Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
41. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1643 September 19

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1643 September 19

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 74 fol. 73’. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 214ff.

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Absicht des Domkapitels, den Domhof zu sperren. Differenzen des schwedischen Residenten mit
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dem Vermieter.

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Ward denen alhero berufen- und in zimlicher anzahl erschienenen alder-
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und meisterleuten, sodan denen dabei aus der gemeinheit convocirt- und
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anwesenden, als herrn L. Meinertz, L. Bock, L. Viehoff, L. Berning, L.
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Temming, Dr. Burchartz, L. Bunichman, Johan Wilckinghof, Hermann
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Bisping, Johan Hölscher und anderen proponirt, referirt und angezeigt,
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welchergestalt ein hochehrwürdig thumbcapitul vorhabens und underste-
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hen wolle, den thumbhoff an etlichen offnen orten bei nacht zu beschließen,
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zu dem end pforten anhangen, jedoch die principalpforte nach dem marckt
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offen zu lassen, was für bewegnüß dazu pro reverendissimo capitulo zu
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angemaßter befugnüß bedenkliche ursachen angezogen, und was dabei
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vorgelofen. Nun were senatus in irem vorbedencken, jedoch uff gutachten,
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der meinung, wan der thumbhoff an S. Michaelisthurn und -kirchen offen
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pliebe und gelassen würde, daß solchenfalls die nachtliche beschließung
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vorerst uff ein par jahr zu verstatten nit so groß bedenckens machen und
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geben mögte, dan an S. Michaelis ein cantinell oder schiltwacht hingesetzt,
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an den andern orten, als am Hoxberg, Spiegelthurn und nach der Pferde-
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stege , die sonsten bei ankunfft der vielen gesandten nötige wachtendar-
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stellung ersparet werden könte. Also senatus ihr, deren alder- und meister-
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leute , wie auch des außschuß aus der gemeinheit bedenckens und wolmei-
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nung darüber gern vernemen wolte.

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Pro secundo ward inen auch proponirt, was wegen der logimenterverheu-
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rung zu behueff der gesandten und in specie, was zwischen dem Schwedi-
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schen gesandten und Landslott Witton

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Schwedischer Resident war Schering Rosenhane, der also zunächst bei Lanzelot Witton wohnte
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(vgl. [ Nr. 45 S. 58, 6–8 ] ). Witton besaß ein Haus am Roggenmarkt ( Scabinalia III 53
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und 260).
der tax und an Landslott seiten zu-
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gemuteten hohen anschlags halben für differentz eingefallen, also nötig,
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etwan ein sichers zu definiren und gleichsam ein form oder ungefehrliche
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liste zu machen, damit der herrn gesandten und deren principalen verweiße
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zu vermeiden, den burgeren gleichwol auch die billichkeit nicht entzogen
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oder abgeschnitten werde, derwegen auch darüber ihr gutachten begerend,
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damit die herrn gesandten nit ursach haben, füglich über den magistrat zu
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clagen und sich zu beschweren. Daruff haben sie beiderseits bedencken ge-
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nommen …

[p. 56] [scan. 80]


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Ercleren sich alder- und meisterleute sampt dem außschuß aus der gemein-
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heit , daß sie der meinung, daß die vorhabend- und vorgestellete beschlie-
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ßung des thumbhofs bedencklich, derwegen es beim alten zu lassen, darüber
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zu halten begerend, dan sonsten der eingang zu verstatten bedencklich we-
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gen underschiedlicher inconvenientien.

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Was die ausheurung oder verleihung der heuser betrifft und darüber be-
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gerte definition, vermeinen sie, daß die gesandten anzuweisen, umb jedes
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mahls mit den eigenthumbsherren oder einwöneren der heuser zu accordi-
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ren , sonsten hette es senatus ex officio, ex aecquo et bono zu vermittelen,
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begeren dabei in acht zu nehmen, daß dannoch aus den heusern per dominos
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domuum seu elocatores schatzung, wacht und diensten zu praestiren.

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