Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
413. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 September 26
Osnabrück 1644 September 26
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 531–532’, 534–534’, Auflösung der Chiffre
fol. 533 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 III ad nr. 403 fol. 367–368’.
Beiderseitige Vollmachten in Osnabrück. Dänische Annahme der französischen Vermittlung.
Nachdeme wier mitt Ewer Mayestätt abgesandten zu Münster über daß
dubium, wie ethwo unsere erclehrung wegen annehmung der Schwedischen
vollmacht mitt verhütung offension bey Dennemarck zu thuen, communi-
ciert
[ Nr. 406 ] und nr. [ 409 ] .
erclehrung also einzurichten seie, daß dadurch die vollmacht nitt verworffen
noch auch angenohmen, sondern alles in integro biß zu einlangung Ewer
Mayestätt ferneren allergnädigsten befehl erhalten würde, haben wier
freytags, den 23. dieses, unsere erclehrung durch den dechand zu St. Johan
alhie, denen Schwedischen dieses innhaltens uberbringen lassen, daß wier
dero vollmacht nacher hoff geschickt, warbey unß zwar einige dubia beyge-
fallen , weiln eß aber ethwo beschehen köndte, daß selbe vollmacht von
Ewer Mayestätt also pure mögte angenohmen werden, hetten wier be-
dencken , unß uber selbige dubia derzeitt herauszulassen, umb die sach
dardurch nitt in weitleüfftigkeit zu pringen. Wier begehrten aber hingegen
von ihnen, denen Schwedischen, zu vernehmen, ob und waß dieselbe ethwo
wieder unsere vollmacht zu erinnern hetten. Daß vornembste aber, wohin
man derzeit bey dieser handlung zu sehen, würde sein, daß man die Frantzö-
sische gesandten zu Münster nuhnmer zur emendation ihrer vollmachten,
warzu sich dieselbe iederzeit aufn fall, dahe alhie die extradition würde
beschehen sein, ahnerpietig gemacht, vermögen thäte, man würde sich alhie
bald vergleichen können.
Die Schwedische gesandten haben auf gemelte erclehrung sich vernehmen
lassen, daß sie es müsten dahingestelt sein lassen und der zeitt erwartten,
aber was hönisch dabey gelacht, daß man mitt den bey der vollmacht fürge-
fallenen dubiis nitt herauß wölle, und auff die gegenfrag geanthworttet, daß
sie darumb gegen unsere vollmacht ichtwas zu erinnern unnöthig erachte-
ten , weiln dieselbe durch meine, deß graffen von Awersperg, avocation aller-
dings erloschen seie. Und obzwar wier ihnen darauf repraesentieren lassen,
daß, wielange Ewer Keyserliche Mayestätt mich vor dero gesandten alhie
haben wöllen, solang sie mich darvor zu erkennen hetten, auch in derglei-
chen fällen der brauch bey allen höffen seie, daß, bieß sich der successor nitt
legitimirt hatt, der anwesende gesandte die negotiation führe, ia den charac-
terem legationis, biß er nitt an hoff, wovon er abgeschickt, anglangt seie,
behalten thue; zudeme die acceptation der vollmacht oder die opposition
darwieder gleichfals auf dieselbige, die der graff von Lamberg ediren wierdt,
zu verstehen sein, weiln solche außr deß nahmens undt tituls gleiches inn-
halts , so hatt doch dieses alles bey denenselben daß geringste nitt verfangen
wollen, sondern seindt auf deme bestendig verplieben, daß sie allein schül-
dig , auf diejenige vollmacht, so von besagtem graffen von Lamberg würde
edirt werden, sich vernehmen zu lassen und mitt demselben hinführo zu
tradieren, dahero klerlichen erscheint, daß, biß ich, der graff von Awersperg,
nitt abgereiset, man mitt dem gegentheil alhier nitt vortkommen werde
können, |:so doch aniezo umb desto mehrers vonnöhten, weiln die könig-
liche würden in Dennemarckh die anerbottene Franzößische interposition
angenommen , wodurch dan die sachen alhie merckhlich verendert unnd
in einen schweren standt gesetzt worden, also, das nunmehr die consilia
wider müessen geendert unnd wir, wie unnß bey also zugetragener verän-
derung fortahn zu verhalten, von newen und in specie darüber instruirt
werden, ob man nunmehr aufm fall, die Französische abgesandte der correc-
tur halben mit ihrer vollmacht satisfaction geben solten, ohne einige fernere
reflexion auf Dennemarckh zu der immediathandlung schreitten und worauf
die conditiones darbey eigentlich gesetzt werden sollen:|.