Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
133. 115. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 12 8 Uhr

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115. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 12 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 510’–515’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I );
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MEA FrA , RK ) Fasz. 31 o. F. ( Conclusum ); Bremen 2 – X. 8. m. ( II ) ( Conclusum ).

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Bericht über die Deputation zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten: gegenseitige Vorbedin-
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gungen
für weitere Verhandlungen. Angebot der Stände über die Höhe der Militärsatisfaktion.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Es seye diese zusammenkunfft um zweyer ur-
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sachen willen angestelt, daß man nemblichen 1. die relationes von dem
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jenigen, was sich bey vorgestriges tags an die herren Kayserliche und Schwe-
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dische gethanen deputationibus bey extradition der vorschläge in puncto
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satisfactionis militiae circa quaestionem quomodo verloffen habe, erstatte
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und abhöre. Und weiln 2. das Churmaintzische directorium ihme angezeiget,
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daß die herren Schwedischen bedeuten laßen, sie hetten zwar bey den herren
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Kayserlichen wegen reassumption der conferenzen sich angegeben, alß aber
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diese, daß sie, die herren Schwedischen, sich über ihr jüngsthin außgesteltes
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instrumentum pacis erclären wolten, in crafft allegirten Kayserlichen be-
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felchs begehret, denenselben zur antwort sagen laßen, wann sie, die herren
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Kayserlichen, auff der begehrten anwortt bestehen wolten, köndten auch sie
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von ihrer meinung nicht abweichen und noch ehender sich in einige handlung mit
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ihnen einlaßen, es seye dann auch vorhero der punctus satisfactionis militiae
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und das quantum zur richtigkeit gebracht . Soviel nun die relationes an-
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lange

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Vgl. oben [ S. 676 Anm. 1 ] .
, habe man sich damitt, weiln selbige per dictaturam communiciret
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worden, nicht auffzuhalten, sondern werde um die andere frag, ob man sich
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nemblichen, was bey solchen der herren Kayserlichen und Schwedischen
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oppositionen ex parte statuum et in specie civitatum vorzunemen, außlaßen
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und über dem quanto resolviren wolle, zu thun sein, mitt bitt, die herren ab-
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gesandten möchten, ihre gedanckhen darüber zu eröffnen, ihnen belieben
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laßen.

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Lübeck. Es seye zwar zu beclagen, daß die tractaten also contrahirt und
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gleichsam über die bein abgebrochen werden wollen, er halte aber, kürtzlich
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zu sagen, dafür, man habe sich stättischen theils mit der resolutione quanti
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nicht zu praecipitiren, sondern vielmehr zu erwarten, was die herren Kayser-
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lichen sich über das anbringen hauptsächlich erclären werden und, dafern die
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erclärung nach wunsch nicht fallen solte, denenselben durch eine andere
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deputation zuzusprechen und mit vorhergehender remonstration der incon-

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venienten , welche den tractaten aus dieser verzögerung entstehen, das
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werckh möglichst zu befürderen, zu begehren. Ingleichen auch die herren
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Schwedischen dahin beweglich zu ersuchen, daß sie auff solchen formaliteten
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nicht bestehen, sondern sich anderst, und zwar um der ursachen willen, die
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in quaestione quomodo vorkommen, resolviren wolten. Solten aber die hö
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here eine andere resolution und meinung faßen, werde auch dies orths und
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zwar um soviel mehr ihnen nachzufolgen sein, weiln durch das quantum der
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punctus executionis gleichsam erkaufft werden müeße, und was für gefahr
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darauff stehe, wann derselbe nicht erlediget werde, leichtlich zu erachten
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seye.

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Regensburg. Es habe der herr director zwo ursachen, warum man dieses
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mahl zusammenkommen, proponirt und er ad 1., soviel die per dictaturam
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einkommene relationes betreffe, nichts zu erinnern. Bey dem 2. aber con-
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firmire er sich mit Lübeckh und halte dafür, man solte vorderst dasjenige,
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was in den reichsconclusis geschloßen worden seye, ob sie zwar den namen,
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daß es reichsconclusa seyen, nicht haben wollen, beobachten, inmittelst de-
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nen in quaestione quomodo beygebrachten conditionibus und rationibus in-
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haeriren und denen herren Kayserlichen, welche keine ursach, das werckh
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also auffzuziehen, auß deme, daß sie defectum mandati praetendiren, erzwin-
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gen können, beweglich zuzusprechen, daß sie die tractaten nicht länger re-
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moriren und auffhalten wolten. Stelte sonsten dahin, ob nicht von stärckhe
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rem nachdruckh sein würde, wann die evangelische bey den herren Schwe-
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dischen sich in größerer anzahl einfinden und interponiren theten. Wolle
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aber, wohin die höhere gehen, zu beobachten sein und er sich damitt con-
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formirt haben.

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Kolmar. Was beede proponirte fragen betreffe, habe er auch seines theils
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bey der ersten nichts zu erinnern, bey der anderen aber, ob man sich nemb-
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lichen super quanto vernemen laßen wolle, dafür gehalten, weiln von den
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churfürstlichen sich nur eventualiter darüber zu erclären, in vorschlag kom-
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men , daß man solcher gestalt auch dies orths sich vergleichen solte, damitt
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die deputati bey bevorstehender conferenz des quanti halber sich in etwas
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außlaßen köndten. Wie weitt aber mit dem offerto zu gehen, seye bereits vor-
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hin gedacht worden, darbey er es auch seines theils bewenden laße.

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Nürnberg. Soviel ad 1. die dictirte relationes anlange, laße er es auch seines
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orths dabey bewenden, halte aber ad 2. dafür, daß denen herren Kayserlichen
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und Schwedischen, die nunmehr beynahe 8 wochen zuruckhgebliebene con-
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ferenzen zu reassumiren, zuzusprechen were, besorge gleichwohl, es werde
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bey ihnen das alte liedt sein. Was aber diesem nach für considerationes ins
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mittel kommen, daß die stände mit dem quanto heraußgeben heraußgehen solten, damit
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man nemblich gesichert bleiben könne, seye bekandt. Und obwohl zu wün
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schen were, daß in der stände arbitrio, bey den cronen durchzudruckhen,
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stünde, weiln aber der schaden täglich zuneme und was für excess bey den

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armeen täglich, stündlich, ja augenblicklich vorgehen, ebenmäßig bekandt
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und zu befahren seye, daß je lenger das werckh trainirt und auffgezogen, je
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mehrere außsaug- und verwüstung des reichs zu gewarten sein werde, alß
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sehe ihn für guth an, daß die stände eventualiter davon reden theten, ob man
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den herren Schwedischen etwas gewißes im busch vorschlagen, mit ihnen
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tractiren und die sumen gering genug determiniren wolle. Es werde aber,
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weiln das quantum von den höheren so hoch nicht gestelt werden dörffte,
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alßdann noch zeitt genug, sich darüber zu erclären, übrig sein.

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Wolle sich zwar sonsten von vorgeschlagenen deputationibus nicht gern
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absonderen, man werde aber, wie er besorge, die zeitt damitt nur vergeblich
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zubringen und im übrigen, weiln auch die churfürstliche rebus sic stantibus
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sich über das quantum vernemen laßen möchten, die quaestionem affirma-
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tive decidiren müßen.

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Bremen. Er habe aus gestriges tages per dictaturam communicirten relatio-
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nibus ebenmäßig ersehen, weßen man sich sowohl bey den herren Kayserli-
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chen als Schwedischen erclärt, nemblich dergestalt, daß die stände wenig
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trost darob zu schöpffen haben. Hielte derowegen dafür, lenger nicht zu
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cunctiren und sich auffzuhalten, sondern das beste mittel zu sein, mit den
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herren Schwedischen zu reden und, damit man primo quoque tempore aus
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der sachen kömmen möge, allerhandt dienliche rationes, warum sie von
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ihrem gethanen hohen postulato abstehen solten, moderate zu remonstriren
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und beyzubringen, auff den fall sie aber nicht verfänglich, ein moderirteres
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postulatum als vorhin geschehen, zu begehren, maßen er dann äußerlich ver-
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nommen , daß die herren Schwedischen nur auff ein solches anbringen war-
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ten und, den glimpff zu gebrauchen, sich erclärt haben sollen. Und weiln
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seines ermeßens auch der herren churfürstlichen meinung dahin incliniren
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werde, wolle er sich damitt auffallen fall gerne conformiren und vergleichen.

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Lindau. Soviel beede in proposition gekommene fragen belange, wiße er ad
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1. nichts zu erinnern, ad 2. aber wolle ihn auch bedunckhen, wann man der
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herren Kayserlichen procedere recht considerire, wie sie nemblichen in neu-
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lichkeit den § um „Tandem omnes“ zu ihrer entschuldigung und abwendung
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des verdachts verzögerter tractaten vorgeschützet, jetzundt aber, da sie von
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deßelben erörterung nachricht erlangt haben, eine andere und neue remo-
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ram tractatuum, vermittelst der an die herren Schwedischen begehrten er
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clärung über ihr den 1./11. May außgesteltes instrumentum pacis

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Vgl. zu diesem kaiserlichen Projekt Lamberg, Volmar und Krane an Ferdinand vom 11. Mai
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1648 ( RK FrA , RK ) Fasz. 55 fol. 69–72; Fasz. 92 XV fol. 163–167).
in den
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weeg geworffen haben und also auch von denen dem deßwegen empfangenen
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und denen ständen vorgehaltenen Kayserlichen befelch schwärlich abwei-
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chen werden. Und hingegen das arme Teutschlandt indeßen noch lenger in
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seinem eigenen blueth schwimmen müeße, daß man bey so gestelten sachen
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die herren Kayserlichen, zumahln es doch ohne effect sein würde, weiter
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nicht ansprechen, sondern um mehrerer des werckhs befürderung willen,

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sich ratione quanti etwas näheren solte. Ließe ihme auch nicht zuwider sein,
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daß man, wie der herr Bremische vernünfftig erinnert, denen herren Schwe-
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dischen die ursachen, umb derer willen sie von dieser satisfactione militiae
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billich abstehen solten, vor allen dingen remonstriren thete, were aber
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gleichwohl auch nicht außer weeg, wann ihnen ratione quanti etwas gewißes
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zugleich offeriret würde. Dörfften vielleicht die herren Kayserlichen nicht
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geringe reflexion darauff nemen und zu reassumption voriger conferenzen
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dadurch veranlaßet werden. Stelle es aber dahin und wolle sich mit den
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majoribus hierinnen gerne conformiren.

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Herr Director. Was proponirte quaestionem, ob man sich nemblich in
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quanto gegen den herren Schwedischen an seiten der stände außlaßen wolle,
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anlange, habe er zwar gethanen vorschlag, daß man den herren Kayserlichen
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und Schwedischen vorhero nocheinmahl zusprechen und zur handlung zu
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disponiren allen versuch thun solle, verstanden, besorge aber auch, es werde
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das ansprechen bey den herren Kayserlichen von keinem effect sein; ob es de
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reputatione statuum seye, stelle er dahin. Weiln sie aber, nur gestriger post zu
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erwarten, begehrt und alßdann, sich weiter außzulaßen, sich erbetten haben,
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alß hette man biß dorthin einzuhalten und, auf den fall keine resolution
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erfolgen solte, keine ursach, sie weiter anzusprechen, zumahl ihnen, daß,
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wann sie nicht tractiren wolten, die stände alßdann zusammen tretten müß
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ten , vorhin angedeutet worden. Es müßen einmahl die stände, de quorum
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corio luditur, vigiliren und eine solche resolution ergreiffen, dadurch die
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herren Kayserliche zur reassumption der conferenzen mit den herren Schwe-
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dischen widerum gebracht werden mögen. Wolle er sich demnach mit der
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meinung conformiren, daß ferners an die herren Kayserlichen nicht zu
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schickhen, sondern, was heut oder morgen folgen möchte, zu erwarten und,
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da nichts erfolgen solte, demjenigen, weßen sich herr Dr. Reigersperger
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nomine statuum gegen die herren Kayserlichen obgedachter maßen ver-
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nemen laßen, zu inhaeriren were. Soviel 2. das ansprechen bey den herren
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Schwedischen betreffe, halte er dafür, weiln 1. in jüngstem vortrag kein
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einige ratio, warum man die quaestionem quomodo dem quanto vorgezogen
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habe, sondern erst zuletst in discursu angeführt worden seye, und 2. herr grav
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Oxenstirn, als herr Dr. Reigersperger, daß das hiebevor determinirte quan-
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tum allzu hoch gestelt seye, gesagt, nur darüber gelacht und nichts geant-
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wortet habe, es werde nöthig sein, an sie, die herren Schwedischen, zu de-
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putiren und die an seiten der stände habende ansehliche und starckhe ratio-
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nes , was sie zu dem offerto bewogen habe, wohl zu imprimiren und beyzu-
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bringen , inn hoffnung, sie werden sich dadurch zu anderen resolutionibus be-
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wegen laßen, auff den widrigen fall aber die stände zusammen tretten müßen,
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wonach es vielleicht andere resolutiones bey ihnen abgeben dörffte.

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Wann nun diese quaestio quanti under den churfürstlichen affirmative deci-
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dirt worden, die fürstlichen aber, vor beybringung der rationen, nicht darein
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gehälen solten, stelle er zum nachdenckhen, ob man sich stättischen theils

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1
von diesen letsteren separiren wolle? Halte zwar an seinem wenigen orth
2
dafür, wann beede höhere collegia sich affirmative resolviren, die stätt hetten
3
sich damit zu conformiren; solten aber die churfürstliche affirmative und die
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fürstlichen negative gehen, sich von diesen um soviel weniger zu separiren,
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weiln die stätt, als der schwächere theil, über welchen alle wetter außzuge
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hen pflegen, nicht allein am meisten auff sich zu sehen und vor fernerer be
7
schädigung zu praemuniren, sondern auch zu befahren haben, die fürstliche
8
dörfften alßdann den stätten allen last auff den halß weltzen. Were demnach
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media via zu gehen und denen herren Schwedischen die ursachen, warum
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man auff diesen vorschlag kommen und daß es eine sach seye, welche nicht
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von den evangelischen allein geschehen könne, zu repraesentiren. Wolten sie
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nicht verfänglich sein, were alßdann etwas leidenlichs und zwar dergestalt,
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daß man hiernechst addiren könne, zu offeriren und schließlichen auch per
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deputatos zu bitten, daß sie, die herren Schwedischen, sich auff die quaestio-
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nem quomodo und darinnen enthaltene conditiones, allermaßen sie den ver-
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spruch gethan, resolviren und erclären wolten.

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Conclusum. Was letstproponirte frag betrifft, ob nemblich auff der herren
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Schwedischen begehren das quantum anzugreiffen und zu resolviren seye,
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weiln der landtschaden, welcher durch verzögerung des fridens täglich ge-
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schiehet , in kurtzem höher, dann man satisfactionis loco offeriren möchte,
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steiget und durch ein eventual erbieten der quaestioni quomodo nicht prae-
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judiciret wirdt, wann es modificate und mit gewißen praesuppositis ac reser-
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vatis geschiehet, alß haltet man stättischen theils dafür, daß zwar, wegen
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begehrter resolution super quaestione quomodo et puncto executionis bey
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den herren Schwedischen noch ein versuch mit beweglicher vorstellung aller
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darzu diensamer rationum per deputatos zu thun. Wann er aber vergeblich
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und umsonst abgehen solte, alßdann zu gewinnung der zeitt und verhüttung
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weiterer desolation ein leidenliches quantum, doch dergestelt zu offeriren
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were, daß daßelbe, ehe vorgedachte beede puncten in richtigkeit gebracht,
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gantz ohnverbindlich sein solle.

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Auf solchen fall nun und wann das quantum auff 20 tonnen goldts oder 20
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mahl hundertthausent gulden insgesambt gestellet und bewilliget werden
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solte, wolte man sich stättischen theils ebenmäßig, jedoch nach proportion
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und jedes orths hergebrachtem anschlag und dergestalt darzu verstehen, daß,
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wie in quaestione quomodo §º „Betreffendt dann“ 15. bereits unanimiter
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beliebet, kein standt mit größerer anzahl der Römermonat als der andere, in
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welchem craiß es auch seye, beschwäret, noch einiger craiß in solidum obli-
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giret , weniger über dieses anerbieten, als ohne das in einer solchen sach,
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darzu man nicht ex debito vel obligatione kommet, denen ständen ein meh-
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rers zugemuthet, sondern des reichs kundtbares ohnvermögen in behörige
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consideration gezogen, die reflexion ad terminos possibilitatis genommen
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und die

43
42 gantze] Zusätzlich in Mea FrA , RK ) Fasz. 31.
gantze handlung auff erträgliche weege gerichtet werde. Inmaßen

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1
die herren Schwedischen, daß sie, es ohne das zu thun, gesinnet seyen, sich
2
jederzeit erbotten haben. Ein solches aber deßto leichter von ihnen zu er-
3
langen , wolte man stättischen theils für nicht ohndienlich halten, wann aus
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allen dreyen reichscollegiis gewiße, der sachen verständige subjecta geordnet
5
würden, einen ohngefährlichen überschlag zu machen, wie hoch sich ein
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monatsoldt (deren die herren Schwedischen zehen begehret) belauffen
7
möchte, wann die armee nicht nach anzahl der vielen regimenter, wie sie
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selbige gerechnet haben, sondern nach reformation der überflüßigen officier
9
betrachtet wierdt, damit ihnen, denen herren Schwedischen, deßto gründt
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licher remonstration bey der handlung (falls sie anderst vollkommenen ge-
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walt , darinnen ohne hinderbringen zu schließen, haben) hiernächst ge-
12
schehen und zum theil aus ihren eigenen praesuppositis beschienen werden
13
können könne , daß ihr geführter calculus viel zu weit hinaußgeloffen seye.

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