Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
50. Konferenz der kaiserlichen Gesandten mit einer Deputation der katholischenStände Münster 1646 Mai 19
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Konferenz der kaiserlichen Gesandten mit einer Deputation der katholischenStände
Münster 1646 Mai 19
Bamberg B fol. 191’ = Druckvorlage.
Mitteilung des am gleichen Tage in der Plenarkonferenz der katholischen Stände gefaßten Con-
clusums über die Gravamina, die Fortsetzung der Verhandlungen mit den Protestanten und die
Satisfaktion Frankreichs.
Im Quartier des Grafen Trauttmansdorff. Vertreten: Bamberg, Köln (Stadt), Kurbayern, Kur-
mainz , Österreich, Prälaten, Salzburg, Schwäbische Grafen und die kaiserlichen Gesandten (Nassau,
Trauttmansdorff, Volmar).
Nachmittags umb 6 uhr ist von den deputatis alß Maintz, Bayern, Öster-
reich , Saltzburg, Bamberg, prälaten, graffen und statt Cöln obiges conclu-
sum in des herrn graffen von Trautmansdorf logement den herrn Kayßer-
lichen plenipotentiariis angedeutet und von denselben ad 1. geantworttet
worden, wolten der extradition dießeitigen gutachtens vertröstermaßen
erwartten.
Ad 2., obwoln der herr graff von Trautmansdorf erkennen muste, daß mit
reassumirung desjenigen modi tractandi, welcher vorigenmals zu Oßna-
brück gebraucht worden, mehrere hinder- alß befürderung des wercks zu
besorgen, so wolte doch Ihrer Excellentz und dero collegis das werck allein
uf sich zu nehmen allzu bedencklich fallen, dannenhero die catholische
gesandte ersuchen thetten, auß ihren mitteln wenigstens 2, so den alhiesigen
conciliis jedesmahls beygewohnet, benantlich herrn Dr. Buschman nebens
noch einen
und in allen vorfallenheiten räthlich an die hand gehen mögen.
Ad 3. were den Frantzoßen in puncto satisfactionis also billige offerten
beschehen, daß sie dabey zu acquiesciren hetten
sich außer der verbalversprechungen keine realassistentz wider die uncatho-
lische zu versehen oder das geringste darauf zu verlaßen, sondern viel-
mehrers der gegentheil uf dieselbe bewerffen thette.