Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
415. Auersperg an [Kurz] Osnabrück 1644 Septemter 26
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Osnabrück 1644 Septemter 26
Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. b fol. 6–7 ( größtenteils in nicht aufgelöster Chiffre) = Beilage
zu Lamberg an Kurz, Osnabrück 1644 September 26 ( Eigh. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a,
Konv. b fol. 5).
Übergabe der Geschäfte an Lamberg. Dänisch-schwedische Sonderverhandlungen. Immediatverhand-
lungen mit Schweden.
Nachdehm die Schwedischen gesandten, wie aus unser allergehorsambsten
relation ad Caesarem zu sehen, sich auff die von mir exhibirte vollmacht
in nichts heraußlaßen wollen undt damit gnugsamb erzeigen, daß, biß ich
nicht abgeraist, sie sich dießes praetextus brauchen werden, ich auch immit-
telst hiebeykommende nachricht von Copenhagen empfangen, alß raise ich
anheüt nach Münster, umb von denen Kayserlichen undt Spanischen zu
valediciren, vornemblich aber zu consultirn, ob nit ein mittel wehre, durch
mein gegenwarth alhier – biß ich die stundtliche erwarthe geltmittel von
hoff (dann daß deputat nuhmer auf drey monath rückständig verblieben
Lamberg hatte am 22. September an Kurz berichtet, daß Auersperg vor Eintreffen der seit
drei Monaten ausstehenden Gelder nicht abreisen könne. Er hat dringend um Abhilfe, sonst
würde ich und herr Crane mit spot hier bestehen; man muß sich also scroccamente
halten, daß es ein spott ist und die Schweden scabiose alberait davon geschriben.
Eigh. Ausfertigung RK , FrA Fasz. 48a, Konv. b fol. 3.
empfangen und mich zur rais in wenig tagen darauf werde begeben haben –
ein so nohtwendiges werkh der tractaten nit zu verhindern, wann herr graff
von Lamberg alsobalden sein vollmacht edirn, ich aber diese wenig tag
alhie all’incognito verbleiben würde, in erwegung, daß zu befahren, daß,
sobaldt die gegentheil die nachricht von verhofften gueten undt schleinigen
fort- und außgangs der abseitigen tractaten zu Coppenhagen empfangen,
sie auff alle weiß die handlung alhie auffziehen werden wollen |:und aufs
wenigst so lang, bis sie den könig von Dänemark zur interposition mit
gewissen vorhero geschlossenen conditionen bringen werden, welche vie-
leicht diese sein konten, das Dänemark sein 〈volk〉 abdanken, sie, die
Schweden, circa punctum satisfactionis, wann er auf Pommern eiele, nit
verhindere, hergegen aber Frankreich und Schweden zu contrapesirung der
cron Schweden zuwachsenden macht die cron Dänemark bey den erz〈stift
Bremen〉, Verden und dergleichen manteniren solle; auf welchen fal sie,
die gegentheil, den könig bey diesen tractaten leicht zur partey gewinnen
konten, wann man sich dieser perpetuation bey disen 〈stiftern〉 oder in
sachen ihrer 〈satisfaction〉 betreffent, die der könig aufs euserste treiben
wird, diesseits opponiren wurde; dahero ich zu nachdenken stelle, ob nit
besser, wann die unserigen alhie sine alio respectu nach allerseits besche-
henen acceptation der volmachten ad tractatus ipsos immediate schreiten
theten und, dafern es der könig empfinden solte, man es also entschuldige,
weiln der könig a Kayser et 〈churfürsten〉 zum oftern ersucht worden, die
seinigen alhero zu schiken, wir uns auch gegen den Schweden iederzeit
vernehmen lassen, das die qualitet solcher gesandschaft zu declariren bey
des königs freyen willen stunde, er aber sich auf kein weis darzu verstanden,
sondern in die immediate extradition plenipotentiarum alhie eingewilliget,
bald darauf die abseitigen tractaten mit Schweden eingangen, als hette man
disseits schliesen mussen, der könig moge gern leyden, das man auch alhier
fortfahre; deinde, ob nit der von Plettenberg zu instruiren, das, weiln sowohl
die continuation des Ragozischen kriegs auch alles ander ubel im 〈reich〉
dahero entstanden, das man die Kayserliche haubt〈armada〉 den könig zu
〈Holstein〉 geschikt, wann dadurch alle andere gelegenheit im reich zur
Operation der waffen wieder den feind unterlassen mussen, er den könig
dahin disponire, sich zur dankbarkeit dahin zu verbinden, das er den ab-
seitigen frieden mit Schweden nit ehender schliesen wolte, als bis auch der
mit dem Ragozi geschlossen werde:|.