Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
15. Konferenz einiger katholischer Gesandter Osnabrück 1645 Dezember 25

10
15

11

Konferenz einiger katholischer Gesandter


12
Osnabrück 1645 Dezember 25

13
Österreich A I WFr XXXI fol. 30–30’ = Druckvorlage. ( Der Text der Vorlage befindet
14
sich auf einem stark beschädigten Blatt. )

15
Die bevorstehende Auslieferung der protestantischen Gravamina.

16
Im Quartier der kurmainzischen Gesandten. Vertreten: Burgund, Kurköln, Kurmainz, Österreich,
17
Würzburg.

18
Abent spat sein die catholische bey den Mainzischen beysamben geweesen,
19
proponirte Krebß, daß die We[imarische], Meckelburgische unnd Lubekhi-
20
sche geschikht, ort unn[d] [st]undt zue benennen, da sie ihre gravamina
21
übergeben wolten

30
Nach Meiern II S. 138 erfolgte die Übergabe der evangelischen Gravamina an Kurmainz am
31
26. Dezember 1645.
, ob, wann, unnd in wessen beysein solches beschehen
22
solte; beschwer[dten sich], daß in jüngster deputationsrelation weegen
23
Magde[burg] [die pro]testierende von dem directorio Austriaco materiam
24
[consultandi] begert, item daß man ihnen die apertur zue übergebung der
25
gravaminum geben hat

32
Der österreichische Gesandte Richtersberger, der in Osnabrück das Direktorium im Fürstenrat
33
führte, hatte Ende November 1645 den evangelischen Gesandten die Beschlüsse, die die Stände
34
in Münster in der Admissionssache gefaßt hatten, zur Beratung übergeben (vgl. Meiern II
S. 69f. ).
.

26
Kurköln . Die apertur seye von der cronen proposition unnd Kayserlichen
27
erclerung gemacht, der discurs hete aber per iocum geben, man soll den
28
esell auß dem brun ziehen, wan man könne

36
Dies nach einem Ausspruch des österreichischen Gesandten (vgl. Meiern II S. 136 ).
, er wisße wohl, daß man zue
29
Münster umbgehe, die gravamina ad primam Maii nach Frankhfurt zu ver-

[p. 84] [scan. 152]


1
schieben , es helffe aber nichts, dan die protestierenden, wie er heut von den
2
Brandenburgischen gehört, hetten ihre gravamina beraits Ihr Mayestät
3
commissariis, item den Schweedischen übergeben, ia sogar den Franzosen
4
überschikht

33
Die ksl. und schwedischen Gesandten hatten die evangelischen Gravamina am gleichen Tage
34
erhalten (1645 Dezember 15/25). Den Franzosen wurden sie in Münster von den Gesandten
35
Hessen-Kassels und Kolmars übergeben (vgl. Meiern II S. 138 ).
, weillen sie darfürhalten, das die cronen die gravamina pro
5
belli causis allegirn, daher seye es vergebens, sich weiter aufzuehalten, solten
6
derowegen dieselbe annemben unnd sich auf die übrige catholische referirn,
7
waß sie thuen werden, dardurch gleichwohl der sachen nichts begeben.
8
Weegen deß Össterreichischen directorii in der relation sey selbiges nur
9
zum argument gesäzt, das sie gleichwohl auf beschehenen vergleich alßbaldt
10
von Magdeburg gewichen, Össterreich darfür erkhent, nit daß man Chur-
11
mainz was begeben, wiewohl wissendt, das dem Össterreichischen di[ rec-
12
torio ] im fürstenrath zue dirigirn befuegt, so ihme niema[nd] [ben]emben
13
kann.

14
Österreich. [ Beruft ] sich kurz auf Cölln, mit repetierung des lezten …
15
daß man Össterreich weegen der materia con[sultandi] … mit Churmainz
16
zue communiciren begere.

17
Sonsten ist zue Regenspurg ein langes disputat erwachßen, were erstlich
18
seine gravamina heraußgeben soll

36
Vgl. Londorp V S. 193ff.; über den Gang der Verhandlungen: F. D. Häberlin – K. R.
37
Senckenberg XXVII S. 492ff.; K. Repgen , Papst, Kaiser und Reich 1 S. 474.
, wan sie dan aniezo ultra fürbrechen,
19
warumben die annembung zue verwaigern sey, sehe man nit, man wolle
20
dan unglimpf retardationis auf die catholische bringen, soll derowegen
21
Mainz allein ohne berueffung der andern catholischen dieselbe annemben
22
unnd sich auf dieselbe referirn.

23
Burgund. Eiusdem fuit sententiae.

24
Würzburg ingleichen.

25
Conclusum. Daß auch Mainz der mainung geweeßen.

Dokumente