Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der katholischen kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 September 7

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Konferenz der katholischen kurfürstlichen Gesandten


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Münster 1645 September 7

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Kurköln zA I fol. 18–19 = Druckvorlage; damit identisch Kurköln spA I fol. 32’–35’,
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Kurköln spA Ia fol. 35’–38 und Kurköln zA Extrakt fol. 2–2’.

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Soll die vorliegende Correlation über den modus consultandi den Kaiserlichen sofort überreicht
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werden? Vertretung der kurkölnischen Stifter in Osnabrück. Doppeltes Votum bei Doppelver-
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tretung eines Reichsstands an beiden Kongreßorten, insbesondere für Kurbrandenburg?

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Im Kurfürstenratszimmer des Bischofsbofs. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern.

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Kurmainz . Zeigte ahn, wohin gestern die re- und correlation gefallen,
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und weiln nun die herrn Kayserliche umb eine andtwort auf ihre propo-
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sition anhalten, so hetten sie einen endtwurff zu papir gebracht, welchen
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verlesen, auch einem jedem zur beßern durchsehung nacher hauß com-
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municiren wolten; stünde aber doch auch dahin, waß ietzo dabey zu er-
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rinnern .

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Kurköln . Dankt Kurmainz für begreiffung des concepts; und befinden
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ihrestheilß beym hauptwerck kein bedenckens, nur daß ein und ander
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wortt dabey zu errinnern hetten. Nachdem es aber nacher hauß zu com-
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municiren anerbotten, so woltens erwartten und alßdan die notturfft in
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acht nehmen.

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Sonsten aber vernehmen sie aus des fürstenrhats zu papier brachten con-
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cluso , daß der vorschlag beschehen, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
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zu Colln wie auch Ihre Hochfürstliche Gnaden wegen dero stiffter

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Wartenberg vertrat neben seinen eigenen drei Stiftern Osnabrück, Minden und Verden sieben
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kölnische, Kurköln, Hildesheim, Paderborn, Münster, Lüttich, Berchtesgaden und Stablo, sowie
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sechs weitere katholische Reichsstände (Augsburg, Chur, Eichstätt, Ellwangen, Leuchtenberg
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- bis 1646 – und Regensburg) in Kommission ( APW [ III D 1 S. 359 ] , A 4, 1 S. 57 Anm. 3,
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Förster passim).
nacher
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Oßnabruck abordnung thuen möchten; so gleichwoll von denen in nahmen
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hochstgedachter Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht im furstenrhat dhamalß
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gewester deputirten nit acceptirt. Und weiln dan nun Seine Churfürstliche
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Durchlaucht wegen dero stiffter albereit gnedigste verordnung gethan
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und die plenipotentiae anhero gerichtet eingelangt, es auch ihro, nacher
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Oßnabruck zu schicken, sowohl ahn persohnen alß den mitlen ermanglen
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thete, so würden sie sich dahin schwerlich bereden laßen.

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So hab es auch mit Ihrer Hochfürstlichen Gnaden diese beschaffenheit, daß
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sie pro rerum exigentia den furstenrhat zuweiln selbst wurden besuchen,
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also auch ihrestheilß in dern ihrer stiffter halb alhier bereitz gemachter ver-
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ordnung nichts zu verändern wusten. Und weiln dan einem jedern frey sein
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solle, wohin er will zu schicken, und ohnedem theilß aus den catholischen
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so lieb zu Oßnabruck alß alhier sein werden, zumaln es ihnen der kosten
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halber auff einß außkompt, auch sonder zweivel aus den noch abwesenden
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sich dorthin begeben werden, alß hetten diese anzeig zu dem endt thun
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wollen, damit obgedachter vorschlag nit pro re supposita möchte gehalten
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werden.

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Die zu papier gesetzte andtwortt betreffendt, weiln der schluß mit denen
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zu Oßnabruck noch ein unverglichene sach, so durffte diese einseitige
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uberreichung nur wiederwillen causiren; die underlaßung aber bey den
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herrn Kayserlichen keine offension gebähren konte, weiln ihnen von den
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Osterreichischen sonder zweiffel davon vorhin nottige parte geben oder,
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wan sie es begerten, per deputatos noch mundtlich geschehen könte.

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Kurbayern . Gratiarum actione praevia, hetten daßmal nichts zu errinnern,
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weiln die communication ohnedaß nacher hauß zu laßen angebotten, nur
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daß darinnen, es wurden die Churmäintz- und -brandenbürgische alldort
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und hier gleichformige vota fuhren, woraus folge, daß selbe ihr votum
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31 werden] In Kurköln spA I, Ia irrtürmlich werde.
doppelt ablegen werden; welches demjenigen zuwieder, so iungsthin, daß
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jeder nur ahn einem orth werde zu votiren haben, abgeredt.

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Wegen der abgefaßeten andtwortt verglichen sich ebenfalß mit Churcolln,
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daß solche in schrifften zu thun noch bedencklich, biß dahin ein gantzes
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daraus gemacht, ohnedas auch die herrn Kayserliche vom hauptwerck

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sonder zweivel albereit genugsame nachricht haben wurden oder dieselbe
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von den herrn Churmaintzischen mund- und unverbindlich gegeben wer-
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den könte.

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Kurmainz . Seind selbsten angestanden, ob derjenige, welcher ahn beyde
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orthe schickt, an jeden sein votum abgeben solle? Wan manß also fur guet
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ansehe, könte selbiger passus außenpleiben.

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Sonsten gestehen, daß, weiln die andtwort oder das werck ahn sich selbst
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opus adhuc imperfectum, den Kayserlichen die schrifftliche communi-
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cation , ehe es mit den furstlichen uberlegt, zu thun fruhezeitig.

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Hierauf ist per discursum dafurgehalten, daß, nachdem die Churbranden-
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burgische zu Oßnabruck ebensowoll alß die hiesige ihres herrn votum
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werden fuhren wollen, man sich deßhalber in kein disputat einzulaßen,
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sondern die doppelte ablegung des voti zuzugeben, dha es dan doch nur
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fur eins wurde zu zehlen sein.

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