Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
252. Stadt Münster an Ferdinand III Münster 1650 September 15
252
Münster 1650 September 15
Konzept: A XIV 123. Kanzleivermerk: Concept an Römisch Kayserliche Mayestät satis-
factionem civitatis betr. abgangen 16. Septembris 1650. Die Beilagen fehlen.
Erneuerte Bitte um Milderung der städtischen Schuldenlast durch Anweisung von 100 000 Talern.
Allerdurchleuchtigster etc.
Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt geruhen ihro aus denen sub numero 1
et 2 beiverwarten abschritten allerunderthenigst erinnerlich vorbringen zu
lassen, was an dieselbe Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Cölln, unser
gnedigster landtsfürst und herr, auß sonderbarer fürstvätterlicher milte und
zuneigung respective underm 19. Martii des 1647. und 8. Aprilis nechst-
verwichenen 1649. jahrs wie auch nochmaln vermög originalbeischlusses
umb allergnedigste recompens und ergetzlichkeit unserer bestendig er-
wießenen trew und vielfältig geleisteten allergehorsambisten diensten und
darüber contrahirten überschwenglichen schweren schuldenlasts für unß
vorbittlich gelangen lassen, dahin wir unß nochmaln mit allerunderthe-
nigster zuversicht lencken und geliebter kürtze halber beziehen.
Gleich nun, allergnedigster Kayßer und herr, Ewer Römisch Kayserlichen
Mayestätt solche unsers gnedigsten landtsfürsten für unß einkommene
wolgemeinte intercessiones neben unserer allerunderthenigsten bitt in
Kayserlichen gnaden angesehen und sich daruff laut der beilag sub num. 3
so allergnedigst und miltest erclert (wofür dan, wie billich, allergehor-
sambisten schuldigsten danck sagen) alß leben wir zwar der allerunderthe-
nigsten hoffnung und vessten vertrawens, Ewer Kayserliche Mayestätt
solchem ihren allergnedigsten versprechen gedeylichen würcklichen nach-
truck geben lassen werden, erachten auch in dessen ansehung zumahln
unnötig, Ewer Kayserliche Mayestätt mit abermahliger weitleuffiger
erholung der hiebevorn nach laut beigefügter abschrifft num. 4 eingeführter
und mit wahrheitsgrundt deducirten motiven und hiesigen orts beschaffen-
heit zu bemühen; dweiln dannoch angeregte unsere hohe noht und vor
diesem specificirter unß obligender schwerer schuldenlast, so doch mit war-
haffter demonstration zu etlichen hunderttausent thaleren mehr und höher
extendirt und erwiesen werden könte, unß je lenger je mehr antringet, dan
auch es nunmehr an deme, daß nach ohnlengist vermittels göttlicher gnaden
vollnzogenem frieden (wazu Ewer Römisch Kayserlicher Mayestätt wir
hiebei allerunderthenigst congratuliren) die deroselben verwilligte reichs-
mittele , theils dem erlangten bericht nach schon erlegt, sonsten aber ver-
hoffentlich baldt eingehen und erlegt werden sollen, so haben wir auß ge-
schöpfftem allerunderthenigsten sonderbaren vertrawen keinen umbgang
nemmen sollen, Ewer Römisch Kayserlicher Mayestätt hierumb nochmaln
allergehorsambist und demütigist zu fueß zu fallen, mit allerunderthenigst
flehentlicher bitt, die geruhen, erwehnten unsern höchstbeschwerlichen
zustandt und dabei wiewol schuldigister maßen continuirte allerunder-
thenigste trew und devotion in Kayserlichen gnaden allermiltest nochmaln
zu behertzigen und daruff angeregter ihrer unß vor jahresfrist allergnedigst
ertheilter expectantz zufolge unß nunmehr zu etwas erleichter- und ersetzung
des überschweren und nimmer erschwinglichen schuldenlasts nach dero
allerhöchst berühmbten Kayserlichen milte etwan einhunderttausent
reichsthaler zuzukehren und darüber dero allergnedigste versicherungs-
briefe und assignationes in den Niedersächsischen und hiesigen West-
phälischen craiß, als auch zu dem endt an besagter craisen directores und
commissarien oder den reichspfennigmeistern allergnedigst befelch er-
theilen zu lassen, für welche dero allerhöchste Kayserliche gnad wir zu-
vorderist Gott den allmechtigen, umb dero langwirigen Kayserlichen und
dero glorwürdigsten ertzhaußes Österreich immergrünenden wolstandt
und glückseeligste regirung mit unserer gantzen posteritet unaufhörlich
anzuruffen, demnechst auch umb Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt
und das gantze heylige Römische reich es mit unaußgesetzter allerunder-
thenigster devotion nach allereusseristem vermögen allergehorsambist zu
verdienen schuldigst und unvergessen sein wöllen. Inmittelst und allezeit
Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt des allerhöchsten starcken schutz und
schirm, zu dero beharrlichen Kayserlichen gnaden aber unß und die un-
serigen allerunderthenigst gehorsambist befehlend.
Geben under unserm secretsiegel am 15. Septembris anno 1650.