Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
15. Konferenz einiger katholischer Gesandter Osnabrück 1645 Dezember 25
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Osnabrück 1645 Dezember 25
Österreich A I WFr XXXI fol. 30–30’ = Druckvorlage. ( Der Text der Vorlage befindet
sich auf einem stark beschädigten Blatt. )
Die bevorstehende Auslieferung der protestantischen Gravamina.
Im Quartier der kurmainzischen Gesandten. Vertreten: Burgund, Kurköln, Kurmainz, Österreich,
Würzburg.
Abent spat sein die catholische bey den Mainzischen beysamben geweesen,
proponirte Krebß, daß die We[imarische], Meckelburgische unnd Lubekhi-
sche geschikht, ort unn[d] [st]undt zue benennen, da sie ihre gravamina
übergeben wolten
Nach Meiern II S. 138 erfolgte die Übergabe der evangelischen Gravamina an Kurmainz am
26. Dezember 1645.
solte; beschwer[dten sich], daß in jüngster deputationsrelation weegen
Magde[burg] [die pro]testierende von dem directorio Austriaco materiam
[consultandi] begert, item daß man ihnen die apertur zue übergebung der
gravaminum geben hat
Der österreichische Gesandte Richtersberger, der in Osnabrück das Direktorium im Fürstenrat
führte, hatte Ende November 1645 den evangelischen Gesandten die Beschlüsse, die die Stände
in Münster in der Admissionssache gefaßt hatten, zur Beratung übergeben (vgl. Meiern II
S. 69f. ).
Kurköln . Die apertur seye von der cronen proposition unnd Kayserlichen
erclerung gemacht, der discurs hete aber per iocum geben, man soll den
esell auß dem brun ziehen, wan man könne
Dies nach einem Ausspruch des österreichischen Gesandten (vgl. Meiern II S. 136 ).
Münster umbgehe, die gravamina ad primam Maii nach Frankhfurt zu ver-
schieben , es helffe aber nichts, dan die protestierenden, wie er heut von den
Brandenburgischen gehört, hetten ihre gravamina beraits Ihr Mayestät
commissariis, item den Schweedischen übergeben, ia sogar den Franzosen
überschikht
Die ksl. und schwedischen Gesandten hatten die evangelischen Gravamina am gleichen Tage
erhalten (1645 Dezember 15/25). Den Franzosen wurden sie in Münster von den Gesandten
Hessen-Kassels und Kolmars übergeben (vgl. Meiern II S. 138 ).
belli causis allegirn, daher seye es vergebens, sich weiter aufzuehalten, solten
derowegen dieselbe annemben unnd sich auf die übrige catholische referirn,
waß sie thuen werden, dardurch gleichwohl der sachen nichts begeben.
Weegen deß Össterreichischen directorii in der relation sey selbiges nur
zum argument gesäzt, das sie gleichwohl auf beschehenen vergleich alßbaldt
von Magdeburg gewichen, Össterreich darfür erkhent, nit daß man Chur-
mainz was begeben, wiewohl wissendt, das dem Össterreichischen di[ rec-
torio ] im fürstenrath zue dirigirn befuegt, so ihme niema[nd] [ben]emben
kann.
Österreich. [ Beruft ] sich kurz auf Cölln, mit repetierung des lezten …
daß man Össterreich weegen der materia con[sultandi] … mit Churmainz
zue communiciren begere.
Sonsten ist zue Regenspurg ein langes disputat erwachßen, were erstlich
seine gravamina heraußgeben soll
warumben die annembung zue verwaigern sey, sehe man nit, man wolle
dan unglimpf retardationis auf die catholische bringen, soll derowegen
Mainz allein ohne berueffung der andern catholischen dieselbe annemben
unnd sich auf dieselbe referirn.
Burgund. Eiusdem fuit sententiae.
Würzburg ingleichen.
Conclusum. Daß auch Mainz der mainung geweeßen.