Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
230. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 April 21

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–/ 230 /–

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1644 April 21

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 270–270’, 277–277’, praes. 1644

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14 Mai] auf der Ausfertigung irrtümlich April.
Mai 3
=
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Druckvorlage. Kanzleivermerk: Hievon drey abschriefften zu machen, 5. Mali anno 1644,
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für Churbayren, graff Gallas, graven von Hatzfeldt – Kopie: ebenda Fasz. 92 II fol.
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296–297’.

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Anfrage des Salvius wegen Austausch der Vollmachten.

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Wir haben Schreiben vom 6. April erhalten. Unsere Relationen zeigen unsere Vor-
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sicht
bei diesen Verhandlungen, damit Dänemark kein Mißtrauen schöpfe. Wir
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haben Langermann stets über alles, was Dänemark interessieren könnte, Nachricht
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gegeben, und hat sich der von Langerman seithero mit unßern anzeigungen
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woll zufrieden zu sein bezeigt unnd selbige iedeßmahls ad referendum
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angenohmen.

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Gestern hatt unns der Salvius dürch den dechandten zu St. Johan

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Raban Heistermann.
alhie
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anzeigen laßen, daß ers dhafür halten wölte, unns würde die nachrichtung
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einglangt sein, waßgestalt man zu Münster auff außanthworttung der vol-
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mächten getrieben unnd schon würcklich zu der extradition geschritten seie;
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obs nun alhie an den mediatore ermangle, so wolte ers gleichwoll darfür
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halten, daß dergleichen außwechßelung auch woll ohne mediatorn ver-
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mittels beederseidts secretarien in loco tertio, alß ethwo in einer kirchen,
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mit vorzeigung der originalien unnd mittheilung glaubhaffter abschrifft
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würde können verrichtet werden. Jedoch, weiln die Schwedische gesandten,

[p. 362] [scan. 392]


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wie sich in hoc puncto auff mit den mediatore eingefallene veränderung zu
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verhalten, noch nitt instruirt, sondern der instruction (darümb sie gleichwoll
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alsopaldt bey zurückgang deß mediatoris geschrieben) noch auß Schweden
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gewertig sein, begehre er, Salvius, von unns zu vernehmen, ob unns nitt
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selbiger vorschlag oder aber ethwo ein ander modus, wie, who unnd wan
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sölche extradition beschehen könne, mögte gefällich sein; wölle nitt zweif-
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felen , man werde auch unßerstheils daß werck dießerendts gerne befördert
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sehen wöllen.

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Wir haben geanthworttet, daß man dießeidts nichtz höhers verlange alß
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die beförderung dießer tractaten und wir derentwegen alhier in loco sein;
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eß könte aber der herr Salvius unschwer ermeßen, gleich wie man dießeidts
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weniger den zufal mit den mediatore hette vorsehen können, daß wir
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dhahero auch in hoc passu nit instruirt sein können; hetten zwar auch also-
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paldt von eingefallener veränderung nacher hoff berichtet, weiln aber auch
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benebens die Schwedische herren gesandten dhamahls zurückgeplieben unnd
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man also bey Kayserlichem hoff nit wißen konnen, ob dieselbe herzukommen
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würden oder nit, hielten wir eß darfür, daß unns derentwegen seithero kein
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andere instruction seie zugeschickt worden; nunmehr aber, nach ankombst
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der herren Schwedischen gesandten, würde man uns in hoc passu nit un-
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instruirt laßen, wir wölten aber von dießer uns also an handt gegebener
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apertur gehörigenorts gehorsambst hinderbringen und uns allergnädigsten
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befehls erholen, zweiffelten sönsten gar nitt, eß würden die Schwedischen
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herrn abgesandten mit gnugsamer volmacht versehen sein, würde auch
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dießseidts darahn kein mangel erscheinen. – Hinweis auf Beilagen.


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Beilagen


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[1] Auersperg und Krane an Nassau und Volmar, Osnabrück 1644 April 21 = Nr. 231.

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[2] Nachrichten aus Paris 1644 April 2. Kopie-Auszug: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 271.

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