Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
130. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1646 März 19
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Münster 1646 März 19
Ausfertigung: A II 20 Bd. 77 fol. 104’–106.
Verbesserte Vorkehrungen gegen Brandgefahr.
Uff neulich leider in sehligen herrn rittmeistern Havickenscheidts, so nun
Nagel bewohnet, entstandene gantz gefehrliche feuersbrunst ward nöhtig
erachtet und beschlossen, daß die leischafftsherrn mit zuziehung eines die-
ners in jeder leischafft ehistes tags umbgehen und hauß bei hauß fleißige
visiten thuen, wie die schornstein, öfen in den stuben und dern pfeiffen zum
außgang des rauchs beschaffen, item ob auch ein jeder burger nach ordnung
der policey nit zum wenigsten einen lederen eimer zum brandt im hauße
habe . Item sollen die leischafftsherren in fleißige acht nemmen, wo einige
stallungen, hinderhaußer oder sonsten vorhanden, da das hew oder strohe
zur straßen gienge und zu sehen were, dadurch zu dieser zeit durch die
frembde, mit den brennenden windtlichtern über die gassen zu zeiten un-
achtsamb laufende diener leicht groß unglück und schaden zugefüegt werden
könte, daß solches abgeschaffet und gestelt werden möge.
[Ein kunstfertiger Meister aus Wesel ist berufen und angekommen, um kupferne
Feuerspritzen anzufertigen; der Rat schlägt vor, daß die vornehmsten Gilden zu
gemeinem Besten Spritzen verfertigen lassen; zum Spritzenguß wird vorerst eine
Tonne alten Kupfergeldes zur Verfügung gestellt.]
Alß auch bei dieser occasion und consultation der brandtordnung von
alder- und meisterleuten vorgeschlagen und zu bedencken geben würde,
ob nicht raht- und diensamb erachtet werden mögte, zu beßerer uffsicht
und vorbawung oder warnung der höchst schädlichen feursbrunst etwan
in jeder leischafft einen nachtwächter gleich in anderen orten bräuchlich
zu verordnen, welcher von der abendglocken an die gantze nacht das
kirspel durch und durchgienge und vermittelß außruffung der stunde oder
glockenschlags einen jedwederen zu beobachtung lichts und feurs ermahnete
und für schaden und unglück warnete, mit fleißiger und trewer uffsicht, so
ließ ein erbarer rhat sich diesen vorschlag gar woll gefallen, mit erbieten,
darüber mit ehistem weiter zu deliberiren und fürderlich zu verordnen etc.