Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
237. Instruktion für die zu Kf. Ferdinand Deputierten der Stadt Münster Münster 1649 März 17

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Instruktion für die zu Kf. Ferdinand Deputierten der Stadt Münster


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Münster 1649 März 17

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Reinschrift: A XIV 123a. Kein Kanzleivermerk. Die Beilagen fehlen.

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Schuldenlast der Stadt; Bitte um Verwendung des Kurfürsten beim Kaiser. Erwerbung weiterer
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Privilegien. Abschaffung der Licenten.

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Instructio, waß bey Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln etc.,
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unserm gnedigsten landtsfürsten und herrn, durch nachbenente herrn
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deputirte underthenigst zu werben.

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Demnach von dem gesambtem rhat dieser statt Münster ein unvermeidliche
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noturfft einhelliglich ermessen worden, daß zu Ihr Churfürstlichen Durch-
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laucht , unserm gnedigsten herrn, jetziger zeit eine expresse abordnung auß
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mittell desselben zu thuen und zu dem endt die respective woledle, gestrenge,
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edle und hochgelehrte herrn, herr Henrich Herding zu Hiltrup, älterer
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bürgermeister, und Bernhard Rottendorff, medicinae doctor, rhatsverwanter,
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vorgeschlagen und solche mühe auff sich zu nehmen erbetten worden, so
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werden denselben nechst verrichtung gewöhnlicher und gebührlicher cu-
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rialien nachfolgende puncta bestes fleisses zu beobachten sonderlich
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recommendirt.

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Erstlich ist denselben für sich selbst guter maßen bekant, welcher ge-
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stalt hiesige statt von anfang dieses kriegs zu Ihrer Churfürstlicher Durch-
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laucht alß gnedigsten landtsfürsten schuldigster devotion alles, was in ihrem
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eußersten vermögen gewesen, so in nothwendiger kriegsverfassung mit
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würcklicher unterhaltung nach geringem vermögen dieser statt fast starcker
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mannschafft und sonsten nothwendigen munitionen alß anderen den
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Kayserlichen armaden zum öfftern gethanen zustewren willig dargestrecket
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und angewendet habe, maßen dieses zu mehrmaln höchstgemelter Ihr Chur-
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fürstlicher Durchlaucht durch specialremonstration underthenigst zu
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gemüht geführt und der lenge nach ohne verdruß kaum wiederholt werden
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mag. Aldweiln aber diese statt, wie leider landtkündig, sich dadurch in
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großen und schweren schuldenlast setzen müssen, warauß die nachköm-
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linge auch zu besseren zeiten, zu geschweigen, da wieder verhoffen ins-
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künfftig newe unruhe und empörungen wieder entstehen sollten, sich auß
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aigenen kräfften und mittelen schwerlich würden erretten können, so wollen

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obgedachte herrn deputirte in ihrer proposition dahin zielen, daß solches
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Ihr Churfürstlicher Durchlaucht mit annöhtigen motiven und bewegnüßen
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deutlich vorgetragen und benebenst gebetten werde, weiln durch diese so
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kostbahre trewe nicht allein hiesige statt selbst bey des heyligen reichs
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devotion erhalten, sondern noch besonders dem gantzen Römischen reich
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und gemeinen weesen, fürnemblich aber diesem Westphalischen craiß und
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Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht übrigen landen dadurch viel gutes
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geschaffet, ja auch viele ansehenliche posten hierauß und durch dieser statt
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völcker hülff so recuperirt alß erhalten worden, bevorab aber diese statt
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bey der wegen der friedenstractaten zu sicherheit der gesandtschafften
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auffgerichteten neutralitet erhaltenen guarnisouns, so billich auß gemeinen
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des gantzen reichs mittelen unterhalten werden sollen, etliche viel tausende
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contribuirt, und ob zwarn auß den craißmittelen ein ansehenliches nach dem
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auffgerichteten Hatzfeldischen receß vor und nach zu unterhaltung dieser
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völcker assignirt und gestewret worden, dannoch die wahrheit sey, wie auch
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Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zum öfftern underthenigst klagendt
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vorgebracht, daß obgemelter receß von den nachfolgenden generalen nicht
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gehalten, sondern jederzeit dieser statt völcker viel geringer tractirt alß
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die vorhandene mannschafft zu ihrem unterhalt erfordert, dan auch große
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abzuge zum öfftern nicht allein geschehen, sondern auch auß ungewissen
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quartieren alß dem landt zu Gülich, reich Aachen, graffschafft Schawenburg,
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stifft Minden, herrschafft Battenborg und dergleichen, da nichts zu erheben
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gewesen, große summen angewiesen, ja zuzeiten und etliche monaten hero
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zumaln nichts assignirt worden, dannenhero hiesige statt von newen sich
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in schulden vertieffen, die soldatesqua mit dem unentbährlichen unterhalt
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theilß verpflegen, theilß deroselben mit vielen tausenden in restanten ver-
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pflichtet pleiben müssen, daß deßwegen Ihr Churfürstliche Durchlaucht
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ihro gnedigst und fürstvätterlich gefallen lassen wöllen, bey Ihr Römisch
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Kayserlicher Mayestät dahin gnedigst zu intercedirn, damit auß den be-
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vorstehenden satisfactionsgelderen, so verhoffentlich zu Ihr Kayserlichen
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Mayestät kriegsvölcker befriedigung auß gemeinen reichsmittelen werden
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bewilligt werden, dieser statt ein erkleckliche und proportionirte recompens
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wiederfaren möge, angesehen von dieser statt völckern Ihr Mayestät nicht
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weniger alß von anderen gedienet worden und dieser statt völcker gleich
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anderen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht völckern für Kayserliche ge-
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halten sein, wie auch Kayserliche dienste zu felde und in guarnisoun
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geleistet haben. So werden Ihr Churfürstliche Durchlaucht hiezu verhoffent-
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lich so viel ehender in gnaden verstehen und dieser bitt gnedigst stattgeben,
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dweiln sie vor zween jahren herrn bürgermeistern Herding bey dessen
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dahmaliger deputation zu fast gleichmeßigem intent ein gnedigstes vor-
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schreiben , dessen copey zu erinnerung vorgezeiget werden kan, an Ihr
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Kayserliche Mayestät auff etwan 200 000 reichsthaler gnedigst mitgetheilt
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haben.

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Zum anderen, weiln die herrn herrn mediatores alß der Päbstlicher nuncius
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und ambassator Venetus gleichsamb ex motu proprio sich zu einiger vor-
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schrifft an Ihr Kayserliche Mayestät zu erwerbung etlicher privilegien für
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diese statt zu ewiger gedechtnüß dero alhie gewesener so ansehenlicher
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tractaten fast der gantzen wehrten christenheit sich veranlasset und dan
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vermittelst deroselben intercession einige, so Ihr Churfürstlicher Durchlaucht
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oder weniger dero landtständen zu keinem nachtheil und nur etwan dieser
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statt allein zu besserem auffnehmen oder commoditet gereichen (jedoch
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auff jederzeit praesupponirte gnedigste bewilligung Ihr Churfürstlichen
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Durchlaucht, deßwegen man auch vorhabens gewesen, wie dan jetzo
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geschieht, Ihr Churfürstlichen Durchlaucht underthenigst gehorsambist
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bittlich anzubringen) bey Ihr Kayserlichen Mayestät bereitz in aller under-
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thenigkeit anbracht, dieselbe auch theilß, so viel dieselbe ab absoluta
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Caesarea potestate dependirn, allergnedigst eingewilligt, theilß aber,
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welche vermöge der güldenen bull und reichsconstitutionen oder wahl-
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capitulation ohne vorwissen und belieben des höchstlöblichen churfürst-
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lichen collegii nicht bewilligt werden können, auff dessen und besonders
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Ihr Churfürstlicher Durchlaucht gnedigste bewilligung remittirt worden,
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daß ebenmeßige die herrn deputirte diesen punct bey Ihr Churfürstlicher
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Durchlaucht embsig und fleissig negotiiren wöllen, damit Ihr Churfürstliche
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Durchlaucht sich in diesen puncten, deren specification ihnen absonderlich
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mitgegeben, gestalt sie selbige darauß Ihr Churfürstlichen Durchlaucht zu
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bedeuten, gleichfalß gnedigst resolvirn und wilfahrig ercleren möge,
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maßen auff gehabten dero gnedigsten consens fürters Ihr Römisch Kayser-
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liche Mayestät und in etlichen dero übrigen churfürsten respective aller-
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gnedigst und gnedigste concession und bewilligung schuldigster weise
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und gebührend gesuchet werden mögen.

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Drittens ist den herrn deputirten des hiesigen freygerichts zustandt und
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sonsten gnugsamb wissend, welchergestalt dessen belehnung auff der
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letzten lehenträger absterben bey Ihr Churfürstlichen Durchlaucht alß bi-
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schoven zu Münster vor diesem durch herrn doctorn Rottendorff gesucht
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worden, und zwarn deßwegen einige commission herrn cantzlern Merfeldt
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ertheilt, biß dato aber dies wesen zu keiner endtschafft und richtigkeit
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gebracht worden; demnach aber hieran und damit von newen vier sichere
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rhatspersohnen nahmens des gantzen rhats mit diesem freygericht laut der
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letzten lehenbrieff und reversaln, deren copey ihnen herrn deputirten zur
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nachricht mitgeben wirdt, wiederumb belehnet werden, so wollen die herrn
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deputirte auch dieses puncts halben gebührende underthenigste ansuchung
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thuen.

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Zum vierten wissen die herrn deputati sich auß dem instrumento pacis zu
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berichten, welchergestalt alle bei diesem kriegswesen newerlich angelegte
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zöll, licenten, imposten und ungelder gestracks nach ratificirtem frieden
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abgeschaffet werden sollen, inmittelst aber diesem zugegen zu großem

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beschwer der commercien und untertrückung der armuht, indeme die
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waaren und sonderlich die essende fasten- und andere speisen, auch das
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getraidt, auff einen gar hohen und unbillichen preiß dadurch gezwungen
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werden, in diesem stifft gedoppelte Kayserliche und landtschaffts licenten
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nicht allein continuirt, sondern noch größere exorbitantien und unord-
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nungen alß vor diesem darüber verspürt werden, so haben die herrn depu-
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tirte auch dieses puncts halber die notturfft zu beobachten, auff daß dem
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instrumento pacis nicht allein gemeeß, sondern auch damit ja die Hessische
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und Schwedische zu abschaffung der ihrigen desto besser gedrungen
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werden können, alsolche licenten fürderlichst in diesem stifft abgeschaffet
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werden mögen, alß werden verhoffentlich Ihr Churfürstliche Durchlaucht
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hiezu desto leichtsahmer und pälder in gnaden verstehen, wan deroselben
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erinnerlich zu gemüht geführt wirdt, was laut beigehenden extractus sich
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dieselbe in jetztverwichenem jahr gegen dohmalige deputirte herrn syndicum
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licentiatum Widenbrück und doctorn Rottendorff dieses puncts halber bereitz
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dohmaln ante subscriptam nedum ratificatam pacem in gnaden erclert
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haben, bevorab weiln die Hessische abgesandte sich haben sollen ver-
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nehmen lassen, wan an Kayserlicher seiten die licenten abgeschaffet
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würden, sie deßgleichen zu thuen willig weren.

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Zum fünfften, weiln dem gantzen Römischen reich augenscheinlich ist,
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daß die cronen und wiedrige parthey mit der abdanckung ihrer völcker
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so sehr tergiversiren, benebenst auch unterschiedliche warnungen und
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nachrichtungen einkommen, als ob die cronen und mit denselben ver-
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muhtlich die Hessische die abdanckung nicht allein noch lang außzu-
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strecken und auffzuziehen, sondern dieselbe vieleicht garnicht ins werck zu
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bringen willens sein sollen, darunter dan keine geringe gefehrlichkeit verbor-
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gen sein mögte, hetten die herrn deputirte dießfalß Ihr Churfürstlichen Durch-
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laucht gnedigsten und fürstvätterlichen rhat und hülff zu suchen und in
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underthenigkeit zu erbitten, damit dießfalß diese statt in guter securitet
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gesetzet und von allen verborgenen feindtlichen machinationibus durch
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jetziges beharrliches nohtwendiges praesidium, so ex communibus patriae
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mediis zu erhalten oder sonsten bester gestalt bewahrt und conservirt
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pleiben möge.

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Endlich, damit diese puncta bey Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht desto
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füglicher mögen erhalten werden, so wollen die herrn deputirte durch
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wiedereinlieferung und underthenigste praesentation der mit vorwissen der
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herrn alderleuthe ihnen mitgegebener churfürstlicher obligationen bene-
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volentiam captiren, gestalt sich dieser gelegenheit die herrn deputirte nach
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beiwohnender discretion und bekanter dexteritet opportune bedienen
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und das tempo werden zu beobachten und sonsten dabei gehörige comple-
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menten , oblationes und contestationes eines erbahren rhats, daß derselb für
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dießmahl Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht durch kein anders mittel ihre
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underthenigst gehorsambiste affection bezeigen könne und was sonsten

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ihnen dabei dienlich zu reden vorkommen und zu gemüht gehen wirdt,
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solches vorzubringen wissen und unvergessen pleiben werde, allermaßen
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was auch sonst bey Ihr Churfürstlicher Durchlaucht und dero rhäten zu
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dieser statt besten gereicht, geworben und negociirt werden könte in allen
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vorfallenden occurrentien und gelegenheiten sich solches angelegen sein
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lassen wöllen, so virtute mandati generalis die herrn deputirte ohne weit-
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leuffige fernere instruction von ihnen selbst hochvernünfftig beobachten
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werden, womit denselben ein glückliche hin- und zurückreise sampt
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gewiriger und verlangender expedition angewündschet und sie göttlichem
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schütz und schirm anbefohlen werden.

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Ita conclusum in senatu, den 17. Martii anno 1649, urkhundt eines erbaren
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rhats hierunter getrückten secretsiegels.

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Ex mandato Bernhardus Hollandt secretarius.

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