Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
136. Nassau und Volmar an Auersperg und Krane Münster 1644 Januar 1

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Nassau und Volmar an Auersperg und Krane


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Münster 1644 Januar 1

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Konzept: RK , FrA Fasz. 92 I nr. 122 fol. 598–600 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 203
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fol. 665’–670 – Druck: Gärtner II nr. 118 S. 310–316.

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Kaiserliche Vollmacht. Verbesserung des Deputats. Kommunikation der kaiserlichen Gesandten
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untereinander. Protest gegen Ausbleiben der französischen Gesandten.

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Aus nr. 130 haben wir des Salvius Erklärung wegen der Vollmachten vernommen.
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Nun lassen wir es zwar auch unserstheils dahiengestellt sein, seitemalen
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aber in dem praeliminarvergleich außtruklich versehen, daß in denn salvis
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conductibus die maalstätt der handlung gemeldet werden sollen, daher auch
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sonder zweifel die gegentheil daß argument werden nemmen, daß die pleni-
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potentiae ebenmässig außtruklich uff solche verglichene maalstätt bestimbt
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sein solten, und man also folgendts doch zu außliferung deß andern und
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verbesserten gewaltbrieffs würdet kommen müessen, wölchenfahls zu
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bedenckhen stehet, ob nit uff solche erfolgende enderung deß gewalts von
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den gegentheilen möchte anlaaß genommen werden, ihre Kayserliche
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mayestät ungleich zu beschrayen, daß man deroselben theils sich solcher
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gebür wol zu erinnern gewußt, aber allein, umb die fridenshandlung zu ver-
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lengern , erstens mit einer andern formb deß gewalts auffgezogen, da man
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doch ein andere inn handen gehabt und mit derselben edition noch mehrer
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zeit hette gewinnen könden, zu geschweigen, daß sie auch mehr andere
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scrupulos innwerffen und die einbildung fassen möchten, weil die enderung
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deß gewalts so schleinig erhalten worden, daß sie auch uff weitere einge-
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wendte difficulteten oder obiectiones nach ihrem gesuechen, denselben
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anderst ze formieren, wurden durchbringen mögen, daß wir also in zweifel
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stehen, ob nit besser were, gleich anfangs denn new umbgefertigten gewalt
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21 Zusatz von Nassaus Hand: Wann alsdan die Schweden die obgedachte erste plenipotenz
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begern würden, könte solche alsdann leicht inen auch vorgewießen werden, mit andeuten,
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daz selbige 〈letzste unterm〉 vorgedachten praeliminarvergleichs eingeschicket wer
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fehlt in Kopie und Druck, war wahrscheinlich auch in der Ausfertigung weggelassen.
ze producieren. Doch wann es Ewer Liebden und Excellenz auch dem
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herrn und meinem hochgeehrten herrn nochmalen thuenlicher ze sein
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bedunkht, zu anfangs bei dem ersteren zu verbleiben, werden wir uns mit
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dennselben unschwer vergleichen.

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Was dann zum andern die sollicitation an ihre Kayserliche mayestät wegen
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unserer beederseits deputatgelter anlangt, da ist an deme, daß wir eben-
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diejenige difficulteten und ungelegenheiten, wie die in ihrem auffgesetzten
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concept zu befinden seind, im werkh bißher erfahren thuend. Seitemalen
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wir aber in bedenkhen ziehen, daß von einem oder anderem etwan umb
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mehrer beschleunigung absonderlich möchte sollicitiert worden sein und
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dessentwegen vor dißmal insgemein solche sollicitation ablauffen ze lassen,
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nit allerdings vorträglich erscheinen wöllen, als haben wir vilmehr zu
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beobachten nöthig gehalten, ob ihre Kayserliche mayestät benebens nit umb
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eine verbesserung solcher deputatgelter gehorsamist anzelangen sein möch-
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ten , dieweil die tägliche erfahrung zu erkennen gibt, mit was ansehenlichem
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pomp der frembden cronen und potentaten legati, ambasciatoren, pleni-
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potentiarien und gesandten zu diser zusammenkunfft außstaffirt und unter-
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halten werden, daß dahero gegen dennselben sich mit gleichem pracht zu
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betragen zwar ihre Kayserliche mayestät hocheit und reputation wol erfor-

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dern , aber die verordnete underhaltsmittel bei weittem nit erklöklich sein
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mögen. Stellens also zu Eur Liebden und Excellenz auch deß herrn und
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meines hochgeehrten herrn belieben, ob sie solches anlangen an ihre Kayser-
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liche mayestät neben dem andern ze thuen und daß concept, so zu solchem
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ende hiemit wider hinumb folgt, darauff außferttigen ze lassen thuenlich
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finden wöllen, so wir alsdann neben inen ze underzeichnen erbiettig seind.

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Übersenden Kopien von nr. 126, 1 und 7, des Diskurs über die Suspension der Waffen
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und nr. 60 und Ausfertigung von nr. 117 mit pitt, dises original nechstens
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widerumb zuruckzesenden, haben dabei allein diß zum bericht anzedeutten
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nit umbgehen wöllen, wie sich darinn zum sechsten, deß cardinals Rossetti
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person betreffendt, auff ein resolution vom 10. Novembris bezogen würdet,
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daß solche resolution allein desselben empfahung und visita und nit daß-
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jenig , waß wir in unserer dieser resolution vorgehenden relation ange-
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deutet hetten, daß nemblich die Franzosen wider dennselben am Römischen
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hof excipieren theten etc., betreffen thue, und vermuettlich die andere vom
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12. Octobris abgangne resolution bedeuttet werden wölle, warinnen ihre
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Kayserliche mayestät zu wissen machen thuend, waß sie uff deß königs in
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Dennemarkh beschehene anvermahnung durch die ihrige umb befürderliche
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abschickhung der interpositionsgesandten am Römischen hof auch bey der
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republica zu Venedig hetten anbringen lassen.

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Der Kaiser hat in nr. 120 befohlen, die gegenseitige Kommunikation in acht zu
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nehmen; daß es zu einem Gutachten aller Gesandten noch nicht gekommen ist, beruht
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allein auff deme, waß etwan künfftig die handlungen an handt geben möch-
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ten .

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Wir übersenden Konzept von nr. 135. Wir erwägen, ob wegen des langen Ausbleibens
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der französischen Gesandten ein besondere beschwerdtschrifft in forma pro-
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testationis bei denn herrn interpositorn einzebringen und ze remonstriren,
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daß diserseits der sachen ein begnüegen geschehen, man auch weitter der-
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29 Zusatz von Nassaus Hand: NB. In dem schreiben, so allerunderthänigist an Kayserliche
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mayestät abgehen laßen, befinde nit, daß dieser protestation bei den herrn interpositoribus
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meldung geschehe; ob herr Volmar vermein, daz dießer anschlag (so mich sehr gutt
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scheinet) auch inß Kaiserliche schreiben eingesetzet werde ist gestrichen .
gestalt vergeblich zuzewartten sich nit schuldig erkennen köndte.

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