Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
144. 124. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 30 8 Uhr
144
Osnabrück 1648 Mai 30 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 550’–557 = Druckvorlage; ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ) mit Re-
und Correlation; Conclusa in Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ).
Vermittlung Serviens in der Frage des Quantums? Schreiben an die schwedischen Gesandten über
Grenze der ständischen Leistungsfähigkeit. Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Ständen
und dem Kaiser. Widerspruch der kurbayerischen Gesandten gegen Ungewißheit der Zahlungen im
bayerischen Kreis.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Gleich wie des Churmaintzischen directorii in
pleno gethane proposition in nachfolgenden 4 quaestionibus bestanden:
1. Ob des Comte de Servien überkunfft zu erwarten und deßelben inter-
position bey den herren Schwedischen zu gebrauchen oder in quanto weiter
zu gehen?
2. Ob die fundamenta, um deren willen die stände zu einem mehreren nicht
zu treiben, schrifftlich zu verfaßen und den herren Schwedischen zuzustellen,
oder
3. ob mit den herren Kayserlichen die conferenzen anzutretten, und
4. waß bey der Bayerischen contradiction zu thun? Also werde man selbige
anietzo zu resolviren und die herren abgesandten ihre gedanckhen darüber
zu eröffnen haben
Zu den Verhandlungen und ihrem Ergebnis Meiern V S. 877 f.
Lübeck. Ad 1. Hielte dafür, man hette mit weiterer handlung des quanti biß
zu des Comte de Servien überkunfft
deßelben interposition und vermittelung die herren Schwedischen von
ihrem petito ab- und auff andere meinung zu bringen seyen.
Ad 2. Quod sic und were in alleweeg veranlaßte schrifft mit allen rationibus,
die vorkommen seyen oder noch ferners vorkommen möchten, zu entwerf-
fen und den ständen per dictaturam zu communiciren, damitt sie eines und
anders, so dabey zu erinnern vorfallen möchte, addiren können.
Ad 3. Seye bereits in verschiedenen conclusis geschloßen worden, daß in
entstehung der handlung mit dem jenigen theil, welcher sich darzu verstehen
werde, in conferenzen zu treten seye.
Ad 4. Gleich wie er nicht dafür halte, daß die Churbayerische contradictio
das reichsconclusum umbstoßen oder auffheben werde, also habe man sich
auch dieselbe nicht hindern zu laßen, sondern vielmehr dem, was in vorigen
conclusis bey der quaestione cui gedacht worden, zu inhaeriren und dabey zu
bleiben.
Regensburg. Ad 1. Es mögen zwar diejenige, welche biß zu des Comte de
Servien überkunfft mit fernerer handlung bey den herren Schwedischen ein-
zuhalten und zu warten für guth angesehen, vielleicht nachricht gehabt ha-
ben , daß etwas dabey außzurichten sein werde, er zweiffle aber an seinem
orth gar sehr daran und halte vielmehr dafür, daß es labor inanis sei und
kein crey der anderen die augen außbeißen werde. Stelle es doch, ob man
warten
Ad 2. Conformire er sich mitt Lübeckh, daß nemblichen die fundamenta und
rationes zu papyr gebracht, denen herren Schwedischen auff vorhergangene
überlegung zugestellet und sonderlich dabey diejenige erinnerungen, welche
in dem stättischen gutachten enthalten, beobachtet werden sollen.
Ad 3. Hette man zwar in alle weeg die herren Kayserlichen, daß sie die
conferenzen widerum antretten, zu ersuchen und mit ihnen dasjenige, was
sich bißdahero in puncto satisfactionis militiae verloffen, fleißig zu commu-
niciren , bevorab, weiln ein solches nicht allein auff allen reichstagen ge-
schehen , sondern es auch der respectus ohne das mit sich bringe und erfor-
deren wolle. Was aber, wann man gleich mit den herren Kayserlichen in
conferenz tretten solte, für ein effectus folgen werde, könne er nicht sehen.
Laße es also auff der höheren meinungen und dies orths außfallende majora
gestellet sein.
Bey dem 4. seye der gantze Bayrische craiß interessirt und trage ein jeder
scheu, sich an den churfürsten in Bayern mit seinem contingent weisen zu
laßen. Zumahln bekandt, was von anno 34 bey der statt Regenspurg vor-
gangen
1633 war die Stadt von Bernhard von Weimar besetzt, 1634 durch kaiserliche und bayerische
Truppen belagert und zurückerobert worden. Bei diesen Vorgängen wurden sämtliche Sägemühlen,
Papiermühlen, Eisenhämmer, die Weißgerber- und Tuchmacherwalk sowie alle Lagerhäuser durch
Brand vernichtet; Hungersnot und Seuchen mit ca. 7000 Toten sowie Repressionen des Kurfürsten
Maximilian von Bayern brachten die Stadt an den Rand des totalen Zusammenbruchs ( Bayer.
Städtebuch II S. 578–586; R. Schönfeld S. 27).
geben worden, strackhs pro voluntate et arbitrio gehandelt. Weren also
seines ermeßens die höhere ständt darüber zu hören und zu vernemen. Son-
sten könne er es zwar bey der quaestione cui verbleiben laßen, werde jedoch
dahin zu trachten sein, daß kein standt den anderen executive vornemmen,
sondern die executio der säumigen entweder Ihrer Kayserlichen Majestät
überlaßen oder doch eines jeden standts contingent in die lagstätt gegeben
werden mögen.
Kolmar. Belangent die 4 proponirte quaestiones und zwar deren erste,
stehe er sehr an, ob Monsieur le Comte de Serviens cooperation bey den
herren Schwedischen etwas würckhen werde, sondern besorge vielmehr,
wann herr Erskein indeßen einkommen solte, es dörffte deßelben opiniastri-
tet hernach noch mehreren schaden als herrn Serviens erwartende interposi-
tion nutzen bringen. Were also der meinung, daß man in quanto zwar etwas
weitters gehen, gleichwohl aber auch vorhero der höheren guthachten
darüber anhören und vernemen solte.
Ad 2. Were guth, wann die veranlaßte schrifft schon zu papyr lege und den
herren Schwedischen gestern hette überreicht werden können, weiln aber
die zeitt zu kurtz gewesen, were die abfaßung der schrifft dem Churmain-
tzischen directorio anheimzustellen.
Ad 3. Seye bereits öffters dahin concludirt, aber renitentibus dominis Suecis
nichts außzurichten, were jedoch zu allem überfluß zu versuchen, ob die
conferenzen widerum in den gang gebracht werden möchten.
Ad 4. Weiln die Churbayerische contradictio vor sich selbsten ohncräfftig
seye, zumahln es bey vorigen in
bleibe , Churmaintz defectum mandati allegirt und die Münsterische conclusa
nicht attendirt werden, alß bleibe es dahin gestelt; werden vielleicht die
herren Churbayerischen abgesandten indeßen anderen befelch bekommen
haben.
Nürnberg. Ad 1. Seye auch der meinung, daß zwar herrn Serviens inter-
position bey den herren Schwedischen wenig fruchten, gleichwohl aber,
wann derselbe heut oder morgen einlangen solte, seiner überkunfft, wie
Lübeckh erinnert, zu erwarten sein werde, weiln er vielleicht die stände zu
obligiren suchen werde, wann aber deßelben überkunfft sich verweilen solte,
hette man nicht darauff zu warten, sondern, weiln die herren Schwedischen
vorgeschlagen, die stände solten die 5 millionen reichsthaler nur sub spe rati
übernemen, den spieß umzukehren und zu begehren, daß sie, die herren
Schwedischen, auch der stände offerten sub spe rati acceptiren möchten,
erfolge die resolution, daß sie die fünff millionen reichsthaler fallen laßen
wollen, seye es guth, widrigen falls müßte man weitters tractiren und auff den
eußersten fall, wann man sonderlich den graußamen schaden und andere
incommoditeten, welche dem Römischen reich bey solcher verzögerung
zugefüget werden, considerire, das gedachte quantum der 5 millionen reichs-
thaler mit gewißen reservatis, wann auch die höhere dahin incliniren, ein-
willigen und übernemen, jedoch aber auch dieselbe abzubitten, sich
So köndte man alßdann sehen, ob es denen herren Schwedischen
zum friden ernst seye oder nicht?
Ad 2. Seye er indifferent und können die rationes zwar wohl in eine schrifft,
wie selbe von dem Churmaintzischen directore auffgesetzt, gebracht, werde
aber bey den herren Schwedischen, weiln sie bey ihrer negativa bleiben, von
schlechtem verfang sein.
Ad 3. Ob mit den herren Kayserlichen die conferenzen angetretten werden
sollen, seye er sofern damitt einig, wann man nemblich ihnen nur bloße
relation, wie Regenspurg moniret, erstatten wolle, weiln es zu deroselben
respect gereiche; in materialibus aber die conferenzen mit ihnen anzutretten,
halte er nicht für rathsam, zumahln man damit nichts außrichten, sondern
vielmehr, wie er besorge, die herren Schwedischen für den kopf stoßen und
ursach geben werde, daß sie sich in anderen sachen desto härter erzeigen und
das werckh, wann übrige puncten alle zur richtigkeit gebracht, allererst in
puncto executionis, welcher bey ihnen stehe, hernemen und es also dem
gemeinen sprichwort nach gehen dörffte, parturiunt montes, nascetur ridicu-
lus mus. Wolten aber die höhere auff antrettung der conferenzen mit den
herren Kayserlichen schließen, hette man sich zwar stättischen theils damit
zu conformiren, gleichwohl aber auch die in hoc passu dies orths beywoh-
nende sorgfalt außtrückhlich anzudeuten.
Ad 4. Widerhohle er das Regenspurgische votum und werde seines erach-
tens die erlag auff diejenigen orth, welche in dem zwang, wie Lindau, anietzo
begriffen, zu conditioniren, was die höhere in quaestione cui concludirt,
utiliter anzunemen und bey der re- und correlation mit stillschweigen zu
übergehen sein.
Bremen. Ad 1. Er habe vorgehende meinungen dahin eingenommen, daß,
wann Monsieur le Comte de Servien heut einlangen und kein zeit damit
verlohren gehen solte, man zu versuchen hette, wie weit das werckh vermit-
telst deßelben interposition bey den herren Schwedischen zu bringen sein
würde, bevorab, weiln er das exempel der cron Franckhreich moviren und
die herren Schwedischen, daß sie mit satisfaction ihrer soldatesque derglei-
chen thun, erinneren könne. Worbey aber das Lübeckhische und Nürnber
gische votum nicht außer acht zu laßen und zu besorgen seye, herr grav
Oxenstirn dörffte die alliance vorwenden und repliciren, daß gleich wie sie
den herren Frantzosen bey ihrer satisfaction keinen eintrag gethan, also auch
von ihnen keines eintrags gewärtig sein wollen.
Ad 2. Seye er mit vorstimmenden einig und were guth, daß die schrifft,
wann sie auffgesetzt, den ständen per dictaturam vorhero communicirt
würde, den effect derselben aber laße er dahin gestelt sein.
Ad 3. müße er bekennen, wann eine gewiße resolution, wohin die conferenz
mit den herren Kayserlichen, und daß man den friden schließen wolte, ange-
sehen seye, vorhanden were, man hette darein zu condescendiren, daß man
aber quaestionem quomodo und punctum executionis mit den herren Kay-
serlichen tractiren solle, solches werde darum, weiln die herren Schwedi-
schen pars tractans seyen, nichts fruchten. Sehe also nicht, wohin die con-
ferenz gehen und cui bono sie angesehen sein solle? Wann es aber allein
ihnen mitt communication des jenigen, was bißher in puncto satisfactionis
militiae vorgangen, gebührende ehre anzuthun oder auch dahin, daß sich die
stände undereinander vergleichen und bey den herren Kayserlichen sich des
verglichenen versichern möchten, angesehen sein solte, wolle er sich dies-
falls mit den majoribus gerne conformiren und vergleichen. Rem ipsam aber
betreffend, habe er befelch, mit den majoribus es zu halten, wolle derwegen,
was er jüngsthin ratione quanti pro voto abgelegt, daß nemblichen beßer
were, wann man nur tolerabiles conditiones wegen der erlag erhalten und
des fridens gesichert sein köndte, die 5 millionen reichsthaler einzuwilligen,
hiehero repetirt und widerhohlet haben.
Ad 4. Gleich wie er den ständen in dem Bayrischen craiß, daß sie bey dieser
satisfaction nicht über gebühr graviret werden, gern gönne, also werde
ihnen auch, wann einig expediens diesorths erfunden werden könne, nicht
abhanden zu gehen sein.
Lindau. Ad 1. Gleich wie praesupponirt werde, daß herr Servien alßdann,
wann seine überkunfft sich nicht lang verweile, um interposition bey den
herren Schwedischen zu begrüßen sein werde, also halte er auch dafür, es
were dieselbe vielleicht ihren nutzen und nachtruckh haben, weiln bekandt,
daß des Comte d’Avaux disgrace bey dem könig in Franckreich daher, daß er
die stände disgustirt, guthen theils kommen und herr Servien, dieselbe zu
foviren und zu erhalten, vermuthlich bedacht sein werde
Longueville und d’Avaux waren wegen des Versuchs, mit Spanien einen Ausgleich herbeizuführen,
und wegen ihrer Kritik an Mazarin, er wolle die Fortdauer des Krieges, um seine – angegriffene –
Machtstellung zu halten, in unüberbrückbaren Gegensatz zu Mazarin geraten. Longueville hatte
am 3. Februar 1648 den Kongreß verlassen, d’Avaux, der sich zudem wegen seiner kirchentreuen
Politik in Paris unbeliebt gemacht hatte, wurde etwas später unrühmlich abberufen und reiste am
18. April 1648 ab (F. Dickmann S. 478f; G. H. Bougeant IV S. 10–23; Brienne ,
Mémoires S. 94f).
deßelben anherokunfft verziehen, thete man beßer, wann zu der sachen selb-
sten geschritten und, wie darauß zu gelangen, quovis modo getrachtet würde,
und ob zwar die 5 millionen reichsthaler ein großes gelt seyen, dannoch die
zeitt zu gewinnen und in betrachtung, daß fast ein jeder tag ein tonnen
goldts schaden nach sich ziehe, weren sie einzuwilligen und zu übernemen.
Ad 2. Laße er ihme, daß die rationes in eine schrifft zusammen getragen
werden, um soviel mehr gefallen, weiln zu information und disposition der
königin in Schweden und der herren legaten verantwortung nicht ohndien-
lich sein werde.
Ad 3. Were freylich dahin zu trachten, daß die conferenzen mit den herren
Kayserlichen angetretten würden, wann es ein medium, aus der sach zu
kommen, were; weiln sie aber, biß sie von den herren Schwedischen eine er
clärung auff das instrumentum pacis haben, nicht fortfahren wollen und
wann es schon geschehen solte, dannoch, weiln es nur ein einseittig werckh
were und die herren Schwedischen auch dabey sein solten, keinen großen
effect haben, sondern vielmehr schimpf und offension davon zu gewarten
sein würde, als köndte es wohl underbleiben. Solten aber die höhere dahin
gehen, hette man sich auch dies orths mit ihnen zu conformiren.
Ad 4. Halte er dafür, weiln das jenige, was wegen der Bayerischen contra-
diction gedacht, nur relative angeregt worden, daß es bey vorigen conclusis
sein verbleiben haben werde, wider die Bayrische execution aber, wie Re-
genspurg und Nürnberg erinnert, aufs beste zu prospiciren sein.
Herr Director. Ad 1. Gleich wie sich dabey allerhandt rationes pro et
contra erzeigen, also werde die frag eigentlich darinn bestehen, ob es sich mit
herrn Servien
schehe , derselben zu erwarten. Widrigen falls aber, und da herr Servien so
baldt nicht einlangen oder die überkunfft in dubio verbleiben solte, bey so ge
fährlichem zustandt des heyligen Römischen reichs nicht zu cunctiren oder
zu warten, sondern bey dem quanto vorzunemen sein, was man immer mög
lich finden werde und sich practiciren laße. Bevorab, weiln es dies orths die
meinung, auff die 5 millionen reichsthaler zu gehen, bereits vorhin gehabt
und man, wann anderst dem faß der boden nicht gar außgestoßen werden
solle, etwas übriges thun und sich überwinden müße. Seyen sonsten den
herren Schwedischen allerley remonstrationes, aber ohne verfang, geschehen
und also nur dahin, wie die tractaten nicht suspendirt, sondern das haupt-
werckh dergestalt, daß man in materialibus mit den herren Schwedischen
progrediren könne, eingerichtet werde, alles fleißes zu sehen und zu trach-
ten . Dann auff herrn Serviens intercession seye seines ermeßens kein großer
staat zu machen, weiln 1. kein theil dem anderen seine satisfaction schwär
machen werde, und wann er viel wider die cron Schweden darzu reden
wolte, derselben den spieß umbzuwenden und hingegen auch für die stände,
wider die cron Franckhreich in ihrer satisfaction hiernechst zu reden, anlaß
gegeben würde. Trage dabey 2. die fürsorg, wann man herrn Servien um
interposition anlangen solle, es dörfften schlaffende dadurch erweckht und
weil die stände ihrer confoederirten militiam so wohl bedächten, werden sie
sich, auch der cron Franckhreich soldatesque etwas zu geben, nicht difficul-
tiren , mit begehren, sie so lang in possessione der innhabenden orth, biß
ihren völckhern gleicher gestalt satisfaction geschehen sein werde, zu laßen
und zu erhalten. Weiln aber in concluso ratione cui keiner anderen als der
Schwedischen militiae bezahlung gedacht, würde es demselben zuwiderlauf-
fen , könne also für sein person herrn Serviens interposition anderst nicht,
dann für vergeblich, schäd- und praejudicirlich ansehen, wolle sich gleich-
wohl beßeren gedanckhen nicht entziehen.
Ad 2. Könne nicht schaden, daß die rationes, wie sonderlich im Lübeckhi
schen voto angeführet worden, zusammengetragen und der königin in
Schweden zugeschickhet werden, zumahl weiln es zu guther information
Ihrer Majestät und beßerer allerseits legaten excusation diene. Wie aber
die schrifft einzurichten, were dem Churmaintzischen directorio zu überla
ßen und daßelbe, den auffsatz per dictaturam zu communiciren und den
ständen ad revidendum et deliberandum zu geben, zu ersuchen.
Ad 3. Seye zwar bekandt, daß
conferenz mitt denen herren Kayserlichen geziehlet, könne aber, von was
verfang und effect dieselbe sein möchte, nicht ersehen, viel weniger, daß
man sich von den herren Schwedischen abziehen solte, rathen, weiln die be-
fahrende gefahr sich baldt ergeben würde.
Dependire also die resolution dieser frag von der ersten, dann entweder
oder nicht. Wann jenes geschehe, gehen die tractaten ohne das fort. Verwai-
gern sie sich aber, auf das instrumentum pacis zu respondiren, so können
auch die stände weitter nicht schreitten, sehe also nicht, quem effectum die
separate antrettung der conferenzen mit den herren Kayserlichen ge-
winnen würde, zumahl weil der herren Schwedischen pars tractans seyen
und ohne offension von den tractaten nicht excludirt werden können, ihnen
auch, wann sie keinen lust zum friden hetten, nichts angenemer sein würde,
alß wann sie culpam retardatae pacis von sich ab und den ständen auff den
halß schieben köndten, mit vorwenden, daß diese einen einseitigen friden
machen wollen und sich von ihnen abgethan hetten.
Was bey dem 4. gedacht worden, könne er die Churbayerischen herren abge-
sandten nicht verdenckhen, daß sie so lang contradiciren, biß sie anderen
befelch erlangen, wiewohl es den interessirten ständen, welche mit diesem
herren zu thun haben müeßen, sehr beschwärlich fallen werde, schlage aber
ohnmaßgeblich dieses expediens vor, ob nicht thunlich were, wann die Bay-
erische craißstände sich eines gewißen memorialis, wie und wohin sie ihr
contingent erlegen wolten, auch daß sie von dem churfürsten in Bayern mit
der execution verschont werden möchten, mitteinander vergleichen und
daßelbe dem Churmaintzischen reichsdirectorio ad consultandum übergeben
theten.
Conclusum. Bey der ersten frag, ob nemblich des comte de Servien über
kunfft zu erwarten und deßelben interposition bey den herren Schwedischen
zu gebrauchen oder in quanto weitter zu gehen, erinnerte man sich zwar des
gestrigen conclusi annoch
was für effect von solcher des herrn gravens von Servien interposition zu
gewarten, theils wegen der alliance, darinnen beede cronen mitteinander
stehen, crafft deren keine der anderen satisfaction schwär zu machen under-
stehen wirdt, theils wegen satisfaction der Teutschen völckher oder doch
exemption des Elsaßes, darzu ihme durch das ansprechen anlaß gegeben
werden köndte, theils wegen der, bey der Frantzösischen satisfaction interes-
sirter reichsstände, derer conditio hierdurch schwärer gemacht werden
dörffte. Wann aber einige hoffnung vorhanden, daß was guthes damitt auß
zurichten sein und die überkunfft fürderlich geschehen möchte, wolte man
sich stättischen theils davon nicht separiren, widrigen falls dafür halten, daß
beßer und dem fridenswerckh vorständiger were, wann man des quanti hal-
ben einander weiter vernemen wolte. Bey der anderen frag, ob nemblich die
fundamenta und motiva schrifftlich zu verfaßen und denen herren Schwe-
dischen zuzustellen seyen, haltet man die affirmativam für sehr guth und
nutzlich, nicht allein die königin in Schweden deßto beßer zu informiren
und auff mildere resolution zu bringen, sondern auch zu allerseits gesandt-
schafften mehreren verwahrung.
Die dritte frag betreffend, ob nemblich mit denen herren Kayserlichen die
conferenzen anzutretten, wann selbige auff eine communication des jenigen
angesehen, was biß daher passiret, erfordert solche der respect gegen den
herren Kayserlichen an sich selbsten; wie aber in materialibus mit ihnen zu
progrediren, so lang sie eine resolutio über dem instrumento pacis von den
herren Schwedischen gewärtig seindt, kann man dies orths nicht absehen.