Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
EINLEITUNG
EINLEITUNG
I. Die katholischen Reichsstände auf dem Friedenskongreß
Mit der Unterzeichnung der Friedensinstrumente von Münster und Osnabrück wurde nicht nur der Kriegszustand zwischen dem Kaiser und den „Kronen“, wie Frankreich und Schweden abgekürzt bezeichnet wurden, beendet, sondern es wurde hiermit zugleich ein neues Reichsfundamentalgesetz geschaffen, das neue Grundlagen für die Gestaltung der verfassungsrechtlichen Verhältnisse im Reiche legte und das in seinen Teilen, die das Religionswesen betrafen, einen endgültigen, das Zeitalter der konfessionellen Kämpfe abschließenden Religionsfrieden darstellte. Wohl fanden auch die Fragen, die die Reichs- verfassung betrafen, ihre endgültige Regelung in den Vereinbarungen zwischen den kaiserlichen Gesandten und den Vertretern der Kronen, doch konnten die Reichsstände, deren Zulassung zum Kongreß von Frankreich und Schweden gegen den Willen des Kaisers durchgesetzt worden war, sich dabei in ihrer Gesamtheit, als Repräsentation des Reiches, stärker ins Spiel bringen als dort, wo es um die Beziehungen des Kaisers zu den europäischen Mächten ging. Hier, aber auch in allen Fällen, in denen die Rechte des Kaisers – sei es in seiner Stellung als Reichsoberhaupt oder als öster- reichischer Landesherr – unmittelbar berührt wurden, bemühten sich seine Gesandten, die Einwirkungen von seiten der Reichsstände möglichst auszuschalten; hingegen hat die kaiserliche Politik den Ständen gerade bei der Aufgabe, die konfessionellen Streit- fragen und damit eine der Hauptursachen des Krieges beizulegen, wenigstens anfangs weitgehend freie Hand gelassen und dies als eigentliches Feld ihrer Tätigkeit auf dem Kongreß betrachtet. Diese Streitpunkte, die sich fast alle aus der Auslegung und Handhabung des Augs- burger Religionsfriedens ergeben hatten, waren auf früheren Reichstagen in den Grava- mina , den Beschwerden der Katholiken und Protestanten, zusammengefaßt und den ordentlichen Reichstagskollegien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt worden. Auf dem Westfälischen Friedenskongreß, der im Hinblick auf die Beteiligung der Reichsstände durchaus als Reichstag gelten kann, ist dieses Verfahren nicht bei- behalten worden. Die kaiserliche Proposition an die Reichsstände vom 25. September 1645II. Protokolle als Form des Kanzleischriftguts
Da in der vorliegenden Edition zum ersten Male Protokolle von reichsständischen Beratungen in größerer Anzahl und ohne wesentliche Kürzungen veröffentlicht werden, schien es angebracht, einige Überlegungen zur terminologischen und begrifflichen Klä- rung vorauszuschicken. Während die schriftliche Überlieferung des Mittelalters durch die Leistungen der Diplomatik und der Urkundenforschung des 19. Jahrhunderts in einer im wesentlichen abgeschlossenen und auch durch neuere AnsätzeVgl. die Untersuchungen zur mittelalterlichen Urkunden- und Aktenlehre von A. v. Brandt , Vorbemerkungen zu einer mittelalterlichen Aktenlehre, in: Archivar und Historiker, Festschrift H. O. Meisner , Berlin 1956, S. 392–440; K. Dülfer , Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem, in: AZ 53 (1957), S. 11–53; E. Pitz , Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter (= Mitt. aus dem Stadtarchiv von Köln 45), Köln 1959.
F. Küch , Politisches Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen, 1. Bd. (= Publikationen aus den k. preuß. Staatsarchiven, Bd. 78), Leipzig 1904 (Neudruck Osnabrück 1965), Einleitung; G. Wolf , Einführung in das Studium der neueren Geschichte, Berlin 1910; H. O. Meisner , Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit, Leipzig 1950 ( 2 1952).
H. O. Meisner behandelt die „neutralen Schriftsätze“, insbesondere die „Protokolle“, nur ganz kurz und im Anschluß und unter Verweis auf solche Schriftstücke, „die ‚Ausgänge‘ werden sollen“ (a. a. O. S. 72). G. Schmid (a. a. O. S. 454) stellt fest: „Die systematische Aktenkunde hat die Gruppe der internen Unterlagen bisher nur wenig berücksichtigt“; er verzichtet daher auf ihre Behandlung.
Vgl. z. B. H. O. Meisner , Archivarische Berufssprache, in: AZ 43 (1934), S. 260–280 (mit dem Protokoll der Terminologie-Kommission des Archivtags); J. Schultze , Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, zuletzt in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 102 (1966), S. 1–10 (zuerst 1930); Grund- züge einer deutschen Archivterminologie, bearb. von H. O. Meisner und W. Leesch , in: Archivmitteilungen 10 (1960), S. 134ff. (zuerst 1955). Eine eingehende Untersuchung der Formen der „internen Unterlagen“ bei S. Muller , J. A. Feith en R. Fruin , Hand- leiding voor het Ordenen en Beschrijven van Archieven, Groningen 1898 (deutsche Übersetzung und Bearbeitung von H. Kaiser , Leipzig und Groningen 1905), besonders §§ 85, 88, 89. Ihre Ergebnisse sind für unsere Zwecke jedoch nur bedingt verwendbar, da sie sich ausschließlich am Erscheinungsbild der niederländischen Überlieferung orientieren und die von ihnen gebrauchten Begriffe im Deutschen oft einen andern Sinn haben.
Bei vielen dieser „protokollartigen Niederschriften“ handelt es sich um Schlußrelationen (vgl. z. B. RTA JR VII/1 Nr. 1778, 1779, 1780). Solche und „diarienähnliche Protokolle“ liegen sowohl von kurfürstlicher Seite als auch von fürstlicher und städtischer vor (vgl. z. B. RTA JR II Nr. 9; RTA JR III Nr. 3, 5, 51; RTA JR IV Nr. 22, 25, 26, 28).
Das Protokoll eines Fürstentages zu Frankfurt/Main 1553, das die Einzelvoten der Sitzungs- teilnehmer verzeichnet, trägt das Lemma „Pro relatione facienda des gehaltenen tags zu Franckfort“ ( HStA Düsseldorf , Kleve-Mark XXX 122). Ein ähnliches Verhältnis läßt sich zwischen den Diarien und Relationen der kurmainzischen, kurbayerischen und braunschwei- gischen Gesandten auf dem Friedenskongreß nachweisen.
So das Gesandtschaftstagebuch der kurmainzischen Gesandten in Osnabrück ( HHStA Wien , MEA FrA Fasz. 12). Das münsterische Gegenstück trägt den Titel „Diurnale, in welchem verzeichnet, was sich zeit Ihrer Churfürstlichen Gnaden gesandten anwesenheit zu Münster täglichs zugetragen“. Bei beiden handelt es sich um eine Art Journal (= Geschäfts- tagebuch ) mit meist knappen Angaben über Ort, Zeit und Teilnehmer der Verhandlungen. Ähnlichen Charakter haben auch das Diarium Volmars und das Diarium Chigis (beide werden von der „Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte“ für die Edition vorbereitet. Zum Chigi-Diarium vgl. einstweilen K. Repgen , Protestplan).
Jülichsche Protokolle von den Reichstagen 1594 und 1603 ( HStA Düsseldorf , Jülich-Berg II. 2344 und 2350, Kleve-Mark XXVII 78 IV), auch mit der Bezeichnung liber votorum. Das von W. Friedensburg in ARG 34 (1937), S. 36–86, mitgeteilte „Protokoll der auf dem Augsburger Reichstage von 1555 versammelten Vertreter der freien und Reichsstädte über die Reichstagsverhandlungen“ trägt den Titel „Prothocollum aller reichs- und (frei)stett handlungen [...]“ (also: ein „protocollum actionis“ ), enthält aber auch einige eingestreute „protocolla votorum“ . Es ist in Reinschrift überliefert und anscheinend aufgrund von Diarien- aufzeichnungen und Sitzungsmitschriften sowie unter Benutzung der amtlichen Akten, von denen einige in vollem Wortlaut eingefügt werden, zusammengestellt worden.
Vgl. J. Müller , Das Reichstagstheatrum, wie selbiges unter Kayser Maximilians I. Regierung gestanden, Jena 1718/19, T. III c. 42 § 6: „In damaligen Zeiten ist der Status Comitatus noch ziemlich divers von der heutigen Reichstagsform gewesen, und sind die Vota nicht eben, wie heut- zutage geschieht, computiert worden.“ Ähnlich Leibniz in De Suprematu Principum (Akademie-Ausgabe IV/2 S. 161): „Scilicet illorum temporum simplicitas tam futiles argutias [gemeint sind Rang- und Präzedenzfragen] non capiebat neque tunc scrupulose numerabantur suffragia“, und weiter: „Qui eloquentia aut factione plurimum poterat, caeteros trahebat.“
Diese Beobachtung stützt sich auf die Durchsicht der Reichstagsakten in den Staatsarchiven Düsseldorf, Marburg und München (Geh. Staatsarchiv) für die Zeit bis 1550 sowie der ein- schlägigen Aktenpublikationen. Es ist durchaus möglich, daß bei systematischen Archivrecherchen noch frühere Protokolle als die unten genannten auftauchen können. Immerhin ist festzuhalten, daß in den RTA JR, die bis 1529 vorliegen, und in den Urkunden und Aktenstücken des Reichsarchivs Wien zur reichsrechtlichen Stellung des Burgundischen Kreises – beides Editionen, die sich weitgehend auf das HHStA Wien stützen – keine proto- colla votorum enthalten sind.
In den Hessischen Landtagsakten, herausgegeben von H. Glagau , 1. Bd., Marburg 1901, ist unter Nr. 114 ein ausführliches Landtagsprotokoll gedruckt, das die Äußerungen der Teilnehmer an den Beratungen wiedergibt. – Für die Städte hat E. Pitz , a. a. O. S. 84, „echte Sitzungs- protokolle “ in den Ratsregistern von Köln seit 1523, möglicherweise seit 1513, nachgewiesen. In dialogischer Form abgefaßt sind teilweise die „Protokollarischen Aufzeichnungen über Bera- tungen der Pfälzer Hofräte“ auf dem RT zu Worms 1521 ( RTA JR II Nr. 10, 32).
StA Marburg 3. 574 (vgl. F. Küch Nr. 574; auszugsweise gedruckt bei M. Lenz , Brief- wechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit Bucer III [= Publikationen aus den k. preußischen Staatsarchiven 47], Leipzig 1891, S. 16–31). Es ist nicht ganz deutlich, ob es sich um eine Fürstenratssitzung oder um eine Sonderberatung unter evangelischen fürstlichen Gesandten handelt (das Exemplar ist stark beschädigt und restauriert; unter der Ultraphan-Einbettung sind die flüchtigen Notizen, soweit erhalten, kaum mehr lesbar). Eine kurmainzische „Originalprotokollsniederschrift“ vom selben Reichstag bringt keine Aufzeichnungen der einzelnen Voten, sondern einen fortlaufenden Bericht (vgl. Urkunden und Aktenstücke des Reichs- archivs Wien I Nr. 247, 248).
Vgl. K. E. Förstemann , Urkundenbuch zur Geschichte des Reichstags zu Augsburg im Jahre 1530, Bd. 2, o. O. 1835 (Neudruck Osnabrück 1965), Nr. 144: Spalatins Bericht über die Verhandlungen des Ausschusses der 14 (1530 Aug. 16–19) – ebenfalls ein fortlaufender Bericht, in den aber die Äußerungen der Ausschußmitglieder aufgenommen sind. Ähnlich in den Auf- zeichnungen über das Religionsgespräch in Worms 1541 (benutzt: HStA Düsseldorf , Jülich-Berg II. 2271) mit einem dialogischen Colloquium inter Philippum Melanchthonem et D. Joannem Eckium.
Die evangelischen Gesandten forderten im Januar 1646, daß wegen der Wichtigkeit der bevor- stehenden Entscheidungen dem Direktorialsekretär ein evangelischer Protokollist beigeordnet werden sollte (vgl. Meiern II, S. 240 , 250 ).
Die Aussagen über die Form des Protokollierens bei den Verhandlungen zwischen den evangelischen und katholischen Ständen im November 1646 in Münster (vgl. S. 401f., 408) treffen sicher auch auf die Protokollführung im CC zu. Danach stand es jedem frei, „in privatis pugullaribus zu annotiren“ und seine Aufzeichnungen anschließend mit anderen zu kollationieren. Daß viele Gesandte auf die Führung eines eigenen Protokolls verzichteten, geht aus den Äußerungen in der Sitzung 1647 Sept. 4 hervor, als nachgeforscht wurde, wie den Protestanten Teile eines Protokolls einer CC -Sitzung in die Hände gekommen seien.
Vgl. Meiern II S. 240 : „Nemlich es war noch zu selbiger Zeit in Gebrauch, daß man in dem Reichsrath keine Secretarios oder Protocollisten bei den Consultationen oder Votirungen zuließ, sondern ein jeder Gesandter muste sein Protocoll selbst mit eigener Hand im Rath führen und zugleich votiren, sogar, daß auch das Directorium selbst alles notirte und hernach in ein Conclusum brachte.“ Das gleiche gilt für die Beratungen der katholischen Stände: der Zweitgesandte des Johannitermeisters, Schlitzweg, berichtete am 10. Febr. 1646, dem Hauptgesandten Giffen sei ein zweiter legitimierter Bevollmächtigter „sehr lieb, da ich mit führung des protocolls ihme ahn die hand gehen könde, welches er sonst allein und nicht ohne sondere beschwerd verrichten müße“ ( GLA Karlsruhe 90/87). Vgl. auch oben Anm. 5.
In der genauen Terminologie der Niederländer: „Kladde“ oder „Memorial“ (vgl. Muller , Feith en Fruin , Handleiding § 89), nach dem Vorschlag von J. Papritz (a. a. O. S. 146) „Kladde“. Ich ziehe den Ausdruck „Rapular“ vor, da man im heutigen Sprachgebrauch unter „Kladde“ ein Heft oder Buch zu verstehen scheint, weniger aber lose Blätter oder Lagen (vgl. Brockhaus 1940).
In der niederländischen Fachsprache (vgl. S. XXXIX Anm. 9): das „Konzept“ ist die bloße Aus- arbeitung und Übertragung der „Kladde“ (des Rapulars) in Reinschrift, das noch nicht genehmigt ist; werden Ergänzungen und Korrekturen nachgetragen und wird das Stück dann von der Versamm- lung genehmigt, so ist von „Minute“ oder „Lap“ zu sprechen.
Rapular | Konzept |
Bayern- Hg | Bayern-Hg |
Beziehe sich uff d curfl. votum, weil d sach nit geholffen, ws bey geth, wol auch liqutin, d By nit all be d liga sd hernach vill tonen ia million be- gszt , wolle erwart waß fur mitl an hdt gegen wrd. | Wolle in allem d[as] Curbayer[ische] votum anhero wid[er]holt und sich durchgehendt darauf bezogen ha- ben , weil d[er] sach nit geholffen, was ein od[er] and[er]er gethan. Ir Churf[ürst]liche D [urchlaucht] in Bay[ern] werde auch woll liqui- tiren khonnen, d[as] dieselbe nit all[ein] bei d[er] liga, sond[ern] auch hernach vill tonnen, ia millio- nen beigesetzt, wolle daher erwar- t[en] , waß für weitere mitl an handt gegeben werden |
Pfalz-Neuburg | Pfalz-Neuburg |
Ad 1 weg d reunion haln sie dieselbe sehr nüzlich, vglich sich Curmeiz an- geführt , hat von Ir Dh dhalb noch khn resol, woln dhr iungstes votum anhero widhol. | Halten ad 1 um die reunion für hogstnothwendig und nuzlich, v[er]gleiche sich dahero mit d[en]- ienig[en] motiven, so die h[erren] Curmeinz[ische] in ihrer prop[osi- tion] angeführt, und weil sie von ihrem gn[ädigsten] fürsten und |
h[errn] noch kheine resolution, müesten sie ihr den 20. passato ab- gelegtes votum hiehero widerholen. |
III. Die Überlieferung
Im Gegensatz zu anderen Arten der Westfälischen Friedensakten ist von den Proto- kollen der katholischen Stände bisher so gut wie nichts im Druck erschienen. Kaiser- liche , französische und schwedische Korrespondenzen, Fürstenratsprotokolle und Pro- tokolle der evangelischen Stände, Diarien und Traktanden sind in mehr oder weniger vollständiger Form, zum Teil schon im 18. Jahrhundert, publiziert worden; die
CC
-Protokolle hingegen sind, obwohl ihr hoher Wert von jedem, der sie benutzt hat, hervor- gehoben wurde, bis heute fast unberührt in den Archiven liegengeblieben.
J. G.
von
Meiern , der 1734 bis 1736 die bisher umfangreichste Kollektion von Akten zum Westfälischen Frieden veröffentlichte, war es nicht gelungen, Zugang zu dem Archiv eines katholischen Reichsstands zu gewinnen
. Seine „Acta Pacis Westphalicae“ ent- halten daher nur einige Bruchstücke von
CC
-Protokollen, die durch Zufall in die
Hände protestantischer Gesandter geraten waren
Vgl. Meiern IV S. 692 ff. (Voten aus den Sitzungen 1647 Juni 15 und 22, aus einem Protokoll nach der kurtrierischen Vorlage).
. Das von
Meiern angekündigte Ergänzungswerk von katholischer Seite, das der gelehrte Abbè
Schannat 1735 unter dem Titel „Acta Pacis Westphalicae Catholicorum“ herausgeben wollte und für das er auch Protokolle der katholischen Stände gesammelt hatte
Vgl. Meiern VI Vorrede Fol. d’; zu J. F. Schannat vgl. ADB XXX S. 571 . Bei den von Schannat gesammelten Friedensakten hat es sich um solche fuldischer Provenienz gehandelt, die bei dieser Edition herangezogen werden konnten, nämlich, wie er selbst sagt, um die Berichte Göbels samt ihren Beilagen. Schannat war in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts gleichsam Hof- historiograph in Fulda und hat aus dem dortigen Archiv zahlreiche Quellen zur Geschichte der Fürstabtei veröffentlicht.
, ist nicht mehr erschienen. An eine eventuelle Veröffentlichung, weniger aus wissenschaftlichem als aus staats- rechtlichem Interesse, hat dann gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Exjesuit M. Rieberer gedacht
, und im 19. Jahrhundert scheint
F.
Koch , der Biograph des Kaisers Ferdinand III., einen ähnlichen Plan gehabt zu haben
. Keins von diesen Projekten ist verwirklicht worden. Bis auf die erwähnten Fragmente bei
Meiern und ein Protokoll in
Gärtners „Westfälischer Friedenscantzley“
sind die
CC
-Protokolle ungedruckt geblieben. Wir haben es also nur mit der ursprünglichen archi- valischen Überlieferung zu tun.
Hier muß zunächst die Frage nach dem Umfang dieser Überlieferung gestellt werden: mit welcher Zahl von Provenienzen müssen wir rechnen, wieviel davon ist erhalten. Erste Einsichten ergeben sich aufgrund einfacher Überlegungen: seit März 1646 waren fast alle katholischen Reichsstände in den Konferenzen des Corpus Catholi- corum vertreten
Später hinzu kamen die Bevollmächtigten von Pfalz-Neuburg (1646 Juni) und Savoyen (1647 Mai). Nicht zugelassen zu den Beratungen der Reichsstände und auch nicht im CC waren die Gesandten des Herzogs von Lothringen, der als Markgraf von Nomeny die Session in den reichsständischen Gremien beanspruchten konnte. Eine Liste der im CC vertretenen Stände mit den ungefähren Ankunftsdaten bei F. Wolff S. 208–212.
; insgesamt waren es 55 Stände (wenn die 15 von Dr. Leuchselring vertretenen schwäbischen Reichsstädte
außer acht bleiben), die ihr Votum führen ließen. Theoretisch könnte man also die gleiche Zahl von Provenienzen für die Sitzungs- protokolle erwarten; für die verschiedenen Überlieferungsformen (Rapulare, Kon- zepte , Abschriften) dürfte sie noch höher liegen. Wenn man nun die Zusammen- setzung der Gesandtschaften betrachtet, kommt man zu der Annahme – die sich bei der Untersuchung der bekannten Protokolle bestätigen wird – daß mehrere Protokolle auf gemeinsame Vorlagen zurückgehen müssen und miteinander identisch sind. Die 55 Stände wurden nämlich durch insgesamt 20 Hauptgesandte vertreten, denen wohl in mehreren Fällen für einzelne Stände Subdelegierte beigeordnet waren, die sich jedoch nach den Weisungen des Hauptgesandten zu richten hatten und die in der Regel keine eigene Gesandtschaftsregistratur führten.
Solche gemeinsamen Vertretungen bestanden bei Stiftern, die in einer Hand vereinigt waren, oder für solche Stände, die zwecks Kostenersparnis einen Gesandten gemeinsam bevollmächtigt hatten. Zur ersten Gruppe sind zu rechnen:
Kurtrier mit Speyer, Weißenburg und Prüm;
Kurköln mit Hildesheim, Paderborn, Münster, Lüttich, Berchtesgaden und Stablo; hinzu kommen hier noch (aus Gruppe 2) die eigenen Stifter des kurkölnischen Prinzipalgesandten, Franz Wilhelms von Wartenberg (Osnabrück, Minden und Verden), und die Stimmen, die ihm übertragen worden waren (Eichstätt, Augs- burg , Regensburg, Chur, Ellwangen, bis 1646 Leuchtenberg, dazu als 17. Stimme wahrscheinlich die des Markgrafen von Baden-Baden);
der Deutschmeister mit Straßburg, Passau, Halberstadt, Hersfeld, Murbach und Lüders
, dazu die Vertretung des Johanniterordens;
schließlich auch Kurbayern mit der herzoglich bayerischen Stimme im Reichs- fürstenrat und seit 1646 mit der Landgrafschaft Leuchtenberg.
Zur zweiten Gruppe gehören:
Kurmainz und Worms
Salzburg und Freising
Burgund und Verdun
Bamberg und Fulda
Würzburg und Basel
Konstanz und Kempten (bis 1647 Januar; bis 1646 Februar auch für die Reichs- prälaten )
Trient und Brixen, ab 1646 Juni auch für Köln (Stadt), 1647 Juli – 1648 Februar auch für Aachen;
Corvey und Reichsprälaten
Schwäbische Grafen und Augsburg (Stadt), seit 1647 Januar auch für Kempten
Nur einen Stand vertraten die Gesandten von Österreich, Pfalz-Neuburg, Besançon (Erzbischof), Savoyen und Besançon (Stadt), zeitweise auch die Gesandten von Corvey, Köln (Stadt) und Aachen.
Hiernach wären zunächst – mit Einschluß von Aachen, aber unter Ausschluß von Köln (Stadt) – 19 verschiedene Überlieferungen anzunehmen. Die Zahl verringert sich auf 18, da der würzburgische Gesandte Vorburg sich meist in Osnabrück auf- hielt und seine Stimme in den Beratungsgremien in Münster durch seinen konstanzi- schen Kollegen Köberlin führen ließ
, d. h. ein eigenes Würzburger Protokoll ist nicht zu erwarten, es wird vielmehr mit dem konstanzischen identisch sein
Im Gräflich Schönbornschen Archiv zu Wiesentheid, wo die Akten des würzburgischen Fürst- bischofs und späteren Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn aufbewahrt werden, befinden sich in den geordneten Beständen allerdings keine CC -Protokolle; daß solche in den ungeordneten Beständen enthalten sind, ist unwahrscheinlich (freundliche Auskunft von Herrn Prof. Dr. K. Repgen). Auch in anderen Archiven ( HHStA Wien , MEA ; StA Würzburg ) waren würzburgische Protokolle nicht zu ermitteln.
.
Für zehn der restlichen 18 Gruppen sind Protokolle nachgewiesen: für Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kurbayern, Österreich, Pfalz-Neuburg, Bamberg, Konstanz, Trient/Köln (Stadt), Corvey/Reichsprälaten. Zum Teil liegen diese Protokolle in mehreren Entstehungsstufen vor. Es fehlt die Überlieferung für Salzburg/Freising, Burgund/Verdun, für die Deutschmeister-Gruppe, Savoyen, Schwäbische Grafen/Augsburg (Stadt), Aachen und Besançon (Erzbischof und Stadt). Hiervon kann Savoyen unberücksichtigt bleiben; der Gesandte, der erst im Juli 1647 die Session im
CC
nahm und der zudem der deutschen Sprache nicht mächtig war, wird kaum ein eigenes Protokoll geführt haben. Für die Stände des burgundischen Kreises – Burgund, Verdun, Besançon (Erzbischof und Stadt) – die von dem spanisch- burgundi- schen Gesandten Weyms dirigiert wurden, obwohl sie mit eigenen Gesandten vertreten waren, darf angenommen werden, daß sie ein gemeinsames Protokoll führten, möglich ist aber auch, daß sie, die lateinisch votierten und die deutsche Sprache wahrscheinlich nicht vollständig beherrschten, das österreichische Protokoll mitbenutzten. Eine Überlieferung hat sich für diese Stände nicht feststellen lassen, ihr Fehlen kann wohl auch einigermaßen verschmerzt werden.
Die Aachener Friedensakten sind höchstwahrscheinlich bei dem Stadtbrande 1656, dem auch das Archiv zum Opfer fiel, vernichtet worden. Erhalten sind lediglich zwei Bände mit Abschriften von Traktanden (Memoriale, Dictata und dergl.), deren Inhalt, auch in der Reihenfolge der einzelnen Schriftstücke, auffällig mit einem stadtkölnischen Aktenband (Köln und Reich Nr. 264) übereinstimmt. Auch hier liegt die Vermutung nahe, daß die Aachener Gesandten die Akten der stadtkölni- schen Kollegen benutzt haben. Vereinzelte Protokolle sind – abgesehen von der Sitzung 1646 April 18 – nur für die letzten Monate des Kongresses (1648 März–Juni) erhalten.
Salzburg als Direktor des Reichsfürstenrates hat sicher auch in den Sitzungen der katholischen Stände ein eigenes Protokoll geführt. Dies geht auch aus Bemerkungen im Diarium Köberlins hervor
. In den zuständigen Archiven (
Landeshauptarchiv
Salzburg ,
Bayer .
Hauptstaatsarchiv
München
Abt. I [
Allg.
Staats- archiv ]
und V [
Staatsarchiv
für
Oberbayern ],
Ordinariatsarchiv
Freising )
hat sich jedoch keine Überlieferung feststellen lassen. Das in Frage kommende Schriftgut aus den heimischen Salzburger Registraturen und Archiven ist zu Beginn des 19. Jahrhunderts kassiert worden, hingegen ist das salzburgische Direktorialarchiv vom Reichstag zu Regensburg, das auch die westfälischen Friedens- akten enthielt, durch das Eingreifen des damaligen österreichischen Prinzipalgesandten Karl Egid von Fahnenberg vor der Vernichtung bewahrt worden
.
Fahnenberg soll es in seinen Besitz überführt haben, doch sind Nachforschungen nach seinem Nachlaß (über das
HHStA
Wien
und das GLA
Karlsruhe
) ohne Ergebnis geblieben.
Von den Friedensakten des Deutschmeisters Erzherzog Leopold Wilhelm ist im
Deutschordens -
Zentralarchiv
zu Wien ein Band mit dem Titel „Acta und
Correspondenz, was Herr Johann von Gieffen, Ertzherzogl. und Hoch- meisterlicher Abgesandter zu denen Münsterischen Friedenstractaten von des Ritterlichen Teütschen Ordens wegen, gehandelt hatt“,
erhalten. Der Band, der vermutlich im 19. Jahrhundert mit einer Mergentheimer Abgabe nach Wien gelangt ist
, enthält vorwiegend Reskripte (im Konzept) und Relationen (in Ausfertigung) aus den Jahren 1643 bis 1649, dazu als Beilagen bei den Relationen einige Traktanden und gekürzte Fürstenrats-Protokolle, die in der üblichen Weise nur die Proposition, das Conclusum und das eigene Votum enthalten. Daß von den Stiftern Halberstadt und Hersfeld, die Leopold Wilhelm zur Zeit der Friedens- verhandlungen nur noch nominell besaß, keine „erzherzogliche“ Überlieferung vor- liegt , ließ sich voraussehen. Die passauischen Akten sind offenbar bei Bränden im Jahre 1662 oder 1680 untergegangen
. Die auf den Westfälischen Frieden bezüg- lichen Akten des Johannitermeisters (Großpriorat Heitersheim), heute im
Bad .
Generallandesarchiv
Karlsruhe ,
Abt. 90/87, 90, 92, 113, enthalten nur Traktanden und Korrespondenzen des Meisters mit seinen Gesandten Giffen und Schlitzweg, jedoch keine Protokolle. Einige Fürstenratsprotokolle Heitersheimer Provenienz sind versehentlich in den Bestand Baden geraten
, sie haben die gleiche Form wie die aus dem Deutschordens-Zentralarchiv. Über den Verbleib der Friedens- akten der Stifter Straßburg und Murbach mit Lüders konnte nichts festgestellt werden. Es muß offenbleiben, ob in der Deutschmeister-Gruppe Protokolle der katholischen Ständeberatungen existiert haben; wenn überhaupt, dann vermutlich nur in der Form wie die Fürstenrats-Protokolle im Deutschordens-Archiv und in den Heitersheimer Akten des GLA
Karlsruhe
.
Keine Protokolle haben sich für Schwäbische Grafen/Augsburg (Stadt) nachweisen lassen
Nach der stadtaugsburgischen Überlieferung wurde im Stadtarchiv Augsburg und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv , Abt. I, Allg. Staatsarchiv ergebnislos recherchiert. Die Friedensakten des Schwäbischen Grafenkollegs konnten weder in dem entsprechenden Bestand des Hauptstaatsarchivs Stuttgart nochin den ebenfalls dort verwahrten Akten des Grafen Hugo von Montfort-Tettnang, der 1645–1649 Direktor des Schwäbischen Grafenkollegs war, ermittelt werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, daß die Leuchselring-Akten noch in einem unerschlossenen Adelsarchiv schlummern.
. Vielleicht hat auch Dr. Leuchselring das kurkölnische Protokoll benutzt: er hat mit Wartenberg, dem kurkölnischen Prinzipalgesandten und dem Vertreter des Fürstbischofs von Augsburg, und mit dessen Subdelegierten Bischoping, der meist für Augsburg votierte, eng zusammengearbeitet; er hat auch selbst mit dem Fürst- bischof von Augsburg korrespondiert
. Dieser aber erhielt als Kommittent Warten- bergs das kurkölnische Protokoll zugesandt
.
Als Ergebnis unserer Übersicht läßt sich damit festhalten: die Protokolle der Kon- ferenzen des Corpus Catholicorum sind – im Hinblick auf die möglichen Provenienz- gruppen – im wesentlichen erhalten. Als wirkliche Lücke braucht lediglich das Fehlen der salzburgischen Überlieferung zu gelten.
Einige der oben erwähnten bekannten 10 Provenienzgruppen umfassen die Über- lieferung für mehrere Stände (die durch die verschiedenen Entstehungsstufen bedingte Mehrfachüberlieferung bleibt zunächst unberücksichtigt): neben dem bambergischen liegt auch das fuldische Protokoll vor, neben dem kurkölnischen auch die Protokolle für Eichstätt, Hildesheim und Augsburg. Nicht nachzuweisen waren folgende „Nebenüberlieferungen“:
aus der Gruppe Kurmainz das Wormser Protokoll;
aus der Gruppe Kurtrier: Speyer, Weißenburg, Prüm;
aus der Gruppe Kurköln: Paderborn, Münster, Lüttich, Berchtesgaden, Stablo, Osnabrück, Minden, Verden, Regensburg, Chur, Ellwangen, Leuchtenberg, Baden-Baden;
aus der Gruppe Trient/Köln (Stadt): Trient, Brixen.
Hierbei ist zu bemerken, daß gewiß nicht für alle diese Stände eine eigene Über- lieferung zu erwarten ist. Die kleineren Stifter, wie Weißenburg, Prüm, Berchtes- gaden oder Stablo, die mit größeren verbunden waren, haben sicher keine nennens- werten diplomatischen Korrespondenzen geführt; die Tätigkeit ihrer Behörden hat sich meist auf Aufgaben der inneren Landesverwaltung beschränkt. Andere wieder, wie z. B. Chur, dessen Friedensakten erhalten sind, sind von ihren Beauftragten offenbar nur sehr lückenhaft informiert worden
. Mehr als gelegentliche Berichte, denen die wichtigsten Traktanden beigefügt waren, dürfte in der Regel nicht vor- handen sein.
Bleibt so die Überlieferung für einige Reichsstände ganz unbelegt, so weisen anderer- seits die Friedensakten bei anderen Ständen echte Mehrfachüberlieferungen für die
CC
-Protokolle auf: für Österreich liegen vier Protokollserien vor, für Kurmainz und Kurbayern je drei, für Bamberg und Köln (Stadt) je zwei. Wir haben es also mit 26 mehr oder weniger vollständigen Reihen zu tun. Bei dem Vergleich aller bekannten Protokolle stellte sich nun recht bald heraus, daß die Provenienzgruppen „Kurtrier“, „Bamberg“ und „Trient/Köln (Stadt)“, ferner eine Protokollreihe aus dem Mainzer Erzkanzler-Archiv („Kurmainz B“) sehr eng zusammengehören. Die darin ent- haltenen Protokolle sind fast durchgehend identisch, d. h. sie entsprechen sich wörtlich bis auf geringe Ausnahmen. Eng verwandt mit dieser Gruppe ist ferner das konstan- zische Protokoll. Zur Gruppe Kurköln gehört in der gleichen Weise das Protokoll, das sich jetzt in dem Nachlaß des corveyischen Gesandten Adami in der Hildes- heimer Dombibliothek befindet. Nach dem Textbefund lassen sich damit folgende „Familien“ zusammenstellen(im folgenden werden die auf S. Xff. angegebenen Siglen verwendet):
. Das Abhängigkeits- verhältnis ergibt sich aus folgender Feststellung:
Köln (
Stadt )
A übernimmt aus
Bamberg
A sämtliche Korrekturen, die dort in margine stehen, in den laufenden Text
. Andererseits enthält
Köln (
Stadt )
A eine Reihe von Lücken und zum Teil sinnentstellenden Fehlern, die nur als Schreiberversehen bei der Benutzung von
Bamberg
A als Vorlage zu erklären sind
. Einige dieser Fehler sind derart, daß sie sich bei der Autopsie eindeutig aus dem Schriftbild von
Bamberg
A herleiten lassen
. Ein direkter Hinweis auf das Verhältnis der beiden Protokolle zueinander findet sich ferner gleich in den Anfangszeilen der ersten Sitzung (im unten S. 1 wiedergegebenen Text regestiert).
Köln (
Stadt )
A schreibt den Text aus
Bam- berg
A – Nachdem die Churmaintzische sambstags zwischen 8 und 9 uhren in der nacht mir dem Bambergischen ansagen laßen
– zunächst wortgetreu ab, korrigiert aber dann in ... den catholischen ansagen laßen
. Damit kann
Köln (
Stadt
) A bei der weiteren Untersuchung zunächst außer Betracht bleiben.
Der weitere Textvergleich zeigt, daß
Bamberg
A,
Kurtrier
und
Kurmainz
B auf eine gemeinsame Vorlage zurückgehen müssen, doch bestehen zwischen ihnen selbst keinerlei Abhängigkeitsverhältnisse. So bringt
Bamberg
A Zusätze, die in den andern beiden Protokollen fehlen
, und streicht andere Passagen, die dort vorhanden sind
. Bei fehlerhaftem oder verstümmeltem Text in
Bamberg
A hat
Kurmainz
B
den korrekten Wortlaut
, umgekehrt verhält es sich an anderen Stellen
. In
Kurtrier
sind sowohl die für
Bamberg
A als auch für
Kurmainz
B charakteristischen Fehler vermieden, hingegen finden sich hier wieder grobe Versehen, die in den beiden andern Protokollen nicht vorkommen
. Daß diese Protokolle auf eine gemeinsame Vorlage zurückgehen, läßt sich – abgesehen von der wörtlichen Übereinstimmung der meisten Texte – auch daraus schließen, daß hier einige typische Fehler vorkommen, die in den Protokollen anderer Provenienz keine Entsprechung haben
.
Als Archetyp für diese Gruppe haben wir ein kurtrierisches Protokoll angenommen. Diese Annahme wird zunächst durch die Beobachtung gestützt, daß in
Kurtrier
und
Kurmainz
B die
CC
-Protokolle in chronologischer Reihenfolge mit Kurfürstenrats- protokollen gemischt sind – das heißt, sie sind mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Kanzlei einer kurfürstlichen Gesandtschaft entstanden. Da nun die Protokolle der übrigen katholischen Mitglieder des Kurfürstenrates – die kurmainzischen, die kur- kölnischen und die kurbayerischen – bekannt sind, bliebe nur
Kurtrier
als Quelle übrig. Dafür spricht ferner, daß in
Kurtrier
und
Kurmainz
B erst ab Mitte Oktober 1645, dem Zeitpunkt der Ankunft der kurtrierischen Gesandten in Münster, Protokolle vorliegen
. Außerdem sind einige Protokolle in
Kurmainz
B und
Bamberg
A ausdrücklich mit dem Rubrum „Ex prothocollo Trevirensi“
gekennzeichnet
, eine Angabe, die in Kurtrier, wie zu erwarten ist, fehlt. Andrerseits sind die Protokolle für einige Sitzungen, an denen die kurtrierischen Gesandten nicht teilgenommen haben, nachweislich aus den Akten anderer übernommen. Das Protokoll der Kurfürstenrats-Session vom 5. Mai 1646, bei der die kurtrierischen Gesandten fehlten, trägt in
Kurtrier
das Rubrum „Ex prothocollo Moguntino“.
In dem entsprechenden Protokoll in
Kurmainz
B erscheint dieses Rubrum ebenfalls –
eine Bezeichnung, die hier sinnlos wird, wenn die im Mainzer Erzkanzler-Archiv sich befindende Serie kurmainzischer Provenienz sein sollte. Schließlich sind diese Proto- kolle auch nicht die einzigen Akten kurtrierischer Provenienz, die sich heute im Erzkanzler-Archiv befinden. Dort liegen auch mehrere umfangreiche Bände mit Korrespondenzen des Trierer Kurfürsten Philipp Christoph von Sötern mit seinen Gesandten in Münster, und in diesen Akten läßt sich stellenweise die Hand trierischer Sekretäre nachweisen
. Wie die kurtrierischen Akten in das Mainzer Archiv
gekommen sind, liegt allerdings noch im Dunkeln. Da sowohl die Protokolle als auch die Reskripte und Relationen nur bis Juli 1647 reichen, kann man vielleicht annehmen, daß sie aus dem Besitze des zu eben diesem Zeitpunkt abberufenen kur- trierischen Prinzipalgesandten Hugo Freiherr von Eltz, der auch in Mainz geist- liche Würden innehatte, stammen
. Ob sie mit seinem Nachlaß in das Mainzer Archiv gelangt sind (was wahrscheinlich ist) oder ob die trierischen Gesandten ihre kurmainzischen Kollegen schon während des Kongresses mit ihren Akten versorgt haben, muß dabei dahingestellt bleiben.
Dem bambergischen Gesandten hingegen haben die kurtrierischen Akten auch später noch, nach 1647 Juli, zur Verfügung gestanden
. Nicht an ihn weitergegeben wurden jedoch die Protokolle der Sitzungen, in denen die kurfürstlichen Gesandten allein berieten
. Göbel konnte sich auch nicht alle Niederschriften von Beratungen der engeren Deputatio ad Gravamina,
an der er nicht beteiligt war, beschaffen
. Andrerseits hat jedoch
Bamberg
A eine Reihe von Protokollen, die nicht auf die kurtrierische Quelle – wie sie gleichlautend in
Kurtrier
und
Kurmainz
B über- liefert ist – zurückgehen können. Dazu gehören vor allem die der Zusammenkünfte, bei denen die kurtrierischen Gesandten nicht anwesend waren
. Soweit es sich hierbei um die Protokolle von Deputationen zu den kaiserlichen oder anderen Gesandten handelt, kann es sich um eigene, häufig auch nachträglich angefertigte Protokolle des bambergischen Gesandten handeln
. Ferner haben
Kurtrier
und
Kurmainz
B für die Plenarsitzungen der katholischen Stände, bei denen die kurfürstlichen und die fürstlichen Gesandten zu getrennten Beratungen auseinander traten, das kurfürstliche Protokoll,
Bamberg
A hat dagegen das fürstliche
. Hier muß allerdings offen bleiben, ob es von Göbel selbst oder von einem andern Gesandten, vielleicht Köberlin, angefertigt wurde. Weiter: in
Bamberg
A sind Protokolle von Sitzungen vorhan- den , die auch in
Kurmainz
B und
Kurtrier
belegt sind, die aber von diesen gänz- lich verschieden sind. Das sind Aufzeichnungen von einigen Ausschußsitzungen, in denen Göbel wahrscheinlich selbst die ganze Sitzung protokolliert hat
, während er sonst in den Plenarberatungen die Vielzahl der Voten nicht aufzeichnete
. Und schließlich weicht die Bamberger Überlieferung auch bei den Protokollen, die sonst durchgehend identisch mit denen in
Kurtrier
und
Kurmainz
B sind, regelmäßig an einigen Stellen von der kurtrierischen Vorlage ab, nämlich fast durchweg in der
Proposition, im Conclusum und im bambergischen Votum, häufig auch im fuldischen. Proposition und Conclusum sind offenbar in der Regel von den anwesenden Gesandten selbst protokolliert worden
; im bambergischen Protokoll, so scheint es, sind die Aufzeichnungen Göbels mit dem ihm zur Verfügung stehenden kurtrierischen Proto- koll zusammengearbeitet worden, woraus sich die Abweichungen, aber auch die vor- kommenden wörtlichen Übereinstimmungen an diesen Stellen erklären lassen. Bei dem bambergischen Votum in
Bamberg
handelt es sich häufig um die vorher an- gefertigte schriftliche Stellungnahme zu der im voraus bekannten Proposition, die dann anstelle der kürzeren, während der Sitzung angefertigten Mitschrift angefügt wurde
. Das gleiche gilt für das fuldische Votum, das ebenfalls von Göbel geführt wurde.
Bamberg
B enthält nun diese eben beschriebenen Teile der Protokolle in
Bamberg
A, in der überwiegenden Zahl in der gleichen Form wie dort. Nur für wenige Sitzungen wurde ein vollständiges Protokoll übersandt
. Ebenso sind in den Berichten an den Fürstabt von Fulda nur diese Protokollauszüge beigefügt, wobei das bambergische Votum hier gelegentlich fehlt, das fuldische mitunter auch gekürzt ist.
Von den für 56 Sitzungen vorliegenden konstanzischen Protokollen gehört die über- wiegende Zahl ebenfalls der kurtrierischen Gruppe an
. Die direkte Vorlage für
Konstanz
sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die bambergischen Abschriften. Das ergibt sich schon aus einigen Bemerkungen im Diarium des konstanzischen Gesand- ten Köberlin, wonach dieser für die Sitzungen, an denen er wegen leibsunpäßlichkeit
nicht teilnehmen konnte, die Akten des Bambergers hat abschreiben lassen
. Ab März 1646 hat er dann offensichtlich auf die Ausarbeitung eines eigenen Protokolls verzichtet und sich ganz auf das bambergische gestützt. Dieser Sachverhalt wird durch den Textvergleich an zahlreichen Stellen bestätigt. Die gleichen typischen Fehler finden sich in
Bamberg
und
Konstanz
;
die Zusätze in
Bamberg ,
durch die der ursprüngliche Text, wie er in
Kurtrier
und in
Kurmainz
B überliefert ist, verändert wird, werden in
Konstanz
bei einigen Sitzungen im laufenden Text
, bei andern auch als Marginalien wiedergegeben
. Hingegen finden sich die offenbar nachträglich von Köberlin angebrachten Korrekturen nicht im Bamberger Protokoll
. Charakteristisch ist ferner, daß ins Auge fallende Fehler in
Bamberg
nicht durch- weg von
Konstanz
übernommen werden, sondern daß an solchen Stellen oft der Text sinngemäß verbessert wird, wobei jedoch ein deutlicher Unterschied zu dem in
Kur- trier
und
Kurmainz
B vorliegenden Wortlaut sichtbar bleibt
. Daß
Konstanz
gelegentlich das bambergische Votum ausläßt
, weist ebenfalls darauf hin, daß Köber- lin die Akten des bambergischen Gesandten benutzen konnte und darum die proto- kollierte Kurzfassung zugunsten der später nachzutragenden, ausführlicher vor- formulierten bambergischen Erklärung hat ausfallen lassen (was übrigens auch gele- gentlich im bambergischen Protokoll geschieht). Einige Fehler in
Konstanz ,
die in
Bamberg
nicht vorhanden sind
, tragen zur Verdeutlichung des Abhängigkeits- verhältnisses bei.
Die übrigen, von
Bamberg
abweichenden Protokolle
gehen vermutlich auf eigene Aufzeichnungen Köberlins zurück; insbesondere ist das bei den Protokollen der Sitzungen der engeren Deputatio ad gravamina
,
an denen Göbel nicht beteiligt war, anzunehmen. Bei den Plenarsitzungen und den Sitzungen der großen Deputatio ad gravamina,
an denen sowohl Köberlin als auch Göbel teilnahmen
, gibt es wieder Übereinstimmungen, die zeigen, daß beide zusammengearbeitet haben. Hier ist das Abhängigkeitsverhältnis jedoch nicht so klar. Deutlich ist, daß
Bamberg
das kon- stanzische Votum in der authentischen Form übernimmt, wobei die „Ich“-Form in
Konstanz
in die 3. Person Sing. in
Bamberg
umgewandelt wird
. Ferner finden sich auch in der Proposition und im Conclusum in beiden Protokollen starke Über- einstimmungen , gelegentlich auch für andere Teile der Protokolle, und hier scheint
Bamberg
die Vorlage zu sein. Andere Stellen in diesen Konstanzer Protokollen weichen wieder vollständig von
Bamberg
ab. Sowohl eigene Aufzeichnungen Köber- lins als auch die Akten anderer Gesandter können hier zu Grunde liegen
.
Bei Berücksichtigung dieser Verschiedenheiten und der sich daraus ergebenden Einschränkungen können wir also auch
Konstanz
der kurtrierischen „Familie“ zurechnen. Ein Stemma, das die Abhängigkeitsverhältnisse in dieser Gruppe un- gefähr veranschaulicht und mögliche Zwischenglieder auslassen muß, würde nach unserer Untersuchung etwa so aussehen:
Die Protokolle derjenigen Provenienzgruppen, bei denen man zunächst den größten Quellenwert vermuten würde, nämlich bei den Akten der Direktorialgesandten von Kurmainz und Österreich, erwiesen sich bei der Untersuchung als weitaus weniger ergiebig als die der Gruppe Kurtrier/Bamberg. Dies gilt sowohl für die Zahl der protokollierten Sitzungen als auch für die Vollständigkeit der einzelnen Sitzungs- niederschriften .
Die kurmainzischen Akten vom Friedenskongreß sind im Mainzer Erzkanzler- archiv in die zwei großen Gruppen der Friedensakten und der Korrespondenzen ein- geteilt
. Die grundsätzliche Zweiteilung ist jedoch nicht streng durchgeführt: in den Friedensakten finden sich zahlreiche Korrespondenzen, in den Korrespondenzen andrerseits auch (in geringerem Umfange) Verhandlungsakten (Protokolle, Diktate, Eingaben an das Reichsdirektorium und dergl.). Ein großer Teil der Friedensakten ist nach dem Betreffserienprinzip formiert, dies war wohl die angestrebte Ordnung. Hierbei wird auch die sonst eingehaltene zeitliche Grenze für die Friedensverhand- lungen durch die Beifügung der Vorakten (z. B. der protestantischen Gravamina seit dem Reichstag 1594, in anderen Fällen bis ins 15. Jahrhundert) oder durch Ergänzung mit späterem Anwuchs (z. B. Akten betr. das Reichskammergericht bis ins 18. Jahrhundert) überschritten.
Das Schriftgut, mit dem wir es hier zu tun haben, ist in drei Kanzleien erwachsen: 1. in der Kanzlei am Hofe des Kurfürsten, 2. bei den kurmainzischen Gesandten in Münster und 3. bei denen in Osnabrück. Die Vermischung von Teilen dieser drei Schriftgutkörper ist nach Abschluß des Friedens bei der Einordnung in die Registra- tur des Geheimen Rates
durchgeführt worden, andere Teile sind dagegen noch in ihrer ursprünglichen Ordnung erhalten. Der vorgenommene Organisationsplan ist offenbar nicht eingehalten worden, vieles ist wahrscheinlich einfach „liegengeblieben“, anderes ist aus der Registratur ausgeliehen und dann an falscher Stelle wieder ein- geordnet worden
Beispielsweise wurden laut Registraturvermerk 1653 dem Kanzler Meel Akten nach Frankfurt am Main, wo der Deputationstag zusammentrat, geschickt – sie finden sich heute nicht mehr im Bestand. 1792 wurden Akten betr. die Abtretung des Elsaß an den Staatsrat von Müller aus- geliefert und wieder zurückgegeben (beide Angaben aus MEA FrA , Fasz. 23).
. Die weiteren Schicksale des Erzkanzlerarchivs im 18. und 19. Jahr- hundert
, wohl auch die Hand des Archivars, die manche ursprünglichen Zusammen- hänge zerrissen hat
, haben dann zur weiteren Verwirrung dieser Aktenmengen beigetragen, so daß jetzt nicht nur in den einzelnen Faszikeln Aktenbüschel ver- schiedener Herkunft und verschiedener Betreffe vereinigt sind, sondern auch innerhalb dieser Büschel wieder Fragmente auftauchen, deren Fortsetzung sich an ganz anderer Stelle findet.
Für die Überlieferung der Protokolle ist festzuhalten, daß neben dem Rapular und dem Reinkonzept in der Regel mehrere Abschriften zu erwarten sind: eine für den Kurfürsten, eine für die Kollegen am anderen Kongreßort, gelegentlich auch weitere Abschriften für fremde Gesandte, die das Direktorialprotokoll benutzen wollten. So findet sich zu dem Konzept zur Sitzung am 2. Dez. 1645, bei dem auch eine Reinschrift liegt, die Kanzleinotiz, daß drei Abschriften herzustellen sind: Cop. 3: 1. R
mo [= Reverendissimo,
für den Kurfürsten ], 2. VD
no [= Vicedomino,
für den Vicedominus Brömser in Osnabrück ], 3. Comiti a Trauttmansdorff
.
Von den wenigsten kurmainzischen Protokollen liegen jedoch mehrere Exemplare vor. Die meisten Sitzungen sind nur einmal belegt, manche mit zwei, seltener mit drei Protokollen (in verschiedenen Entstehungsstufen oder als parallele Abschriften), sehr viele auch – fast die Hälfte der bekannten Sitzungen – sind in
Kurmainz
A überhaupt nicht nachzuweisen.
In den Faszikeln 9, 11, 13, 14, 16, 19, 20, 21, 22, 24 sind außer Kurfürstenrats- protokollen auch solche von Sitzungen der katholischen Stände enthalten. Die meisten finden sich in
Fasz.
9 und in
Fasz.
14.
Fasz.
9 hat fast durchweg saubere Abschriften, von denen wohl ein Teil als Beilage zu Relationen in die Mainzer Kanzlei gelangt ist (einige Protokolle weisen die typische Korrespondenz-Faltung auf und tragen Beilagen-Bezeichnungen), die meisten aber in der Gesandtschaftskanzlei ver- blieben sind (halbbrüchig und über das Lagenende hinweg beschriebene Lagen mit Reinkonzepten in chronologischer Folge 1645 Juli–1647 Febr., wobei die chronolo- gische Ordnung stellenweise gestört ist und größere Lücken aufweist). Aus diesem Faszikel stammen 18
CC
-Protokolle.
In
Fasz.
14 liegt ein Büschel mit der Aufschrift
Mera protocolla tractatuum pacis [...] in ordinem redacta et suppleta de ao. 1646.
Auch hier sind die einzelnen Lagen durcheinandergeraten, es wechseln Rapulare mit Konzepten und Reinschriften ohne chronologische Ordnung. Für sämtliche Sitzungen des Mai 1646, dazu 1646 April 3, sind nur Rapulare vorhanden, bei denen charakteristischerweise Proposition und Conclusum, die gesondert ausgearbeitet wurden, fehlen. Dafür sind diese Teile (ohne die Voten) an anderer Stelle gesammelt, allerdings wieder für einen anderen Zeitraum (1646 Juni 27, 30; September 12; November 17, 19). Dazwischen findet sich wieder eine Lage mit zum Teil fragmentarischen Reinschriften (1646 Febr. 21; März 3, 5, 20; April 4, 7, 18, 30). Am Ende dieses Büschels schließlich noch ein Extractus protocolli
der Sitzung 1646 Okt. 8 und die Protokolle der Konferenzen mit den Protestanten im November 1646 in Konzept und Reinschrift. Auch hier sind Beilagen zu den Relationen (Reinschriften aus der Geheimen Kanzlei) mit Akten aus der Gesandtschaftsregistratur in Münster (Konzepte und Rapulare) vermischt – wie der Titel angibt: ergänzt und geordnet.
Die übrigen Faszikel enthalten nur wenige Protokolle der katholischen Stände aus dem in diesem Band der Edition erfaßten Zeitraum. In
Fasz.
11 befinden sich einige Abschriften von Sitzungsprotokollen 1645 Nov., Dez., die von Münster an die kurmainzischen Gesandten in Osnabrück geschickt worden sind; in
Fasz.
13 solche,
die der Korrespondenz der Gesandten in Münster mit dem Kurfürsten beigelegt waren.
Fasz.
19 umfaßt einen Teil des Schriftwechsels aus dem Jahre 1647 zwischen dem Kurfürsten und den Gesandten in Münster und Osnabrück.
Fasz.
20, 21 und 22 enthalten neben anderen Akten auch zwei Büschel mit Proto- kollen des Jahres 1647 unter dem Titel
Mera protocolla [...] in ordinem redacta [...] de ao. 1647
(
Fasz.
20, 21) und
Acta et protocolla pacis West- phalicae 1647
(
Fasz.
22), die alle ungefähr denselben Zeitraum umfassen (1647 und ein Teil von 1648, jedoch wieder mit größeren Lücken. In
Fasz.
21 ist auch die Sitzung 1646 Febr. 21 hineingeraten). Bei
Fasz.
20 handelt es sich um die Akten der Gesandten in Münster (Rapulare und Konzepte), bei
Fasz.
21 um die der Osnabrücker (übersandte Reinschriften und Protokollextrakte, aber auch wieder einige Rapulare), die Protokolle in
Fasz.
22 stammen mit ziemlicher Sicherheit aus der kurfürstlichen Kanzlei (Korrespondenzfaltung und Beilagennummern).
Die Protokolle aus den Jahren 1648 und 1649 schließlich finden sich in
Fasz.
24, auch hier
in ordinem redacta,
d. h. die Gesandtschaftsakten sind in der heimischen Registratur eingeordnet.
Während die kurmainzischen Protokollserien im Ganzen zwar sehr lückenhaft sind, sind die Protokolle der einzelnen Sitzungen meist recht ausführlich abgefaßt, da das kurmainzische Direktorium mit eigenen Sekretären und gelegentlich auch mit mehreren Gesandten in den Sitzungen vertreten war
Nicht nur die Sekretäre, sondern auch die Gesandten selbst haben sich, wenigstens gelegentlich, während der Sitzungen laufende Aufzeichnungen gemacht. So sind mehrere der kurmainzischen Rapulare von der Hand des Kanzlers Raigersperger niedergeschrieben (freundliche Mitteilung von Herrn W. Becker ); d. h. in diesen Fällen würde man diese „Direktorialnotizen“ nicht als Grundlage für das von dem Sekretär zu fertigende Konzept ansehen, sondern als Korrekturbehelf und Gedächtnisstütze für den verantwortlichen Gesandten.
und viele Stände ihre Voten in wichtigen Materien schriftlich beim Direktorium einreichten. Umgekehrt verhält es sich bei der österreichischen Überlieferung. Hier fehlen nur wenige Protokolle (meist solche von Deputationen, an denen der ehgl. österreichische Gesandte nicht beteiligt war), jedoch sind die Aufzeichnungen, die der Gesandte sich in der Sitzung selbst machen mußte
, in der Regel ziemlich knapp gehalten. Die Voten der Stände die nach Bamberg stimmten, sind oft nur noch summarisch verzeichnet, wobei neben manchen Belanglosigkeiten auch wichtigere Äußerungen unter den Tisch fielen. Ins- besondere bei den langen Grundsatzerklärungen des „extremistischen“ Dr. Leuchsel- ring scheint der österreichische Gesandte den Stift meist aus der Hand gelegt zu haben
.
Die österreichischen Protokolle sind in vier Serien überliefert. Die in dieser Edition mit
Österreich
A bezeichneten Protokolle (aus den Friedensakten der Staats- kanzlei , ursprünglich wohl aus der österreichischen Hofkanzlei stammend
) liegen den quartalsweise geordneten Relationen der ehgl. österreichischen Gesandten in Münster (Wolkenstein und Goll) und Osnabrück (Richtersberger) in Reinschrift
bei. Weitgehend identisch mit ihnen sind die Protokolle in
Österreich
B, die dort mit anderen Verhandlungsakten (ohne die Relationen) in Abschrift und als Betreff- serie geordnet sind. Beide Serien gehen offenbar auf das gleiche Rapular oder Konzept zurück. Die geringfügigen Abweichungen in einzelnen Sitzungsniederschriften sind so zu erklären: Goll und Wolkenstein fertigten die Reinschrift von demselben Konzept (Rapular) an.
Österreich
A enthält jetzt die ursprünglichen Reinschriften Wolkensteins, die an die Hofkanzlei geschickt worden sind, während
Österreich
B später angefertigte Abschriften der Reinschriften (oder Konzepte) Golls enthält, die der vorderösterreichischen Regierung in Innsbruck zugesandt worden waren und erst später in den Bestand der Friedensakten der Staatskanzlei gelangt sind
.
Österreich
B ist die Vorlage für
Österreich
Ba und
Österreich
Bb. Die letztere Serie befindet sich in einer von dem Exjesuiten Matthäus Rieberer 1783–1787 bei der österreichischen Gesandtschaft am Reichstag zu Regensburg kompilier- ten Sammlung von Aktenabschriften zum Westfälischen Frieden
, die, wie in der ausführlichen Vorrede gesagt wird, als „wahrhafte Supplementa der Meierischen Friedens-Handlungen“
zusammengetragen worden sind, und zwar primär zur Verwendung durch die kaiserliche Prinzipalkommission und das österreichische Direktorium bei Fragen des Reichsstaatsrechts und bei der Auslegung des West- fälischen Friedens. Eine mögliche Veröffentlichung dieser dann „acta inedita“
und „anekdota“
genannten Akten, die Rieberer selbst ins Auge gefaßt hatte, ist unter- blieben .
Österreich
Ba ist eine weitere wortgetreue Abschrift dieser Sammlung.
Aus der von Wartenberg vertretenen Ständegruppe sind, wie erwähnt, mehrere Protokollserien erhalten, allerdings meist in fragmentarischer Form. Die genuin kurkölnische Überlieferung gehört zu den mangelhafteren: in den im
HStA
Düssel- dorf
verwahrten kurkölnischen Akten befindet sich nur ein dünnes Heft mit einer registerartigen Zusammenstellung der Kurfürstenrats- und
CC
-Sitzungen
, in der zudem die Sitzungen von 1647 Oktober bis 1648 Dezember nicht erfaßt sind. Hier wird durchgängig nur die Proposition vollständig wiedergegeben (was immerhin den Nachweis der Identität dieser Protokolle mit den übrigen der Wartenberg-Gruppe ermöglicht), dazu wird auf die Seitenzahlen zweier anderer Protokollbände verwiesen. Wie sich aus der zeitlichen Begrenzung ergibt, ist hiermit wahrscheinlich das Proto- collum Electorale Monasteriense
gemeint, das in zwei Bände unterteilt war
und 1656 den kurkölnischen Gesandten auf dem Deputationstag zu Frankfurt am Main zugeschickt wurde
. Über seinen weiteren Verbleib ist nichts bekannt, wahrschein- lich ist es später auf dem Immerwährenden Reichstag in das Gesandtschaftsarchiv gelangt
. In der angegebenen Designation der nach Frankfurt geschickten Akten werden zwei weitere Bände eines Protocollum gravaminum Monasteriense de
annis 1645, 1646, 1647
erwähnt. Da in dem genannten Register insgesamt nur 10
CC
-Sitzungen angeführt sind, können in diesen ebenfalls nicht erhaltenen Bänden weitere Protokolle vermutet werden.
Muß die eigentliche kurkölnische Überlieferung somit in ihrer ursprünglichen Form als verloren gelten, so ist sie doch als spätere Kopie in den Akten der kurpfälzischen Gesandtschaft auf dem Immerwährenden Reichstag (heute im
Bayer .
Hauptstaats- archiv
München ,
Abt. II,
Geh.
Staatsarchiv
) erhalten. Das kurpfälzische Gesandtschaftsarchiv wies für die Zeit der Ächtung des Kurfürsten Friedrich V. und seines Sohnes Karl Ludwig eine Lücke auf – für die Kurfürstentage 1627, 1630, 1636, den Reichstag 1640/41, Deputationstag und Friedenskongreß 1643–1649 –, die um 1735 durch Abschriften aus den kurkölnischen und kurbayerischen Akten ausgefüllt wurde
Eine Abschrift von Protokollen vom Kurfürstentag zu Regensburg 1630 enthält mehrfach den Vermerk [...] ist alles aus dem im Churcollnischen comitialarchiv decopiirt [...] ( Bayer . Geh. StA , Kbl. 278/1). Mit Bezug auf die Kurfürstenratsprotokolle vom Friedens- kongreß 1646–1649 (Kbl. 278/4): Gegenwertiger tomus churfürstenratsprotocolli [...] ist von dem im hiesigen Churcöllnischen comitialgesandtschaftsarchiv befindlichen originalprotocoll [...] decopiirt [...] Regenspurg, den 9. December 1735 in fidem Pachner, Churpfaltz. legationssecretarius hieselbst (Pachner ist der spätere Herausgeber der Sammlung aller Reichsschlüsse 1663–1740ff.). Damit darf als sicher gelten, daß auch die übrigen Kurfürstenrats- und CC -Protokolle in Kbl. aus den kurkölnischen Akten abge- schrieben worden sind.
. Auf diese Weise sind neben den Kurfürstenratsprotokollen auch die kurkölnischen
CC
-Protokolle erhalten, die in doppelter Abschrift, einmal in zwei und einmal in drei Bänden, vorliegen und jeweils den Zeitraum von 1645 November bis 1647 Oktober umfassen, also wohl von dem oben genannten kurkölnischen
Proto- collum gravaminum [...] de annis 1645, 1646, 1647
herzuleiten sind. Die Bände sind halbbrüchig beschriftet, eingehend kollationiert worden und an den Stellen, an denen bestimmte Traktanden erwähnt werden, mit Hinweisen auf die entsprechenden Abdrucke bei
Meiern ,
Londorp
und
Gärtner
versehen
Das gegenseitige Verhältnis der beiden Abschriften in Wartenberg / Register ist nicht ganz einfach zu klären. Beide sind wohl nebeneinander von der Vorlage abgeschrieben worden, doch scheint die Abschrift Wartenberg / Register a nach der anderen kollationiert zu sein. Der etwas umständliche Beweis dafür, der sich anhand der Fehler und Korrekturen führen läßt, soll hier nicht vorgetragen werden, da es sich bei dieser Provenienz um eine späte Nebenüberlieferung handelt, die in unserer Edition nur hilfsweise herangezogen wird.
.
Fast durchgehend identisch mit den kurpfälzischen Abschriften aus dem kurkölni- schen Gesandtschaftsarchiv, aber in ganz anderer Form überliefert sind die Protokolle in
Wartenberg /
Augsburg .
Sie sind mit den übrigen fürstbischöflich augsburgi- schen Friedensakten (Korrespondenzen, Traktanden usw.) in vier starken Akten- büscheln gesammelt und als einfache chronologische Serie geordnet, doch ist die chrono- logische Ordnung stellenweise gestört. Für die überwiegende Zahl der Sitzungen liegen sie in Reinschrift als Beilagen zu den Berichten Wartenbergs und seines Vertreters, des Offizials Bischoping, vor (die Reskripte des Fürstbischofs resp. des Administra- tors in der Konzeptstufe). An zahlreichen Stellen sind sie mit Randbemerkungen des
Fürstbischofs und seines Kanzlers versehen
Zur Charakterisierung seien einige erwähnt: Zum Votum Kurtriers 1646 März 5, daß das Restitutionsedikt ungültig sei (vgl. S. 141.28) wird bemerkt, das ist Teutsch, aber schlecht gnug. Zur Äußerung Eichstätts 1646 März 3 über die fortdauernde Rechtsgültigkeit der ergangenen kaiserlichen Urteile (vgl. S. 133.20): Tibi puto! Als Bamberg in der Sitzung 1647 Aug. 31 die Verhandlungsführung der katholischen Stände tadelte: Welches glaubens bistu?
. Die wenigen Unterschiede zu
Warten- berg /
Register
ergeben sich daraus, daß die dort gesammelten Protokolle für den kurfürstlichen Kommittenten bestimmt waren, die hier vorliegenden jedoch für einen fürstlichen; d. h. in
Wartenberg /
Augsburg
fehlen die in
Wartenberg /
Register
vorhandenen Protokolle von Sitzungen, in denen die Gesandten der katho- lischen Kurfürsten allein oder getrennt von den fürstlichen berieten
. Außerdem sind die für Augsburg bestimmten Protokolle der Sitzungen im Mai 1646 zumeist stark gekürzt und zum Teil im Wortlaut abweichend
. Im übrigen decken sie den Verhandlungszeitraum bis 1647 September ziemlich lückenlos, und auch aus den folgenden Monaten bis zum Abschluß des Kongresses sind noch zahlreiche Sitzungen erfaßt.
Mit
Wartenberg /
Hildesheim
und
Wartenberg /
Eichstätt
liegen zwei weitere Protokollreihen – allerdings nur in sehr fragmentarischer Form – aus der Gruppe der von Wartenberg vertretenen fürstlichen Reichsstände vor.
Wartenberg /
Hildesheim
enthält lediglich 7 Protokolle von Sitzungen der katholischen Stände im November/Dezember 1645 und März 1646, zudem in mehreren Fällen nur in Bruchstücken. Sie sind mit anderen Akten aus den Jahren 1645/46 vereinigt, neben mehr oder weniger vollständigen Fürstenratsprotokollen finden sich hier auch Traktan- den und Korrespondenzen verschiedener Art, z. T. in Abschrift. Die folgenden Nummern dieses Bestandes, die ebenfalls Akten zum Westfälischen Frieden ver- einigen , enthalten keine weiteren
CC
-Protokolle
.
Das im
Ordinariatsarchiv
Eichstätt
verwahrte Reichsprotocoll in betreff des Westphälischen Friedens
(so der Rückentitel), ein nachgebundener Band mit sauberen und vollständigen Abschriften, umfaßt mit sechs Fürstenrats- und 16
CC
-Protokollen in chronologischer Folge die Zeit von 1647 Juni 15 bis Sept. 28 ohne Lücke.
Beide Provenienzen (soweit die Protokolle vorhanden sind) stimmen mit
Warten- berg /
Augsburg
durchweg überein (
Wartenberg /
Hildesheim
auch in der Auswahl der nach kurfürstlichen und fürstlichen Gesandten getrennten Beratungen des
CC
)
und sind wie dieses mit Sicherheit in der gut besetzten Kanzlei der kur- kölnischen Gesandtschaft auf dem Kongreß erwachsen
.
Zur
Wartenberg
-Gruppe gehören schließlich auch noch zwei heute in der
Dom- bibliothek
Hildesheim
aufbewahrte Bände mit dem Titel „Churfürstliche Prothocolla“.
In ihnen findet sich der Besitzvermerk „Matth. Henrici Adami, canonici et thesaurarii Montis S. Mauritii“,
danach eine weitere Eintragung, wonach Adamus Adami sie gesammelt habe ( Hoc prothocollum et vota [...] Adamus Adami [...] collegit
). Es handelt sich jedoch nicht um eine „ Samm- lung “, die aus verschiedenen Quellen gespeist wird
, sondern um Akten einheitlicher Provenienz, nämlich kurkölnischer. In der Masse sind es, wie der Titel ausweist, Kurfürstenratsprotokolle. In Band 1 sind einige
CC
-Protokolle eingestreut, am Ende des Bandes finden sich auf besonderen Lagen die Protokolle der Konferenzen zwischen evangelischen und katholischen Ständen in Osnabrück im April/Mai 1646 und der
CC
-Sitzungen in Osnabrück 1647 Dez. 5–1648 Febr.
5,
durchlaufend mit „Sessio I“ – „Sessio XIV“
bezeichnet. Band 2 (1648 März 18–Dezember 17) enthält ebenfalls überwiegend Kurfürstenratsprotokolle, daneben wieder solche von
CC
-Sitzungen, vereinzelt Fürstenratsprotokolle und einige von reichsständischen Deputa- tionen zu den ksl. Gesandten. Der Textvergleich weist aus, daß diese Protokolle mit den übrigen der
Wartenberg
-Gruppe identisch sind. Die Zahl der hier wieder- gegebenen Protokolle stimmt mit denen in
Kurköln
überein
; da hier ebenso wie in
Kurköln
und
Wartenberg /
Register
für die getrennten Beratungen der kur- fürstlichen und fürstlichen katholischen Gesandten die kurfürstliche Überlieferung ge- bracht wird, sind sie dem kurkölnischen Zweig der
Wartenberg
-Gruppe zuzurechnen. Wie ein Schriftvergleich mit anderen von Adamis Hand stammenden Papieren aus- weist , sind viele der in diesen beiden Bänden vereinigten Protokolle tatsächlich von Adami selbst abgeschrieben worden. Es finden sich jedoch auch Teile (insbesondere die in Bd. 1 am Ende angefügten Lagen mit den Aufzeichnungen über die Verhandlungen mit den Protestanten in Osnabrück im April und Mai 1646), in denen die Hand des kurkölnischen Subdelegierten Buschmann nachgewiesen werden kann
. Daß in den Adami-Protokollen vertrauliche Aufzeichnungen des kurkölnischen Gesandten ent- halten sind, hat schon F. Israel festgestellt
. Neben der einen Möglichkeit, daß Adami diese „Hand-Exemplare“ Buschmanns – um solche scheint es sich hier zu handeln – von diesem selbst erhalten hat, ist eine andere in Betracht zu ziehen: diese Teile sind vielleicht erst als Nachlaß Buschmanns über den hildesheimischen Kanzler Karl Paul von Zimmermann, der mit einer Enkelin Buschmanns verheiratet war, in die Dombibliothek gelangt
und dann mit den anderen Akten vom Friedenskongreß vereinigt worden.
Die Protokolle kurbayerischer Provenienz sind in mehreren Entstehungsstufen über- liefert . Insgesamt decken sie den Zeitraum von 1645 Oktober bis 1647 September ohne größere Lücken; für die folgende Zeit sind nur drei Protokolle von Sitzungen im Dezember 1647 und einige Notizen über Konferenzen im Frühjahr 1648 vorhanden. Im
Bayerischen
Geheimen
Staatsarchiv
(
HStA
München
Abt. II
) befinden sich in mehreren Aktenbänden und -büscheln verstreut Sitzungsprotokolle; sie sind in der Mehrzahl mit anderen Akten (Kurfürstenratsprotokollen, Traktanden, Korrespondenzen) vermischt. Bei all diesen Akten handelt es sich durchweg um das Schriftgut aus der Registratur der kurbayerischen Gesandten in Münster, also um Rapulare und Konzepte. Die entsprechende Gegenüberlieferung – die Rein- resp. Abschriften, die dem Geheimen Rat in München überschickt worden sind
Daß solche vorhanden gewesen sind, ist ohne weiteres vorauszusetzen; ihre Existenz läßt sich aber auch aus den Konzepten der Relationen aus Münster belegen, wo auf beigefügte Protokolle verwiesen wird (z. B. in Kschw. 7642 werden zahlreiche Protokolle von CC -Sitzungen erwähnt, u. a. von 1645 Nov. 27, 1646 Februar und März).
– konnte trotz eingehender Nachforschungen nicht ermittelt werden. Die Bände
Kurbayern
A I und A II bilden einen Bestandteil der in der Registratur des Geheimen Rates nach Abschluß des Friedens geordneten und einheitlich gebundenen bayerischen Friedens- akten . A I enthält die Konzepte der Kurfürstenratsprotokolle 1645 Aug. – Nov., darunter auch zwei hier wohl versehentlich miteingebundene
CC
-Protokolle. Ausschließ- lich solchebefinden sich in AIIfür den Zeitraum 1645 Nov. bis 1646 April. Auch diese Konzepte sind halbbrüchig geschrieben und weisen zahlreiche Korrekturen und Ergän- zungen auf, teils von der Hand des Schreibers, teils von der des Subdelegierten Krebs. Bei einigen Sitzungen sind die Voten bestimmter Stände nicht aus dem Rapular über- tragen worden, sondern stattdessen als Beilagen im vollen Wortlaut, der offenbar von den betreffenden Gesandten zur Verfügung gestellt wurde, angefügt – so häufig in den wichtigen Sitzungen 1646 März 3 und 5, in denen die Gravamina beraten wurden
Außer für Kurbayern sind hier für folgende Stände die Voten gesondert beigefügt: Burgund, Osnabrück, Deutschmeister, Konstanz, Eichstätt, Augsburg, Kempten, Schwäbische Grafen. Dieselben (außer Konstanz, Augsburg und Eichstätt) finden sich auch in dem kurmainzischen Protokoll in Kurmainz A Fasz. 14 – d. h. sie sind dem Direktorium eingereicht worden.
. Auch das kurbayerische Votum ist häufig nachgetragen worden, d. h. es wurde in der Sitzung nicht mitgeschrieben, da es dem Sekretär ohnehin zur Verfügung stand. Die Fortsetzung dieser Serie findet sich nicht in dem ursprünglich geordneten Bestand der Friedensakten, sondern an ganz anderer Stelle in einem Büschel loser Lagen mit dem Titel „Münsterische rapularprothocolla, auch andere fragmenta mit der instruction, de annis 1646 et 1647“
(=
Kurbayern
A III). Es sind jedoch zum überwiegenden Teil Konzepte (von Kurfürstenrats- und
CC
-Protokollen in stellen- weise gestörter chronologischer Folge) für den Zeitraum 1646 April 30 bis 1647 März 31, am Schluß noch vier Protokolle von Juni/Juli 1647. Dazwischen befinden sich mehrere Lagen mit Rapularen (fol. 476–563) für die Zeit 1647 Juli 20 bis Sept. 30, ebenfalls für Kurfürstenrats- und
CC
-Sitzungen. Die hier vereinigten Rapulare bilden die Fortsetzung derjenigen, die sich an wieder anderer Stelle in einem Büschel mit verschiedenartigen Akten (Traktanden, Korrespondenzen usw.) befinden
(=
Kurbayern
B I). Bei ihnen handelt es sich um sechs Rapulare der Sitzungen 1646 Nov. 19 bis 1647 März 31
Erst nach Abschluß des Drucks wurde im Bayer . Geheimen Staatsarchiv München ein weiteres umfangreiches Faszikel (Kschw. 6982/1) mit Friedensakten ermittelt, das neben Kor- respondenzen und Traktanden betr. die Religionsverhandlungen auch Kurfürstenrats- und CC - Pro- tokolle enthält, und zwar ausschließlich Rapulare. Es handelt sich um folgende Sitzungen: 1645 Nov. 29; Dez. 7, 18, 19, 20; 1646 Jan. 2, 22, 23; Febr. 19; März 1, 3, 5, 12, 22; April 3. Außerdem befindet sich dort eine vollständige Abschrift der Protokolle von den neun Konferenzen zwischen den Deputationen der evangelischen und katholischen Stände in Osnabrück 1646 April 12–Mai 5, dazu von zwei Sitzungen (1646 Mai 2 und 5) die Rapulare.
.
Zeitlich fortgesetzt werden diese Protokolle in B II, einem Aktenbüschel mit ähn- lichem Inhalt wie B I. Hierin sind nur wenige
CC
-Protokolle enthalten (1647 Febr. 11, Mai 20, Juni 15, Dez. 5, 7, 9), diese aber wieder in der Konzeptstufe.
Alle diese Protokolle stammen, wie erwähnt, aus der münsterischen Gesandtschafts- registratur , wo sie bis zum Abschluß des Friedens verblieben sind. Auf die nach München übersandten Reinschriften, die heute nicht mehr vorhanden sind, scheinen zwei Bände mit Abschriften im
Allgemeinen
Staatsarchiv
München
(
Bayer .
HStA
Abt. I
) zurückzugehen. Sie befinden sich in dem Bestand Dreißig- jähriger Krieg, Friedensakten, dessen andere Bände mit Sicherheit Kopien der Korrespondenzen und Diarien aus den geordneten Friedensakten im Geheimen Staats- archiv sind. Die dortigen Protokolle können jedoch kaum die Vorlage der hier vor- liegenden beiden Abschriftenbände sein, da diese die Kurfürstenrats- und
CC
-Protokolle in chronologischer Folge mischen, während jene sie trennen. Im übrigen stimmen sie wörtlich miteinander überein; die Korrekturen und Ergänzungen in A II und A III sind hier im laufenden Text.
Die kurbayerischen Protokolle, die in der Konzeptstufe belegt sind, sind für alle Einzelvoten meist sehr ausführlich und erhalten ihren besonderen Wert durch die mitunter recht umfangreichen Nachträge von der Hand des Gesandten und durch die beigefügten schriftlichen Voten anderer Gesandter. Sie decken die Jahre 1645/46 und einen Teil von 1647, während für die meisten Sitzungen dieses Jahres lediglich Rapulare vorliegen, die keine ausreichende Textgrundlage bieten – nicht nur, weil sie überaus schwer zu entziffern sind, sondern auch weil sie derart verkürzte Formu- lierungen enthalten, so daß ihr Sinn oft nur durch den Vergleich mit den Konzepten erschlossen werden kann.
Ein eigenes Protokoll haben auch die Gesandten des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg geführt. Die pfalz-neuburgischen Friedensakten – insgesamt 46 Bände, teils in losen Lagen, für die Zeit von Februar 1646 bis zum Nürnberger Exekutionstag – befinden sich heute im
HStA
Düsseldorf ;
bei der Verlegung des Hofes nach Mannheim (1716) waren sie in Düsseldorf zurückgelassen worden
. Die Ordnung, in der sie sich jetzt darbieten, haben sie zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten. Sie sind als rein chronologische Serie angelegt: ein Band umfaßt für je einen oder zwei Monate alle auf den Frieden bezüglichen Akten, also Korrespondenzen, Protokolle, Traktanden usw. gemischt. Konzepte und Ausfertigungen von beiden
Seiten sind vereinigt, die dazugehörigen Beilagen sind beigefügt. Nur in wenigen Fällen ist das Schriftgut der Gesandtschaftsregistratur in Münster von dem der Registratur der Geheimen Kanzlei in Düsseldorf getrennt worden
. Entsprechend sind die
CC
-Protokolle über die ganze Serie verstreut. Meist handelt es sich dabei um die als Beilage zu den Berichten nach Düsseldorf übersandten Reinschriften, seltener um die Konzepte der Gesandten. Die für diesen Band zu berücksichtigenden Protokolle sind in der Kurzform abgefaßt, sie enthalten durchweg nur die Proposition, das Conclusum und das eigene Votum der pfalz-neuburgischen Gesandten. Mehrere Sitzungen sind nicht belegt.
Damit ist unsere Übersicht über die bekannten
CC
-Protokolle beendet. Wenn oben
gesagt ist, daß ihre Überlieferung ohne größere Lücke erfaßt ist, so soll damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß möglicherweise noch weitere Abschriften, vielleicht auch ein „eigenständiges“ Protokoll, etwa von Leuchselring oder von dem burgundi- schen Gesandten Weyms, vorhanden sind. Die Protokolle von mehreren Sitzungen sind an die kaiserlichen Gesandten weitergegeben worden
Im HHStA Wien befinden sich in den Korrespondenzen der ksl. Gesandten (in den Friedens- akten der Reichskanzlei) Protokolle oder Protokoll-Extrakte als Beilagen zu den Berichten. Es sind überwiegend Abschriften nach kurmainzischer oder ehgl. österreichischer Vorlage, z. T. auch Einzelvoten, die als Memoriale an die ksl. Gesandten weitergegeben worden sind. Die Protokolle sind über den ganzen umfangreichen Bestand verstreut und bilden keine einheitliche Serie. Bei den Vorarbeiten von Herrn Dr. W. Engels für die Edition der ksl. Korrespondenzen sind für 24 Sitzungen Protokolle bekannt geworden; auf weitergehende Recherchen wurde ver- zichtet , da die Vorlagen sämtlich erfaßt sind. Zudem werden diese Protokolle unter den einzelnen ksl. Korrespondenzen als Beilagen erwähnt werden. Damit wird die Bedeutung, die einzelnen Sitzungen von ksl. Seite zugemessen wurde, faßbar. Bei den bekannten Protokollen handelt es sich um die der folgenden Sitzungen: aus Fasz. 48c: 1645 Dez. 18, 19, 20; aus Fasz. 52c I: 1646 Jan. 31; aus Fasz. 53b: 1647 Nov. 14, Dez. 16, 18; aus Fasz. 54a, b, d: 1647 April 6, Okt. 30, Nov. 7, 8; aus Fasz. 91 I: 1646 März 3, April 3, Mai 14, 15; aus Fasz. 91 III: 1647 Dez. 17, 18, 1648 März 9, 13; aus Fasz. 92: 1646 Nov. 24, 1647 Juni 29; aus Fasz. 94 XIV: 1648 März 3; aus Fasz. 96 VI: 1647 Juni 29, Aug. 3, 1648 Jan. 14, März 10, 14; aus Fasz. 98b: 1646 April 30, 1647 Sept. 30.
, einige mögen auch über katholische Confidenten
an evangelische Gesandte gelangt sein, andere wieder an die Franzosen. Daß aber noch wesentliche Ergänzungen auftauchen, ist kaum zu erwarten.
Vgl. Meiern IV S. 692 ff. (Voten aus den Sitzungen 1647 Juni 15 und 22, aus einem Protokoll nach der kurtrierischen Vorlage).
Vgl. Meiern VI Vorrede Fol. d’; zu J. F. Schannat vgl. ADB XXX S. 571 . Bei den von Schannat gesammelten Friedensakten hat es sich um solche fuldischer Provenienz gehandelt, die bei dieser Edition herangezogen werden konnten, nämlich, wie er selbst sagt, um die Berichte Göbels samt ihren Beilagen. Schannat war in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts gleichsam Hof- historiograph in Fulda und hat aus dem dortigen Archiv zahlreiche Quellen zur Geschichte der Fürstabtei veröffentlicht.
Später hinzu kamen die Bevollmächtigten von Pfalz-Neuburg (1646 Juni) und Savoyen (1647 Mai). Nicht zugelassen zu den Beratungen der Reichsstände und auch nicht im CC waren die Gesandten des Herzogs von Lothringen, der als Markgraf von Nomeny die Session in den reichsständischen Gremien beanspruchten konnte. Eine Liste der im CC vertretenen Stände mit den ungefähren Ankunftsdaten bei F. Wolff S. 208–212.
Im Gräflich Schönbornschen Archiv zu Wiesentheid, wo die Akten des würzburgischen Fürst- bischofs und späteren Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn aufbewahrt werden, befinden sich in den geordneten Beständen allerdings keine CC -Protokolle; daß solche in den ungeordneten Beständen enthalten sind, ist unwahrscheinlich (freundliche Auskunft von Herrn Prof. Dr. K. Repgen). Auch in anderen Archiven ( HHStA Wien , MEA ; StA Würzburg ) waren würzburgische Protokolle nicht zu ermitteln.
Nach der stadtaugsburgischen Überlieferung wurde im Stadtarchiv Augsburg und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv , Abt. I, Allg. Staatsarchiv ergebnislos recherchiert. Die Friedensakten des Schwäbischen Grafenkollegs konnten weder in dem entsprechenden Bestand des Hauptstaatsarchivs Stuttgart nochin den ebenfalls dort verwahrten Akten des Grafen Hugo von Montfort-Tettnang, der 1645–1649 Direktor des Schwäbischen Grafenkollegs war, ermittelt werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, daß die Leuchselring-Akten noch in einem unerschlossenen Adelsarchiv schlummern.
- 1. Kurmainz (Teile von mindestens drei Protokollreihen unter Kurmainz A)
- 2. Kurtrier mit Kurtrier , Kurmainz B, Bamberg A (dazu Bamberg B), Köln ( Stadt ) A (dazu Köln [ Stadt ] B), der überwiegende Teil der Protokolle aus Konstanz
- 3. Kurköln – nach dem kurkölnischen Prinzipalgesandten Wartenberg als Warten- berg - Gruppe zu bezeichnen – mit Kurköln , Wartenberg / Augsburg , Wartenberg / Hildesheim , Wartenberg / Eichstätt , Wartenberg /[ Kurköln ] und Wartenberg / Register (dazu Wartenberg / Register a)
- 4. Kurbayern A (dazu Kurbayern Aa) und Kurbayern B
- 5. Österreich A und B (dazu Österreich Aa und Bb)
- 6. Pfalz - Neuburg
- 7. Ein Teil der Protokolle in Konstanz
-
Betrachten wir zunächst die Gruppe, deren Protokolle unserer Edition zu Grunde gelegt sind, die kurtrierische. Sie deckt den gesamten Verhandlungszeitraum von Oktober 1645 bis Sommer 1649. Hierzu gehören folgende Protokollreihen:
- a. Kurtrier . Abschrift des 18. Jahrhunderts in nachgebundenem Pergamentband, ganzseitig beschriftet. Enthält Kurfürstenratssitzungen und Konferenzen des CC vermischt in chronologischer Folge und umfaßt den Zeitraum 1645 Juli 10 ( Kon- ferenzen der kfl. Gesandten in Lengerich) bis 1646 Dezember 31.
- b. Kurmainz B. Zeitgenössische Abschrift, in losen Lagen (ohne Lagenbezeich- nungen ), ganzseitig beschriftet, in einem Aktenbüschel mit kurmainzischen Relationen und Direktorialakten (Diktate, Eingaben und dergl.). Zu den Protokollen gehört offenbar ein Vorblatt, das sich an anderer Stelle in diesem Büschel befindet, mit der Aufschrift: „Nr. 53–279. Copia des inter catholicos bey den Münsterischen friedenstractaten wegen der religionsgravamina gehaltenen protocolls de anno 1646 und ein theil von 1647“. Hierbei handelt es sich um einen Registraturvermerk, der offenbar bei der Formierung der Akten in der Mainzer Registratur nach Abschluß der Friedensverhandlungen angefertigt worden ist. Die Reihe enthält Kurfürstenratssitzungen und Konferen- zen des CC vermischt in chronologischer Folge und umfaßt den Zeitraum 1645 Juli bis 1647 Juni 17 (bricht mitten im Votum ab).
- c. Bamberg A. Zwei nachgebundene Pappbände mit der Rückenaufschrift „Prothocollum concilii catholicorum statuum SRI [...]“ ( Bamberg A I und A II). In A I die Protokolle der Konferenzen des CC 1645 Oktober 1 bis 1647 Juni 22, ferner die Protokolle der Konferenzen zwischen Protestanten und Katholiken in Osnabrück (1646 April/Mai) und in Münster (1646 November) sowie zwischen ksl. und schwedischen Gesandten in Osnabrück (1647 Februar); in A II die Protokolle der Konferenzen des CC 1647 Juni 23 bis 1649 Mai 10. Ein dritter Band mit der Aufschrift „Prothocollum conferentiae inter dominos Caesareos et catholicorum statuum legatos Monasterii habita [...]“ (= Bamberg A III) enthält außer den im Titel angegebenen Protokollen verschiedene Traktanden, die sich auf die Gravamina beziehen, und die Proto- kolle der Konferenzen zwischen den ksl. Gesandten und Katholiken einerseits und den
- Schweden und Protestanten andrerseits in Osnabrück (1648 Februar bis April). Die Fortsetzung dieser Verhandlungen in Bamberg A IV (bis 1648 August). Alle diese Bände sind halbbrüchig beschriftet. Es handelt sich um als Konzept benutzte Abschriften fremder Protokolle aus der Gesandtschaftsregistratur in Münster, mit zahlreichen Korrekturen und Ergänzungen, meist von der Hand des Gesandten selbst. Gelegentlich sind Einzelblätter (Voten) beigebunden.
- d. Bamberg B. Ein nachgebundener Band mit der Aufschrift „Gravamina reli- gionis bey den Münsterischen friedenstractaten de anno 1645 usque 14. Aprilis 1649“. Enthält die nach dem Betreffserienprinzip formierten Bei- lagen zur Korrespondenz des bambergischen Gesandten mit dem Fürstbischof (in Ausfertigung). Hier befinden sich neben anderen Verhandlungsunterlagen auch die Protokolle der Konferenzen des CC (in Reinschrift, ganzseitig beschriftet, meist in gekürzter Form mit Proposition, Conclusum und den bambergischen und fuldischen Voten); jedoch ist nur etwa die Hälfte der Sitzungen hier belegt.
- Die Bamberger Protokolle bilden einen Teil des umfangreichen Bestandes der Bamberger Friedensakten (41 Bände 1645 bis 1650), der die Gesandtschafts- registratur und das in der heimischen Kanzlei erwachsene Schriftgut umfaßt. Die Einordnung scheint bald nach Abschluß der Verhandlungen erfolgt zu sein.
- e. Fulda . Drei nachgebundene Pappbände mit der Aufschrift „Westphälische friedenstractaten nebst fürstlich Fuldischer correspondenz mit dem hochstiftisch hiesigen gesanden beym friedenscongress Lic. Gobe- lius ...“. Band I umfaßt die Jahre 1645/46, II das Jahr 1647, III 1648. Die Bände enthalten die fürstlichen Reskripte im Konzept, die Relationen Göbels in Ausfertigung in rein chronologischer Serie. Bei den Relationen liegen die Beila- gen : Traktanden und gekürzte Fürstenrats- und CC -Protokolle (in derselben Form wie in Bamberg B). Ein weiterer Band ( Fulda IIa) enthält Abschriften der Relationen und der Beilagen aus Fulda II, vereinzelt auch aus Fulda III, wobei hier die Relationen von den Beilagen getrennt sind.
- f. Köln ( Stadt ) A. Drei nachgebundene Pergamentbände mit zeitgenössischen Abschriften, halbbrüchig beschriftet, A I mit dem Rückentitel (= erweiterter Innentitel) „Prothocollum extraordinarium catholicorum ae 1 a Octobris anno 1645 usque 31. Martii 1647“; A II: „Continuatio actorum catholi- corum de 6 ta Aprilis usque ad 10 m Decembrem 1647“; A III mit dem Rubrum „Continuatio actorum catholicorum usque ad 24 tum Junii 1648 inclusive“. A I und II enthalten ausschließlich CC -Protokolle, A III zu zwei Dritteln auch Traktanden (meist Diktate und ähnliches). In die Bände ein- geklebt ist das Exlibris des stadtkölnischen Gesandten Halveren, auch sie stam- men also aus der Gesandtschaftsregistratur und sind mit dem Nachlaß des Gesandten in das Archiv gekommen.
- In einem weiteren Bande (A IIa) liegt eine spätere Abschrift, die wohl erst im 18. Jahrhundert angefertigt worden ist, für den Inhalt von A II vor.
- g. Köln ( Stadt ) B. Hiermit werden (in Analogie zu Bamberg B) die in Köln ( Stadt ) A nicht lagegerecht miteingebundenen Einzelschriftstücke bezeichnet: Einzelvoten und kurze summarische Protokolle, die als Eingänge in die städtische Registratur gelangt sind.
- h. Konstanz : Konzepte mit Korrekturen und Ergänzungen, zum Teil von der Hand des Gesandten Köberlin, halbbrüchig beschriftet, auf durchgezählten losen Lagen (von 1–32) von unterschiedlicher Stärke. Vorsatzblatt mit dem Titel „Prothocollum uber der catholischen chur-, firsten und ständen absön- derlich gehaltenen conferenzen“; darunter von späterer Hand „A. 1645, 1646, 1647“ (genauer Zeitraum: 1645 Okt. 1 bis 1647 Febr. 13).
Beispielsweise wurden laut Registraturvermerk 1653 dem Kanzler Meel Akten nach Frankfurt am Main, wo der Deputationstag zusammentrat, geschickt – sie finden sich heute nicht mehr im Bestand. 1792 wurden Akten betr. die Abtretung des Elsaß an den Staatsrat von Müller aus- geliefert und wieder zurückgegeben (beide Angaben aus MEA FrA , Fasz. 23).
Nicht nur die Sekretäre, sondern auch die Gesandten selbst haben sich, wenigstens gelegentlich, während der Sitzungen laufende Aufzeichnungen gemacht. So sind mehrere der kurmainzischen Rapulare von der Hand des Kanzlers Raigersperger niedergeschrieben (freundliche Mitteilung von Herrn W. Becker ); d. h. in diesen Fällen würde man diese „Direktorialnotizen“ nicht als Grundlage für das von dem Sekretär zu fertigende Konzept ansehen, sondern als Korrekturbehelf und Gedächtnisstütze für den verantwortlichen Gesandten.
Eine Abschrift von Protokollen vom Kurfürstentag zu Regensburg 1630 enthält mehrfach den Vermerk [...] ist alles aus dem im Churcollnischen comitialarchiv decopiirt [...] ( Bayer . Geh. StA , Kbl. 278/1). Mit Bezug auf die Kurfürstenratsprotokolle vom Friedens- kongreß 1646–1649 (Kbl. 278/4): Gegenwertiger tomus churfürstenratsprotocolli [...] ist von dem im hiesigen Churcöllnischen comitialgesandtschaftsarchiv befindlichen originalprotocoll [...] decopiirt [...] Regenspurg, den 9. December 1735 in fidem Pachner, Churpfaltz. legationssecretarius hieselbst (Pachner ist der spätere Herausgeber der Sammlung aller Reichsschlüsse 1663–1740ff.). Damit darf als sicher gelten, daß auch die übrigen Kurfürstenrats- und CC -Protokolle in Kbl. aus den kurkölnischen Akten abge- schrieben worden sind.
Das gegenseitige Verhältnis der beiden Abschriften in Wartenberg / Register ist nicht ganz einfach zu klären. Beide sind wohl nebeneinander von der Vorlage abgeschrieben worden, doch scheint die Abschrift Wartenberg / Register a nach der anderen kollationiert zu sein. Der etwas umständliche Beweis dafür, der sich anhand der Fehler und Korrekturen führen läßt, soll hier nicht vorgetragen werden, da es sich bei dieser Provenienz um eine späte Nebenüberlieferung handelt, die in unserer Edition nur hilfsweise herangezogen wird.
Zur Charakterisierung seien einige erwähnt: Zum Votum Kurtriers 1646 März 5, daß das Restitutionsedikt ungültig sei (vgl. S. 141.28) wird bemerkt, das ist Teutsch, aber schlecht gnug. Zur Äußerung Eichstätts 1646 März 3 über die fortdauernde Rechtsgültigkeit der ergangenen kaiserlichen Urteile (vgl. S. 133.20): Tibi puto! Als Bamberg in der Sitzung 1647 Aug. 31 die Verhandlungsführung der katholischen Stände tadelte: Welches glaubens bistu?
Daß solche vorhanden gewesen sind, ist ohne weiteres vorauszusetzen; ihre Existenz läßt sich aber auch aus den Konzepten der Relationen aus Münster belegen, wo auf beigefügte Protokolle verwiesen wird (z. B. in Kschw. 7642 werden zahlreiche Protokolle von CC -Sitzungen erwähnt, u. a. von 1645 Nov. 27, 1646 Februar und März).
Außer für Kurbayern sind hier für folgende Stände die Voten gesondert beigefügt: Burgund, Osnabrück, Deutschmeister, Konstanz, Eichstätt, Augsburg, Kempten, Schwäbische Grafen. Dieselben (außer Konstanz, Augsburg und Eichstätt) finden sich auch in dem kurmainzischen Protokoll in Kurmainz A Fasz. 14 – d. h. sie sind dem Direktorium eingereicht worden.
Erst nach Abschluß des Drucks wurde im Bayer . Geheimen Staatsarchiv München ein weiteres umfangreiches Faszikel (Kschw. 6982/1) mit Friedensakten ermittelt, das neben Kor- respondenzen und Traktanden betr. die Religionsverhandlungen auch Kurfürstenrats- und CC - Pro- tokolle enthält, und zwar ausschließlich Rapulare. Es handelt sich um folgende Sitzungen: 1645 Nov. 29; Dez. 7, 18, 19, 20; 1646 Jan. 2, 22, 23; Febr. 19; März 1, 3, 5, 12, 22; April 3. Außerdem befindet sich dort eine vollständige Abschrift der Protokolle von den neun Konferenzen zwischen den Deputationen der evangelischen und katholischen Stände in Osnabrück 1646 April 12–Mai 5, dazu von zwei Sitzungen (1646 Mai 2 und 5) die Rapulare.
Im HHStA Wien befinden sich in den Korrespondenzen der ksl. Gesandten (in den Friedens- akten der Reichskanzlei) Protokolle oder Protokoll-Extrakte als Beilagen zu den Berichten. Es sind überwiegend Abschriften nach kurmainzischer oder ehgl. österreichischer Vorlage, z. T. auch Einzelvoten, die als Memoriale an die ksl. Gesandten weitergegeben worden sind. Die Protokolle sind über den ganzen umfangreichen Bestand verstreut und bilden keine einheitliche Serie. Bei den Vorarbeiten von Herrn Dr. W. Engels für die Edition der ksl. Korrespondenzen sind für 24 Sitzungen Protokolle bekannt geworden; auf weitergehende Recherchen wurde ver- zichtet , da die Vorlagen sämtlich erfaßt sind. Zudem werden diese Protokolle unter den einzelnen ksl. Korrespondenzen als Beilagen erwähnt werden. Damit wird die Bedeutung, die einzelnen Sitzungen von ksl. Seite zugemessen wurde, faßbar. Bei den bekannten Protokollen handelt es sich um die der folgenden Sitzungen: aus Fasz. 48c: 1645 Dez. 18, 19, 20; aus Fasz. 52c I: 1646 Jan. 31; aus Fasz. 53b: 1647 Nov. 14, Dez. 16, 18; aus Fasz. 54a, b, d: 1647 April 6, Okt. 30, Nov. 7, 8; aus Fasz. 91 I: 1646 März 3, April 3, Mai 14, 15; aus Fasz. 91 III: 1647 Dez. 17, 18, 1648 März 9, 13; aus Fasz. 92: 1646 Nov. 24, 1647 Juni 29; aus Fasz. 94 XIV: 1648 März 3; aus Fasz. 96 VI: 1647 Juni 29, Aug. 3, 1648 Jan. 14, März 10, 14; aus Fasz. 98b: 1646 April 30, 1647 Sept. 30.
IV. Zur Textauswahl und Editionstechnik
Wie die vorausgeschickte Übersicht über die bekannten Protokolle zeigt, ist die Gruppe, die auf das kurtrierische Protokoll zurückgeht, die vollständigste und um- fangreichste . Alle anderen Provenienzen decken entweder nicht den gesamten Ver- handlungszeitraum , weisen in der Folge der Sessionen größere Lücken auf oder bieten nur verkürzte Niederschriften. Die Entscheidung der Herausgeber, der Edition das stadtkölnische Protokoll zugrunde zu legen, hat sich auch bei der Bearbeitung als richtig erwiesen. Es ist das Schlußglied in einer Kette von Filiationen und damit zwar nur eine wenn auch zeitgenössische Abschrift, die aber von mehreren Quellen gespeist wird und einem – nie vorhandenen – Idealprotokoll, das alle Voten in der von den einzelnen Gesandten selbst formulierten Fassung brächte, immerhin nahe kommt. Freilich fehlen auch hier einige Sitzungen, insbesondere die, an denen nur die kurfürst- lichen Gesandten teilgenommen haben. Für diese Sitzung werden die verwandten Serien in
Kurtrier und
Kurmainz B herangezogen.
Grundsätzlich wurde so verfahren: Textgrundlage ist
Köln (
Stadt ). Fehlt hier das Protokoll einer ganzen Sitzung, so wird auf eins der kurtrierischen Gruppe zurückgegriffen. Fehlt es hier ebenfalls, so wird das vollständigste einer anderen Provenienz ausgewählt. Enthält
Köln (
Stadt ) oder eine verwandte Provenienz nur ein summarisches Protokoll, so wird ebenfalls auf eins einer Fremdprovenienz mit vollständigen Einzelvoten zurückgegriffen.
Fehlen in einem Protokoll aus
Köln (
Stadt ) größere Teile im Kontext, so werden sie aus einem der kurtrierischen Gruppe ergänzt, und zwar im laufenden Text, mit entsprechender Angabe im Variantenapparat. Geringfügige Fehler in
Köln (
Stadt ), wie Schreiberversehen (soweit sie nicht stillschweigend verbessert werden dürfen), falsche oder ausgelassene Wörter, kürzere Lücken, falsche Zahlenangaben usw., werden nach den verwandten Protokollen im laufenden Text verbessert; die Form in
Köln (
Stadt ) wird im Apparat wiedergegeben, desgleichen etwaige Varianten aus der kurtrierischen Gruppe. Bringt
Köln (
Stadt ) den richtigen Text, während die verwandten Protokolle Fehler enthalten, so wird das nur ver- merkt , wenn es für die Textgeschichte von Bedeutung ist. Ist die Richtigkeit eines Wortes oder einer Textstelle nicht eindeutig zu klären, werden sämtliche Varianten aufgeführt. Kleinere Abweichungen in der Wahl einzelner Wörter und Formulierungen – z. B. der Gebrauch der lateinischen Form bei Fremdwörtern anstatt der ein- gedeutschten Form, unterschiedlicher Tempusgebrauch und dergl. – werden über- gangen .
Bei den Abweichungen der einzelnen Provenienzen voneinander waren folgende Möglichkeiten zu berücksichtigen:
- 1. Köln ( Stadt ) ist knapper als ein verwandtes Protokoll
- 2. Köln ( Stadt ) ist ausführlicher als ein verwandtes Protokoll
- 3. Köln ( Stadt ) ist knapper als ein Protokoll fremder Provenienz
- 4. Köln ( Stadt ) ist ausführlicher als ein Protokoll fremder Provenienz