Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
85. 68. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Dezember 11 9 Uhr

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68. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Dezember 11 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 20 fol. 116–117 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 275–
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276; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen 2 X. 8. m.

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Städtisches Projekt zu Artikel 11 der Gravamina.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Dortmund, Bremen, Herford auf der Rheinischen,
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Regensburg, Nürnberg, Ulm, Lindau und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirte, er habe zwar bey dieser zusammenkunfft von
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zweyen puncten zu reden vermeinet, weiln aber die zeit zu kurz, wolle er nur
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das nöthigste vor die hand nehmen und das übrige auf morgen, geliebt es
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Gott, versparen. Werden demnach die herren abgesanden auß denen diffe-
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rentien , so die herren fürstliche gestrigen tages ad dictaturam kommen
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laßen, daß bey der erbaren stätte articul dasjenige, worinnen dieselbe mit
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leztextradirter declaration discrepant, übergangen und auf dieselbe remittiret
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und verwießen worden seye, sonder zweifel wahrgenommen haben. Erhei-
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sche also die unumbgängliche nothdurfft, daß die erbaren stätte mit denen
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differentien, so sie in particulari concerniren, auf allen fall instructae und
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gefaßt seyen. Es habe zwar hiebevor zu Münster ein unvorgreifliches pro-
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ject derselben gemacht, welches auch herrn Volmarn, neben deme, was die
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fürstlichen übergeben, zugestellt, die fernere nothdurfft aber anhero reser-
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virt worden.

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Damit nun die herrn fürstliche etwas bericht davon haben und insgemein er-
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fahren , worinnen man diß orts anstehe, als habe er das project nochmaln zu
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dem ende durchgangen, in substantialibus aber keine änderung dabey vorge-
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nommen , sondern allein in formalibus daßelbe umb etwas anderst eingerich-
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tet . Wolle es demnach verleßen und zu der übrigen herrn abgesanden belie-
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ben stellen, ob sie sich darüber vernehmen laßen und ihre noch ferners dabey
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habende gedanken und erinnerungen unbeschwert eröffnen und beybringen
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wolten. Ehe aber daselbe geschehen, sagte

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Lübeck: Er erinnere sich deßen gar wol, was zu Münster aufgesezt und
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übergeben worden; befinde, daß das meiste, worinnen die erbaren stätte mit
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den catholischen noch discrepiren, bereits in das concept eingebracht seye,
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dabey es auch gelaßen werden könnte. Hielte davor, daß man daßelbige dem
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Magdeburgischen directorio zu der übrigen herrn fürstlichen mehrerer In-
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formation und, damit die sache desto mehrere erläuterung bekommen möge,
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zusenden solte. Den stättischen articul betreffend, were das project noch-
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maln vorzunehmen, ein und anderes hinc inde einzuruken und alsdann das
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model, wie der articul eingerichtet werden solte, zugleich zu übergeben.

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Vornehmlich auch dahin zu sehen, daß der herrn Kayserlichen wort und
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formalia soviel möglich behalten; derenselben project mit der evangelischen
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auffsaz conferiret, die vorfallende monita convenienti loco eingeruket und
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dergestalt, ut quam minimum decedat de ipsorum formalibus, künfftige dis-
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puten zu verhüten, eingerichtet werden möge.

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Diesem nach erinnere er sich noch wol, daß bey jüngster überlegung des
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projects, sonderlich in consideration kommen, wie es mit den stätten, darin-
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nen die evangelische religion allein in übung, zu halten seye? Deßwegen
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auch neulich verschiedene erinnerungen beygebracht worden. Dieweiln aber
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derer stätte, in welchen das exercitium evangelicae religionis allein in übung,
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im religionsfrieden außtrüklich nicht gedacht, und in etlichen evangelischen
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stätten bey bestellung des ministerii auch das kirchen convent und die bür
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ger concurriren, als stelle er zum nachdenken, ob nicht diese wort „Und die
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sonsten darzu gezogen werden“ zu addiren weren?

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2. Hielte er davor, man solte der herrn Kayserlichen project durchgehen
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und gegen den stättischen auffsaz halten, auch was dabey zu ändern sein
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würde, in gute obacht nehmen. Jedoch aber auch, soviel möglich, bey denen
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formalibus derselben bleiben.

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Worauff der herr director incidenter erinnert, es würde also beßer sein, daß
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man zu gewinnung der zeit und damit man bey bevorstehender der gesamb-
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ten herrn evangelischen zusammenkunfft, stättischen theils gefaßt erscheinen
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möchte, nur von gemachtem articulo sich in etwas unterrede und die herrn
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abgesande, bey ablesung des concept die ihren ferners beygehende vernünff
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tige erinnerungen beyzubringen, sich belieben laßen. Welches auch von den
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übrigen placitirt, das stättische project nochmaln durchgangen, die hinc inde
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beschehene monita ad notam genommen, dem concept alsobalden eingeruket
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und daßelbe zu der herren abgesanden mehrerer erseh- und nachdrüklicher
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überlegung nochmaln ad dictaturam zu geben, verglichen worden.

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