Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
99. 81. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 19 10 Uhr

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81. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 März 19 10 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 340–341 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.

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Bericht über Deputation an Trauttmansdorff zur Verhinderung seiner Abreise nach Münster.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Herr Director referirt: Demnach man, daß herrn graven von Trauttmans-
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dorff Excellenz von hier zu gehen vorhabens seye, in erfahrung kommen,
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habe man sich darüber sehr bestürzt, gleichwohl aber auch vermittelst der
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herren Altenburgischen, ob Seine Excellenz noch länger alhie zu ver-
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pleiben , zu disponiren sein möchten, einen versuch zu thun, für guth befun-
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den , und weiln es selbige dazumahl rundt abgeschlagen, für nöthig erachtet,
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noch ferner und omnibus modis in Ihre Excellenz, daß sie ihr vorhaben

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ändern wolten, zu setzen. Zu welchem ende dann der herr Culmbachische
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sich neben den übrigen herren deputierten gestrigen abend anmelden laßen
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und zur audienz heutt 9 uhren ernennet worden

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Vgl. dazu das Protokoll in Meiern IV S. 162f.
. Ob man nun wohl durch
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die herren Altenburgische so viel nachricht erlangt, daß neben disem auch
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die herren churfürstlichen das ihrige bey der sach gethan und das gestrigen
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nachmittag umb 4 uhren, alß eben die herren Chursächsischen und Branden-
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burgischen deßwegen zu denen herren Schwedischen gefahren, auch herrn
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graven von Trauttmansdorff Excellenz dahin kommen und seinen abschied
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nemen wollen, hernach aber, alß sich die herren Schwedischen über di-
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sem vorhaben darumb sehr befrembdet, weiln das werck in so guthen termi-
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nis stehe, daß in wenig tagen zu endlicher richtigkeit zu gelangen und daß
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Seine Excellenz alhier noch etwas verharren möchte, starck angehalten,
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ihnen zu willfahren in die hand versprochen haben. So habe man sich doch
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heut umb 9 uhren, weiln die herren deputirten bereits angemeldet gewesen,
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bey herrn graven von Trauttmansdorff Excellenz eingefunden, da dann des
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herrn Culmbachischen nomine omnium gethaner vortrag dahin gangen:
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Nachdem die herren evangelischen, daß Ihre hochgräfliche Excellenz von
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hier wiederumb nach Münster zu gehen in procinctu stünden, mit betrübnuß
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erfahren müßen, biß dato aber auch augenscheinlich wahrgenommen hetten,
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wie eifferig Seine Excellenz Ihro das friedenswerck jederzeit angelegen sein
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laßen, in was schädliche verzögerung hingegen daßelbe, wann sie sich davon
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entziehen solten, widerumb gerathen würdte, ohnschwer zu ermeßen,
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dabey auch in was großem elend und betrückung das Römische reich an
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itzo stecke und, daß die campagne allgemach herannahe, nicht weniger
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bekandt seye, alß ersuchen Seine Excellenz die herren deputirte nomine om-
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nium evangelicorum zum inständigsten, sie wolten ihrem ohne das zu befür
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derung dises hochnöthigen friedenswercks höchstrühmlich tragenden eiffer
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und begierde nach besonders an itzo, da man vast am ende damit begriffen,
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davon nicht außsetzen, sondern, noch etwas alhier zu verpleiben, ihro gefallen
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laßen.

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Worauff herr herrn graven von Trauttmansdorff Excellenz geantworttet: Es seye
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zwar nicht ohne, daß sie in ihren geschäfften, auff etliche tage sich nach
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Münster zu erheben, resolvirt gewesen seyen, nachdem aber die herren
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Schwedischen gestrigs tags so starck in sie gesetzt und so guthe vertröstung,
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daß das werck innerhalb 6 tagen zur richtigkeit gebracht werden solte, von
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sich gestellet, alß hetten sie sich, auch alhier zu verpleiben, entschloßen. Seyen
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sonsten bereits 6 wochen, nachdem punctus satisfactionis abgehandelt wor-
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den , verfloßen und weiter nichts geschehen. Was den punctum gravaminum
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anlange, habe er sich in allen puncten und sonderlich auch der frey- und
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reichsstätt halben dergestalt erclärt, daß sich verhoffentlich niemand darüber
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zu beschwären ursach haben werde. In puncto der erbländer habe er etwas
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gethan, daß er, so wahr Gott lebe, nicht in bevelch gehabt, bleibe aber auff

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ratification Ihrer Maiestät noch außgestelt. Und seye man nunmehr, den
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punctum gravaminum zu rectificiren, im werck begriffen. Im übrigen aber
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haben Ihre Excellenz sich gegen den deputirten für die zu ihro tragenden tragende
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guthen guthe confidenz freundlichst bedancket und sie darauff den abschied
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genommen.

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