Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
10. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 Oktober 21

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10. Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1645 Oktober 21

17
Kurbayern K I fol. 247–262’ = Druckvorlage; damit identisch Kurbayern spA I p. 379–
18
420. Vgl. ferner Kurmainz K FrA Fasz. 12 ( unvollständig ), Kurtrier zA ( damit iden-
19
tisch
Kurtrier Rs 9231, Kurtrier spA p. 85–95 ); Kurköln zA I fol. 92–101’ ( damit
20
identisch Kurköln spA I fol. 176’–196’, Kurköln spA Ia fol. 183’–202 ).

21
Gründe für und gegen die Admission der exclusi: Religionsfrieden, Geistlicher Vorbehalt, Krieg
22
gegen Kaiser und Reich, Reichstagscharakter des Kongresses, Haltung der auswärtigen Mächte.
23
Möglichkeiten indirekter Admission: in pleno, per deputatos, nur in politicis. Information
24
Frankreichs und Schwedens über die Unrechtmäßigkeit der Admission.

25
Ankunft der kurtrierischen Vertreter.

26
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
27
bayern , Kurbrandenburg.

28

32
28 Kurmainz ] Laut Kurköln spA I, Ia, zA I hat Churcöllen vor Trier den vorsiz
33
(wegen der gewohnlichen alternation) gehabt und die session folgendermaßen ge-
34
nohmen : Bayern, Maynz, Cöllen, Trier, Brandenburg. Votantentaffel: Maynz, Trier,
35
Cöllen, Bayern, Brandenburg. Die Proposition in Kurtrier zA, Rs, spA, Kurköln
36
zA I, spA I, Ia knapper.
Kurmainz . Der ihungst beschechnen veranlaßung nach ist nun über die
29
Konferenz zwischen den Deputierten des Münsteraner Fürstenrats und der Stände

[p. 369] [scan. 493]


1
in Osnabrück, die am verwichnen montag stattgefunden hat, sowie über das
2
Osnabrücker Schreiben vom 30. September zu beraten. Die Information, die vor-
3
gestern
Kurmainz und Kurbayern als ordentlichen Deputierten des Kurfürstenrats
4
versprochen worden ist, steht zwar noch aus; Kurmainz weiß sich jedoch aus der
5
mündlichen relation des Fürstenrats der Osnabrücker Vorschläge in der
6
Admissionsfrage zu erinnern:

7
1. Sitz Magdeburgs auf der weltlichen Fürstenbank,

8
2. reversales Magdeburgs, das solcher actus zu ewigen Zeiten solte unpraei-
9
iudicirlich sein.

10
3. Keine consequenz der Admission Magdeburgs für die Inhaber der übrigen
11
geistlichen Stifter, wie dan sie Magdeburgische neben anderer fürsten und
12
standte zu Oßnabrügg bei den Schwedischen plenipotentiarien derentwegen
13
allernöttige underpauung thuen wolten. Und

14

32
14–18 4. – wirden] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia; in Kurtrier zA, spA
33
Schwerin nicht genannt.
4. hette der Lübeckische deputirte sich austrücklich erklert, das an seithen
15
des herrn herzogens zu Mechelburg Fürstlicher Gnaden wegen des stüffts
16
Lübeck er sich der session und stimb begeben, auch nicht zweiflen wolte,
17
Ihr Fürstliche Gnaden auch wegen Schwerin zu renuntiiren gefallens
18
tragen wirden

34
Die Herzöge von Mecklenburg saßen an 24. und 25. Stelle auf der weltlichen Fürstenbank für
35
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow, sie hatten außerdem eine Stimme für das
36
Hochstift Schwerin und eine für das Hochstift Ratzeburg ( Hofer S. 85, 176, Schnell -
37
Güstrow S. 111f.); beide Hochstifter waren damals faktisch Mecklenburger Administraturen
38
und wurden durch den Friedensschluß formell dem Hg. Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin
39
für sich und seine Nachkommen als erbliche Leben eingeräumt ( Schnell-Güstrow S. 113f.,
40
Dickmann S. 384, 402, MEA Corr A 9 [3]). Auf das Hochstift Lübeck hatte Dänemark ein
41
Auge geworfen, es wurde aber als „letztes evangelisches Stift“ erst 1803 säkularisiert ( Lorenz
42
S. 8, 169, Schäfer V S. 369).
.

19
Hessen-Kassel gibt an, während der Traktate bei den auswertigen cronen alle
20
guete officia laisten zu können, suechten dahero die admission allein in
21
politisch-, in militarischen oder in sachen eigenen Interesses aber nicht; so
22
were diser convent kein reichstag, sondern ein extraordinari zusamben-
23
konfft .

24
Bitten die herrn vorstimbende um Meinungsäußerung über diese Vorschläge und
25
das erwähnte Schreiben aus Osnabrück.

26
Kurtrier . Ihre Churfürstliche Gnaden zu Trier hetten ihnen dero abge-
27
sandten bei ihrer abferttigung gnedigst anbefohlen, wan sie wirden die
28
session einnehmen in dem hochlöblichen churfürstenrath, denen anweßen-
29
den hochansehenlichen herrn abgesandten Seiner Churfürstlichen Gnaden
30
freundschafft, gnedigsten grueß und allen genaigten willen zu vermelden
31
und benebens derselben gnedigste intention, so zu dem fridenswerck

[p. 370] [scan. 494]


1
zihlte, disohrts, absonderlich aber in den revisiten denen herrn abgesandten
2
gebürend vorzustellen, welches sie auch nicht underlassen wirden etc.
3
Sonsten hetten sie ihre vollmacht zu dem Churmainzischen directorio
4
eingelifert

42
Die kurtrierische Vollmacht in MEA Corr A 9 [ 1 ].
, zu desselben belieben stellendt, ob es solche zu übrigen chur-
5
fürstlichen herrn abgesandten wissenschafft wolle kommen lassen.

6
[…] Hetten sie auß den ihnen communicierten schrüfften ersehen, waß
7
in der Admissionsfrage nach und nach für resolutiones und schlüs beeder-
8
seits gegeneinander ergangen, auch verstanden, waß von den Oßnabrüg-
9
gischen deputierten bei vorgangener conferenz für vorschlag angefürth
10
worden.

11
Sovil nun Magdenburg anlangt, hetten sie kein specialinstruction, in erwe-
12
gung Ihre Churfürstliche Gnaden von disem puncten kein nachricht gehabt,
13
befünden gleichwol, das sie in der materi genuegsamb bevelcht, nemblich
14
dasihenige in obacht zu nehmen, waß des heiligen reichs constitutiones,
15
auch dem religion- undt prophanfriden gemeß und was dennen zu entgegen,
16
keinesweegs einzugehen, sondern mit gueter manier zu widerstreben und
17
neben andern zu defendieren. Nun wehre der religionfrieden gar klar und
18
vornemblich in chrafft des geistlichen vorbehalts, das kein inhaber der geist-
19
lichen güetter von den Augspurgischen confessionsverwanthen weder bei
20
reichs- noch andern dergleichen conventen der session und voti theilhafftig
21
sein solte

43
Art. 6 des Augsburger Religionsfriedens vom 25. September 1555 ( Walder S. 49).
. Das aber dise quaestion, so in den reichsconstitutionen decidirt,
22
eben aniezo anderst vorgebracht wird und da mangleichsamb im werck begrif-
23
fen , in den fridenstractaten ein anfang und hofentlich auch ein guetes ende zu
24
machen, köndten sie nicht wißen, was etwa bei Magdenburg für ursachen ob-
25
handen oder vermaint wird, alß wolte man des herrn administratoris Hoch-
26
fürstliche Gnaden von den reichsconstitutionen, auch den vorseienden fridens-
27
tractaten selbst außschliessen, sondern da dieselben oder dero gesandten icht-
28
was vor- und anzubringen, mit solch ihrer notturfft und habender erinerung
29
wohl per deputatos köndten vernohmen, dasselbige beobachtet und in den
30
allgemeinen fridenschluß gebracht

38
30 werden] Danach zusätzlich in Kurtrier zA, Rs, spA, Kurköln zA I, spA I, Ia:
39
in so clarer sachen hatt es der reversen nicht nöttigh.
werden. So wusten sie auch nicht,

40
30 wehr] Hier setzt Kurmainz K ein, das mit der Vorlage bis auf einzelne Passagen –
41
meist des kurmainzischen Votums – gleichlautend ist.
wehr
31
uf der weltlichen panck cediren wurde, noch wie die vota der ordnung
32
nach hierdurch geschechen köndten; sechen dahero nicht, wie darein zu
33
condescendiern. Und weil sich solcher admission die cronen starck annehmen,
34
stelten sie dahin, ob nicht rathsamb, vermitls einiger deputation auß dem
35
chur- und fürstenrath oder der herrn mediatorn den cronen an beeden
36
ohrten hier und zu Oßnabrugg disfals die notturfft bestermassen zu remon-
37
striren .

[p. 371] [scan. 495]


1

36
1–3 Wegen – herbringen] Zusätzlich in Kurtrier zA, Rs, spA und sinngemäß in
37
Kurköln zA I, spA I, Ia: Trier seye nachbahr undt habe keinen kriegh. In beiden
38
Überlieferungen aber von der Vorlage abweichend: Gegen Einräumung hergebrachter Rechte
39
an Hessen-Kassel bestehen keine Bedenken.
Wegen Hessen Caßl hette man an seithen Churtrier, sovil das particular-
2
weßen betreffend, einig bedencken, der frau landtgräffin dasihenige zuezu-
3
lassen , waß sie im herbringen. Weil man aber nicht vernehme, das Ihre
4
Fürstliche Gnaden sich von den cronen separiren wolten, sondern annoch
5
in den waffen wider Kaiserliche Mayestät und dero assistirenden chur-,
6
fürsten und stendt begrüffen, dahero da dieselbe in den consiliis und da
7
man vom friden und dessen widerherbeibringung reden, zuegelassen wer-
8
den solte, es zu keinem rechten außschlag kommen, sondern sie all anderer
9
consilien vernehmen und solche den cronen communiciren möchte, so
10
sechen sie nicht, das Ihre Fürstliche Gnaden oder dero gesandten in dem
11
rath bei den consiliis sein und doch den frembden cronen assistiren köndten.
12
Vermainten dahero, dahin bedacht zu sein, ob dieselbe wenigst zu suspen-
13
dirung ihrer waffen gegen Kaiserliche Mayestät und dero assistirenden
14
chur-, fürsten und ständt des reichs zu vermögen sein möchte, dan ausser
15
dessen sie billich in die zahl derihenigen zu sezen, so den cronen anhengen,
16
und köndte mit deroselben nicht wohl anderst als den cronen selbst trac-
17
tirt werden. Welche und andere rationes auch mehrgedachter cronen abge-
18
sandten beweglich zu gemüeth zu fiehren, und das dises, gleichwie mit
19
dem erzstüfft Magdenburg, auch ein hardtes zuemuethen wehre.

20

40
20–25 Eine – können] Fehlt in Kurtrier zA, Rs, spA.
Eine gleiche meinung hette es mit den übrigen exclusis Baden Durlach und
21
Nassau Sarbrücken, wiewohl ein underschiedt wegen der von Hessen Caßl
22
fiehrender waffen wehre. Vermainten aber, wan beede fürstliche und gräff-
23
liche heußer gegen Kaiserliche Mayestät durch eine abordnung oder sub-
24
missionschreiben sich accommodierten, sie wurden ihnen hierdurch den
25
weg zu der suchenden admission selbst wohl pahnen und öffnen können;
26
weil ihnen Churtrierischen aber von diser sache und was dato vorgelauffen,
27
wenig bekandt, so wolten sie die herrn nachstimbende gehrn anhören und
28
sich mit denselben vergleichen.

29

41
29 Kurköln ] Kurtrier zA, Rs, spA hier und in den folgenden Voten knapper und stich-
42
wortartig .
Kurköln . Beziehen sich auf die kurmainzische Proposition und das kurtrierische
30
Votum. Bedanckten sich zuvorderist gegen Ihre Churfürstliche Gnaden zu
31
Trier für ihren Gruß und gebierte deroselben hocher danck, das sie dise
32
generalfridenstractaten beschicken und ihro session und stimb in dem chur-
33
fürstlichen collegio nehmen wollen, mit gethanen wunsch, das deroselben
34
herrn abgesandten guete consilia zu forttstellung der vorseienden tractaten
35
und erlangung des werthen fridens bestens gedeyen mögten.

[p. 372] [scan. 496]


1
Verweisen auf die bereits früher zu diesem Thema abgelegten Voten und entnehmen
2
dem Bericht über die Konferenz zwischen den Fürstlichen, das die Oßnabrüggi-
3
schen gesandten zu demonstriern sich beflissen, das zwischen disem und
4
andern reichsconventen ein underschiedt wehre, weil die consultationes
5
mehr mit den außwertigen cronen als den stendten des reichs selbst gefürth
6
werden miessen, 2. das die cronen behaubten wolten, solche admission
7
dem praeliminarschlus gemeß zu sein, weswegen eher Nachgiebigkeit als Ab-
8
bruch
der Verhandlungen zu empfehlen sei. So wehre iedoch zu consideriren,
9
1. daß obzwar diser convent einem reichstag quoad formalitates extrinsecas
10
nicht eben allerdings gleich, daß doch bekandt, das die consultationes per
11
tria collegia angestelt, die gewohnliche sessiones dem herkommen nach
12
genohmen, auch re- und correferirt und, was concludirt, mit Kaiserlicher
13
Mayestät vermitls überraichung gebreuchiger guetachten verglichen werde.
14
Und obwohl Magdeburg sich auf die ab antiquo ihm gebührende Session berufen
15
wird, so hat es doch notorium seit dem Religionsfrieden keine session mehr
16
gehabt, wie dan das von den herrn Oßnabrüggischen allegirte exempel von
17
dem Erfurthischen convent de anno 1567 ihnen mehr in weg stünde, weil
18
es kein reichstag, sondern ein gemeiner

34
18 convent] vehdetag statt dessen in Kurmainz K.
convent der craißobristen gewesen

37
Die Reichsversammlung aller Kreisobristen in Erfurt (August-September 1567) war auf dem
38
Regensburger Reichstag von 1567 beschlossen und durch einzelne Kreistage vorbereitet worden;
39
das Erzstift Magdeburg war auf dem Reichstag vertreten und an der Unterschrift des Kreis-
40
abschieds beteiligt gewesen ( Häberlin 7 S. 318–365, 364).
,
19
allermassen uf den darauf ervolgten reichstag zu Speyr

41
Gemeint ist der Speyerer Reichstag von 1570. Dem Aministrator Joachim Friedrich von Branden-
42
burg wurde hier von den katholischen geistlichen Fürsten Sitz und Stimme bestritten; Rom ver-
43
langte , dem protestantischen Administrator die Leben abzuerkennen ( H. Becker , Speyerer
44
Reichstag S. 49ff., 163ff.).
der damahlige in-
20
haber des erzstüffts Magdenburg nicht admittirt worden; waß aber der
21
craißtäg halber ohnedas für Ihre Fürstliche Gnaden den herrn administra-
22
torn herkommen, ließe man es dabei bewenden. Und verhoffe man, was
23
hochgedachte Ihre Fürstliche Gnaden vorhero nicht im herbringen gehabt,
24
auch dermahl den ständten nicht ufsaillen würden. Und ob man wohl auch
25
nachgeben köndte, das man mehr in tractaten mit den frembden cronen
26
als den stendten des reichs bestündte und, waß verglichen, an dieselbe würde
27
miessen gebracht werden, so haben dieselben zu behaubtung diser Magden-
28
burgischen admission einige rechtmessige ursach

35
28 nicht] Ausgelassen in der Vorlage und in Kurbayern spA I, ergänzt aus Kurmainz K.
nicht. Dan sie gehrn
29

36
29 gestehen] Eingesetzt aus Kurmainz K für irrtümlich bestehen der Vorlage.
gestehen müessen, das diser sessionsstreutt erst bei anthrettung der trac-
30
taten entstanden und solcher zu den gravaminibus und deren erörtterung
31
gehörig, allermassen Ire Kaiserliche Mayestät erbietig, das sie leiden möch-
32
ten , das von disem gravamine auch gehandlet, sich dahero nicht schicken
33
würde, waß materia tractanda sein solte, ante tractatus zu bewilligen.

[p. 373] [scan. 497]


1
Und köndte man auch bei disem passu ganz nicht befünden, das dises werck
2
dem praeliminarschluß gemeß sein solte, dan obwohl darin die salvi con-
3
ductus pro imperii statibus ausbedingt, so wehre doch darin nicht gemeldet,
4
das ihenige, welche kein session herbracht, solche iezo haben solten;
5
so köndten sie cronen daraus überzeigt werden, das das wörttlein „ordines
6
imperii“ ein anders und mehrers nicht nach sich führte, als das einem ieden
7
der weeg geöffnet, seine notturfft beederorthen hier und zu Oßnabrügg
8
vorzubringen,

32
8–9 im – wollen] Abweichend in Kurköln spA I, Ia, zA I und sinngemäß in Kur-
33
trier
zA, Rs, spA: Dan sonsten folgen würd, das sie durch den praeliminarver-
34
gleich das Römische reich in ein neue form giessen wollen.
im widerigen wurde man den praeliminarschlus gleichsamb
9
in ein newen formb richten wollen. Wan nun die stendt hierinen einer mei-
10
nung , so zweifelten sie nicht, die frembde cronen wurden uf vorgehende
11
remonstration von diser admission gehrn abstehen und an sein gewöhnlich
12
orth der gravaminum außgestelt sein lassen. Und wan die Magdenburgi-
13
schen hiervon von selbsten solten abstehen, würden die cronen sie hierzue
14
nicht

35
14 zwingen] Zusätzlich in Kurköln spA I, Ia, zA I: cum in invitum beneficium non
36
collocetur, so wenig sie auch andere abwesende ad comparendum nicht gezwungen.
zwingen, solang aber die ständt uneinig, so wehre leicht zu gedencken,
15
das

37
15 sie – würden] Zusätzlich in Kurköln spA I, Ia, zA I: wie allezeit.
sie solche dissensiones mehrers in obacht nehmen würden; und gesezt,
16
das sie cronen solten veranlaßen, die tractatus aufzustossen, so gebe man
17
den curfürstlichen abgesandten zu erwegen, ob ein verstendiger oder die
18
ganze erbare weit würde zuegeben können, das sie willens gewesen, frid
19
zu stufften, sondern vilmehr zum schein angesechen; und da es sein solte,
20
würde sich zeigen, ob sie izo gleich rumpiren oder hernegst eine ursach
21
herfürsuechen würden, imo scheinte, das es izo beßer wehre alß under
22
disem praetext was zuezulasßen, so wider das herkommen und die billigkeit
23
gesuecht würd.

24
Wiederholen, daß man Hessen Kassel gern zu Session und Stimme zulassen will,
25
wenn es die waffen niederlegt, man auch dann sich mit diesem Haus aller verthreu-
26
lichen verstendtnus zu

38
26 bedienen] Zusätzlich in Kurmainz K und sinngemäß in Kurköln zA I, spA I, Ia
39
sowie in Kurtrier zA, Rs, spA: So geben auch der frembden cronen propositiones
40
genugsamblich zu erkennen, daß sich partem, mit welchem zu tractiren, gemacht,
41
weilen gleich den frembden cronen satisfaction von Kayserlicher Mayestät undt den
42
stenden praetendirte.
bedienen. Hinsichtlich seines Angebots, sich von den
27
Beratungen über die militaria oder Angelegenheiten des eigenen Interesses fernzu-
28
halten
, so sechen sie aber nicht, wie dise distinction köndte plaz haben, da ja
29
ein punct von dem andern

43
29 dependirte] Zusätzlich in Kurköln spA I, Ia, zA I sinngemäß in Kurtrier zA, Rs,
44
spA: und zwar so, das, wan sichs an einem stoß, alsdan alles ander für nicht gehandlet
45
gehalten werde, man auch bisweyllen auf einem so hart halte, damit ein anderer,
46
daran mehr gelegen, desto besser durchgetrieben werde.
dependirte.

30
Können auch der Session Magdeburgs gegen reversalien nicht zustimmen, sondern
31
wehren von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln de novo bevelcht,

[p. 374] [scan. 498]


1
den vorigen zu inhaeriren und disen vorschlag ihnen anzutragen, das so-
2
wohl die Magdenburgische als Hessen Cäßlische gesandten ihre consilia
3
und erinnerungen entweders denen deputirten oder in pleno den ständten
4
eröffnen köndten und möchten, mit erbieten, das man solche erinnerungen
5
iedesmahls in guete obacht nehmen wolte. Wehren also sie Churcöllnische
6
nochmals der meinung, dieihenige fundamenta, so noch verhanden, den
7
Oßnabrüggischen deputirten zu repraesentiern und anbei zu ersuechen,
8
solche bei sich vernünfftig zu erwegen und gelten zu lassen, auch die Magden-
9
burgische und Hessen Caßlische dahin zu disponiern, das sie ihnen möchten
10
beyfall geben und mit der session und stimb zuruckhalten. Wan nun dises
11
beobachtet, die ständt die cronen auch dahin erinnert, wehre zu hoffen, sie
12
solten sich in ruhe begeben. Vermainten auch, vorerst mit den Kaiser-
13
lichen herrn commissariis disfals in conferenz zu thretten, umb zu verneh-
14
men , wohin Ihre Kaiserliche Mayestät inclinirten und für ein expediens
15
zu treffen und ob es per deputatos oder durch die mediatores an die cronen
16
zu bringen, damit sie selbst die consultationes lenger nicht aufhielten.

17
Kurbayern . Nehmen Bezug auf die Proposition und das kurtrierische Votum.
18
Danken dem Kurfürsten von Trier für die Gefälligkeit, zur Förderung des allge-
19
mainen pacificationswercks gegenwertige ansehentliche gesandtschafft
20
abzusenden […]. Verweisen noch einmal auf die ausführlichen, in verschiedenen
21
consultationen geäußerten und von Osnabrück bisher noch nicht widerlegten rationen
22
und fundamenten zum Thema. Magdeburgs Ansinnen steht dem wichtigsten
23
Punkt des Religionsfriedens e diametro entgegen, evangelische Stiftsinhaber haben
24
bisher ein ius suffragii nicht erworben, Magdeburgauchim Prager Frieden nicht. In An-
25
betracht
dieser klaren Sachlage haben sie erwartet, die Osnabrücker Stände würden mit
26
einem so wenig förderlichen postulato zuruckhalten. Wiederholen frühere Voten
27
und hoffen, Osnabrück wird die Forderung von selbsten gehrn aufgeben.

28
Die neuen Vorschläge aus Osnabrück liessen sie dahingestelt sein, hetten auch
29
selbige ihre difficulteten, wie die herrn vorstimbende bereits angefirth,
30
und wusten nicht, warumb man sich in reversalibus in reichskhündigen
31
richtigen sachen vil aufhalten solte, wie ingleichen wegen nehmung der
32
session uf der weltlichen panck, weil doch wegen der ordnung im votiren
33
allerhandt difficulteten sich herfürthuen würden. Daß sie aber die admission
34
eben aniezo so starck urgiren, sichet man nicht warumb, weil doch keinem
35
standt hierdurch einig praeiudicium solte zuegezogen werden, daher dan
36
die Oßnabrüggische ebensoleicht hiervon künden abstehen alß

41
36–37 hießige gesandten] In Kurtrier zA, Rs, spA statt dessen churfürsten.
hießige
37
gesandten solche zuegeben. Daß nun diser tag kein reichs- sonder ein
38
extraordinari convent sein solte, erinnerte man sich des Lengerischen
39
schluß, in krafft deßen diser convent ein formalischer reichsconvent, bey
40
welchem ein allgemeiner Teutscher friden solle tractirt undt abgehandelt

[p. 375] [scan. 499]


1
werden, intitulirt worden, so tacite undt gleichsamb in effectu uff einen
2
reichstagh hienaußlauffet […].

3
Erklerten sich demnach haubtsächlich, das die Magdenburgische gesand-
4
ten keineswegs zu admittiren, sondern vilmehr dahin zu disponiren, das
5
sie von selbsten von solch ihrem postulato abstehen möchten.

6

41
6–10 Wenden – werden] Statt dessen macht Kurbayern laut Kurköln spA I, Ia
42
zA I gegen das Argument, Magdeburg sei bereits de facto zugelassen, geltend, daß sich der-
43
gleichen
exempel beym Churmaynzischen directorio mehr befinden werden.
Wenden gegen den Hinweis der Osnabrücker Deputierten auf Magdeburgs 10 wo-
7
chige possession des directorii ein, daß weder 1. dieselbige bei dem Chur-
8
mainzischen reichsdirectorio sich gebürend legitimirt noch 2. das ihnen
9
zu einigem rathgang wehre angesagt worden, dahero mit fueg einige posses-
10
sion des directorii köndte allegirt werden. Magdeburg kann nach dem Rat
11
der Vorstimmenden in seinen particularahnligen per deputatos oder in pleno
12
angehört werden.

13
Würden wünschen, daß Hessen-Kassel in einem andern und solchem standt
14
mit dem Kaiser begruffen, daß es das zustehende Stimmrecht auch ausüben könnte,
15
weil aber das werckh, wie reichskündtig, in alio statu, so thetten sie ihre
16
vorige disfals abgelegte vota gleichfals anhero widerhollen und, wie die
17
herrn vorstimbendte angefurth, köndten sie geschechen lassen, das dero-
18
selben gesandten an hand geben würde, das sie sich mit Kaiserlicher Maye-
19
stät selbst accommodieren und also sich, den reichsconsultationen beizu-
20
wohnen , fähig machen möchten.

21
Zwar sind Baden-Durlach und Nassau-Saarbrücken in keinen offenen waffen
22
begrüffen, hielten gleichwoln darfür, das selbige umb sovil mehr und leich-
23
ter bei Kaiserlicher Mayestät durch allerunderthenigste submissionschrei-
24
ben sich köndten aussöhnen und reconciliiren, auch der amnistiae fähig
25
und zu den reichsconsulttationen qualificiert machen.

26
Der schluß, so disfals alhie in dem churfürstlichen collegio und dan dem
27
fürstenrath ergehen möchte, wehre ihrem darfürhalten per deputatos den
28
Oßnabrüggischen abgeordneten, gleichwie sie ihr anbringen mündlich
29
gethan, eben also dahingegen ihnen die resolution mündtlich wider zu
30
eröffnen, damit durch die schrüfftliche hinderbringung alle weitleuffig-
31
keiten abgeschnitten würden.

32
Solten aber bemelte heußer sobalden bei Kaiserlicher Mayestät sich nicht
33
aussöhnen, so stehen sie ihre Anhörung per deputatos dahin […]. Damit
34
nun die cronen, wan sie nicht weichen solten, auch die tractaten nicht uf-
35
stosßen , so hielten sie nicht unrathsamb zu sein, das denselben durch die
36
herrn mediatores die fundamenta und rationes ferners möchten repraesen-
37
tiert und sie hierdurch von ihrer meinumg gebracht werden. Wolten auch
38
nicht hoffen, das dises eine rechtmessige ursach zum abrumpiren, sonder
39
würden die cronen vielmehr dardurch ahn tagh geben, das ihnen niemahl
40
ernst gewesen zum friden.

[p. 376] [scan. 500]


1
Kurbrandenburg . Praemissis curialibus hetten sie winschen mögen, das
2
sie von demihenigen, waß von den Oßnabrüggischen deputirten vorkom-
3
men , zeitlicher nachricht gehabt, damit sie sich der notturfft nach darin
4
ersechen und erwegen köndten; weil es aber nicht beschechen, so haben sie
5
die Vorschläge der Osnabrücker Deputierten auß Churmainzischer proposition
6
vernohmen. Sind angewiesen, alle media zu amplectieren, welche zu beforde-
7
rung des fridenwercks dienten, allem widerigen aber zu begegnen. Hielten
8
unnöttig, rationes pro et contra vorzutragen, warumb ein und anderer
9
standt zu admittiern, weil sie verspürten, das die herrn vorstimbende uf
10
voriger resolution bestünden, miesten iedoch mit wenigem anfiehren und
11
anfenglich widersprechen, das dis eine so klare sach und dem religion-
12
friden gemeß sein solte, die Magdenburgische gesandten zurückzusezen,
13
sonder das dieser passus vielmehr durch Kayser Ferdinandum proprio motu
14
eingefürth worden,

35
14–15 darwider – protestiert] Zusätzlich in Kurmainz K: und zwar bereits vor Ab-
36
schluß
des Religionsfriedens.
darwider von allen Augspurgischen confessionsver-
15
wahnten austrücklich protestiert

40
Nach der Darstellung von G. Wolf , Religionsfriede S. 158–168, unterblieb aber die Abgabe
41
eines förmlichen Protestes; Kursachsen plante eine protestähnliche Erklärung, falls seine Ände-
42
rungsvorschläge zum Geistlichen Vorbehalt nicht angenommen würden.
, auch solcher punct uf allen reichstägen
16
berüehret worden und sich dessen die evangelische nimmermehr begeben:
17
dahero dan der erzstüfft Magdenburg und desselben inhaber nicht für exclu-
18
dirt köndten gehalten werden. Item das Magdenburg in possessione sessio-
19
nis gewesen, hetten sie dabevorn bereits angefuhrth, und ob es wohl ein zeit
20
hero nicht admittiert, wehre doch von selbigen erzstüfft und anderen
21
ständten iederzeit contradiciert worden, also das kein actus possessionis
22
daraus zu erzwingen, sondern was geschechen, nicht iure, sondern de facto
23
ervolget, dahero öffters undt bestendig seine admissionem gesucht, wie die
24
reichsacta ausweisen thetten.

25
Auß dem Prager friden wehre das contrarium zu nehmen, crafft dessen der
26
erzstüfft Magdenburg allein von den reichs-, deputation-, revision- und
27

37
27/28 ausgeschlossen] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ia mit Bezug auf die Regelung
38
des Prager Friedens: Exceptionem autem fundare regulam in casu non excepto.
visitationtägen, nicht aber von dergleichen extraordinarien conventen aus-
28
geschlossen ; das aber vermaint wird, dise admission werde zu früezeitig
29
gesuecht und zu den gravaminibus gehörig, hette zwar sein consideration,
30
wan man in terminis eines reichstag wehre, wie es aber nicht. Und obwohl
31
forma consultandi mit den reichstägen eadem, so gehörte doch dise quae-
32
stion , wehr zu admittiren, nicht ad formam, sondern ad substantiam,

39
32–34 wie – solten] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ia: Simile autem non esse idem.
wie
33
dan auch nur ad similitudinem eines reichstags die conclusa vim decreti
34
imperialis haben solten.

[p. 377] [scan. 501]


1
So wehre bekandt, das Magdenburg von Schwedten zu disen tractaten
2
wehre invitiert worden; und ob die Magdenburgische gesandten bei dem
3
Churmainzischen directorio sich schon nicht legitimirt noch das ihnen zu
4
rath angesagt worden, seie doch kundtbar, das sie mit andern ihre consulta-
5
tiones geführth und das directorium gehabt.

6
Miesten auch consideriren, wie vor disem bereit angefürth, das die cronen
7
die admission beharren oder ehender die tractaten ufstosßen würden. Solte
8
nun dieses geschechen, wehre es hochstens zu bethauren, das bei so schlechten
9
rationen die tractaten solten abrumpirt werden; und hetten sie keine
10
schuldt daran. Miesten auch vernehmen, das etliche fürstliche gesandte
11
nacher Oßnabrügg zu dem ende raißen, daselbst die admission zu verhin-
12
dern . Wan aber die standt zu Oßnabrügg uf solche admission, auch theils
13
alhie darauf trüngen und dahero die maiora gegen den rationibus gehalten,
14
würde der ausschlag gewiß für Magdenburg fallen. Und vermainten,
15

35
15 man – versichert] Ausführlicher Kurköln zA I, spA I, Ia: Mit den reversalen
36
wehre auff allen fall den catholischen providirt, wan nun einem theil recht wider-
37
fuhre und dem andern kein unrecht geschehe, so sehen sie keine Schwierigkeiten.
man wehre mit den angebottenen reversalien auf allen fall versichert; so
16
möchte auch ein mitl sein, die session uf der weltlichen panck zu verstatten,
17
derentwegen die ständt zu Oßnabrügg sich schon vergleichen würden.

18
Daß aber die herrn vorstimbende uf ihrer vorigen intention bestunden und
19
die cronen deswegen angehen wollen, köndten sie zwar geschehen lassen, wan
20
andere ständt auch damit zufriden; wehre aber die frag, wie es zu Oßnabrugg,
21
alwo keine mediatores, zu halten. Raten zur Admission, dafern auch die
22
cronen nicht acquiesciren solten.

23
Sind wegen Hessen-Kassel in specie nicht instruiert, weil gleichwoln eine
24
solche distinction gemacht, wonach Hessen nur in politicis zugezogen werden
25
soll, so sechen sie nicht, warumb man ihre gesandten nicht admittiern solte;
26

38
26–27 und – worden] Abweichend Kurköln zA I, spA I, Ia und sinngemäß auch Kur-
39
trier
zA, Rs, spA: Hessen-Kassel mag bey den frembden cronen, mit denen es gut
40
steht, gute Dienste leisten.
und thette kein punct von dem andern dependiren, wie im Churcöllnischen
27
voto angezogen worden. Solte man aber verspüren, das sie den cronen die
28
disseitige consilia communiciern, so würde man uf ein remedium schon
29
gedencken können. Und hielten nochmaln disen convent für keinen reichs-
30
tag , wie bereit angezogen. Waß zu Lengering vorkommen, wehre ein
31
anders, ratione personarum et admittendorum statuum wehre nichts
32
verglichen worden, sondern allein dis, waß bei disem convent geschlossen,
33
solches pro concluso imperii gehalten werden solle, solches uf ein allge-
34
mainen reichstag aber zu praecaviern ganz nicht

41
34 nöttig] Danach bemerkt Kurbrandenburg laut Kurtrier zA, Rs, spA noch: Wenn
42
mit Baden-Durlach und Nassau-Saarbrücken ohne auffhaltungh der friedenshandlungh
43
köndte tractirt werden, solte Brandeburgh nicht zugegen sein.
nöttig.

[p. 378] [scan. 502]


1
Kurmainz . Praemissis curialibus hetten bei der herrn vorstimbenden vota
2
wahrgenohmen, daß die herrn Churbrandenburgische in particulari deside-
3
rirt , das ihnen von heintiger in proposition gebrachten materi communica-
4
tion beschechen sein möchte. Nun erinerte man sich des herkommens, das
5
das Churmainzische directorium dergleichen communication vor dem rath-
6
gang zu thuen nicht schuldig, sich auch zu beschaiden, was sie sich ihungst
7
erbietig gemacht, den herrn Churbrandenburgischen von allem, waß vor-
8
gehen möchte, sovil möglich communication zu thuen, damit sie mit ihren
9
collegis zu Oßnabrügg hierauß communiciern möchten, so auch dismahls
10
beschechen wehre, wan nicht die materia den vorigen deliberationibus ein-
11
stimig etc.

12
Verweisen angesichts der neuen Osnabrücker Vorschläge auf die früheren Beratungen
13
im Kur- und Fürstenrat und die ablehnenden Stellungnahmen Kurkölns und Kur-
14
bayerns
in der Admissionsfrage.

43
14–22 Wolte – hin ] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia.
Wolte sie beduncken, daß die neuen Vorschläge
15
haubtsächlich von derihenigen quaestion dependirten, ob diser convent
16
ein reichs- oder extraordinari tag. Sie Churmaintzische hielten nochmahls
17
darfür, das dise zusambenkonfft eine reichsversamblung und anderst nicht
18
köndte titulirt werden, quoad formam, das es einem reichstag gleich, quoad
19
causam finalem gleichfals, weil von Kaiserlicher Mayestät chur-, fürsten
20
und ständt darauff berueffen; ratione effectus hette es gleichmessige meinung,
21
das Kaiserliche Mayestät und alle ständt hirdurch den fried verlangten.

22
Weisen auf die entsprechenden Lengericher Beschlüsse hin.

23
Die sessionnehmung Magdeburgs auf der weltlichen Fürstenbank wäre ihrer
24
Meinung nach auch eine neuerung und als ein neuerlich zuemuethen mehr
25
praeiudicirlich als vorige.

26
So köndten sie bei den anerbottenen reversalien anderst nichts vermerken
27
und abnehmen, als das auß denselben geringer fortl zu erhalten, in erwe-
28
gung man die bestendige nachricht, es auch der fürsten und ständte zu
29
Oßnabrügg schreiben, an die alhießige fürstliche abgangen, klerlich scheinte,
30
das in ihren mächten, wie sie vorgeben, nicht stünde, die cronen zu ver-
31
mögen , das sie von begehrung der admission vor dieße ständt undt andere
32
stiffter thetten abweichen, also wohl zu besorgen, sobaldt Magdenburg uf
33
dergleichen reversalien admittiert, übrige inhaber es zur consequenz
34
ziechen und dergleichen allegiern würden.

35
Sovil aber Hessen Caßl betreffend, wehre selbigen haußes hochheit bekandt,
36
möchten auch winschen, das sie ihr selbst den zuethritt zur session und
37
stimb pahnen möchte. Miesten darfürhalten, das der beschechene vorschlag,
38
in gewisen materiis zu admittiern, in andern aber auszuschliessen, nicht
39
einzugehen, sondern wan man die propositiones der cronen und Kaiser-
40
licher Mayestät responsiones examiniret, sich wenig puncten finden würden,
41
wobei Ihre Fürstliche Gnaden nicht solten interessiert sein, wo nicht directe,
42
wenigst indirecte.

[p. 379] [scan. 503]


1
Es steht im belieben von Baden-Durlach und Nassau-Saarbrücken, als Voraus-
2
setzung
der Session beim Kaiser ihre versöhnung zu suechen.

3
Und miesten, sovil Magdenburg betreffend, mit den herrn vorstimbenden
4
in deme einig sein, das gleichwol die sach an sich selbst klar und nicht unbe-
5
kandt , das der erzstüfft Magdenburg und dessen inhaber von zeit des
6
religionfridens zu einiger session nicht kommen

35
Das Erzstift Magdeburg, das auch als evangelischer Reichsstand seinen Primat in Deutschlan.
36
und den Vorsitz auf der geistlichen Fürstenbank (vor Salzburg) im Sessionsstreit geltend gemacht
37
hatte, erhielt schließlich den Sitz auf der Querbank bei Bremen und Lübeck und dann den
38
zweiten Platz hinter dem Herzogtum Bayern auf der weltlichen Fürstenbank ( H. Foerster
39
S. 27ff., 110).
, wolten auch nicht ver-
7
hoffen , das man dieihenige, gleichwol klare praesumptiones, welche für
8
Kaiserliche Mayestät Ferdinandum primum dahin gehen, das mit chur-,
9
fürsten und ständten belieben der geistliche vorbehalt dem religionfriden
10
eingerückt worden, zu bestreitten gedencke. So wehre sovil am tag, das

31
10–11 der – herbracht] Zusätzlich in Kurmainz K: uber einmahl solche praetendirt;
32
sinngemäß ebenso Kurtrier zA, Rs, spA, Kurköln zA I, spA I, Ia.
der
11
erzstüfft von solcher zeit die session nicht herbracht, noch einiche ansuechung
12
deßwegen bei dem Churmeintzischen directorio gethan. Wolten dahero sie
13
Churmainzische nach wie vor der meinung sein, das dieihenige rationes
14
und motiven, welche vor disem und dermahlen in votis vorkommen, ein
15
und andern ohrts zu widerhollen und zu repraesentieren und vermitls eines
16
ausschuß auß dem fürstenrath den Oßnabruggischen deputirten zu gemüeth
17
zu fiehren und sie zu ersuchen, solchem nit allain an ihrem ohrt plaz zu
18
geben, sondern auch den Oßnabrüggischen fürsten und ständten, sonderlich
19
aber den Magdenburgischen und andern excludierten Ständen beweglich vorzu-
20
tragen und sie zu dermahliger abweichung von ihrer gefasten opinion
21
bestens abzumahnen, massen sie ihnen auch denihenigen vorschlag nicht
22
misfallen liesen, daß Franzosen und Schweden mit den Gegengründen bekannt-
23
gemacht
werden. Man soll aber zuvor dem kurkölnischen Vorschlag gemäß bei den
24
Kaiserlichen anfragen,

33
24–25 ob – sollen ] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurtrier zA, Rs, spA.
ob die Kronen durch die Mediatoren oder durch einen
aus-
25
schuß allerseits collegien alhie und zu Oßnabrügg angesprochen werden sollen.
26
Die exclusi sind ihres Erachtens per deputatos oder in pleno anzuhören.

27
Wollen die kurbrandenburgischen Argumente für die Admission nächsten Montag
28
wieder zur Debatte stellen, item, ob das Oßnabrüggische in ihrer proposition
29
erwehnte schreiben uf sich selbst beruehen zlassen oder

34
29 per generalia] In Kurtrier zA, Rs, spA statt dessen – wohl irrtümlich – pro gratia
per generalia zu
30
contradiciern.

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