Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 18a Nebenmemorial I Stockholm 1641 Oktober 5/15

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18a

Nebenmemorial I.


Stockholm 1641 Oktober 5/15

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Der eigentlichen Hauptinstruktion beigefügtes Nebenmemorial zur Unterrichtung
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der zu Friedensunterhandlungen mit dem Kaiser verordneten Kommissare Ihrer K.
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M:t. Geschehen zu Stockholm.

5
1.

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Obwohl die Hauptinstruktion klar Absichten und Wille Ihrer K. M:t be-
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züglich der Umstände und Punkte aufweist, die am meisten vor und während der
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Unterhandlungen auftauchen könnten, so haben doch die Kommissare, wenn etwas
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Neues heranwachsen sollte, mittelbar oder unmittelbar gemäß der Instruktion die Sach-
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lage zu beurteilen und dank ihrem eigenen Feingefühl dessen innezuwerden, was Ihrer K.
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M:t und dem Reich zum Guten und zur Sicherheit gereichen könnte; da gleichwohl
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einiges vor deren Abreise vorgefallen ist, was irgendeiner Erklärung zu bedürfen
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scheint, hat man für nötig erachtet, solches hervorzuheben und zu deuten, was mit dem
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folgenden getan wird.

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2.

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Vor allem sollen die Kommissare bei den Verhandlungen und den Beschlüssen nicht
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den König von Spanien vergessen, daß so wie mit dem Kaiser auch mit ihm alle Miß-
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verständnisse aufgehoben werden; es bedarf nicht der Behauptung, daß ein regelrechter
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Krieg mit ihm geführt wurde, nur gelegentlich des Krieges mit dem Kaiser seien einige
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feindliche Handlungen da und dort auf der einen und der anderen Seite vorgekommen,
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weswegen alle Mißverständnisse, und was sonst noch an Feindseligkeiten vorgefallen
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wäre, sowohl mit Spanien und dessen abhängigen und angeschlossenen Verbündeten als
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auch mit dem Kaiser usw. aufgehoben und vergessen sein sollten, alle Freundschaft wie
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auch Handel und Verkehr nach beiden Seiten hin zu Wasser und zu Land wieder-
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hergestellt und wiederum eröffnet werden.

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3.

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Ist man über den Frieden einig geworden und sollen die Plätze, die Ihre K. M:t
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noch in Händen hält, an ihre Eigentümer zurückgestellt werden, so ist vonnöten, daß
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alle Plätze bei Namen genannt werden, damit deswegen nachher keine Auseinander-
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setzungen entstehen.

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Wenn Pommern jetzt auf friedlichem Weg für die Krone Schweden gewonnen
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werden kann, werde dem Kaiser und dem Haus Österreich auch Benfeld restituiert
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und welche Plätze man noch innehat und hält in Schlesien oder welche man noch in-
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zwischen in des Kaisers Erblanden erobern könnte.

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Sodann gebe man Erfurt seine eigene Freiheit durch Abzug der Garnison Ihrer
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K. M:t und versuche, Erfurts Sache durch Verhandlungen so gut zu regeln,
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wie irgend möglich.

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Auch die Stadt Osnabrück versetze man in den Stand ihrer Freiheit zurück und
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regele auf beste Weise ihre Bedingungen gegenüber dem Bischof; das Stift Osnabrück
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gehe an den Bischof zurück, das Stift Minden, wenn möglich, an die Herren von

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Braunschweig und Landberg, soweit sie bei uns verbleiben oder auf freiem Fuß, Nien-
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burg und Wolfsburg an die Herzöge von Lüneburg, mehrere Plätze an den Kurfürsten
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von Sachsen und mehrere Städte in der Altmark, Landsberg, Driesen, Frankfurt an
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den Kurfürsten von Brandenburg. Wismar, Walfisch, Warnemünde, Plau und einige
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kleinere Orte werden namens der Krone oder der Soldateska unter dem Titel Pfandrecht
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und Hypothek zurückgehalten. An die Herzöge von Mecklenburg und an mehrere
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andere, von denen man etwas hat, soll deren Eigentum an einem zu vereinbarenden
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Tag zurückgestellt werden.

9
4.

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Bei den Verhandlungen um Pommern, soweit sie in einen Vergleich münden, mögen
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die Kommissare Ihrer K. M:t darum bemüht sein, nicht nur die Zustimmung des Kur-
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fürsten von Brandenburg zu erwirken, sondern auch diejenige der anderen Markgrafen
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von Brandenburg; schließlich soll auch der Kurfürst von Bayern seine Bewilligung aus-
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sprechen und auf seinen Anspruch verzichten, so daß die Krone Schweden betreffend
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Pommern gegenüber allen Prätendenten gesichert sei.

16
5.

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Zuallerletzt ist nicht zu vergessen, daß man sich mit vollem Fleiß bemühen muß,
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feierlich und unter der Hand alle die zwischen uns und unserer Gegenpartei obwaltenden
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Zwiste beizulegen; aber zugleich müssen es sich die Kommissare besonders angelegen sein
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lassen, nicht einen feierlichen Abschluß zu vollziehen, bevor man nicht mit den Franzosen
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bei den Unterhandlungen zu einem Ende gediehen ist; wenn dann unsere Angelegen-
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heiten richtig geregelt sind, mögen es die Kommissare als einen Befehl ansehen, sowohl
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die Gegenpartei als auch die französischen Kommissare dazu zu veranlassen, daß es zu
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einem Ende kommt, und zwar auf eine Weise, wie es sich am besten machen läßt, und
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daß bei allen Angelegenheiten das Bündnis mit Frankreich berücksichtigt und einbe-
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zogen wird. Wenn jedoch die Kommissare sähen, daß man auf französischer Seite
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billigerweise nicht darauf eingehen will, müßten sie die Angelegenheiten offenhalten,
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um später eine Resolution zu erhalten; aber gleichwohl die Angelegenheiten in solcher
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Intensität betreiben, wie nur irgend möglich. Was ihnen sonst noch an Unterrichtung
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mangelt, darüber mögen sie nach erfolgter Berichterstattung einen Beschluß abwarten.
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Geschehen wie oben.

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