Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 25 Nebeninstruktion für Pater Georg von Herberstein Wien 1642 November 22


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Nebeninstruktion für Pater Georg von Herberstein.


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Wien 1642 November 22

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Abschrift von der Hand des Kanzleischreibers Konrad Zelffe, in Staatenabtei-
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lung
, Frankreich , Fasz. 40 fol. 13’–16.

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Neben instruction sive post scriptum fuer patrem Georgium Herber-
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stein etc.

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[1] Solte es sich begeben, daß immitels und ehender er pater von Herber-
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stein in Franckhreich an seinen gehörigen orth angelangt, des cardinals
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Richelieu eminenz etwo mit todt abgangen währe

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Kardinal Richelieu ist am 4. Dezember, noch vor der Abreise Herbersteins, gestorben.
oder aber in seiner
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anweßenheit alda abgehen thäte, so hette er sich alßdan bey einem anderen
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doch auch ersten und vornembsten ministro des königs anzugeben und
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demselben von allem dem, waß in seiner instruction begriffen, nach und
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nach, wie er die dispositiones und der gemuether inclinationes sehen

[p. 396] [scan. 430]


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wierdt, zu eröffnen, auch darauf sein verrichtung vermelter massen anzu-
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stellen , dazue er

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2 sich habende] sich zwischen den Zeilen eingefügt.
sich durch die bey sich habende schreiben legitimieren
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khan.

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[2] Da ihme auch an einem oder andern orth die audientz gar zu schwer
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gemacht werden wolte, mag er daß credenz schreiben durch jemandts
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anderen einliferen lassen und sehen, ob dergestaldt und etwo durch ersehung
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desselben und daß er allein umb fridens willen vorhanden seye, dieselb
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erlangen khüne. Da er aber gar zue keinem access weder bey dem khönig
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in Franckhreich noch auch dem cardinal Richelieu komben und ihme alle
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gelegenheiten verhindert und abgeschnitten werden solten, so wirdt er
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sich doch nichtsdestoweniger befleissen, daß durch andere persohnen und
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auf solche weeg, wie ers am besten befindten wirdt, guete und starckhe
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ermahnung zuem friden mit zue gemueth füehrung der beschwerlichen
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effecten des kriegs undt unwiderbringlichen schadens der catholischen
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religion und gantzen christenheit an den könig selbsten gebracht und da
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benebens von ihrer Kayserlichen Mayestet aufrichtigen und bestendigen
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verlangen zue beruehigung und hinlegung aller mießhelligkheiten und
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weitern bluetsvergiessens contestieret, ein solches auch, wo nit allenthalben,
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doch wenigisten an den fürnembsten orthen, wo es nur sein kan, khundt
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gemacht werde.

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[3] Er wolle ihme aber vor allen dingen aufs höchst angelegen sein lassen,
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bevorab wann er zue einem access und audienz, es seye gleich bey des
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cardinals Richelieu eminentz oder dem könig selbsten komben thuet, zu
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penetrieren, ob auch und mit waß conditiones man dan gedacht seye,
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endtlich an selbigem hoff einen friden zu tractiren, es seye gleich durch die
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angestelten universal fridenshandlungen oder aber durch einen absönder-
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lichen gehaimben privat tractat, und daß doch bey denen tractaten zu
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praejudiz der religion nichts fuergenomben werde, welches die uncatho-
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lischen fuernemblich durch sein cardinals eminentz zu thuen und authoritet
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zu erlangen in grosser hoffnung stehen, so er sich woll vernemben lassen
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kan. Da auch immitels der cardinal mit thodt abgangen, wierdt er sich
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dieser gelegenheit woll bedienen und sich auf alle weeg befleißen, wie er
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diese seine verrichtung an den könig selbst bringen möge und denselben
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durch allerhandt mittl zu einem friden disponiere.

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[4] In der Pfaltzischen

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35 sachen] folgt getilgt zwar.
sachen bleibt es zwar nachmahlen bey deme, waß
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der instruction einverleibt. Jedoch da es sich die gelegenheit also geben
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wurde, mag er discursweiß woll so viel vermelden, des cardinals eminentz
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werde sich selbst noch woll erinderen, waß gestaldt sein könig noch anno
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1622 und 1623 selbsten sich des haußes Bayern und daß die chur auf die
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Wilhelmische lini transferiert wurde, angenomben, massen dan derselb
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von solcher zeit an seiner churfürstlichen durchlaucht nit allein den chur-

[p. 397] [scan. 431]


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fürstlichen titul je und alle zeit gegönnet, sonderen denselben seithero dem
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hauß Pfaltz auch gar nit gegeben

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Vgl. dazu W. Goetz II 1 S. 7 Anm. 2, S. 14 Anm. 2.
. Sein eminentz hetten selbsten leichtlich
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zu ermeßen, waß seinem alß einem christlichen und catholischen [könig]
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daran gelegen, daß es bey deme, waß in der Pfaltzischen sachen disponiert,
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verbleibe. Ihre Kayserliche Mayestet währen gleichwohl jederzeit geneigt
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geweßen und sein es auch noch, wan sich die Pfaltzischen interessierten
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zuem zill legten und billiche conditiones eingiengen, daß werckh in guete
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beyzulegen, inmassen sie dan auch darzue sowoll die cron Spanien alß die
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churfürstliche durchlaucht in Bayren gantz genaigt gefunden, wissen, daß
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sie auch annoch darzue inclinierten, also daß man derenthalben sich in dem
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fridenswerckh nit würde aufzuhalten haben.

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Und diß ist, waß der instruction noch beygesetzt werden sollen, welches
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gleichsfals mit mein graffen von Trautmanstorfs handschrifft und insigel
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becräfftigt ist. Geschehen in Wien den 22. Novembris dis 642. jahrs.

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