Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
15. Konferenz einiger katholischer Gesandter Osnabrück 1645 Dezember 25

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Konferenz einiger katholischer Gesandter


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Osnabrück 1645 Dezember 25

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Österreich A I WFr XXXI fol. 30–30’ = Druckvorlage. ( Der Text der Vorlage befindet
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sich auf einem stark beschädigten Blatt. )

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Die bevorstehende Auslieferung der protestantischen Gravamina.

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Im Quartier der kurmainzischen Gesandten. Vertreten: Burgund, Kurköln, Kurmainz, Österreich,
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Würzburg.

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Abent spat sein die catholische bey den Mainzischen beysamben geweesen,
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proponirte Krebß, daß die We[imarische], Meckelburgische unnd Lubekhi-
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sche geschikht, ort unn[d] [st]undt zue benennen, da sie ihre gravamina
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übergeben wolten

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Nach Meiern II S. 138 erfolgte die Übergabe der evangelischen Gravamina an Kurmainz am
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26. Dezember 1645.
, ob, wann, unnd in wessen beysein solches beschehen
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solte; beschwer[dten sich], daß in jüngster deputationsrelation weegen
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Magde[burg] [die pro]testierende von dem directorio Austriaco materiam
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[consultandi] begert, item daß man ihnen die apertur zue übergebung der
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gravaminum geben hat

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Der österreichische Gesandte Richtersberger, der in Osnabrück das Direktorium im Fürstenrat
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führte, hatte Ende November 1645 den evangelischen Gesandten die Beschlüsse, die die Stände
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in Münster in der Admissionssache gefaßt hatten, zur Beratung übergeben (vgl. Meiern II
S. 69f. ).
.

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Kurköln . Die apertur seye von der cronen proposition unnd Kayserlichen
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erclerung gemacht, der discurs hete aber per iocum geben, man soll den
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esell auß dem brun ziehen, wan man könne

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Dies nach einem Ausspruch des österreichischen Gesandten (vgl. Meiern II S. 136 ).
, er wisße wohl, daß man zue
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Münster umbgehe, die gravamina ad primam Maii nach Frankhfurt zu ver-

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schieben , es helffe aber nichts, dan die protestierenden, wie er heut von den
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Brandenburgischen gehört, hetten ihre gravamina beraits Ihr Mayestät
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commissariis, item den Schweedischen übergeben, ia sogar den Franzosen
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überschikht

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Die ksl. und schwedischen Gesandten hatten die evangelischen Gravamina am gleichen Tage
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erhalten (1645 Dezember 15/25). Den Franzosen wurden sie in Münster von den Gesandten
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Hessen-Kassels und Kolmars übergeben (vgl. Meiern II S. 138 ).
, weillen sie darfürhalten, das die cronen die gravamina pro
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belli causis allegirn, daher seye es vergebens, sich weiter aufzuehalten, solten
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derowegen dieselbe annemben unnd sich auf die übrige catholische referirn,
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waß sie thuen werden, dardurch gleichwohl der sachen nichts begeben.
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Weegen deß Össterreichischen directorii in der relation sey selbiges nur
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zum argument gesäzt, das sie gleichwohl auf beschehenen vergleich alßbaldt
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von Magdeburg gewichen, Össterreich darfür erkhent, nit daß man Chur-
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mainz was begeben, wiewohl wissendt, das dem Össterreichischen di[ rec-
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torio ] im fürstenrath zue dirigirn befuegt, so ihme niema[nd] [ben]emben
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kann.

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Österreich. [ Beruft ] sich kurz auf Cölln, mit repetierung des lezten …
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daß man Össterreich weegen der materia con[sultandi] … mit Churmainz
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zue communiciren begere.

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Sonsten ist zue Regenspurg ein langes disputat erwachßen, were erstlich
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seine gravamina heraußgeben soll

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Vgl. Londorp V S. 193ff.; über den Gang der Verhandlungen: F. D. Häberlin – K. R.
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Senckenberg XXVII S. 492ff.; K. Repgen , Papst, Kaiser und Reich 1 S. 474.
, wan sie dan aniezo ultra fürbrechen,
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warumben die annembung zue verwaigern sey, sehe man nit, man wolle
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dan unglimpf retardationis auf die catholische bringen, soll derowegen
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Mainz allein ohne berueffung der andern catholischen dieselbe annemben
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unnd sich auf dieselbe referirn.

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Burgund. Eiusdem fuit sententiae.

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Würzburg ingleichen.

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Conclusum. Daß auch Mainz der mainung geweeßen.

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