Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
3. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 September 18

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43

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3. Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1645 September 18

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 12 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurköln zA I fol. 28’–34’
15
( damit identisch Kurköln Rs, Kurköln spA I fol. 54–64, Kurköln spA Ia fol. 59’–70,
16
Kurköln zA Extrakt fol. 2’–3’ ); Kurbayern Rp II; Kurbayern K I fol. 95–112
17
( damit identisch Kurbayern spA I p. 151–177 ).

18
modus tractandi der kaiserlichen Gesandten bei Eröffnung ihrer Responsion vor den Reichs-
19
ständen
: Zeremoniell bei einholung, Empfang, Session; Ort der Proposition, Beglaubigungs-
20
schreiben
der kaiserlichen Gesandten, Titulatur, Exzellenzprädikat. Diktatur der kaiserlichen
21
Responsion. Mitteilung des Conclusums über diesen modus tractandi an den Fürstenrat.

22
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
23
brandenburg .

24
Kurmainz . Verweisen darauf, daß die ksl. Gesandten die ksl. Responsion eröffnen
25
wollen. Wann nun 1º zu bedencken eine notturfft sein wolte, wie und welcher-
26
gestalt hoch- und wohlermelte herrn Kayserliche commissarii bey eröffnung

[p. 275] [scan. 399]


1
der proposition zu tractiren und einzuholen sein mögten, sintemahlen ge-
2
genwertiger convent den effect zwar, gleichwohln aber nit den nahmen eines
3
reichstags haben solte,

35
3–4 und – hette] Fehlt in den übrigen Überlieferungen, die auch sonst die kurmainzische
36
Proposition knapper wiedergeben. Kurbayern K I, spA I stimmt in vielen Formulierungen
37
sowie in der Reihenfolge der aufgeführten Propositionspunkte mit der – für das eigene Pro-
38
tokoll offenbar noch einmal nach dem Austausch überarbeiteten – Proposition von Kurmainz
39
Rk überein.
und man bey dem Churmaintzischen reichsarchiv
4
diese nachricht hette, daß die herrn Kayserliche commissarien, wan selbige
5
fürstliche persohnen, von sambtlichen chur-, fürsten undt stenden bey
6
reichsconventen anfängklich zum gottesdienst, nachgehends aber cum
7
solenni processione von der chur-, fürsten und stendt gesanden ahn daß-
8
yenige orth, alwo die proposition fürgetragen werden sollen, begleitet
9
worden wehren, so stünde sich zu vereinbahren, was diesmahls für ein
10
modus, hochwohlermelte herrn Kayserliche plenipotentiarii einzuholen
11
undt zu begleiten, zu ergreiffen undt zu gebrauchen sein mögte. Ihnen
12
gingen yedoch ohnvorgreifflich zweyerley modi zu gemüeth,

13
1º daß solche einhol- undt begleitung entweder per omnes status
14
imperii oder aber 2º per deputatos ordinarios ex omnibus collegiis, masßen
15
bey der iüngst zu Franckfurt gehaltenen reichsdeputation geschehen, prac-
16
ticirt werden möge;

40
16–17 sie – commodior] Diese vorweggenommene kurmainzische Meinungsäußerung fehlt
41
in Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I.
sie ahn ihrem orth hielten under beeden vorgestelten
17
modis den letzten für commodior. Da nun derselbe allerseits beliebt werden
18
solte, würde nothwendig auch dabey zu bedencken stehen, was 2º für einer
19
gutschen zu einholung der herrn Kayserlichen man sich zu gebrauchen, wie
20
die gutschen in der ordnung nacheinander zu fahren undt dann, wie weit
21
ihnen herrn Kayserlichen von chur- undt fürstlichen, auch übriger stend
22
gesanden entgegenzugehen seye; bey dieser quaestion coincidire, ob die
23
churfürstliche secundarii denn fürstlichen primariis zu weichen; die Kayser-
24
liche undt königliche hielten es, wie man vernehmme, also, daß ein Kayser-
25
licher secundarius einem königlichen primario, wieder, ein königlicher
26
secundarius einem churfürstlichen primario nit weiche, vielweniger die
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praeeminenz gestatte.

42
27–30/31 Bey – einbegleitet] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia,
43
Kurbayern K I, spA I.
Bey iüngstem reichstag zu Regenspurg wehre es also
28
gehalten worden, daß die herrn primarii ausm churfürstlichen collegio erst-
29
lich vorausßen, die secundarii aber under den fürstlichen primariis promis-
30
cue hernachgangen, die Kayserliche bey der stiegen empfangen undt also ein-
31
begleitet . Solte nun pro 3º die einholung solenniter undt nit per deputatos
32
geschehen, so würde zu bedencken stehen, ob die herrn churfürstliche,

44
32–34 wie – worden] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia; Kurbay-
45
ern
K I, spA I vertauscht irrtümlich die Jahreszahlen.
wie
33
anno 1556 und 1557 geschehen, zu fues gehen, oder aber auf die maß, als
34
anno 1562 observirt worden, des reitens sich bedienen solten. Wan nun

[p. 276] [scan. 400]


1
dieses letztere für genehmb gehalten und die herrn churfürstliche sich des
2
reitens bedienen solten, würde zu consideriren sein, wie deme bey iüngst
3
vor gewesenem reichstag zu Regenspurg anno 1641 von Österreich undt
4
Saltzburg angemasten newerlichen reiten

39
Ursprünglich waren Empfang und Geleit des Kaisers zu Pferde ein Vorrecht der Kurfürsten
40
gewesen, 1530 beim Augsburger Reichstag ritten die persönlich anwesenden Kurfürsten und Für-
41
sten dem Kaiser entgegen ( Förstemann S. 259–267), 1641 wurde das berittene Geleit Salzburgs
42
im kurmainzischen Protokoll besonders vermerkt ( RTA 159 4 [2] nr. 1), 1653 war offenbar nur
43
noch das Reiten der fürstlichen Sekundargesandten ungewöhnlich ( Moser , TS 1 S. 167).
vorzukommen.

5

30
5–15 Sonsten – solte] Fehlt in den andern Überlieferungen.
Sonsten befinde man, daß bey dergleichen solennen receptionen man die
6
herrn Kayserliche zuvor in die kirchen und dan ferner in nachbedeuter
7
ordnung und procession in dasyenige orth, wo die proposition abgelegt
8
werden sollen, begleitet, 1º wehren die stättische zu fues gangen, denen
9
zweitens die churfürstliche secundarii undt fürstliche primarii promiscue
10
und dann 3º die Kayserliche cammerer, 4º die weltliche herrn churfürsten
11
als Böhmen, Pfaltz, Sachsen undt Brandenburg, dan der Kayserliche com-
12
missarius und dann endtlich die geistliche churfürsten Maintz, Trier undt
13
Cölln gevolgt

44
Vgl. neben den Bestimmungen der Goldenen Bulle die Rangordnung bei der Krönung des Kaisers
45
1619 ( Theatr. Europ. I S. 171 ).
. Diese ordnung wehre vor alters gehalten worden, welche
14
alßdan cessirte, wann die einholung per ordinarios deputatos geschehen
15
solte.

16
4. Sitzordnung : […]

31
16 bey – Nürnberg] Statt dessen in Kurbayern K I, spA I zu Regenspurg; ohne
32
Bezug auf frühere Reichskonvente Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia.
bey dem collegialtag zu Nürnberg wehre deliberirt wor-
17
den , wie diesfals der Kayserliche herr commissarius zu accommodiren, da weh-
18
ren die vota damahls dahien gefallen, daß

33
18 zwischen – Cölln] Laut Kurköln spA I, Ia, zA I, zA Extrakt, Rs führt Kurmainz
34
genauer aus, daß Churmayntz und -bayern zur rechten, Churcöllen, -sachsen und
35
-brandenburg zur lincken und Churtrier an seinem orth gegen den Kayserlichen
36
sitz über zu sitzen.
zwischen Maintz und Cölln auf ses-
19
ßelln , yedoch ohne erhöhung, deme gleichwohl aber ein tuch underlegt
20
werden solte, derselbe zu setzen seye.

37
20–22 Mann – gewesen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Mann errinnere sich aber, wan ein
21
fürstliche persohn die commission gehabt, daß desßen sitz umb zwen tritt
22
yedesmahls erhöhet gewesen.

38
22–25 Mitt – mögten] Fehlt in den kurkölnischen Überlieferungen.
Mitt den churfürstlichen, fürstlichen, auch
23
übriger stendt und stattischen würde es einige difficultet nit haben, sondern
24
entstehe nur allein die frag, wie die churfürstlichen secundarii, auch secre-
25
tarii und protocollisten zu setzen sein mögten.

26
5º. Was für ein zimmer darzu zu gebrauchen, müsten zwar bekennen, daß
27
die fürstliche rathstuben etwas gröser als die churfürstliche, yedoch wolte
28
sie besßer zu sein düncken, wann die churfürstliche rathstuben darzu ge-
29
braucht werden könte.

[p. 277] [scan. 401]


1
Wie es 6º mit überraichung der credentialien zu halten,

39
1–7 bey – beschehen] Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia knapper;
40
Kurbayern K I, spA I wie Vorlage.
bey iüngster reichs-
2
deputation zu Franckfurt wehre es also observiert worden, daß die herrn
3
Kayserliche dem Churmaintzischen directorio solche eingelieffert, welche
4
von demeselben erbrochen und folgendts im churfürstlichen collegio abge-
5
lesen , demnegst aber ad dictaturam gegeben worden. Yedoch befinde man
6
auch beim reichsarchiv diese nachricht, daß dergleichen einliefferung zuzei-
7
ten auch nach eröffneter proposition erst beschehen.

8
7º werde man wahrgenommen haben, welchergestalt die herrn Kayserliche
9
bey letzterer conferenz sich gegen die herrn churfürstlichen des praedicati
10
Excellentiae nit gebraucht, dahero dan sie Churmaintzische gleichermasßen
11
verahnlast worden, sie herrn Kayserliche anderst nit, als von ihnen gegen
12
die herrn churfürstlichen beschehen, zu tractiren. Was nun die herrn Kayser-
13
lichen darzu bewogen haben möge, wehre ihnen unbekant, gleichwohlen
14
vermueteten sie, weil vielleicht der Kayserliche mittabgesander herr Volmar
15
dergleichen praedicat auch desideriren mögte, solches aber ihme von den
16
herrn churfürstlichen nit gegeben werde, alß hette er es auch diesmahls undt
17
dieser uhrsachen wegen zu geben underlasßen.

18
8º. Errinnerten sie sich, welchergestalt herkommen, daß das Churmaintzi-
19
sche directorium nach eröffneter proposition in nahmen sambtlicher stend
20
eine antwort undt respective dancksagung zu thun hette; weilen man sich
21
aber keines andern termini ihemahls gebraucht, alß „der churfürstlichen
22
räth, auch anwesender fürsten undt stendt undt der abwesenden pottschaff-
23
ten undt gesanden“,

41
23–25 weilen – so] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
weilen nun die collegia getheilt, auch sonsten niemandts
24
von fürstlichen persohnen alhier, alß allein Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßna-
25
brugk , so stünde zu bedencken, ob der alte yetzt ernante modus undt ter-
26
minus oder was sonsten für ein newer zu gebrauchen.

27
9º wehre auch die frag, ob man von demyenigen, so in collegio electorali
28
vor guet angesehen und concludirt würdet, denn fürstlichen undt ubriger
29
stende gesanden parte zu geben hette.

30
Undt weilen schlieslichen die zu Osnabrugk anwesende fürstliche undt
31
stendtgesanden sich super modo consultandi annoch keines endtlichen
32
entschlosßen und man vernehmme, daß ohnerwartet des schlusßes die herrn
33
Kayserliche zur proposition und aushendigung der replicen zu schreitten
34
willens, ob man bey so gestalten sachen die Kayserliche proposition alsdan
35
ad dictaturam geben oder insolang einhalten solle, bis man sich eines gewis-
36
ßen super modo tractandi vergleichen möge.

37

42
37 Kurköln ] Laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia votiert Wartenberg nach vorgangener
43
underredung nomine Churcölln. Kurbayern K I, spA I weitgehend gleichlautend mit
44
dem kurkölnischen Votum der Vorlage.
Kurköln . […] Soviel nun 1º die frag betreffend, ob die herrn Kayserlichen
38
von allen stenden oder per deputatos, wie es bey verschiedenen reichscon-

[p. 278] [scan. 402]


1
ventibus gehalten, eingeholt werden solten, auch was für alternae quaestio-
2
nes movirt worden, ob man in die kirchen reiten oder zu fues gehen undt wan
3
es geschehen solle und dann, wie es bey der einholung mit den gutschen zu
4
halten sein mögte, nit ohne wehre es, sondern gar pillig, daß absonderlich
5
alhier man alle solennitates, eusßeristen splendor und respect denn herrn
6
Kayserlichen in conspectu der frembden cronen plenipotentiarien erzaigen
7
solte, wehre auch zumahlen nit unpillig, daß die caeremoniae aufs statt-
8
lichst immer müglich eingericht werden mögten; undt zwar daß die herrn
9
churfürstliche zu pferdt, die fürstliche undt stättische aber zu fues in der
10
ordnung, wie vom directorio gemeldet, die Kayserlichen in die kirchen
11
undt von daer in hiesigen fürstlichen Münsterischen hoff begleiten theten.
12
Wann aber bekant, daß albereit die Kayserliche herrn plenipotentiarii so
13
eine lange zeit neben theils chur- undt fürstlichen sich alhier eingefunden,
14
underschiedliche conferenzien sowohl in collegio electorali alß bey ihnen
15
herrn Kayserlichen plenipotentiariis

42
15 selbsten] Danach zusätzlich in Kurbayern K I, spA I, Kurköln zA I, spA I,
43
Ia: als im collegium principum.
selbsten gehalten worden, und also
16
dieser convent nit allererst anfangen thete, sondern eine continuation der
17
längst angefangenen tractaten seye, man auch sehe, daß ratione der
18
underschiedlich entstandenen undt noch nit sopirten difficulteten, deren
19
theils in propositione angedeut worden, in specie aber, daß die Österreich-
20
undt Saltzburgische sich auf iüngstem reichstag gleichgehalten, darüber
21
die herrn churfürstliche vielfaltig beschwerdt undt dies praeiudicium con-
22
tradicirt , nit weniger auch under den churfürstlichen secundariis und fürst-
23
lichen primariis wegen der praecedenz misßhelligkeit erhielten, so vermein-
24
ten , viel besßer zu sein, damit die stendt nit in newe disputa undereinander
25
erwachsen, dardurch denn auslendischen gesanden zu schlechtem ruhmb
26
andere gedancken zu schöpffen ursach geben werde, daß dergleichen
27
caeremoniae diesmahl einzustellen wehren; und zwar umb soviel desto
28
mehr, weilen die herrn Kayserliche abgesanden, auch die cronen und herrn
29
mediatores selbsten vorm jahr albereits einen solennen gottesdienst pro in-
30
itio horum tractatuum ansehentlich gehalten und also das begleiten in die
31
kirchen, welches nur vor einen anfang zu geschehen pflegt, gantz unnötig
32
geachtet werde. So wehre auch weiters zu consideriren, das bey den aus-
33
lendischen cronen dieses zu allerhand ungleichen reden uhrsach geben
34
werde, sonderlich aber imputirt werden, alß wan man sich derentwegen so
35
lang aufgehalten, bis dieser caeremonien wegen man sich verglichen; undt
36
würdte Ihrer Kayserlichen Mayestät die mora, daß den stenden die propo-
37
sition nit ehender gethan, zugemesßen werden, masßen bereits ahm ver-
38
schienen freytag gegen Ihr Fürstliche Gnaden zu Osnabrugk, alß sie den
39
duc de Longeville visitirt, von ihnen Frantzosen austrücklich gemeldet wor-
40
den , daß bereits drey monath verflosßen, das sie ihre proposition ausgehen-
41
digt hetten, sie sehen aber die geringste ahnzaig noch nit, daß ihnen darauf

[p. 279] [scan. 403]


1
geantwortet werden wolte, dahe doch vorhero man ihnen alleweil in ohren
2
gelegen und selbige begehrt hette.

3
Wehren dahero der meinung, daß man gegenwertigen convent vor albereit
4
angefangen halten solte, und das allein die herrn Kayserliche commissarii
5
per deputatos mögten eingeholt werden, welches dann auch durantibus
6
tractatibus zweiffelsohne öffters geschehen werde. Wehr aber diese deputati
7
sein solten, so wehren Seine Fürstliche Gnaden zu Oßnabrugk beym anfang
8
eines reichstags nie gewesen, erinnerten sich gleichwohl, daß beim Kur-
9
fürstentag
in Mühlhausen 1627, auf dem die Kurfürsten von Mainz und Sachsen
10
persönlich

33
Georg Friedrich von Greiffenklau zu Volrath ( 1573–1629 ), 1626 Erzbischof von Mainz
34
( über ihn Gauhe I S. 691, Ersch-Gruber I 90 S. 95–99, Hennes ) und Kf. Johann Georg I.
35
von Sachsen ( 1585–1656 ) ( über ihn Schreckenbach passim, Ersch-Gruber II 21 S. 203–
36
218, Brück S. 45. )
erschienen waren, der Reichsvizekanzler Stralendorf

37
Peter Heinrich Frhr. von Stralendorff (1580–1637), 1605 Reichshofrat, 1620 Vizepräsident
38
des Reichshofrats, 1625 Freiherr, 1627–1637 Reichsvizekanzler; er galt als guter Kenner des
39
Reichsrechts und war in Spanien angesehen (über ihn Gross S. 333–336, Gschliesser
40
S. 176f., 234f., 202, 516, ADB 36 S. 494f. , Hofer S. 88f.); zur Sitzordnung des ksl. Gesand-
41
ten in Mühlhausen Henk S. 69.
von kurmain-
11
zischen
und kurbayerischen Sekundarien abgeholt worden ist. Die gesambte herrn
12
churfürstliche wehren in dem zimmer in ihrer ordnung geplieben, als aber
13
der Kayserliche gesande hieneingetretten, seyen sie aufgestanden und

31
13/14 ihme entgegenkommen] Zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia und sinn-
32
gemäß
Kurbayern K I, spA I: und zwar weiter nit alß den tritt herunder.
ihme
14
entgegenkommen, worauf er herr Stralendorff zwischen Maintz undt Cölln
15
gesetzt worden. Im hinweggehen wehre es ebenmäsßig also gehalten wor-
16
den , das nemblichen die deputirte, so ihnen begleitet, neben ihme in der
17
Churmaintzischen gutschen gefahren, warauf die Kayserliche gevolgt. Wie
18
es aber yetzo alhier zu halten sein mögte undt wehr von fürsten und stenden
19
darzu deputirt werden müste, da vernehmen sie, daß beim reichsdeputa-
20
tionstag zu Franckfurth es dergestalt gehalten worden, daß auß allen
21
collegiis die ordinari deputirte die herrn Kayserliche commissarios einge-
22
holt , worauf übrige chur- und fürstliche ihrer oben ahn der stiegen erwartet,
23
und also vollendts einbegleitet hetten. Ihrer Meinung nach kann dieser modus
24
auch jetzt angewandt werden. Aller Streit läßt sich wohl vermeiden, wenn fürsten
25
undt stendt vorherogehen, dan die Kayserliche, darauff aber die churfürst-
26
liche primarii und secundarii folgen […].

27
Wie aber 6º die sessiones zu nehmmen, werde wie gemelt es mit denn herrn
28
Kayserlichen sowohl als chur-, fürsten undt ständen, auch sowohl den pri-
29
mariis als secundariis seine richtigkeit haben, und liese man sich den modum,
30
wie in der Churmaintzischen proposition gemelt, allerdings gefallen.

[p. 280] [scan. 404]


1
Ad 7 um de loco vermeinte man, daß die churfürstliche rathstuben zu eng
2
sein mogte, auch etwas unbequem, zumahlen da man die fronte hier machen
3
solte, kähmen die fürstlichen umb ein tritt höher alß die churfürstliche oder
4
müste nothwendig das zimmer erst andert darzu aptirt werden: 2º würde
5
zu consideriren sein, ob nit ein newes disputat under den fürstlichen erweckt
6
werden dörffte gegen die churfürstliche, wan nehmblichen dieselbe diesen
7
in ihr zimmer folgen solten, wolte man also wohlmeinendt locum aliquem
8
3 ium vorgeschlagen haben, undt zwar daßyenige zimmer, so vor der fürst-
9
lichen rathstuben gelegen.

10
8º die credentiales belangendt, da wüsten sich Ihre Fürstliche Gnaden zu
11
Oßnabrugk so viel zu errinnern, daß bey vorermeltem Mühlhäusßischem
12
convent die credentiales dem löblichen Churmaintzischen directorio
13
damahls eingehendiget worden, dasßelbe auch solche collegialiter erbrochen
14
undt verlesen,

43
14–16 worauf – undt] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
worauf deliberirt worden, wo, wie undt wan man die herrn
15
Kayserlichen commissarios einholen solte, masßen in eadem sessione auch
16
geschlosßen undt darauf die einholung beschehen. Vermeinten also, forma-
17
lius zu sein, auch diesen modum alhier zu halten.

18
9º wegen des praedicati Excellentiae, so von denn herrn Kayserlichen bey
19
iüngster conferenz denn herrn churfürstlichen hauptgesanden nit gegeben
20
worden, da wolten ex parte Cölln darfürhalten, daß es zu wiederiger inten-
21
tion nit ausgelasßen worden, dann man sich errinnere, daß in specie herr
22
Volmar von underschiedlichen auch den Churcöllnischen solches praedi-
23
catum nit ahnnehmmen wollen. Weilen man nun hiengegen vernehmme,
24
das ihme von andern ein solches, absonderlich aber von den herrn media-
25
toribus undt den auswertigen cronen selbsten gegeben werde, so stünde
26
zu der herrn nachstimmenden bedencken, ob mans ihme nit auch, damit
27
man etwa hierdurch nit newes disputat erwecken möge, geben könne. Vol-
28
mar
hat also offenbar neulich nicht sinistra intentione, sondern eher secundum in
29
imperio usitatum modum gehandelt.

30
10º wie es mit der titulatur der chur-, fürsten und stendt gesanden gegen die
31
herrn Kayserlichen commissarios zu halten seye, da wehren sie der meinung,
32
das es pillig bey dem alten stylo und herkommen sein verpleiben haben
33
könte.

34
11º Ob daßyenige, was de modo recipiendi et tractandi Caesareos legatos
35
im churfürstlichen collegio geschlossen, den fürstlichen herrn abgesanden
36
communicirt werden solte, da erfordere solches die notturfft, damit sie
37
sich darnach zu richten, und wehre solches ohnedas herkommen.

38
Endtlichen, ob man die Kayserliche proposition und replic, ehe man noch
39
einige resolution von den Osnabruckischen fürsten und stenden erlanget
40
habe, ad dictaturam geben solte, da wehren gleichergestalt der meinung,

[p. 281] [scan. 405]


1
daß es in Gottes nahmen geschehen möge, dann man doch denn sachen
2
einen anfang machen müsße.

37
2–6 Und – werden] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
Und wehre nit zu zweiffelln, weilen eben auf
3
diesem tag auch von den herrn Kayserlichen zu Osnabrugk gleichergestalt
4
die extraditio der Kayserlichen proposition undt replic denen derendts ahn-
5
wesenden fürsten und stenden ausgelieffert werden solte, daß sie selbige
6
ebenmäsßig alspaldt ad dictaturam kommen lasßen werden; und mögte under
7
diesem auch vielleicht die erklärung einlangen, ehe undt zuvorn die propo-
8
sition beschehen thete.

9

38
9 Kurbayern ] In Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia und sogar in Kurbayern K I, spA I
39
das folgende kurbayerische Votum wesentlich kürzer.
Kurbayern . Nehmen Bezug auf den kurmainzischen Vortrag. Eigentlich müßte
10
die feierliche einhohlung der ksl. Gesandten nach dem Herkommen stattfinden. Da
11
aber gegenwertiger zusammenkunfft der anfang schon gemacht worden,
12
indeme bereits underschiedliche sessiones im churfürstlichen collegio, wie
13
nit weniger bey den herrn Kayserlichen commissariis selbst verschiedene
14
conferenzen gehalten worden und auch dieyenige solennitates, so bey der-
15
gleichen actibus herkomen und gebreuchlich, desto schwerer einzurichten,
16
weilen vermög des iüngst verglichenen modi consultandi die collegia
17
vertheilt würden, zudeme auch underschiedliche noch unerörterte diffi-
18
culteten sich ereugten, die man beym letzten Regenspurgischen reichstag
19
wegen des reitens hette introduciren wollen, so soll der sonst übliche solennis
20
modus diesmal ausgesetzt werden, obwohl man natürlich weiß, welcher respect
21
dem Kaiser gebührt. Am besten macht man es wie auf dem Deputationstag in
22
Frankfurt,

40
22–23 daß – eingeholt] Laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia spricht sich Kurbayern
41
allerdings gegen den kurkölnischen Vorschlag aus, die fürstlichen und stättischen für den
42
Kayßerlichen gehen zu lassen, in erwegung, daß allezeit die weltliche für- und die
43
geistliche nachzukohmen pflegen.
daß nehmblichen die herrn Kayserliche commissarii durch die
23
ordinari deputirten eingeholt, und ahn der stiegen, wie in der Churmaintzi-
24
schen proposition gemelt, von ubrigen chur-, fürsten und stenden empfan-
25
gen werden mögten. […]

26
3º wie die sessiones ahnzustellen, hette es seinen gewiesenen weg, wie
27
sowohl die Kayserliche alß chur-, fürsten undt stendt für diesem ihre
28
sessiones eingenohmmen, so dann auch diesmahl auf solchen formb und
29
wie vom Maintzischen directorio angeregt worden, könte eingericht wer-
30
den .

31
Was 4º für ein zimmer zu gebrauchen, wolte sie bedüncken, daß die chur-
32
fürstliche rathstuben etwas zu eng, auch sonsten noch anderst müste zuge-
33
richt werden. Weilen aber bey gleich heraufkommender stiegen ein etwas
34
grosßeres vorhanden, würde ihres bedünckens selbiges ahm bequembsten
35
sein, dabey dann auch der bey der andern frag vorgebrachter modus, daß
36
die churfürstliche und fürstliche primarii undt secundarii in mehrbesagtem

[p. 282] [scan. 406]


1
zimmer so lang verplieben, biß die einbegleitung beschehen; wordurch
2
dann aller praecedenzstritt würdte vermitten bleiben können.

3
5. Die credentialien sind nach kurmainzischer Mitteilung zuzeitten vor-, ihe-
4
weils auch nach abgelegter proposition dem Churmaintzischen directorio
5
überraicht worden. Vermeine also, man solle es zu der herrn Kayserlichen
6
commissarien belieben gestelt sein lasßen, yedoch […] einige nachricht, wie
7
es die herrn Kayserliche gesanden zu halten vermeinen, von ihnen ein-
8
nehmmen .

9
Daß 6 to bey der letzten conferenz, so die Kayserliche herrn commissarii
10
angestelt, daß praedicatum „Excellenz“ von ihnen nit gebraucht worden,
11
wolte man darfürhalten, daß es dahien allein wehre angesehen gewesen, dem
12
alten yederzeit gebrauchten stylo nachzukommen, gar aber nit, daß denn
13
herrn churfürstlichen principalgesanden solches von Ihr Kayserlichen
14
Mayestät angeschaffte praedicatum im geringsten difficultirt werden solte,
15
wie man dann in chur- undt fürstlicher antwort beym Churmaintzischen
16
directorio wohl erwogen, daß den Kayserlichen mit gleichmäsßigem
17
praedicato begegnet worden. Solte aber die difficultet in deme sich bezaigen,
18
daß der Römisch Kayserlichen Mayestät mitabgesander herr Vollmar ein
19
gleichmäsßiges praedicatum praetendire, da habe man hiengegen auch so
20
viel nachricht, daß er es in privatvisiten von andern seinen gueten bekanten
21
undt freunden nit affectire, in andern publicis conferentiis oder visiten aber
22
auch nit verwaigere oder wiederspreche. Dem Volmar ist das Prädikat nicht
23
abzuschlagen, weil es andern der frembden cronen mittabgesanden gleicher-
24
gestalt ohnwaigerlich gegeben würdte.

41
24–27 Was – halten] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, das diesen Punkt des kurbayeri-
42
schen
Votums sonst gleichlautend mit der Vorlage wiedergibt.
Was nun denn königlichen cronen
25
gebührte, solches stünde vielmehr der Kayserlichen cron zu, wie es dann
26
der Kayserlichen Mayestät in etwas nachdencklich oder disreputirlich sein
27
mögte, ihre gesanden geringer alß königliche zu halten.

28

43
28–31 7º – lasßen] In den anderen Überlieferungen statt dessen nur Bezug auf das
44
kurkölnische Votum.
7º den modum loquendi betreffend, wie selbiger vom reichsdirectorio in
29
nahmen der chur-, fürsten und stendt gegen Ihrer Kayserlichen Mayestät
30
commissarios zu gebrauchen, da vermeinten, daß man es pillig beim alten
31
modo undt stylo zu lasßen.

32
8º ob denn fürstlichen von diesem im churfürstlichen collegio gemachten
33
concluso communication zu thun, da vergleiche sich mit dem Churcöllni-
34
schen voto quod sic, dan es sonsten leichtlich diffidenz verursachen mögte;
35
undt könte solche communication dahien gestelt sein, ob daß Churmaintzi-
36
sche directorium ihme belieben lassen wolte, dem fürstlich Österreichischen
37
directorio davon parte zu geben, welches alsdann denn andern fürstlichen
38
gesanden die eröffnung zu thun wisßen werde.

39
Trotz Ausbleibens der Osnabrücker Erklärung über das Beratungsverfahren hat
40
man nichts zu verschieben, sondern die Repliken sogleich zu diktieren und den con-

[p. 283] [scan. 407]


1
sultationibus ein anfang zu machen; nit zweiflend, man werde alßdann ein-
2
müetig in befürderung dieser so hochnothwendigen friedenstractaten ver-
3
fahren und sich keinerley andere unnötige newerung undt disputation irren
4
lasßen.

5
Kurbrandenburg . Danken Kurmainz für seinen Vortrag.

6

34
6–23 Ahnlangendt – möge] Wesentlich kürzer in den anderen Überlieferungen,
35
wonach Kurbrandenburg zustimmend das kurbayerische und kurkölnische Votum anzieht.
Ahnlangendt nun 1º, die reception der herrn Kayserlichen […], da wehren
7
sie zwar der meinung, daß man pillig dahien zu sehen, daß der splendor
8
in acht genohmmen werden möge, zumahlen die gantze cristenheit auf
9
diesen convent ein aug geschlagen, die auswertige cronen auch nit weniger
10
ihr absehen darauf gerichtet; wan derowegen die solennitates underlasßen
11
werden solten, mögten selbige in die gedancken geraten, alß wan man den
12
splendorem gar fallen lasßen wolte. Gerät man aber, besonders wegen der fürst-
13
lichen
Anmaßung zu reiten, in neue Schwierigkeiten, so dürfte dies dem splendor
14
eher abträglich sein, mehrermelte solennitates wehren denn auswertigen
15
cronen ohnedaß bekant. So thete auch dieser convent nicht ererst seinen
16
anfang nehmmen, sondern wehre ein continuation, auch dörffte es auf
17
solchen fall, wan nun erst anfangen wolte, die herrn Kayserlichen solenniter
18
einzuholen, daß ansehen gewinnen, alß wann daß vorhergegangene nichts
19
gewesen, sondern dörffte von vielen die mora Ihrer Kayserlichen Mayestät
20
allein zugeschrieben werden. Und weilen auch dieses kein reichs-, sondern
21
ein allgemeiner undt extraordinari tag

36
21 wehre] Ende des ersten Fragments der Vorlage, auf der von Kanzleihand vermerkt:
37
deest continuatio.
wehre, so

38
21–23 könte – möge] Ein weiteres Argument in Kurköln spA I, Ia, zA I, Rs: Auch
39
ist unter den ksl. Gesandten kein fürstenstandspersohn.
könte umb soviel desto
22
mehr mit den herrn vorstimmenden sich vergleichen, daß die receptio
23
per deputatos ordinarios beschehen möge; was aber vor deputati darzu
24
solten gebraucht werden und wer dieselbige sein solten, da hette auß dem
25
Churcöllnischen voto abgemerckt, daß per secundarios die receptio besche-
26
hen könte; sie ahn ihrem orth könten zwar in diesem einig sein, yedoch
27
aber vermeinten sie, daß es etwan mehrern splendor geben mögte, wan
28
mehr hoch- und wohlermelte herrn Kayserliche commissarii per primarios
29
eingeholt würden.

40
29–32 So – theten] Fehlt in den anderen Überlieferungen, wo auch bis zum Schluß des Votums
41
im wesentlichen nur die zustimmende Bezugnahme auf die vorangegangenen Voten festgehalten
42
ist.
So hetten sie auch wenigers nit auß dem Churbayeri-
30
schen voto vernohmmen, welchergestalt die receptio alhier in diesem
31
Münsterischen bischoffshoff zu beschehen, dabey sie es verpleiben liesen
32
undt sich damit conformiren theten.

33
3º bliebe es, soviel die sessiones anbelangen thete, bey dem herkommen.

[p. 284] [scan. 408]


1
4º denn orth betreffend, wo die Kayserliche propositio abgelegt werden
2
solte, müsten sie bekennen, daß dieser (die churfürstliche rathstuben ver-
3
meinedt ) zu eng, undt würdte es auch bey denn fürstlichen […] die gedan-
4
cken machen, als wann die churfürstliche ihnen vorschreiben wolten; diese
5
difficultates also zu vermeiden, wehren sie ebenfals mit Churcölln der mei-
6
nung , das man ein anders zimmer hierzu erkiesen solte.

7
5º ratione credentialium, wüsten weiters nichts dabey zu errindern, als daß
8
der alte modus gehalten werden möge; weiln aber von Churbayern erinnert
9
worden, daß mans den herrn Kayserlichen heimbzugeben, yedoch aber von
10
ihnen etwa zu penetriren, wie selbige einraichen wollen, als könten indiffe-
11
rent sein.

12
6. Das Auslassen des Exzellenzprädikats könte zwar die intention haben, wie
13
bereits angeregt, da aber er herr Volmar solches auch praetendiren solte,
14
hette man dabey ihrerseits solches ihme zu geben kein bedencken, zumahlen
15
sichs gebühren wolte, weilen solches der exterarum coronarum secunda-
16
riis gegeben werdte, wieviel mehr es dann denn Kayserlichen gebühren
17
undt gegeben werden solte.

18
7º wegen der titulatur wehren sie der meinung, daß man dem herkommen
19
zu inhaeriren.

20
8. Den Fürstlichen ist das Vereinbarte mitzuteilen.

21
Die Repliken soll man sogleich in Gottes nahmen zur dictatur undt folgendts in
22
consultation pringen […].

23
Kurmainz . […] Soviel nun anfangs die einholung der herrn Keyserlichen
24
plenipotentiarien ahnbelangte, hetten sie wahrgenohmmen, welchergestalt
25
die unanimia dahien gangen, aus vielen Gründen nur die ordentlichen Deputierten
26
abzuordnen; so hielten sie ahn ihrem orth solchen modum selbsten ahm practicir-
27
lichsten . Daß aber für guet angesehen worden, daß die einholung per secunda-
28
rios geschehen solte, da stünde dahien (

35
284, 28 –285, 1 sintemahlen – beschehen] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
sintemahlen bey iüngstem reichsdepu-
29
tationtag zu Franckfurth ahn seiten Ihrer Churfürstlichen Gnaden undt
30
Durchlaucht zu Maintz undt Bayern von denen principalgesanden, alß
31
deme von Schwalbach

36
Sehr wahrscheinlich gemeint Gernand Philipp von Schwalbach ( 1579–1646 ), Domherr zu Mainz
37
( Humbracht 269, UuA Friedrich Wilhelm I S. 859, Bucelinus II, 3 S. 286 ).
undt freyherrn von Bentzenaw

38
Johann Friedrich Frhr. von Pienzenau, kurbayerischer Sekundargesandter am Regensburger
39
Reichstag von 1640/41 ( Bierther S. 42, Neudegger S. 145 ). Vgl. über die Familie, die
40
Erbmarschälle in Freising stellte, Frank I S. 70, Zedler 3 Sp. 1788f.
, bey dem churfürst-
32
lichen collegialtag zu Nürnberg aber höchstgedachten Ihrer Churfürstlichen
33
Gnaden und Durchlaucht secundarios, in specie aber denn freyherrn
34
von Schenckherrn

41
Gerhard von Waldenburg gen. Schenkherr, 1608 kurmainzischer Geheimer Rat, 1638 Vizedom
42
von Aschaffenburg, 1641 Obrist-Hofmeister, 1641 ksl. Rat (über ihn Mentz I S. 39, II S. 265f.,
43
Stramberg 1, 3 S. 100, Bierther S. 60 Anm. 136).
undt Churbayerischen geheimben rathscantzlern herrn

[p. 285] [scan. 409]


1
Richell

38
Lizentiat Bartholomäus Riehel (1580–1649), 1621 bayerischer Hofrat, 1625 bayerischer
39
Geheimer Rat, 1630 Palatinat, Hofvizekanzler, Sekundargesandter bereits am Regensburger
40
Kurfürstentag von 1630 und am Regensburger Kurfürstentag von 1636/37 (über ihn und seine große
41
Bedeutung für die bayerische auswärtige Politik ADB 28 S. 805f., 45 S. 670 , Haan S. 99f.,
42
Bierther S. 149 Anm. 56, passim mit weiteren Belegen).
die einholung beschehen), wesßen man sich anyetzo aigentlich
2
vergleichen mögte. Weilen auch fürs andere in der herrn vor- und nach-
3
stimmenden votis nit gedacht worden, wie die gutschen nacheinander zu
4
gehen, und man dann Churmaintzischentheils sehr ahnstünde, ob die fürst-
5
liche herrn deputati, der Kayserlichen lehren guetschen, weilen ohne allen
6
zweiffell selbige eine mit sich nehmmen würden, nachfahren solten, so
7
wolten der herrn vor- undt nachstimmenden gedancken hierüber zu ver-
8
nehmmen gern

29
8 erwartten] Fragen laut Kurköln spA I, Ia, zA I, Rs außerdem, ob, da zur Einho-
30
lung
die kurmainzische und die österreichische Kutsche gebraucht werden, zwischen diese
31
beyde die Kayserliche zu nehmen.
erwartten.

9
Welchergestalt

32
9–16 2º – vergleichen] Abweichend in Kurköln zA I, Rs, sp A I, Ia und sinn-
33
gemäß
in Kurbayern K I, spA I: Stunden etwaß ahn, nur biß ahn die stiegen ent-
34
gegenzugehen
, da man sonsten zu Franckfurth und ahn andern orthen noch durch ein
35
absonderliches gemach zur stiegen gangen, damit sie pro conformitate desto beßer
36
den Oßnabruegischen bericht uberschreiben köndten.
2º die receptio in hiesigem Münsterischen bischoffshoff zu
10
beschehen, da hetten den Churcöllischen vorschlag undt was demeselben
11
Churbayern annectirt, das nehmblichen, weilen daß gemach, worin die
12
proposition abgelegt werden solte, gleich ahn der stiegen und man also
13
keines sonderlichen entgegengehens vonnöthen, wohl eingenohmmen undt
14
verstanden; ihrestheils könten sich damit

15
wie nit wenigers auch pro 3º wegen der sessionen undt daß selbige dem
16
herkommen nach angestelt würden, gar wohl vergleichen.

17

37
17–23 Hetten – verfüegen] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
Hetten pro 4º selbsten darfürgehalten, daß dieses zimmer zu eng sein werdte,
18
dabey gleichwohl die vorsorg getragen, es mögte etwa eine zimbliche zeit
19
erfordern, biß das andere wie gebräuchlich undt gehörig aptirt würdte;
20
könten sonsten nit sehen, warumb die fürstliche sich zu difficultiren uhrsach
21
haben solten, zumahlen dieses ein actus communis, undt wan die fürsten-
22
rathsstuben hierzu accomodirlich, die herrn churfürstlichen vermutlich
23
ihnen nit würden zu entgegen sein lasßen, sich dorthien zu verfüegen.

24
Die credentiales 5º ahnbelangendt; nachdemahlen die herrn vorstimmende
25
vor guet angesehen, daß zwar denn herrn Kayserlichen commissariis frey-
26
gestelt , yedoch aber von ihnen vernohmmen werden solte, wan undt umb
27
was zeit sie ermelte Kayserliche credentiales zu überraichen gemeint,
28
so wollen sie sich entsprechend bei den ksl. Gesandten erkundigen.

[p. 286] [scan. 410]


1

35
1–10 6. – wehre] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I.
6. Auch ihrer Meinung nach ist das Exzellenzprädikat studio von den herrn
2
Kayserlichen nit underlassen worden, könten sich gar wohl vergleichen,
3
daß nun hienführahn herrn Volmarn, gleich andern Kayserlichen com-
4
missariis , in publicis conventibus ermeltes praedicatum gegeben werde.

5
7. Wollten auch die titulatur beim alten stylo lassen; es wehre ihnen dieses
6
allein, weilen Ihre Fürstliche Gnaden zu Osnabrugk Ihrer Churfürstlichen
7
Durchlaucht zu Cölln stelle vertretten thete undt der communis modus
8
loquendi die formalia „die churfürstliche räth, pottschafften undt gesandte
9
etc.“ mit sich brächte, beygefallen, ob nit derentwegen etwas zu endern
10
wehre.

11

36
11–13 8º. – stellen] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia, Rs und sinngemäß auch Kurbay-
37
ern
K I, spA I erinnert Kurmainz noch an den neulich erfolgten Protest Österreichs, daß
38
man die re- und correlationes formaliter thuen möchte, und stunde dahin, wan man
39
erst von den herrn Kayßerlichen vernohmmen, wie es mit uberliefferung der cre-
40
dentialien gehalten werden solle, daß der vortrag alßdann eines und anders una
41
opera geschehen möge.
8º. Heften sie vernohmmen, daß dem fürstenrath hievon ehistens communi-
12
cation beschehen solte; ahn ihrem orth wolten nit underlasen, solches zu
13
werck zu stellen.

14

42
14–18 9º. – lassen] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
9º. Ob endtlich die propositiones ad dictaturam zu geben, da theten sie sich
15
conformiren und erpietig machen, sopalden selbige sie erlangen werden,
16
dictiren zu lasßen; und weilen von sehr wenig gesandschafften legitima-
17
tiones eingelangt, so wolten bey der ansag zugleich derentwegen erinnerung
18
thun lassen.

19
Solchem nach stelte zu der herrn abgesanden belieben, ob über die ausge-
20
stelte puncten fernere erleuterung thun wolten.

21
Kurköln . […] Ad 1 um ob die reception der herrn Kayserlichen commissa-
22
rien per secundarios oder primarios zu thun, da wehren sie der meinung,
23
weilen es diversi modi gehalten worden undt es etwa auch desto mehr
24
splendor geben mögte, daß der ordinari deputatis principalgesanden solche
25
einbegleitung auch anyetzo selbsten verrichten mögten.

26
Wie aber 2º die gutschen nacheinander zu fahren, da vermeinten, ob nit
27
etwa die herrn Kayserliche dahien zu disponiren, daß selbige die fürstliche
28
der Churmaintzischen gutschen immediate folgen undt die ihrige lehr hin-
29
den nachgehen liesen.

30
3º wehre ihre meinung nit gewesen, daß man den herrn Kayserlichen weit
31
entgegengehen solte, zumahlen der situs loci, wan daß grösßere ahn der
32
stiegenden ahnstosßende zimmer inmittels aptirt würdt, also beschaffen,
33
daß man einigen entgegengehens nit vonnöthen, sondern sie herrn Kay-
34
serliche allein ahn der thür mehrermelten zimmers empfangen undt also

[p. 287] [scan. 411]


1
fürters ahn ihr orth begleitet werden könten;

30
1–3 was – bekant] Abweichend in Kurbayern K I, spA I: Nach Meinung War-
31
tenbergs
ist zue Ossnabruck unnd hier fast ein conformitet.
was es aber zue Osnabrugk
2
mit den gemächern für eine bewandnus haben möge, solches wehre ihnen
3
nit bekant.

4
4º. Hetten sie Churcöllnische de modo communicandi zwar nichts gemeldet,
5
verglichen sich yedoch mit dem Churmaintzischen

32
5 vorschlag] Der Vorschlag beinhaltet laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia, daß erstlich
33
bey den herrn Kayßerlichen bericht wegen der credentialien eingeholt und alßdan
34
per deputatos eins und anders dem fürstenrath anzudeuten.
vorschlag.

6
Kurbayern .

35
6–13 Hetten – lasßen] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
Hetten daß Churcöllnische votum zuvorhero dahien eingenohm-
7
men gehabt, als wan die einholung der herrn Kayserlichen commissarien
8
per secundarios geschehen solte, weilen sie aber nun die intention dahien
9
gerichtet vernehmmen, daß solche einholung per deputatos ordinarios
10
primarios geschehen solte, so könte man sich ex parte Churbayern damit
11
gar wohl vergleichen. Undt hielten 2º darfür, die herrn Kayserliche würden
12
sich kein bedencken machen, ihre ledige der fürstlichen deputatis gutschen
13
nachvolgen zu lasßen.

14

36
14–29 3º – allem] In den anderen Überlieferungen nur noch: Kurbayern und Kurbran-
37
denburg sind einverstanden.
3º wolten sie der meinung sein, daß zu verhüetung confusion zwischen denn
15
chur- undt fürstlichen respective secundariis undt primariis in demyenigen
16
gemach, alwo die proposition abgelegt werden sollte, die receptio sowohl
17
hier als zu Osnabrugk geschehen könte.

18
Ad 4 um wehre wegen der communication ihre meinung dahien gangen,
19
auf daß man desto ehender zur erörterung gelangen mögte, daß dem
20
Osterreichischen directorio die communication gethan werden solte,
21
welches alsdan fürters denn fürstlichen behörige nachricht davon geben
22
könte; würde man aber einen andern modum für commodior erachten,
23
hetten sie kein uhrsach sich davon zu separiren.

24
Kurbrandenburg . Repetirten wegen einbegleitung der herrn Kayserlichen
25
commissariorum ihr vorig abgelegtes votum, daß nehmblichen selbige
26
durch die principalgesanden eingeholt werden solten.

27
Wüsten bey denn übrigen punctis nichts zu errindern, conformirten sich
28
mit den herrn vor- und nachstimmenden.

29
Kurmainz . Befinde einige discrepanz nit, conformirte sich in allem.

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