Recensebat rationes Suecicas aus der Schwedischen schrift mit dem anhang,
34
daß dieses eine sach, daß zu wünschen wehre, damit solche bey den praeli-
35
minarien recht wehre verglichen worden. Könten aigentlich nit wisßen,
36
worauf daß werck beruhe, würdte schwer fallen, einige rationes pro oder

[p. 391] [scan. 515]


1
contra ahnzuführen, weilen die damahls gehabte intentiones nit bekant.
2
Gleichwohlen aber, damit die friedenstractaten nit remorirt werden mögten,
3
stünde zu bedencken, daß es iha besßer, diese mediatos zuzulasßen als etwa
4
einige ruptur der tractaten zu befahren. Dan wann gleich die mediati
5
kähmen, so könten sie doch durch ihre praesenz ihren landtsfürsten und
6
obern gar nichts praeiudiciren. Ein Beharren auf der exclusion führt nur zu
7
Verzögerung und kann wahrscheinlich doch nicht aufrechterhalten werden.

8
Auß diesen und andern mehr uhrsachen müsten der meinung sein, daß die
9
salvi conductus mögten ertheilt werden.

38
9–11 Könten – leiden] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Könten gleichwohl die herrn Schwe-
10
dische dahien vermögt werden, das sie von ihren postulatis desistiren wol-
11
ten , so mögten sie es wohl leiden. Sonsten wehre ihnen auch der im Chur-
12
cöllnischen voto gethane vorschlag nit zuwieder, daß nehmblichen denn
13
mediatis statibus bey denn tractaten weder session noch stimb zu verstatten,
14
auch solche anherobegleitung ihren obern nit praeiudiciren, sondern nur
15
dahien angesehen sein solte, der cronen begehren zu willfahren, damit die
16
tractaten nit ferner remorirt werden mögten. Nit weniger liesen sie ihnen
17
auch mitbelieben, daß eine gewisße specification dermahlen ausgehendigt
18
werden mögte, welche man zu vergleiten begehren thete, mit dem reservat
19
gleichwohl, daß durch diese designation den cronen nit solte benohmmen
20
sein, hiernegst fernere signification zu thun […].

21
Kurmainz . [ ] Befinden die maiora dahien ziehelendt, daß,

39
21–24 unangesehen – werden] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia.
unangesehen
22
auß deme zu Hamburg getroffenen praeliminarfriedenschlues nit abzunehm-
23
men , daß solcher auf vergleitung der mediatstende ziehlen thete, gleichwoh-
24
len aber, damit dem worttstreitt dermahlen mögte abgeholffen werden,
25
man für guet ansehe, daß Kayserlicher Mayestät einzurathen seye, casu quo
26
die cronen dieyenige nominiren würden, so sie begleitet haben wolten,
27
daß solchen alsdann die salvi conductus, yedoch aber mit gewisßen reser-
28
vationibus , ausgehendigt werden solten.

29
Ihre Churfürstliche Gnaden zu Maintz […] hetten bey demyenigen, was
30
dabevorn zwischen Ihrer Kayserlichen Mayestät undt der cronen pleni-
31

40
31–32 seye–bedörffte] Statt dessen in Kurköln spA I, Ia, zA I: Nach kurmainzischer Auf-
41
fassung
haben die stände sich der interpretation tractatus praeliminaris nicht anzu-
42
nehmen , sondern es Ihrer Kayserlichen Mayestät heimbzustellen. In Kurköln
43
zA I statt interpretation fälschlich interposition.
potentiariis verglichen worden, gar nichts zu errindern; seye eine sach,
32
so clar undt einiger explication nit bedörffte. So hette man auch verhofft, es
33
würden die remonstrationes, welche von ihnen Churmaintz- und den herrn
34
Churbrandenburgischen dabevorn denn herrn Schwedischen gethan worden,
35
verfangen undt sie von der vergleitung der statuum mediatorum abgesetzt
36
haben. Da dies aber nicht der Fall ist, kann der Kurfürst von Mainz sich mit den
37
maioribus endtlich conformiren, daß nämlich die ksl. Gesandten von den schwe-

[p. 392] [scan. 516]


1
dischen einige specification verlangen sollen, worin dieyenige mediati designirt,
2
so sie zu gegenwertigen friedenstractaten vergleitet haben wolten. Nit
3
weniger könte ihnen auch zu belieben gestelt werden, die salvos conductus
4
für die mediatstende mit der im Churcöllnischen voto angehefften clausul
5
zu verwilligen,

36
5–7 daß – suchen] Abweichend in Kurtrier zA, spA: under dem gedingh, daß
37
solche specificatio Suecos verbinden solle, kein fernere zu suchen.
daß nehmblichen diese specification sie königlich Schwedi-
6
sche nit verbindtlich machen solte, bey Kayserlicher Mayestät hiernegst
7
für andere mehr noch fernere vergleitung zu suchen. Vor allem andern aber
8
verglichen sie sich auch fürnehmblichen in diesem mit denn herrn vor- und
9
nachstimmenden, daß diese anherovergleitung derienigen mediatstende,
10
so die herrn Schwedische specificiren würden, dennyenigen chur-, fürsten
11
und immediatstenden, under welche solche mediati gesesßen undt gehören
12
theten, ahn deren ober- undt pottmäsßigkeit, auch anderen ihren iuribus
13
nit praeiudiciren solte, daß auch pro 2º die vergleitete mediati viel weniger
14
des iuris suffragii sich anmasßen solten, ferners undt pro 3º, daß sie auch
15
gantz nichts alhier solten vor- und ahnpringen, was zu schmählerung ihrer
16
obern recht undt gerechtigkeit geraichig sein mögte, sondern wofern sie
17
ichtwas gegen diselbe zu haben vermeinen würden, daßselbige

38
17–18 ahn – orthen] Statt dessen in Kurbayern spA I, K I: bey des reichs höchsten und
39
bekandten iudiciis.
ahn gehori-
18
gen orthen suchen solten. Gleichwie man nun ermelte reservationes hoch-
19
nothwendig erachten thete, also wolten sie darfürhalten, daß die herrn
20
Kayserliche zu ersuchen, damit eo casu, wan die lista begehrt würdte, sie
21
yetztermelter reservationen bey denn königlich Schwedischen plenipoten-
22
tiariis eingedenck sein wolten, inmasßen sie Churmaintzische erpietig, neben
23
denn herrn Churbayerischen als ordinari deputatis denn herrn Kayserlichen
24
commissariis hiervon relation unverlängt zu

40
24 erstatten] Ende von Kurköln zA I, spA I, Ia; Kurtrier zA, spA in der folgenden
41
Re- und Correlation wesentlich kürzer.
erstatten.

25
Hierauf ist per deputatos ordinarios aus beeden chur- undt fürstenräthen
26
re- und correferirt

42
26 worden] Zusätzlich in Kurbayern spA I, K I sowie – knapper – in Kurtrier zA,
43
spA: Die Fürstlichen haben 1 mo das Kayserliche decret in puncto sublati effectus
44
suspensivi amnistiae verlesen hören und bey selbigem nichts zu erinnern.
worden. Der Fürstenrat hat sich in Sachen Reichskammerge-
27
richt
mit dem Kurfürstenrat auf die maß, gleichwie in vorhergehendem Chur-
28
maintzischen voto conclusivo zu sehen, vereinbahret,

45
392, 28 –393, 10 dabey – mögten] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K I, spA I.
dabey gleichwohl
29
errinnert, daß dieser schlues den Osnabrugkischen hinderbracht undt sie
30
dabey (weilen wohlermelte herrn Osnabrugkische, wie vor diesem besche-
31
hen , sich besorglich de novo beschweren undt vorwenden mögten, daß
32
abermahls ihrer ungehört conclusa gefast undt ihnen nur allein blöeslich
33
communicirt werden wolten) ersucht undt ihnen zu gemüeth geführt wer-
34
den mögte, daß, obwohlen man zuvorhero gern hieraus mit ihnen commu-
35
nication gepflogen haben wolte, nachdeme man aber daß hiebey versirendes

[p. 393] [scan. 517]


1
morae periculum considerirt undt dabey die nachricht erlangt, daß theils mehr-
2
wohlermelter herrn fürstlichen gesanden zu Osnabrugk sich vernehmmen
3
lasßen, daß sie gern sehen mögten, damit hochlöblich gemeltem Kayser-
4
lichen cammergericht in seinen desideriis geholffen werden mögte, so habe
5
man umb soviel desto mehr damit maturiren undt die herrn Kayserliche
6
gesanden schleunigst imploriren wollen, daß diese die herrn mediatores et
7
sic domini mediatores die Frantzösische herrn plenipotentiarios, auf maß
8
in votis vorkommen, ehist diesfals besprechen und ihnen die unumbgängk-
9
liche höchste notturfft uffs beweglichste remonstriren undt zu gemüeth
10
führen mögten.

11
Undt nachdemahlen fürs ander ratione salvorum conductuum pro statibus
12
mediatis ein löblicher fürstenrath bedenckens getragen, ehe undt zuvorn
13
sie von der eingelangten Schwedischen schrifft per dictaturam communi-
14
cation undt abschrifft erhalten, sich mit ihren gedancken im löblichen
15
fürstlichen collegio heraußerzulasßen,

34
15–19 so – pflegen] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K I, spA I.
so ist diesmahl die relation bis auf
16
ferners notificiren verschoben undt von denn herrn fürstlichen verahnlast
17
worden, negstfolgenden montag vormittag auf des Churmaintzischen
18
directorii ansag in fürstenrath wieder zu erscheinen undt über diesen
19
punctum ebenfals behörige deliberation zu pflegen.

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