Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
53. Konferenz der Gesandten der katholischen Kurfürsten Münster 1646 Juni 20
53
Münster 1646 Juni 20
Kurbayern A III fol. 128’–132’ = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz B, Wartenberg /
Register I fol. 247–249’ und I a.
Die kaiserliche Erklärung in puncto gravaminum ( vom 11. Juni 1646 ) und die Entgegnung
der Protestanten ( vom 19. Juni 1646 ). Die protestantische Forderung nach Fortsetzung der
direkten Verhandlungen zwischen den Ständen.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kurtrier.
Kurmainz. Stellten auser zweiffel, es würden die anwessende catholische
churfürstliche herrn abgesandten empfangen haben, was herr graf von
Trautmansdorff in puncto gravaminum extradirt
Unter dem Titel Der alten Religion zugetaner Stände Hauptsächliche Erklärung über
die Religionsgravamina hatten die ksl. Gesandten den evangelischen Ständen die neuen Ver
mittlungsvorschläge am 11. Juni 1646 in Osnabrück übergeben ( vgl. Diarium Volmar S. 322;
Meiern III S. 150ff. ). Text der Erklärung: Meiern III S. 153ff.
schrifft beruhe. Gester wehre ihnen von den Curmainzischen zu Ossna-
bruckh anwessenden rhäten der protestirenten gegenerclärung
Text der evangelischen Gegenerklärung vom 19. Juni 1646: Meiern II S. 160 ff.
men , auß welcher man werde ersehen haben, auf waß fundamentis unnd
weitaussehenden postulatis dieselbe beruhen. Demnach nun bei dieser extra-
dition die Saxen Altenburgischen sich dahin vernehmen lassen, das der
protestirenden will unnd meinung nicht dahin ganngen, das die tractaten
in puncto gravaminum zwischen den Kayserlichen unnd Schwedischen
allein, sondern pari passu zugleich mit und durch die stendt, doch das hie-
von iedesmals sowoll den Kayserlichen alß Schwedischen communication
beschehe, abgehandlet unnd verglichen werden
Vgl. Meiern III S. 170.
modus iungsthin von ihnen (den protestirenden) selbsten also vorgeschlagen
worden
In der letzten gemeinsamen Konferenz in Osnabrück am 5. Mai 1646 war man übereingekommen,
hinfort die ksl. Gesandten in die Verhandlungen der Stände über die Gravamina einzuschalten,
doch war auch die Fortsetzung der direkten Verhandlungen zwischen den Ständen in Aussicht
gestellt worden (vgl. Meiern II S. 625 , 631).
aus verthraulich zu conferiren, wie die Curmainzischen zu Ossnabruckh
interim zue beantwortten, ob man nemblich derentwegen in pleno catholi-
corum zuesambenkhomen wollen, da bekhandt, das die protestirendte, wie
eß gemelt, diesen modum expresse, so mündt-, so schrifftlich vorgeschlagen,
ob nemblich man denselbigen widerumb ruckhstellig machen und einen
neuen fur die handt nehmen wolle. Was nun die herrn gesandten sich dar
über ercleren, wollen sie anhoren und ihre gemüthsmeinung darauff auch
eröffnen.
Kurtrier. Vernehmen, das der protestirenden erclärungen uff den extremi-
teten bestehen, weil nun dieses werckh die sambentliche catholische antrifft,
seie billich, das sie auch darüber vernohmen werden. Den modum betref-
fendt , hetten die protestirende selbsten begehrt, daß die abhandtlung zwi-
schen den herrn Kayserlichen und Schwedischen beschehen solle, wehre
auch darauffhin die deputation dem herrn graf von Trautmansdorff nur
pro assistentia adiungirt worden, sehen also nicht, wie diese einmal gefaste
resolution zue retractiren. Wan aber dieses werckh in der haubtsach berührt
werden solte, müesten sie ihre vorige vota anhero repetiren, und zwahr
darumb, weil sie noch gestern gnedigsten bevelch erhalten, in welchem Ihr
Curfürstliche Gnaden gewissens halber zu dergleichen hinlassung der stiffter
nicht verwilligen khönnen, sondern gethrauen sich vermitelst ihrer assistenz
in ihren erz- unnd stifftern ein anders zu erhalten.
Kurköln. Ad 1. wie Kurtrier. Bei diesem nehmen sie (die Curcöllnischen) war,
daß sie (protestirende) ihren principiis inhaeriren, so sie neben den cronnen
anfangs der tractaten in underschiedtlichen sachen unnd sonderlich de modo
consultandi vorgeschlagen, aber bei einen oder ander niemahlen recht be-
standen , derowegen man Cöllnischerseits sich nicht einbilden khonnen, das
man anderseits den friden, sonder durch dergleichen disputat ihr verhoffen-
tes glückh der waffen noch weiter suchen wollen. Sonsten aber wehren sie,
soviel das haubtwerckh anbetrifft, von Ihrer Curfürstlichen Durchlaucht zu
Cölln ebensfalls anderst nicht alß die Curtryrische informirt, unnd wolten
sich Ihre Curfürstliche Durchlaucht hier meistens passive halten.
Den modum betreffendt habe man vermeint, hierdurch alles disputat zu
verhüeten, seie nicht billich, das man ihnen allezeit nachgehe, sonder die
ordnung an ihnen, das sie auch herüberkhommen, wisse sich fast nicht in
der sach zue richten, vermeine demenach, das diß werckh ad plenum ge-
zogen unnd das prioribus inhaerirt werden solle, dieses aber umb soviel
desto mehr, weil Oxenstirn gegen canzler Puschman sich vernehmen lassen,
das er der sach ein endt machen wolle, weil er seiner privatsach halber lenger
nicht in Teutschlandt bleiben khönne
das proiect, auf den fall selbiges die catholischen nicht eingehen wollen,
gleichsamb in forma eines neuen verbündtnuß sein.
Die haubtsach an sich selbst betreffendt, lasse sich dieselbe nicht über die
khnie abbrechen, sonder seie das werckh woll zu deliberiren und bestendige
fundamenta zuesambzuetragen.
Kurbayern. Durchgehend wie Kurtrier und Kurköln.
Kurmainz. Erbieten sich, sowoll die Kayserliche alß der protestirenden
erclärung ad dictaturam zue geben; den modum unnd formam betreffendt
erinnerten sie sich, was vor diesen vorkham und die protestirenden der-
gleichen selbsten an handt geben, bei welchen auch Ihr Curfurstliche Gnaden
zu verbleiben ihr anbefolchen, und weil sie über die media nicht instruirt,
khönnen sie sich weiter nicht erclären, demnach aber die gesambte curfürst
liche herrn abgesandten der meinung, das bei iezigem modo zu verbleiben,
wollen sie solches in pleno formaliter anbringen undt aller catholischen
meinungen über der protestirendten responsa ahnhören, sich auch alßdan
darüber vernehmen laßen.