Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Lengericher Konferenz aller kurfürstlichen Gesandten 1. Sitzung Lengerich 1645 Juli 10 vormittags

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26

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Lengericher Konferenz aller kurfürstlichen Gesandten.


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1. Sitzung


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Lengerich 1645 Juli 10 vormittags

25
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz K FrA Fasz. 9,
26
Kurmainz zA FrA Fasz. 4. Vgl. ferner Kurmainz Rp ( Krebs ) FrA Fasz. 11 ( ohne Proposi-
27
tion
und kurmainzisches Votum ), Kurmainz Rp ( Beck )

41
Der kurmainzische Kanzlist Johann Henrich Beck aus Miltenberg († 1647), von dem das
42
genannte Rapular stammt.
FrA Fasz. 12; Kurbayern K I fol.
28
1–14 ( damit identisch Kurbayern spA I p. 19–47 ); Kurbrandenburg Rk I fol. 12–31;
29
DWartenberg III p. 1938–1968 ( damit identisch Kurtrier zA 9226 fol. 37–47’, Kurtrier
30
spA p. 1–24 ).

31
Admission der Reichsstände zum Kongreß cum iure suffragii. Frühere Reichsschlüsse über die
32
Ständeadmission. Erweiterung und Umwandlung der Reichsdeputation in Münster. Subdeputation
33
in Osnabrück. Gesonderte Tagung der Kollegien. Beginn und Ort der Reichsberatungen. Friedens-
34
vermittlung in Osnabrück. Geben die Fürstlichen das Exzellenzprädikat? Zulassung Rákoczys.

35
In einer dörflichen Unterkunft. Vertreten: Kurmainz (Cratz, Brömser, J. Adam Krebs), Kur-
36
köln (Wartenberg, Landsberg, Buschmann), Kurbayern (Haslang, J. Adolf Krebs), Kurbranden-
37
burg (Wittgenstein, Löben, Fritze, Portmann).

[p. 160] [scan. 284]


1

23
1 Kurmainz ] Davor zusätzlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: Vor der Konfe-
24
renz
, die um 8 Uhr beginnt, verlangt der kurmainzische gelehrte Rat J. Adam Krebs ad instantiam
25
der churbrandenburgischen die kurkölnische Vollmacht; und ob man woll dafürge-
26
halten , daß dem herkommen gemeß bey der ersten session die plenipotentiae in
27
congressu ipso hinc inde zu ediren, zu examiniren und ad dictaturam zu geben, und
28
biß darahn die außlifferung billich difficultiren konnen, weyl man dannoch die
29
gleich in limine besorgende disgusti verhütten wollen, ist solche der Churcolnischen
30
vollmacht ihme Dr. Krebsen eingehendigt, darauff man sich zusammengethan, die
31
session, wie im churfurstlichen collegio bräuchig, eingenommen.
Kurmainz . Denen churfurstlichen hochansehentlichen herrn abgesanden
2
sagten danckh vor die bemuhung, daß sie sich zu dieser conferenz hetten
3
erheben wollen; und wehre denenselben vorhero bekant, zu was end gegen-
4
werttige zusammenkunfft veranlast worden, nemblich nachdeme von beeder
5
cronen Franckreich und Schweden plenipotentiariis ihre

32
5 propositiones] Zusätzlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: den 11. Junii
33
geschehen.
propositiones
6
edirt

45
Siehe oben S. [ 125 Anm. 1 ] , [ 2 ] .
und dan von den Kayserlichen und churfurstlichen gesanden vor
7
guet angesehen,

34
7 sich – werden] Offenbar ausgelassen in Kurmainz Rk, K, zA, Rp, sinngemäß ergänzt
35
aus den anderen Überlieferungen.
sich über den modus

36
7 consultandi] Zusätzlich in DWartenberg : durch welchen solche propositiones
37
schleunig zu deliberiren und sonsten andere pacis negotia zu tractiren und abzu-
38
handlen .
consultandi schlüssig zu werden, weiln
8
bekant, das zwar die zu Franckfurth geweste reichsdeputation ad loca trac-
9
tatuum nacher Munster verlegt worden, hingegen aber alle ubrige zu der
10
reichsdeputation nicht gehörige fursten und stände das ius sessionis et suff-
11
ragii instendig praetendirten, wie sie dan denen Kayserlichen herrn abge-
12
sanden zwey bedencken deswegen zugestelt, wie sie sambt und sonders zu
13
den vorschwebenden friedenstractaten ein und andern orthß cum iure ses-
14
sionis et voti zugelaßen und die handlungen eingerichtet werden könten.

15
Alß nun diese vorschläg von den herrn Kayserlichen gesanden dem Chur-
16
maintzischen reichsdirectorio communicirt worden, hetten sie die Chur-
17
maintzische solches auch ihrestheils erwogen, die contenta deßelben in
18
gewiße puncta oder classes abgetheilt und forders ubrigen churfurstlichen
19
gesanden zu Munster und Oßnapruckh uberpringen laßen

46
Auf dem Nürnberger Kurfürstentag war die kurmainzische Proposition sogar einen Tag vor der
47
ksl. am 3. Februar 1640 abgelegt worden ( Brockhaus S. 103–109).
, nicht zweiffe-
20
lend , selbige der notturfft nach sich darin ersehen haben wurden.

39
20–21 Weiln – wichtigkeit] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, Kurtrier zA, spA,
40
DWartenberg , statt dessen in Kurbrandenburg Rk I: weiln aber diese puncta
41
etwas weitleufftig weren.
Weiln nun
21
die sachen ihres ermeßenß von groser importanz und wichtigkeith, wolten
22

42
160, 22 –161, 1 ob–vorzunehmen] Deutlicher DWartenberg , Kurtrier zA, spA, Kurbran-
43
denburg
Rk I: Sind die Punkte insgesamt bey einer umbfrag oder aber divisim und punc-
44
ten vor puncten abzulesen und vorzunehmen? Der Passus fehlt in Kurbayern K I, spA I.
sie von den herrn vorstimmenden vernehmen, ob sie dieselbe punctatim

[p. 161] [scan. 285]


1
oder wie sie vermeinten, vorzunehmen und ihre gedancken daruber
2
zu eröffnen unbeschwerth sein

24
2 wolten] In Kurbrandenburg Rk I zusätzlich: Hierauf ruefete Churmeintzischer

25
principalgesandter graff Kraatz Churcoln auf.
wolten.

3
Kurköln . […] Soviel nun anfangs die ihnen von dem Churmaintzischen
4
reichsdirectorio communicirte puncta deliberanda betreffen

26
4 thette] Laut DWartenberg , Kurtrier zA, spA und sinngemäß auch Kurmainz Rp
27
( Krebs ) bemerkt Kurköln zusätzlich, daß underschiedliche der zu beratenden puncten den
28
modus consultandi betreffen und selbige zu gewinnung der zeit in einer umbfrag wol vor-
29
genommen und absolviert werden kondten. Kurbayern K I, spA I nennt 1., 2., 5. unnd
30
6 tum .
thette, befinden
5
sie

31
161, 5 –162, 1 dieselbe – mögte] Kurbayern K I, spA I wesentlich knapper, DWartenberg
32
und Kurtrier zA, spA ausführlicher, Kurmainz K, Rk, zA identisch. Kurmainz Rp
33
( Beck ) wesentlich kürzer, mit Einschaltungszeichen, aber ohne die entsprechenden Ergänzun-
34
gen
.
dieselbe theils darauff bestehen, ob es bey der zu Franckfurth vergliche-
6
nen translation des deputationtagß ad loca tractatuum sein verpleibens haben
7
solle, anderntheils aber, ob und wie die zu der deputation nit gehörige stand
8
gleichwohl ad sessionem et votum zugelaßen werden mogen. Nun wehre
9
Churcöllns meinung niemals gewesen, einigem fursten oder stand das ius
10
suffragii zu disputiren, wehren auch noch nit gemeint, solches zu thuen,
11
könten gar wohl gestatten, das alle cum sessione et voto zugelaßen werden
12
mögten, da es nur der sachen ersprieß- und befurderlich sein wurde; hielten
13
aber darvor, daß man extra terminos legitimi alicuius et in imperio usitati,
14
in eiusque constitutionibus fundati conventus nit zu schreitten, sonderlich
15
weiln zu Regenspurg anno 1641

35
15 der – geschehen] Zusätzlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: aber nicht zu be-
36
stendigem schluß khommen.
der vorschlag geschehen, das gewiße
16
deputati, so den tractatibus pacis beywohnen solten, benambt, auch folgents
17
den furstlichen auß ihrem collegio von ieder banckh zwey,

37
17–18 sodan – verordnen] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I.
sodan auch dem
18
stattrath zugelaßen worden, auß ihrem collegio auch 2 zu verordnen,
19
welche den ubrigen deputatis adiungirt werden und assistiren solten

38
Auf Anregung der braunschweig-lüneburgischen und der bessen-kasselschen Gesandten hin ( Lon-
39
dorp
V S. 97–99, 351–354) wurde am Regensburger Reichstag die Absendung fürstlicher und
40
städtischer Reichsstände zu allgemeinen Friedensverhandlungen erörtert. Der Städterat beschloß,
41
nach Münster Frankfurt und Köln, nach Osnabrück Augsburg und Nürnberg zu deputieren
42
( Bierther S. 238 Anm. 45); im Fürstenrat wurden am 27. Juni 1641 unter andern Bayern,
43
Hessen-Darmstadt, Salzburg, Baden-Durlach, Hildesheim, Brandenburg-Kulmbach, Straßburg
44
und Bamberg vorgeschlagen ( Londorp V S. 384ff., allgemein Bierther S. 236–24).
.

20
Weiln aber anno 1643 zu Franckfurth etliche stände darvorgehalten, daß
21
solche deputation etwaß zu eng, alß seye beliebt worden, die reichßdepu-
22
tation zu den friedenstractaten zu transferiren, dabey eß Churcölln allerdings
23
verpleiben laßen, damit dem hauptwerckh kein hindernus gemacht werden

[p. 162] [scan. 286]


1
mögte;

27
1–6 hetten – könte] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I, wohl aber in Kurmainz
28
K, Rk, zA, Rp ( Krebs ) und in ähnlicher Formulierung in DWartenberg , Kurtrier
29
zA, spA erwähnt.
hetten aber die nachricht empfangen, das man allerortten dieses
2
modi halber nit zufrieden und der vorschlag geschehen, daß die deputati
3
iedes circuli mit denen im collegio sitzenden daß votum vorhero zu ver-
4
gleichen . Ihre Churfurstliche Durchlaucht zue Cölln hetten darein ebenfalls
5
bewilligt, zumahln solches keine remoram causiren, sondern horis extra-
6
ordinariis die communication geschehen könte; das aber theils der meinung,
7

30
7 das – zugelaßen] sowie 9–13 wurde – laßen] Vorlage gleichlautend mit Kur-
31
brandenburg
Rk I.
das die ständ indifferenter ad sessionem et votum zugelaßen und also damit
8
in gestalt eines allgemeinen reichßtags eingetretten, solches aber zu der
9
stand wißenschafft nit gepracht werden solte, solche wurde sine manifesto
10
nullitatis vitio sich schwerlich practiciren laßen; dahero Ihre Churfurstliche
11
Durchlaucht zum höchsten nötig zu sein erachtet, die stände zu ersuchen,
12
von diesem proposito abzustehen und amore

32
12 pacis] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA statt dessen patriae et quietis publicae.
pacis diese meinung fahren zu
13
laßen,

33
13–18 und – thette] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I. Wortlaut der Vorlage nahezu über-
34
einstimmend
mit DWartenberg und Kurtrier zA, spA.
und dahin zu sehen, daß die hand ans werckh selbsten geschlagen
14
werde. Solte aber darauff bestanden werden, das alle auch non deputati
15
ad sessionem et votum zuzulaßen, sehen sie nit wie solches anders alß durch
16
einen reichstag geschehen konte; waß aber ihnen deswegen zu gemueth
17
gehe und waß es vor remoram gebehren werde, wehre unnotig zu remon-
18
striren , weiln solches die sach selbsten gnugsamb vor augen legen thette.

19

35
19–26 Wan – wolten] Gleichlautend Kurbrandenburg Rk I, wo aber die genaue
36
Spezifizierung 22–24 daß – wurden] fehlt. Laut Kurbayern spA I, K I begründet
37
Kurköln die nochmalige Deputation nach Osnabrück: damit aber die Schwedische legati
38
zu Osnabrügg nicht vermeinen, es wollen die ständt alle von ihnen weichen nach
39
Münster.
Wan nun die deputation

40
19 ahn – orth] Statt dessen in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: nacher Munster.
ahn einen orth kähme, das beederseits tractaten
20
solten vorgehen, so muste man zuvorderst guete correspondenz halten
21
und sich abermaln einer deputation auß ieden mitteln dahin vergleichen,
22
daß wan zu Oßnapruckh 2 churfurstliche, 2 furstliche und 2 stättische
23
gesandschafften sein, das selbige das collegium deputatorum wohl repraesen-
24
tiren wurden, ein solches auch ohne offension beeder cronen geschehen
25
konte, weiln ia dem reich freystunde, das corpus imperii zu versamblen, wo
26
sie wolten. Und sehe man auß der proposition, das Franckreichs und

41
162, 26 –163, 3 Und–gewinnen] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA zusätzlich: Die beiden
42
Orte sind so weit nicht voneinander, daß man nit utrosque tractatus füeglich respiciiren
43
undt uber alles pari passu conclusa werde machen können. Ambivalent auch Kur-
44
mainz
Rp ( Beck ), wo nach Hinweis auf die Libertät der Stände notiert ist, seind an beiden
45
ortten, da das collegium ahn einen orth beysamen wehre und sich vergl[iechen],
46
und Kurmainz Rp ( Krebs ): Illam libertatem, in uno aut alio loco zu sein, würdten
47
verhoffentlich die crohnen nit disputiren. Eine geringe distantz, dahero man sich
23
auch alzeit eines gewissen schluß zu vergleichen. Abweichend Kurbrandenburg
24
Rk I: Jedennoch weren die cronen zu ersuchen, wegen theilung der abgesandten
25
zu Munster undt Oßnabrug, daß man allerseitß mochte zusamenkomen an einem
26
ortt, undt zwart zu Münster. Ähnlich und noch eindeutiger im Sinn der Vorlage Kur-
27
bayern
K I, spA I, wo 162, 19 –163, 3 Wan – gewinnen] überhaupt fehlt: Die vor-
28
habende separation der deputation ist nicht rhatsamb, besser bleibt mit Einverständnis
29
der Kronen die Deputation in Münster, absonderlich, da von einen oder anderen chur-,
30
fursten unnd standt nur 2 persohnen vorhanden.

[p. 163] [scan. 287]


1
Schweden intention wehre, der stände libertät zu conserviren, solten nun
2
ihnen in diesem leges vorgeschiebenen werden wollen, wurde es ein selt-
3
zames ansehen gewinnen.

31
3–10 Daß – laßen] Weitgehend gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
Daß sonsten beede, das churfurstliche und furst-
4
liche collegium deputatorum, zusammenzuziehen, wehre von den ständen
5
öffters praetendirt worden, in specie zu Franckfurth, weiln aber bedenckens
6
dabey eingefallen, habe man selbige wiedersprochen, es auch die furstliche
7
bey einer schrifftlichen protestation, welche dem churfurstlichen collegio
8
eingeben, bewenden laßen; sehen auch nit, wie sich daß churfurstliche
9
collegium auß der possession, das collegium allein zu halten, werde pringen
10
laßen.

11
Die zur deputation gehörige, annoch abwesende stände betreffend, da mög-
12
ten sie wohl wunschen, das, weiln es hochnothwendig wehre, dieselbe

32
12–13 vom directorio] Fehlt in DWartenberg , Kurtrier zA, spA, Kurbrandenburg
33
Rk I; in Kurbayern K I, spA I, zusätzlich: oder durch die churfurstliche insgesambt.
vom
13
directorio zue furdersambster beykunfft ersucht wurden;

34
13–14 pitten – mögte] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I, Kurbayern K I, spA I;
35
in Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA aber weiter noch:
36
Ihr Ausbleiben soll nicht hindern, daß man zu den Beratungen schreitet.
pitten dabenebens
14
auch, das sich das Maintzisch directorium zu Munster ehist einfinden mögte.

15
Die zu Oßnapruckh abgehende mediation belangent, da könten Maintz
16
und Brandenburg deren ad interim und bis sie anderwerts ersetzt wurde,
17
sich underfangen, wie sie dan dieselbe darumb ersucht haben wolten, dan
18
diesergestalt wurde Dennemarckh nit offendirt.

19
Kurbayern . Hetten verstanden, waß das directorium vorpracht,

37
19–20 so – bestunde] In Kurbayern spA I, K I, Kurmainz Rp ( Krebs ), DWar-
38
tenberg
, Kurtrier zA, spA statt dessen: die Punkte 1,2,5,6 der kurmainzischen Propo-
39
sition
fallen zusammen und betreffen alle die Zulassung der non deputati.
so den mo-
20
dum consultandi betreffent, daß nemblich dieselbe in 6 membris bestunde;
21
1º wie es mit den statibus non deputatis zu halten, befunden vors erste,

40
163, 21–22 /164, 1 das – könten] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I und DWartenberg , Kur-
41
trier
zA, spA; in Kurbayern K I spA I noch hinzugesetzt: Des Kurfürsten von Bayern
42
intention seye nicht, das einigern reichsstand sein ius suffragii controvertirt oder endtzo-
43
gen werden solle. Die Numerierung der Argumente fehlt in Kurbrandenburg Rk I,
44
DWartenberg , Kurtrier zA, spA, deckt sich nicht mit der in Kurbayern K I, spA I;
45
in Kurbayern K I ist ein großer Teil des kurbayerischen Votums von J. Adolf Krebs
46
nachträglich eingefügt.
das
22
zu wunschen wehre, das alle stände zur deputation zugelaßen werden kön-

[p. 164] [scan. 288]


1
ten , sehen aber nit, wie solches promiscue geschehen könte, befunden, das
2
den reichsconstitutionibus zuwieder, alle reichständ zur deputation zu
3
ziehen.

25
3 2º] und 8 6º] Zu den hier aufgeführten Argumenten in Kurbrandenburg
26
Rk I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA, Kurmainz Rp ( Krebs ) zusätzlich: Zulassung
27
der Nichtdeputierten wird zu confusion und zum monstrum eines conventus führen, dem
28
Reich pro ludibrio.
2º wurde den churfurstlichen gesanden nit gebuhren, ein newes
4
genus comitiorum propria authoritate zu verordnen

42
Mit ganz ähnlichen Argumenten wehrte sich 1640 der ksl. Geheime Rat gegen den Plan Kur-
43
bayerns , einen erweiterten Kurfürstentag einzuberufen, der in den Rahmen der durch Reichsher-
44
kommen fixierten Reichsversammlungen nicht gepaßt hätte ( Brockhaus S. 173ff., 180, 265).
, 3º wehre das, so anno
5
1641 zu Regenspurg und 1643 zu Franckfurth diesfals geschloßen, nit zu
6

22
6 endern] In Kurbayern K I, spA I zusätzlich Hinweis auf 1636.
endern und 4º keiner zu admittiren, als welcher durch Churmaintz beschrie-
7
ben wurde,

23
7–8 5º – wolte] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I, das in Wiedergabe der kurbayerischen Argu-
24
mente
weniger ausführlich.
5º eine nullität erfolgen mögte, wan dasienige, was im rath
8
geschloßen, von ihnen nit acceptirt werden wolte, 6º wehre dergleichen
9
nit erhört, 7º könte daß reich durch die deputation repraesentirt werden,
10
8º wurde dabey keiner vom hochsten bis zum niedersten praeterirt, sondern
11
ein ieder mit seinem interesse beobachtet, 9º wehre beßer, mit

29
11 zwantzig] In Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA: 18.
zwantzig
12
votis die tractaten zu absolviren alß mit hunderten, 10. wehre zu Franck-
13

30
13 vom– collegio] Deutlicher in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: von Braunschweig,
31
Hessen-Kassel und anderen; in Kurbayern K I, spA I außerdem noch: vom Schwäbischen Kreis.
furth vom furstlichen collegio vor guet angesehen und begert worden, bey der
14
deputation zu verpleiben,

32
14 11º] In Kurmainz Rp ( Beck ), dessen Numerierung Kurmainz K, Rk, zA zugrunde
33
liegt, hinter dieser Ziffer freier Raum gelassen und die Bemerkung quaeras.
11º wurden die abwesende, zur deputation nicht
15
gehörige ständ verkurtzt, weil sie sich auff gedachte deputation verlaßen
16
und anderwerts nit zu schicken gedacht, 12º, das bey dieser deputation
17
ebenfals ieder stand könte contentirt

34
17 werden] In Kurbayern K I, spA I zusätzlich: Wehre bey denen consultationen
35
ohne passion undt solchergestalt zu progredirn, das sich khein standt zu beschweren
36
[…] Hindert nichts, das die deputation zu Franckhfurtt ad punctum iustitiae
37
verordtnet, dann alß von deren translation ad loca tractatuum deliberirt undt
38
darauff geschloßen worden, ist selbiger zugleich von Kayserlicher Mayestät undt
39
dem reich, de pace publica alhier zue tractiren, ufgetragen undt committiert worden,
40
wie dan schon vorhero von dießer materia pacis ettliche puncten zue Franckhfurtt
41
von selbiger tractirt worden.
werden.

18
2º. Waß von den non deputatis statibus gesucht worden, wehren sie in-
19
struirt , das erstlich die einkunfft der directorn treiben solten, damit sel-
20
bige zu Munster ehist einlangen mögten, wie sie dan die herrn Churmaint-
21
zischen darumb ersucht haben wolten, das, weiln die ständ ihre iura suffra-

[p. 165] [scan. 289]


1
gii so starckh behaubten, so

18
1–4 könte – vernehmen] Vorlage folgt hier Kurmainz K, zA, Kurmainz Rp ( Beck ),
19
nicht Kurmainz Rp ( Krebs ), wo Hinweis auf eines der fürstlichen proiecta, in dem vorge-
20
schlagen , das per circulos zusammenzukohmen. Etwas anders als Vorlage, mit
21
umgekehrter Reihenfolge des vorgeschlagenen Beratungsmodus Kurbrandenburg Rk I: Die
22
Nichtdeputierten sollen vorhero sich circulariter per maiora eines gewißen voti ver-
23
gleichen undt daßelbe per deputatos ordinarios in senatu principum vorbringen
24
lassen. Laut Kurbayern K I, spA I, sollen gemäß dem ersten der fürstlichen proiecten
25
die non deputati iedesmahlß vorhero mit denen deputatis ordinariis ieden craißes
26
sich des voti halben vergleichen. Allgemeiner und weder Vorlage noch Kurbranden-
27
burg
Rk I, Kurbayern spA I, K I ausschließend DWartenberg , Kurtrier zA, spA:
28
yeder deputatus kann mit den andern ex suo circulo yedesmalß communiciren und
29
sich einer mainung mit denselben vergleichen.
könte man vorhero under sich in beeden
2
collegiis deputatorum berathschlagen und schließen, hernacher per depu-
3
tatos ordinarios das conclusum den ubrigen ständen communiciren und
4
ihre meinung daruber vernehmen.

5
3º. Ob der chur- und fürstenrath zusammen ineinszuziehen, wehre unrath-
6
samb , sondern man solte den alten modum

30
6 observiren] In Kurbayern K I, spA I, Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg ,
31
Kurtrier zA, spA noch Hinweis auf die sonst gefährdete Präeminenz der Kurfürsten.
observiren, 4º ob die absentes
7
zu erwartten, hüten sie darvor, man könte underdeßen einen anfang ma-
8
chen , vermög der guldenen bull und den

32
8 reichsconstitutionibus] Zumal nur noch wenige, laut Kurbayern spA I, K I über
33
zween nicht, laut Kurbrandenburg Rk I uber drey nicht mehr abwesend sind. Laut
34
Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA wird außerdem noch
35
auf Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen der Anwesenden hingewiesen.
reichsconstitutionibus. 5º. Die
9
zu Oßnapruckh ermanglende mediation betreffend, solte Maintz und Bran-
10
denburg sich derselben

36
10 underfangen] Zusätzlich in Kurbayern K I, spA I, DWartenberg , Kurtrier
37
zA, spA und besonders hervorgehoben in Kurbrandenburg Rk I: Wie beide kurfürstliche
38
Gesandtschaften diese Vermittlung bereits gut ausgeübt haben.
underfangen, damit Dennemarckh, da man auff
11
einen andern mediatorn bedacht sein wolte, nit disgustirt wurde. 6º. Daß
12
von den furstlichen den churfurstlichen principalgesanden das praedica-
13
tum Excellentiae gegeben werden solte, wehre solches nur wegen des
14
Venetianischen gesanden begert worden,

39
14–17 und – verpleiben] Statt dessen in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: Schwierig-
40
keiten
wird es wegen des Titels besonders bei den Re- und Correlationengeben; laut Kurbranden-
41
burg
Rk I regt Kurbayern noch an, daß die churfurstlichen principallgesandten bey
42
denen relationen undt correlationen sich absentiren. Kurbayern K I, spA I wie
43
Vorlage, doch ausführlicher und mit dem besorgten Hinweis, daß im Fall einer Weigerung
44
der Fürstlichen die cronen den churfürstlichen dieße ehr wider zuckhen könnten .
und befunden dabey, weiln dies
15
praedicatum von den Kayserlichen gesanden denselben gegeben wurde,
16
das solches dahero auch die furstliche nit zu difficultiren, wehren solches
17
von rechts wegen schuldig, man solte auch darbey

45
17 verpleiben] Danach in Kurbayern zusätzlich eine ausführliche Widerlegung der
46
schwedischen Forderung nach freiem Geleit für die Mediatstände mit Wiederholung der in
47
den Vorkonferenzen angezogenen Argumente.
verpleiben. 7º. Ob

[p. 166] [scan. 290]


1
Ragozi zu vergleiten

42
Die Forderung nach freiem Geleit für Rákoczy zum Friedenskongreß reichten die Franzosen
43
ihrer Proposition vom 11. Juni 1645 nach, um die bilateralen Verhandlungen zwischen Ks.
44
Ferdinand III. und Georg I. Rákoczy zu unterbinden, die aber doch zum Frieden von Linz vom
45
8. August 1645 führten ( Meiern I S. 449 , Nég. secr. I S. 389–393, Eickhoff S. 26,
46
30f., 196f.).
, wehre es schwer, Turckische vasallos zu den trac-
2
taten zu admittiren. Sie hielten darvor, es wehren die cronen zu ersuchen,
3
davon ehender zu desistiren als herbeyzupringen, dan daßelbe Ungarische
4

18
4 gehörten] Laut Kurbayern K I, spA I, Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg
19
und Kurtrier zA, spA weist Kurbayern noch auf die Gefahr des Verrats von Reichssachen,
20
ja aller arcana Europae nach Konstantinopel hin.
sachen wehren, die hieher nit gehörten; es wehre auch dem praeliminar-
5
schlues nit

21
5 gemees] Zusätzlich in Kurbayern K I, spA I: Denn in der Präliminarkonvention
22
seindt alle exteri gesetzt, uff welche salvi conductus begehrt werden, hernacher
23
ettliche reichsständt exprimirt, endtlich per clausulam generalem alle status imperii
24
Franciae confoederati et adhaerentes annectirt.
gemees, befunden solches nit vor rathsamb.

6
Kurbrandenburg . Ihr Churfurstliche Durchlaucht zue Brandenburg Ihr Gne-
7
digster Herr hetten

25
7 dieselbe] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA namentlich aufgeführt Wittgenstein,
26
Löben, Fritze, in Kurbayern K I, spA I Kurbrandenburg Rk I außerdem noch
27
Heiden und Portmann als Münsteraner Gesandte.
dieselbe zu den generalfriedenstractaten abgeordnet,
8
wie sie dan dem Churmaintzischen directorio ihre vollmacht vorgewiesen;
9
wunschten zuvorderist zue dem allgemeinen friedenswerckh gluckh, heil
10
und alles guets, hofften, dieselbe zu guetem außschlagen wurden. Hetten
11
anietzo vernohmen, was das directorium vorpracht, und aus der vorstim-
12
menden votis abgenohmen, das etliche puncten

28
12 gegeneinanderlauffen] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: wiewoll man lieber
29
gesehen, daß ein ieder punct absonderlich furgenommen were, weill es aber den
30
vorsitzenden anders gefallen, wollte man sich dieserseiten auch dahin gern accom-
31
modiren . Der Votant Fritze wird von Wartenberg und andern kurfürstlichen Prinzipal-
32
gesandten
ermanet, seiner ietzigen leibeßindisposition halber sitzend im votiren fort-
33
zufahren , so auch mit dem anerpieten, daß es dem herkommen unpraejudicirlich
34
sein solte, acceptiret worden.
gegeneinanderlauffen,
13
nemblich ob bey der deputation zu verpleiben, auch ob die non deputati
14
status ad sessionem et votum zue admittiren. Wehren der meinung, weiln
15
der deputationtag nit zu den friedenstractaten, sondern ad punctum ius-
16
titiae allein angestelt, es musten zu den tractaten alle stand admittirt wer-
17
den vermög reichsabschiedts

35
17 1527] Statt dessen irrtümlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: 1572.
1527

47
§ 1 des Regensburger Reichsabschieds von 1527, der von einer Versammlung der ksl. Statthalter,
48
Regimentsräte samt sechs Kurfürsten und 12 geistlichen und weltlichen Fürsten beschlossen wurde,
35
legte fest, daß die grösse und handlung der sachen, nämlich der Türkennot, einen gemeinen
36
reichstag oder versammlung aller reichsstände erforderte und daß nach Ausweis der
37
Ordnung des Reichsregiments solchs nicht allein ein fürstenthum oder landschafft deß
38
Reichs, sonder gantz Teutsch Nation, darzu auch den christlichen glauben, eines jeden
39
seel, ehr, leib und gut belangend und also ein gemein werck dieselbige gemeine ver-
40
sammlung höchlich erfordert, mit gemeinem rath fürzuwenden und zu handeln
41
( Sammlung II S. 284f. ).
,

36
166, 17 –167, 2 dan – vorzunehmen] Ausführlicher Kurbayern K I, spA I und sinngemäß Kur-
37
brandenburg
Rk I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA: denn dort clärlich versehen,
38
daß solche sachen, so nicht allein ein fürstenthumb, landtschafft, darzue die Teutsche
39
nation, sonder auch glaub undt seel betriff[t] etc. insgemein zu verhandtlen. In
40
Kurmainz Rp ( Krebs ) steht dementsprechend abschiedt de anno 1527 recitabat ad
41
longum et formalia etc.
dan solche sach nit allein ein fursten-

[p. 167] [scan. 291]


1
thumb , sondern das gantze reich betreffe, wehren also auch gesambter
2

26
2 vorzunehmen] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I, Kurbayern K I, spA I, DWar-
27
tenberg
, Kurtrier zA, spA danach noch, daß, wenn die Reichsdeputation in Frankfurt über
28
Friedensfragen beraten hat, dies mehr de facto alß de iure, weil ohne Mandat ge-
29
schehen ist.
hand die tractaten vorzunehmen; es seye auch vermog des anno 1641 zu
3
Regenspurg gemachten reichsabschiedts nemblich allen fursten zu diesen
4
friedenstractaten zu schicken erlaubt, und obzwar in specie der stätte nit
5
gedacht, dannoch dieselben nit außgeschloßen, cum ex inclusione unius
6
non statim sequatur alterius 2. exclusio. Eß seye niemand außgeschloßen,
7
und befunde sich nit, das eine deputation iemaln understanden hette, von
8
allen sachen des reichs zu reden noch zu handlen, sondern wan ein deputa-
9
tion angestelt worden,

30
9–10/11 seye – worden] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I und sinngemäß in Kur-
31
bayern
K I, spA I, DWartenberg , Kurtrier zA, spA, daß dann im reichsabschiede
32
dieselben casus exprimiret.
seye alzeit auff reichstägen, wie dan anno 1641 auch
10
geschehen, gewiße materien, warin sie consultiren solten, determinirt wor-
11
den , also hetten sie keine macht gehabt, auff die translation zu schließen.

12
Solte es aber dahin verstanden werden wollen, alß wan sie zum frieden
13
wolten helffen, so wehre es denen reichsabschieden zuewieder; sie konten
14
auch nicht sehen, wie das corpus deputationis solte das reich repraesentiren,
15
weiln der casus des friedens bey dem negsten reichstag den deputatis nit
16
eingeraumbt, so konte auch die deputation dahin nit extendirt werden.

17
Hielten also darvor, das alle ständ ohne underschied ad tractatus zu admit-
18
tiren wehren. Reichsabschied anno 1555 § „Und aber“ vermag

42
§ 1 des Augsburger Reichsabschieds von 1555: Die ksl. Ausschreibung des Reichstags begrün-
43
dend
, gibt der Kaiser seiner Überzeugung Ausdruck, daß ohn ein solche gemeine versamm-
44
lung die gemeinen obliegenden beschwerden nicht abgewendet oder der gemein fried,
45
ruhe und wolfahrt im H. Reich gefürdert und erhalten werden könt ( Sammlung III
46
S. 15 ).
, das kein
19
gemeiner fried ohne gemeine versamblung könne geschloßen werden, da-
20
hero zu befurderung gemeiner wohlfarth alle stände zu admittiren und nit
21
außzuschliesen wehren;

33
21–25 seye – worden] und 168, 1–3 und – wurden] Vorlage gleichlautend mit
34
Kurbrandenburg Rk I.
seye kuntig, das alle und iede, quorum interest,
22
musten admittirt und niemand außgeschlosen werden, wehren alle dabey
23
interessirt, der krieg seye bishero in nahmen aller ständ gefurth, wie sie
24
dan mit durchzugen, einquartierungen, contributionen und andern anla-
25
gen zum höchsten beschwerth worden, und wurden auch den cronen zur

[p. 168] [scan. 292]


1
satisfaction contribuiren mußen; und weiln sie ahn alles, waß geschloßen
2
wurde, solten verbunden sein, so seye auch pillig, daß sie mit ihren consiliis
3
darzu gezogen wurden. Omnes status wehren dahin verbunden, dasienige,
4
so dem reich zunutzen kähme, zu reden und beytragen zu helffen, sie wur-
5
den auch mit allem fleiß darzu cooperiren, damit der fried geschloßen
6
werde; hingegen da sie nit solten admittirt werden, dem reich größeres
7
nachtheil geschehe, und wurde dadurch trennung und verbitterung ver-
8
ursacht und die diffidenz nit geringert, sondern vielmehr vergrößert wer-
9
den .

34
9–14 Solchem – darzukommen] Vorlage gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
Solchem nun vorzukommen, muste man sie pillig hören, und zwar
10
auch darumb, weiln auff vorigen reichstägen die reichsstätt haben bestritten
11
werden wollen, ob sie ein votum consultivum oder decisivum hetten oder
12
nicht, daruber allererste ein mistrawen erwachsen wehre; und mögten ihnen
13
die fursten die gedancken machen, daß ihnen gleichergestalt das votiren
14
wolte streittig gemacht werden. Es mögte wohl dieses darzukommen, das
15
sie mißtrawten, ob man auch den frieden nit zu schließen gedächte; hüten
16
darvor,

35
16 man] In Kurbayern K I, spA I und sinngemäß in Kurbrandenburg Rk I statt
36
dessen: die churfurstliche; in DWartenberg , Kurtrier zA, spA Churbrandenburg.
man solte solch mißtrawen nit uber sich nehmen, dan solte der
17
fried nit geschloßen werden, wurde gesagt, man hette sie die stände nit
18
darzugenohmen, dahero sie auch nit mehr contribuiren

37
18 wollen] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: sonderen man würde vorgeben,
38
wer den krieg berahtschlagen helfen, solte denselben auch aus seinem beutell führen.
wollen. Wurde
19
aber der fried geschloßen, so mögten sie sagen, sie wehren nit darzu ad-
20
mittirt worden, und wurde man also nur allerhand wiedrige nachrede zu
21
gewartten haben, allermaßen man beim Prager friedenschluß gnugsamb
22
erfahren. Der abschied anno 1641 liese solches zu, also pliebe man pillig
23
darbey, da aber die deputation sich mehren gewalts, alß ihnen vermög
24
abschiedts zugelaßen, anmaßen solte, wie sie nit hofften, das mögte wohl
25
contra leges imperii sein. Vor hundert jahren wehre kein deputation ge-
26
west , es wehre doch alles gehandelt worden; die deputationtäge seyen
27
darumb vor diesem angeordnet, damit man die sambtliche stände umb
28
etliche wenige specialsachen lenger uff reichstägen nit uffhalten und sie
29
bemuhen, sondern sie damit zu erspahrung der grosen uncosten verschonen
30
möge.

39
30–32 Wan – außzuschließen] Zusätzlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA, sinn-
40
gemäß
Kurbrandenburg Rk I: Diß were wol ein rechtes monstrum, wan die deputati
41
also absque mandato aliis exclusis solten verfahren wollen.
Wan sie aber ungeachtet deßen bey den consultationibus die ihrige
31
schicken und sich deßen, so zu ihrem favor introducirt,

42
31 begeben] In Kurmainz K, Rk, zA irrtümlich davor eingefügt nit. Das Wort steht
43
nicht in dem von 30–32 Wan – außzuschließen] mit der Vorlage gleichlautenden Kur-
44
brandenburg
Rk I.
begeben wolten,
32
könte man nit absehen, wie man sie davon außzuschließen; auff dem reichs-
33
deputationtag anno 1571 seind verschiedene geist- und weltliche fursten,

[p. 169] [scan. 293]


1
so under den deputatis imperii nicht begrieffen, zugelaßen

24
1 worden] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: allermaßen das hinter dem
25
reichsabschiede des Jahres befindliche verzeichnuß undt subscription der stende
26
clerlich auswiese.
worden

41
Der Abschied des Frankfurter Deputationstags von 1571 ist zusätzlich vom Erzstift Salzburg
42
und von den Hochstiftern Würzburg und Lüttich unterschrieben worden, die auch zur erweiterten
43
Reichsdeputation nicht gehörten ( Sammlung III S. 347).
.

27
1–6 Ihre – könne] Gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
Ihre
2
Kayserliche Mayestät und Churcölln hetten solches wohl erwogen, die da
3
wolten, das die nicht deputirte und doch von ihnen ahnwesende reichs-
4
stände mit ihren votis et suffragiis zugelaßen werden solten, dan dieselbe
5
ebensowohl damit zu hören, nur allein begehrten Ihre Mayestät ein be-
6
dencken , quo modo solches geschehen solle oder könne; wehre also nit
7
nötig, eine trennung anzufangen. Sie hielten darvor, zu leschung des fewers
8
ieder wasser darzutragen und mit leschen helffen solte, sufficit, wan nur
9
das fewer gelescht,

28
9–20 warbey – werden] Gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
warbey dan wohl zu erwegen, das salus populi, finis
10
scilicet reipublicae sivae [sic] imperii die media mensuriren muße und tota
11
salus imperii de modo sive agendi sive consultandi nicht dependire, und
12
kan incolumi

29
12 manente] Statt dessen in Kurmainz zA irrtümlich mente.
manente cuiusque suffragio der modus conventus et consul-
13
tationis reipublicae statu salvo nach befindung ex iusta causa wohl geen-
14
dert werden. Und desen hette man exempel bey der aurea bulla

44
Decernimus et presenti edicto imperiali perpetuo valituro sanccimus ( I, 1 Müller
45
S. 16 ); die weiteren genannten Bekräftigungsformeln VIII ebd. S. 46, IX ebd. S. 48, VII,
46
1 ebd. S. 44.
tit. 1

30
14–18/19 in – zeitten] In Kurmainz Rp ( Beck ) nur die titulus- Angaben 1, 8, 9, 7,
31
dahinter freier Raum gelassen; Kurmainz K offenbar aus Kurbrandenburg Rk I
32
bzw. Vorstufe ergänzt.
in
15
principio, da diese wortt stunden „wir erkennen und setzen mit diesem
16
Kayserlichen gebott, so ewig wehren soll“, item tit. 8 „durch diese unsere
17
Kayserliche constitution, so ewige crafft haben soll“, tit. 9 „durch diese
18
constitutiones ewiglich zu halten“, tit. 7 „ietzo und allen kunfftigen zeit-
19
ten “; so stunde auch in aurea bulla, das alle electiones Caesarum solten zu
20
Franckfurth gehalten werden, sodan ein ieder new erwehleter Kayser seinen
21
ersten reichstag zu Nurnberg halten, so nit alzeit geschehen

47
XXIX, 1 ( Müller S. 92f. ). Vgl. C. J. Burckhardt III S. 383.
;

33
21–22 solten – werden] Ist Nachtrag in Kurmainz Rp ( Beck ) und offenbar – nicht
34
ganz vollständig – aus Kurbrandenburg entnommen, das ( Rk I ) an dieser Stelle lautet:
35
solten dahero solche electiones und reichsabschiede, so domals gemacht worden,
36
pro nullis et irritis gehalten werden, so würde es fast ein absurdum sein undt ubell
37
gedeutet werden, sonst man auch daß sagen würde können vom reichßabschiede
38
de anno 1641 und anderen mehr.
solten darumb
22
die electiones und abschied pro nullis et irritis gehalten werden. Da der
23
Prager frieden gerichtet worden, seye kein

39
23 reichstag] Statt dessen in Kurbrandenburg Rk I, Kurbayern K I, spA I: reichs-,
40
creyß-, deputation- oder churfurstentag.
reichstag gewesen und doch

[p. 170] [scan. 294]


1
alles geschloßen worden, und solten nun die stände daran verbunden sein;
2
wehre also vor das erste die admissio statuum unrathsamb abzuschlagen.

3
2º. Ob man beede consultationes in ein collegium ziehen solte, deßen solte
4
nit gedacht worden sein, sondern es solten die churfursten ihre hoheit
5
erhalten und niemand zu ihnen nehmen, dan es wehre

27
5 praeiudicirlich] In Kurbrandenburg Rk I zusätzlich: Churbrandenburgische
28
wüesten von einer protestation, die die Fürstlichen deswegen in Frankfurt ausgesprochen
29
haben sollen, nicht, auch ob sie angenommen worden; dagegen in DWartenberg ,
30
Kurtrier zA, spA: mochte auch die zu Franckfurt angenommene protestation beßer
31
recusirt und ab actis verworffen worden sein.
praeiudicirlich.

6
3º. Wie die consultationes vorzunehmen, wehre ihr der Churbranden-
7
burgischen meinung, man solte per tria collegia das werckh vornehmen,
8
darauff beschehen die re- und correlationes dem herkommen gemees, und
9
wurden hernacher Ihrer Mayestät oder deren gesanden die bedencken
10
uberreicht, dardurch wurde Ihrer Kayserlichen Mayestät respect erhalten,
11
welcher modus in den constitutionibus imperii fundirt, und die fursten
12
plieben beim iure suffragii, beeden cronen gebe es auch keine offension.

13
Es hetten auch etliche vorgeschlagen,

32
13–14 das – solte] Vorlage wie Kurbrandenburg Rk I, abweichend DWartenberg ,
33
Kurtrier zA, spA, Kurbayern K I, spA I: daß zwey collegia zu Oßnabruck und
34
eins zue Münster oder vice versa sein solten.
das ein collegium zu Munster und
14
eins zu Oßnapruckh sein solte, dieser modus aber werde vieleicht nicht
15
practicirlich sein. Hielten vielmehr darvor, das dieienige stände, so zu
16
Munster wehren, alda pleiben solten, andere aber zu Oßnapruckh, welches
17
dan umb soviel fuglicher geschehen könte, weiln ieder herr zum wenigsten
18
zwey gesanden geschickt, die könten ahn beeden ortten sein,

35
18–21 pleibe – könten] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA statt dessen nur: so
36
konten selbige solchergestalt sich vergleichen, daß ein conclusum heraußkehme. Passus
37
fehlt in Kurbayern K I, spA I.
pleibe doch
19
sowohln das furstliche und stättische alß churfurstliche iedes nur ein colle-
20
gium , und die re- und correlationes alternatim oder ahn einem orth vor-
21
gehen könten. Dieser modus hette zwar auch seine difficultäten,

38
170, 21 –171, 2 es – kommen] Vorlage entspricht in der Formulierung Kurbrandenburg Rk I.

39
Abweichend DWartenberg , Kurtrier zA, spA und sinngemäß Kurbayern K I, spA I:
40
endweder können die zue Oßnabruck auf Münster oder vice versa fürerst alle zusam-
41
menkommen
und materiam deliberandam vornehmen; und were sonderlich gutt,
42
von den die religion concernirenden puncten einen vergleich vorher zu versuchen;
43
solches leicht und ohne weitläuffigkeit geschehen kondt, zuemalen die rationes und
44
fundamenta bekandt und nur de mediis zu reden were, welches wans gelinge,
45
werden die frembde cronen nichts mehr zu reden oder in reichssachen sich zu
46
mischen haben.
es wehren
22
aber dieselben nicht so schwehr als wan man die collegia separiren solte;
23
eß mögten auch dabey noch etliche puncta furfallen, und man also causas
24
deliberandas insgesambt entweder zu Munster oder Oßnapruckh vorneh-
25
men muste, so wurde alsdan pillig aller gesanden gegenwarth darzu erfor-
26
dert , und könte man allerseits belieben nach zu Munster oder Oßnapruckh

[p. 171] [scan. 295]


1
zusammenkommen, bevorab da es solte zu den punctis religionis und
2
reichsgravaminibus kommen.

3
Daß sonsten die ahnwesende churfurstliche solten zusammenziehen und
4
die deliberationes ohnerwarttet der abwesenden antretten, da erinnerte
5
man sich, was zu Regenspurg anno 1636 geschloßen wehre, das, wehr nit
6
praesens, man nit solte darauff wartten, sondern wehre fortzufahren, und
7
die nachkommende stand in dem stand, wie sie es funden, zu laßen hetten;
8
musten aber hernacher mit ihren votis nichtsdestoweniger vernohmen
9
werden.

10
Den salvum conductum vor Ragozi betreffend, da könten sie sich vor den
11
herrn Churcöllnischen nit herauslaßen.

12
Nach genohmenem abtritt und alß ein ieder wiederumb ahn seinen orth
13
ginge, da stunde der herr graff von Wittgenstein alß Churbrandenburgi-
14
scher abgesander auff und ruffte Churmaintz zum votiren. Diesem wieder-
15
sprache

30
15 der – Haßlang] Vorlage wie Kurbrandenburg Rk I; laut Kurbayern K I, spA I,
31
DWartenberg und Kurtrier zA, spA protestiert zunächst Wartenberg und dann Haslang.
der Churbayerische gesander freyherr von Haßlang alß einer ohn-
16
gewöhnlicher newerung, könte nomine principalis sui als vorsitzendens
17
Churbrandenburg keine umbfrag gestatten. Brandenburgische replicirten,
18

32
18–22 seye – worden] Ausführlicher in Kurbrandenburg Rk I: Kursachsen und
33
Kurbrandenburg haben, ehe Kursachsen das Aufrufen zugestanden wurde, dieses ruefens
34
wegen competiret und beyde zugleich gerueffen, wie ex actis könte dargethann werden.

35
Kurbrandenburg will am Nachmittag Genaueres beibringen, weil sie verhofften, davon
36
nachricht bey sich zu haben. Da es aber hie an den gewißesten nachricht mangelte,
37
Beyeren auch nichts beyzubringen wuste, wurd es dahin veranlaßet, daß itzo Chur-
38
meintz ungeruefen votiren solte, so beyde theile cum reservatione uniuscuiusque
39
iuris geschehen ließen.
seye iederzeit ublich und herkommens, das Churmaintz von Chursachsen
19
und in abwesenheit deßelben von Churbrandenburg befragt werde

40
Auf ein Gerücht vom Tod des Mainzer Kurfürsten hin erhielten die kursächsischen Gesandten am
41
Nürnberger Kurfürstentag Weisung, gemäß Vertrag zwischen Kurmainz und Kursachsen von
42
1529 anstelle von Kurmainz im Kolleg die Umfrage vorzunehmen; der Vertrag sah aber eine
43
Übernahme des Umfragerechts durch Kursachsen nur in Ausschüssen vor ( Brockhaus S. 95).
44
Vgl. auch Bertram th. 69.
; weiln
20
nun von Chursachßen niemand zur stell, alß gebuhrte ihnen das fragen,
21
maßen es auch auffm reichstag zu Regenspurg einsmahlß also gehalten
22
worden. Churbayern gestande die frag zwar Chursachßen, keineswegs
23
aber Brandenburg, sondern gebuhre daßelbe ihme absente Saxone, prote-
24
stirte gegen die newerung, begehrte gleichwohl, Churbrandenburg, zum
25
fall erweißlich solches fragen ihme gebuhren solte, nichts zu praeiudiciren.

26
Churbrandenburg pliebe bey seiner meinung, protestirte gleichergestalt.

27
Kurmainz . Weiln man dieser sachen keine aigentliche nachricht, aber sich
28
versichert zu erinnern wuste, das zu Franckfurth auff dem deputationtag
29
die Churmaintzische weder von dem Sachßischen noch Brandenburgi-

[p. 172] [scan. 296]


1
schen ahnwesenden gesanden zu eröffnung ihrer votorum befragt worden,
2
sondern dieselbe nach erlangter ordnung von selbsten abgelegt hetten,
3
also wolten sie auch ietzund sich uber die propositas materias ohnbefragt
4
vernehmen lasen, gleichwohl mit dem anhang und reservation, das des-
5
wegen

36
5 in actis] Statt dessen in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: außm reichs-
37
archivio , in Kurbayern spA I, K I: in denen alten prothocollis.
in actis nachgeschlagen werden könte, inmittelß aber sie durch eröff-
6
nung ihres voti unbefragt keinem theil ahn seinem habenden rechten
7
hierin daß geringste zu praeiudiciren gedechten; brachten solchem nach
8
vor.

9
Kurmainz . Sie hetten die herrn vorstimmende uber die puncta proposi-
10
tionis vernohmen. Soviel nun die quaestionem an caeteri status admittendi
11
betreffend, befunden sie in gedachten votis keine sonderliche discrepanz,
12
sondern seye man der einhelligen meinung, das allen

38
12–23 fursten – achten] Vorlage gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
39
Wesentlich kürzer
DWartenberg , Kurtrier zA, spA, Kurbayern K I, spA I.
fursten und ständen
13
das ius suffragii einzuraumen; qualiter autem admittendi, da hetten sie
14
die Churcölln- und -bayerische vota dahin eingenohmen, das man bey der
15
von Franckfurth nacher Munster transferirter deputation zu verpleiben
16
und dieselbe auß allerhand ursachen in vigore zu erhalten, das auch die
17
stände bey ihrem iure suffragii gelaßen werden könten, hoc modo, wan die
18
stände ihre circulariter vereinbahrete und geschlosene meinung durch
19
ihre abgeordnete in dem rath oder collegio deputatorum statuum vor-
20
pringen thätten. Churbrandenburg wehre quoad modum different, so
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darfurgehalten, das man die gesambte ständ zu Oßnapruckh

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21 und] In Kurmainz zA statt dessen irrtümlich oder.
und Munster
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iedesorthß in drey collegia ziehen solte, iedoch das allerseits collegia
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zu ietztgedachtem Munster und Oßnapruckh pro iisdem zu achten.

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Den 3. und 4 ten puncten betreffend, ob die churfurstliche gesanden ein
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absonderliches collegium oder mit den ubrigen deputatis ein sambtes
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collegium haben solten, seyen die herrn vor- und nachstimmende der ein-
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helligen meinung, das es bey dem herkommen zu laßen, ingleichen das man
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unerwarttet der abwesenden mit den consiliis fortfahren solte. Sie Chur-
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maintzische , weiln die herrn Churbrandenburgische von der herrn Chur-
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cölln- und -bayerischen in puncti modi admissionis caeterorum non depu-
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tatorum statuum noch in etwas discrepirten, alß stehen zu ihr der Chur-
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cölln- und -bayerischen belieben, ob sie uber der Churbrandenburgischen
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diesfalß gethanen vorschlag ihre gedancken eröffnen wolten; deme vor-
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gangen , wolten auch sie Churmaintzische sich uber eines und das andere
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vernehmen laßen.

[p. 173] [scan. 297]


1
Nachdeme

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1–6 auch – solten] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I, Kurbayern K I, spA I; laut
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DWartenberg , Kurtrier zA, spA nur: bey beyden modis sind die consultationes
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schwer.
auch sie auß den abgelegten votis der herrn vorstimmenden
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soviel abgemerckht, das die hauptconsultationes zue Munster per diversa
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collegia anstellen, gleichwohl aus allen collegiis auch etliche zu Oßnapruckh
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verpleiben, den Kayserlichen herrn legatis ahn hand gehen, guete consilia
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subministriren und in allen vorfallenheiten mit den Munsterischen com-
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municiren solten, solche communication aber wegen weite des wegs
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viel zeit verzehren, auch wohl endlich gar nicht mehr practicabell werden
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dörffte, weiln zue winterlicher zeit wegen uberaus bösen und diefen wegß,
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auch ergießung der waßer zwischen diesen beeden stätten, eingenommenem
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bericht nach, fast gar nit fortzukommen wehre, alß geben sie der herrn
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vorstimmenden hochvernunfftigen ermeßen anheimb, ob nicht zu erspah-
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rung zeit und grosen kostens, auch befurderung des höchstnöttigen frie-
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denwerckß ahm allerdienlichsten sein wurde, dahin zu gedencken, ob und
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wie mit guetem belieben aller interessenten beederorths tractatus ad unum
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locum eumque satis capacem verlegt und transferirt werden mögten und ob
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nit derentwegen bey den Frantzösischen legatis durch die herrn interpo-
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sitores , bey den Schwedischen durch einige andere gesandschafft ein an-
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wurff geschehen könte.

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Weiln die zeit verloffen, seind alle vota bis nachmittag verschoben worden.

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