Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
161. Protokoll des Stadtsekretärs Bernhard Hollandt Münster 1646 September 10

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[p. 171] [scan. 195]


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Protokoll des Stadtsekretärs Bernhard Hollandt


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Münster 1646 September 10

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 77 fol. 149. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 252.

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Fahndung nach einem Kapuziner, der nach einem Vergehen im niederländischen Quartier Asyl
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gefunden haben soll.

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Ante meridiem hab ich, Bernhardus Holland secretarius, ex mandato am-
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plissimi domini consulis Dr. Plönies herrn patrem guardianum capucinorum
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alhie an dero closter in gegenwart undenbenenter gezeugen nechst vermel-
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dung freundlichen grußes requirirt, umb den patrem, so newlicher tagen den
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herrn licentiatum Buck und andere ohne einige gegebene ursach uff offener
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straßen gefehrlich verwundet und mit einem messer gestochen, zu nennen
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und demnechst anzuzeigen oder anleitung zu geben, wo selbiger pater und
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thäter sich uffhalten und anzutreffen sein mögte.

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Daruff mir wollermelter herr pater guardianus mit und neben einem anderen
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bei sich habenden patre zur antwort geben, daß ihnen gantz schmertzlich
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vorkomme, daß von den ihrigen solche unthat begangen, were aber an de-
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me , daß er, der beclagter pater, per intervalla seiner sinnen nicht allerdings
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mechtig, wie solche dessen passiones underschiedtliche mahlen im closter
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verspürt worden. Soviel aber dessen begehrten nahmen und uffenthalt be-
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treffe , contestirte er, herr pater guardianus, daß er den zunahmen nit wisse,
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heiße sonsten nach dem ordensnahmen Chrisostomus und seye von Düß-
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berg bürtig. Wo er aber jetzo zu finden sein möge, sei ihme je zumahl un-
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bewust , sondern würde geredet, daß er am Staatischen hoff alhie sich salvirt
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und under deren direction entkommen sein solle, zeigten dabei an, meine
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herrn würden sich zu erinnern wissen, daß sie weltliche und die capuciner
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geistliche personen weren, verhofften also, man würde ihnen in ihren juribus
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et privilegiis nicht praejudiciren.

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Diese Erkundigung erregte also bei den Kapuzinern, die erst seit 1615 in Münster ansässig waren,
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Besorgnis, der Rat könne ihre Privilegien antasten; ihre Reaktion zeigt [ Nr. 163 S. 172ff. ] .
Actum in der capuciner cloester beiseins
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Joanne Gerardo Haver et Amelunxen zum Busch, reitender diener, testibus.

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