Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
98. 80. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr
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Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 337’–339 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
2 – X. 8. m.
Unterhalt des Reichskammergerichts: zwei Zieler, Eintreibung der Restanten.
Anwesend: Straßburg, Lübeck [per Bremen], Bremen, Herford auf der Rheinischen, Regensburg,
[per Nürnberg], Nürnberg und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director . Er halte ohnnöthig, das jenige, was die herren camerales an
chur-, fürsten und stände wegen ihres underhalts abermahlen schrifftlich
gelangen laßen, deßwegen auch dise zusammenkunfft angestelt worden
seye, zu verlesen, weiln die herren abgesandten daßelbe per dictaturam
zweiffelsfrey erhalten und sich darinnen ersehen haben werden
In seinem erneuten Schreiben forderte das Reichskammergericht die Erlegung der Hälfte der
Restanten sowie Entrichtung der üblichen Kammerzieler auf der Frankfurter Ostermesse (vgl.
KfR vom 27. März 1647 APW [ III A 1, 1 S. 750f ] ).
nur darumb zu thun seye, daß sie sich darüber ohnbeschwärt vernehmen
laßen.
Lübeck per Bremen sagt: Er halte, so viel der herren cameralium aber-
mahlige instanz wegen ihres underhalts betreffe, dafür, daß ihnen bevor-
stehe , dasjenige, was ihnen an ihrem salario bey einem und anderem standt
außstehe, durch solche mittel, die in den reichsconstitutionibus ihnen vorge-
schriben seindt, zu urgiren und einzutreiben. Solte aber ein solches ihnen
nicht angenehm oder zuträglich sein, wüßte er für dißmahl nicht, wie man
weitter helffen köndte.
Regensburg per Nürnberg zeigte an: Er hette an seinem orth, daß dises
geschäfft, biß der friden geschloßen und das justiti wesen reformiret were, an-
standt gehabt hette, wünschen mögen. Nachdem es aber besorglich noch
etwas zeit damit anstehen dörffte, die herren camerales gleichwohl auch
underdeßen von dem lufft nicht leben können und dem Römischen reich,
wann dises collegium auß mangel nothdürfftigen underhalts zergehen solte,
disreputir- und schimpfflich fallen würdte, alß hielte er davor, man hette
einem extraordinari subsidio an die handt zu gehen, zu dem ende auch dem
zu Regenspurg anno 1641 in hoc puncto gemachtem concluso gemäß einen
alten und neuen termin abzustatten, und zumahln es ein
damit dieses corpus beysammen behalten werden möge, mit ehistem werck-
stellig zu machen.
Bremen. Möchte an seinem orth auch wünschen, daß die herren camerales
ihre underhaltungsmittel jederzeit richtig einbringen köndten und sich nicht
so offt darüber beschwären dörfften. Seye nicht ohne, daß, wann dieses colle-
gium sich deßwegen dissolviren solte, es dem Römischen reich zu großer
disreputation gereichen würdte. Es seye aber auch deßelben itziger zustandt
und wie es aller orthen an mitteln ermangle, genugsam bekandt. Würdte
aber seines wenigen ermeßens nicht ohnbillich sein, wann obgedachte herren
cameralibus auff die mas und weiße, wie Regenspurg votiret, ehist geholffen
und zu dem ende die sach, wann sie durch fügliche mittel zu erhalten stehe,
gehöriger orthen recommendiret werden köndte.
Nürnberg sagt: Er seye auch der meinung, daß man, obschon der außstandt
groß, jedoch zu conservirung des cammergerichts etwas beytragen solle.
Halte aber dafür, daß man damit darumb, weiln mancher fürst kaum das brodt
habe, nicht außreichen würde. Also werde dasjenige, was zu Regenspurg
consensu omnium statuum geschloßen und von Regenspurg pro voto ange
führet worden, das zuträglichste remedium und mittel, der sach abzuhelffen,
sein und inmittelst practicirt werden können.
Herford. Habe auß deme, was gestern per dictaturam communicirt worden,
vernommen, was die herren camerales wegen ihrer underhaltung für instan-
zen machen, und befunden, daß die geringere stände auß forcht der proceß,
damit man sie betrauet, das ihrige meisten theils abgetragen, und were zwar
billich, daß die höhere dergleichen theten. Weiln aber status imperii diser
zeit so beschaffen, daß einem und dem anderen von den außständigen
die halbscheidt, will geschweigen die gantze quotam abzustatten, ohn
möglich fallen würdte, alß hielte er auch dafür, man solte demjenigen, was
Regenspurg vernünfftig erinnern laßen und bey etlichen bereits practiciret
worden seye, nachgehen. Stelte allein fernerem vernünfftigem nachdencken
anheimb, ob nicht auch dises, daß von den höheren ständen diejenige,
welche 15 ziehl außständig seindt, zween alte termin und einen neuen er-
legen solten, in vorschlag zu bringen und ein mittel, denen herren camerali-
bus zu helffen, sein möchte. Wolte sich sonsten mit den majoribus gern con-
formiren .
Memmingen . Habe keine ursach, sich von den majoribus zu separiren. Und
weiln schon vor disem dahin, daß man neben einem neuen ein altes ziehl ab-
tragen solle, geschloßen worden, wüße er an seinem orth auch kein ander
mittel vorzuschlagen. Seine herren und oberen werden es ihnen auch wohl
belieben laßen.
Herr Director . Demnach man von diser, der herren cameralen underhalt
betreffenden sach schon zum öffteren geredet, hette er auch wohl wünschen
mögen, daß sich der sachen abzuhelffen, zulängliche mittel erfinden ließen.
Hiebevor seye die Judencapitation, an itzo aber die halbscheidt des
Schweizerischen außstandts in vorschlag gebracht und, denen herren came-
ralibus damit zu helffen, gebetten worden. Welcher letztere vorschlag seines
erachtens nicht allerdings außer acht zu laßen, sondern vielmehr, bevorab,
wann die herren Schweitzer in das künfftige frey sein und die herren camera-
les den modum exequendi constitutionibus imperii conformem dabey obser-
viren wolten, zu ergreiffen were.
Weiln 2. die herren camerales in ihrem anno 1600 gemachtem decreto selbsten
dahin gewisen, daß sie in eintreibung der restanten eine durchgehende
gleichheit ohne einigen respect observiren sollen, alß möchten sie dem-
selben , weiln die geringeren das meiste bißher beygetragen und das ihrige
wohl gethan haben, nachgehen
cameralibus in subsidium noch etwas mehrers beytragen, köndten diejeni-
gen , welche bißhero mit der solutione eingehalten, daß sie sich auff nächst
bevorstehende ostermeß mit abstattung eines ziehls einstellen wolten, erinnert
werden. Obwohln er 4. keinen bevelch, auff 2 termin zu votiren, habe, wolle
er sich jedoch, zum fall es nur auff ein interimssubsidium der herren camera-
lium und biß auff erfolgung des fridens angesehen were, kein ander mittel
auch zulänglich sein solte, mit denen majoribus conformiren. Falß aber die
herren fürstliche solche 2 termin einzuwilligen bedenckens tragen solten,
wüßte er seines theils nicht, warumb die stättische solch mittel an die handt
geben und ihren herren principalen, die ohne das bißher vor anderen her-
halten müßen, eine solche last dadurch auffbürden wolten. Hette man also,
was die herren fürstlichen dißorths thun werden, zu erwartten und auff allen
fall stättischen theils die sach ihme nicht selbsten schwär zu machen
FR Osnabrück vom 17. März 1647 Meiern V S. 246–254.
Conclusum . Auff der herren cameralen abermahliges zuschreiben und be-
gehren hatt man in dem stättrath bey gepflogener consultation für das beste
und außträglichste underhaltungsmittel, dabey des außgangs diser fridens-
tractaten zu erwartten, gehalten, wann in einforderung der restanten denen
reichsconstitutionen zwar nachgegangen, gegen die durch den krieg ver-
derbte stände aber behörige moderation gebraucht und diejenigen, so ihre
quotas biß daher vor anderen beygetragen haben, durch ertheilung schleuni-
ger und ohnparteyischer justiti bey guthem willen erhalten und zu fernerer
erlag ihrer angebühr noch mehrers stimulirt würdten. Solte aber dises
mittel je nicht zulänglich sein, köndte man auff denselben fall und da die
majora in den höheren räthen dahin gehen, geschehen laßen, daß neben
einem neuen auch ein alter termin erlegt und darinnen eine durchgehende
gleichheit zwischen denen ständen des reichs gehalten werde. Weiln auch zu
erleichterung der beschwärdten und sichermachung des summi dicasterii vor-
mahls vorgeschlagene neutralitet der statt Speyer nicht wenig helfen
würdte, alß hette man die herren Kayserlichen plenipotentiarios, daß sie,
selbige bey denen herren königlichen Frantzösischen plenipotentiariis zu
erlangen, ohnbeschwärt sein wolten, per deputatos nochmahlen inständig zu
ersuchen.