Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
338. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 August 1
Osnabrück 1644 August 1
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 440–440’.
Angebliche französische Instruktion.
Demnach unns ein stück von der Frantzosischen abgesandten zu Münster
instruction zu handen kommen, haben wir dhavon abschrifft hiebey gehor-
sambst einschicken söllen; und ist darauß zu ersehen, daß selbige abge-
sandten nitt befehlicht sein, die reichßstände also insgemein, wie beschehen,
zu dießen tractaten zu berueffen, sondern daß nur für diejenige stände, so
mitt der cron Franckreich verbunden (unnd zwar für einen jeden absonder-
lich) gleidtßbrieffe begehren unnd deren interesse bey denen tractaten beob-
achten söllen.
Imgleichen sein selbige gesandten lauth sölcher instruction befehlicht, dem
hertzogen von Lotharingen mitt zu den tractaten kommen zu laßen und
auff erforderen demselben seine ordentliche gleidtsbrieffe (so sie zweiffels-
ohne von dem könig selbst gefertigter in handen haben werden) außzuanth-
wortten, welche zwey posten zu gegenwertigen der sachen zustandt groß
licht geben, unnd mögte ethwo nitt undienlich sein, wegen der gleidtßbrieffe
für Lotharingen, ümb selbigen hertzogen soviell desto mehr dhamitt zu
binden, bey denen Frantzösischen gesandten erinnerung zu thuen.
[1] Déclaration du roy que sa majesté entend estre suivie par ses commissaires et
plénipotentiaires au traicté de la paix générale, Louvre 1643 September 14. Kopie: RK , FrA
Fasz. 46e, Konv. b fol. 441–445’ – Druck: Gärtner II nr. 112 S. 278–292
Der Druck bei Gärtner geht nicht auf die Handakten Kranes ( Giessen 200) zurück, denn
Gärtner bringt Teile des Textes, die in Giessen 200 fehlen. Der Text des Drucks entspricht
im wesentlichen der hier übersandten Beilage [1]; eine APW [I 1 S. 25 Zeile 3f] . betonte Differenz
in der Datierung Gärtners (am Textschluß 14., im Lemma 4. September 1643) ist wohl durch
einen Druckfehler im Lemma zu erklären.
APW [I 1 S. 24 Zeile 30ff] . ist eine zwar inhaltlich übereinstimmende, aber textlich stark abwei-
chende , auch ganz anders ( 16. Juni 1643) datierte Déclaration du roy Louis behandelt. Diese
befindet sich im Codex BN, Mss., F. fr. 10642; an ihrer Echtheit ist nach Auffassung von
F. Dickmann und K. Goronzy „kaum zu zweifeln“ (APW I 1 S. 25 Zeile 50). Der Text
aus dem französischen Codex ( der übrigens nicht mit der am 8. September 1644 aus Osnabrück
übersandten, ebenfalls auf 16. Juni 1643 datierten Déclaration du roy identisch ist) wirft nach
Form und Inhalt so viele ungelöste Fragen auf, daß von einer Publikation in APW I 1 abgesehen
wurde.
Infolgedessen läßt sich nicht entscheiden, ob der Text nr. 338 Beilage [1] echt ist; wie nr. 389
ergibt, haben die kaiserlichen Gesandten die Möglichkeit, daß ihnen ein Falsifikat zugespielt
worden sei, nicht unerörtert gelassen. In Wien dürfte der Text, wie die lateinische Übersetzung
in den Akten der Reichskanzlei vermuten läßt, ernsthaft geprüft worden sein, ist aber, wie nr. 366
beweist, als erdicht werckh angesehen worden.
200 fol. 56–61 – Konzept einer lat. Übersetzung: RK , FrA Fasz. 46d fol. 647–656– Rein-
schrift der lat. Übersetzung: ebenda Fasz. 46d fol. 635–646.‘ ]