Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
82. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1645 Januar 27
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Münster 1645 Januar 27
Ausfertigung: A II 20 Bd. 76 fol. 1’. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 226.
Unterhalt und Verstärkung der Stadtgarnison.
Als die landtstende jüngster tagen uffm fürstlichen hoff bewilligt und be-
schlossen , daß gegen künfftigen montag aus der landstende also auch aus
des rhats mittel deputirt worden, Ihrer Excellentz herrn graven von Geleen
Der kaiserliche Feldmarschall Graf Gottfried Huyn von Geleen und Amstenradt war 1644–45
Oberbefehlshaber des „westfälischen Kreisdefensionsheeres“; er hatte 1634 Münster vor der
Belagerung durch die vereinigten Schweden, Hessen und Lüneburger gerettet. Über ihn NDB ´ VIII
S. 534 .
als Kayserlichem generaln, wie auch dem herrn general Kayserlichen
comissario herrn von Blumenthal, welche alsdan zu Warendorff ankommen
würden, entgegen und under augen zu gehen, so ward für guet und nötig
erachtet, under anderem auch pro interesse et necessitate magistratus vor-
zutragen und etwan das negocium, den underhalt der soldatesca in diesem
guarnisoun bestes zu recommendiren und zu befürdern, damit der underhalt
nit allein fürterhin aus gemeinen mittelen continuirt, sondern auch die aus
Tonhausischer compagnei nacher Warendorff verwiesene und alda vorhan-
dene soldaten wieder eingefordert, deren gage auch aus gemeinen mitteln
erfolgen und also dieß guarnisoun zu mehrer versicherung der herrn pleni-
potentiarien und fürtrefflichen abgesandten wie auch zu erhaltung der
statt und bürgerschafft versterckt werden mögte. Deswegen für nötig er-
achtet , morgen einigs tags deswegen pro deliberatione ulteriori ein newe
rhatsversamblung zu machen, zu welcher consultation und meinung zu
fassen senatu billich destomehr bewegen müßte, dweil die fürstlich Hessische
soldatesca vermöge seligen herrn grafen von Eberstein hievorige under-
schiedliche schrifften senatui obiicirt, als ob solchs der neutralitet zuwider
zu erachten.