Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
11. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1645 Dezember 11
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Münster 1645 Dezember 11
Wartenberg /[ Kurköln ] I fol. 132’–136’ = Druckvorlage; damit identisch Kurköln fol. 12
[ I fol. 243 ], Wartenberg / Augsburg II fol. 682’–686, Wartenberg / Register III fol.
283–290 und III a. Vgl. ferner Bamberg A I fol. 81’–83 ( damit identisch: Köln ( Stadt )
A I p. 172–174, Konstanz ); Kurbayern A II fol. 87’–93 und Aa I; Kurmainz B;
Österreich B I p. 213–216, B I a, Ba II und B b I.
Die Beilegung des Admissionsstreites.
Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs. Vertreten: Augsburg, Baden-Baden, Bamberg,
Bayern-Hg., Berchtesgaden, Burgund, Corvey, Eichstätt, Ellwangen, Hildesheim, Kempten,
Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Lüttich, Minden, Münster, Österreich,
Osnabrück, Paderborn, Prälaten, Regensburg, Stablo, Verden, Würzburg.
Kurmainz. Es wird um die Billigung folgender
Protestanten aufgesetzten Revers für die Admission Magdeburgs ersucht:
1º Daß der titulus des administrators zu Magdeburg zu restringiren und
erstlich nur „inhabern des ertzstiffts Magdeburg“, folgendts aber, wan
dieses nit angenommen, „postulirten zum administratorn“, letzlich auch
„postulirten zum ertzbischoffen“ zu nennen.
2º Loco bey den wörtteren „die session auff der weltlichen banck zu
nehmmen“ hinzuzusetzen „zwischen den außm hause Sachsen“.
3º Weyln die protestirende die vollenziehung des reverß ex hoc capite
difficultiren, daß sie factum tertii nicht praestiren kondten, zu remonstriren,
daß dieses nit facti tertii, sondern proprii seye.
4º Ahnstatt des worts „habender gerechtsamb“ „allegirender gerechtsamb“.
5º Pro verbo „evangelische“ zu setzen „Augspurgische confessionsver-
wandte “.
consultationes “.
Uber welcher erinnerung und dan benebens, ob den deputatis absolutum
mandatum oder limitatum, nemblich zuruckzureferiren, zu ertheylen, zu
deliberiren.
Kurtrier. Ist mit den Korrekturen
deputati auff zuruckbringen zu instruiren, sey zwar der weg zwischen hie
und Oßnabruck so weit nit, weylen es aber doch moram gebe, vermeinten
sie, es würden die deputati alß bene informati den sachen schon selbst recht
zu thun und alßdan zu referiren wissen, wan in substantialibus einige ver
änderung solte geschehen müssen.
Kurköln. Die erinnerung finden allerseits gutt. Wie sie aber die nachricht,
daß wan dasjenige, was de qualitate admissionis, nemblich alß ein hertzog
vom hauß Sachsen, dem ersten reverß einverleibt und ahn dessen statt (wie
per maiora ohnedas schon fur gutt angesehen) alß postulirten zum admini-
stratorn nachgegeben, die protestirende es beym ersten alhie gemachten
auffsatz würden bewenden lassen, so würde sichs alles solchen nicht
bedürffen.
Kurbayern. Praevia gratiarum actione fur beschehene proposition und
mühewaltung: Müsten auß special habenden befelch bey den vorigen albe-
rait in dieser materia admissionis in nahmen Ihrer Churfurstlichen Durch-
laucht abgelegten votis verpleiben, wolten darumb sonderbar praecaviren,
daß auß deren erinnerung wegen nehmung der session zwischen denen vom
hauß Sachsen zu bestehen, dan Churbayern ahn seinem wolherbrachten
vorsitz auff der weltlichen banck sich nit würde praeiudiciren lassen, ver-
sehen sich auch, gleich die weltliche den herrn geistlichen einig nachtheyl
zuzufuhren nit gedächten, sie auch ihnen zu praeiudiciren nit gemeind
sein werden.
Außer diesem wüsten den erinnerungen anderst nit ab- oder zuzuthun, alß
daß sie das wort „reichsfriedensconsultationes“ besser außzulassen halten
und nur „friedensconsultationes“ zu setzen, einstheyls daß schon vorlangst
von den protestirenden impugnirt, daß diß kein reichs-, sondern extra-
ordinari zusammenkunfft , anderstheyls damit von Magdeburg hernegst,
daß sie vormals den reichsconsultationibus beygewohnet, zum behelff nit
allegirt, sondern desto besser künfftig abgewiesen werden konden.
Die deputati vermeinten also zu instruiren, damit sichs vielen hinder-
bringens , nisi emergens novum urgeret, nicht bedörffte.
Österreich. Lassen sich die beym reverß beschehene erinnerungen alß wol
bedacht gefallen, nun werde man sich, wan die vollziehung von den ubrigen
protestirenden nicht geschehen wolte, der ad prothocollum erpottener zusag,
weiter die admission nicht zu extendiren, wol versicheren müssen. Wie weit
die deputirte zu gehen, zeige der reverß, und würden sie bey sich schon
selbsten befinden, was zu referiren nottig.
Bayern -Hg. wie Kurbayern
Burgund. Placere sibi hinc inde apposita. Deputatos pro re nata processuros
et, ubi opus videbunt, relationem facturos.
Baden-Baden wie Bayern
Bamberg. Wiste ein mehrers alß schon vor geschehen nicht zu moviren.
Die deputati würden diese gradus schon zu halten wissen, daß erstlich auff
dem alhie proiectirten reverß zu bestehen, folgendts de qualitate admissionis,
wie solches auff den herzogen zu Sachsen restringirt, außenzulassen, tandem
auch die subscriptionem von den gesambten protestirenden nachzugeben
und sich mit der zusag ad prothocollum zu contentiren, wan aber solchem
nach dannoch auff ihren auffsatz bestehen wolten, alßdan denselben vorzu-
nehmmen und zu sehen, wie weit es mit dem erinner- und änderungen zu
pringen. Und were solches der deputirten bekandter dexterität und discre-
tion , wo nit einige substantialia dabey zu änderen vorfielen, heimbzugeben.
Würzburg. Mit ausfertigung dieses reverses hab man sich nit zu ubereylen,
weylen die protestirende eingelangten bericht nach den ersten hie gemachten
auffsatz admittiren würden, wan ihnen allein in diesen beyden, nemblich
quoad qualitatem admissionis et subscriptionem, nach inhalt des Chur-
collnischen voti satisfaction gegeben und dan dieses woll explicirt würde,
daß die erforderende obligatio nicht alieni, sondern proprii facti seye. Zum
fall aber solches nit, weren die ab- und zusätze bey ihren endwurff zu beob-
achten , welches den deputirten billig anzuvertrawen, die schon wissen
würden, was zu referiren nottig oder nit.
Eichstätt. Ist simpliciter auff die exclusionem instruiert.
Konstanz wie Würtzburg
Augsburg. Gleich Eichstett und noch viel mehrer wegen Seiner Furst-
lichen Gnaden zu Augspurg in negativis verpleiben thue, weyln die admissio
sowoll alß der im reverß dem inhabern zu Magdeburg alß ertzbischoff
gegebener titulus directe gegen die eingeschickte instruction und original-
protestation lauffen thäte.
Hildesheim uti Churcolln
Paderborn similiter
Regensburg. Liessen es bey vorigen votis, doch befinde die beschehene
erinnerung gutt und wüste allein dabey dieses zu erinneren, daß, wan die
protestirende zu vollenziehung des reverses nicht zu bewegen, sondern
man sich mit der versprechung ad prothocollum contentiren müste, alßdan
solche zusag ante admissionem
damit man vorsehen konne, wie solche obligatio ad prothocollum facta
beschaffen, und nicht erst de novo mit ihnen zu disputiren.
Münster wie Churcollen
Osnabrück. Hette sich in diesem admissionswerck biß dato in negativis
gehalten, weylen aber per maiora auff die deputation geschlossen, so lassen
solches auch, und wie deren negotiation werdt abgehen, dahinstehen. Wollen
die Protestanten den geforderten Revers nicht unterschreiben, so müssen sie eine ent-
sprechende mündliche Erklärung zu Protokoll geben.
Lüttich wie Churcollen
Minden, Verden uti Oßnabruck
Ellwangen wie Augspurg
Kempten. Protestirt erstlich, daß Ellwangen vor aufgeruffen. Im übrigen
wie Würzburg.
Berchtesgaden, Stablo wie Churcollen
Corvey. Protestiert gegen die Aufrufung Stablos vor Corvey. Im übrigen wie die
Vorstimmenden, wobei noch besonders erinnert wird, daß man den von den Protestanten
gebrauchten Titel „Erzbischof von Magdeburg“ für den Inhaber des Erzstifts nicht
hingehen lassen darf.
Prälaten wie Würtzburg
Kurmainz. Weylen per maiora die bey der protestirenden reverß besche-
hene erinnerungen wol bedacht gehalten, solten selbige den deputatis zuge-
stelt werden, dieselben erstlich auff dem hier begriffenen reverß bestehen,
folgendts per gradus, wie die vota geben, gehen und sonsten pro discretione
in dem werck also zu verfahren wissen würden, daß, was vielleicht in
substantialia so zu änderen vorkommen möcht, solches anhero berichtet
würde.
Die kurbayerische Erinnerung bei dem Wort „Reichsfriedensdeliberation“ soll
beachtet werden.
Im ubrigen ließ mans Churmaintzischentheyls bey mehrmals in vorbesche-
henen bedingungen dieser admission halber (zumahlen ihn kein anderst
zeithero zukommen) bewenden, yedoch, weyln er (der Dr. Krebs) befelcht
seye, nach ankunfft des Churmaintzischen cantzlers Reigerspergers nacher
Oßnabruck sich zu begeben , und solches negstendonnerstag vorhabe, wolte
er (wans kein bedenckens) der deputation gehrn selbst mit beywohnen.