Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
254. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Oktober 12
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Osnabrück 1645 Oktober 12
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. e ( September – Dezember 1645 ) fol. 95–98’, 102,
praes. 1645 Oktober 24 – Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 847 fol. 236–
239; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 88 S. 579–590 – Druck: Gärtner
VI nr. 91 S. 431–437.
Admissio exclusorum. Drängen der Reichsstände auf Übergabe der Responsion auf die Propo-
sition an die schwedischen Bevollmächtigten.
In nr. 240 haben wir berichtet, daß Oxenstierna auf Drängen einer ständischen Depu-
tation seine Opposition gegen die Übergabe der kaiserlichen Responsion an die Stände
unter Ausschluß der exclusi habe fallen lassen. Es sollen aber gemelte deputierte
und vornemblich der von Löwen, wie uns der Churmeintzischer abgesand-
ter n. Brembser, freyherr, berichtet, terminos commissionis uberschritten
und was weiter gangen sein, als ihme auffgeben gewest, indeme sich gegen
den Oxenstern obligiert gemacht, das nach verrichtetem actu propositionis
vor allen dingen der punctus admittendorum solle vorgenohmen und erört-
tert werden, wodurch dan der Oxenstern hernacher anlas und gelegenheit
genohmen, bey denen Churbrandenburgischen instantias zu machen, das
sie es dahin befödern wölten, damit selbiger streitpunct vor allen andern
möge berathschlaget und zur richtigkeit gebracht werden; gestalt dan auch
darauff beyde Churbrandenburgische abgesandten, der graff von Wittgen-
stein und der von Löwen, verlittenen sambstag nacher Münster verreist,
umb die alda anwesende stände dahin zu vermögen, damit gemelter punc-
tus admittendorum zuvoderst möge vorgenohmen undt erörttert werden.
Es haben auch die alhie anwesende fürstliche und stättische uber eben die-
ses werck ihre consilia under dem Magdeburgischen directorio zusamen-
getragen und vorgestern einige aus ihrem mittl, nemblich den fürsten
Sachsen Weymarischen
Sachsen-Weimarischer Bevollmächtigter war Dr. Georg Achaz Heher ( 1601–1667 ). Über ihn
vgl. Meiern in J. L. Walther S. 72–74, ADB XI ( 1880 ) S. 291 und APW [ II C 2 S. 99 ]
Anm. 3.
die alda anwesende fürstliche und stättische abgefertigt, umb mitt denselben
mündtlich hieraus zu communicieren und dieselbe gar dahin zu vermögen,
damit denen Schweden hierin möge satisfaction gegeben und alle und jede
stände ohne underscheidt, sonderlich aber auch Magdeburg zugelaßen
und niehmand von denen sessionibus außgeschloßen werden; wie dan selbe
protestierende mitt solchem ihrem anßchlagen soviel desto mehr auffkom-
men können, weiln sie kein catholischer standt, der ihnen hette einreden
mögen, gegenwertig gewest, und verursacht selbiger catholischen ständen
abwesenheit die ungelegenheit, das die consultationes alhie seithero haben
müßen eingestelter pleiben und darzu nitt angesagt werden mögen, weilen
nichts gewißers zu besorgen gewest, als das bey solcher der catholischen
abwesenheit gedachte Magdeburgische sich sowohl in das directorium als
auch session und stimb de facto eintringen et nemine quasi contradicente
dabey manutenieren würden, angesehen dieselbe sich so eyfferich dies
wercks zu behaubtung session und voti annehmen, das sich auch nitt geschew-
et , den duca de Longavilla, so vor zweyen tagen, umb dem Oxenstern
die visita zu geben, alhie ankommen, umb assistenz zu ersuchen und dem-
selben solchergestalt under augen zu gehen gewust, das sich derselbe zur
assistentz gegen die Magdeburgischen fast mitt diesen formalien soll erbot-
ten haben, wan er sonsten keine ursach hette, sich dieser sach anzunehmen,
so müße ers doch umb eins so lieben cavaliers willen, als der n. Einsiedl
ist, thun; maßen uns solche formalia von einem der protestierenden selbst,
der es doch unbedachtsamerweis herausgeredt, erzehlet worden.
So haben sich auch gestern die fürstliche Sachsen Altenburgische, Meck-
lenburgische , gräffliche Wetterawische und statt Straßburgische gesandten
in nahmen sämbtlicher alhie anwesender fürstlichen und stände bey uns
angeben und dieses wercks halben was außführliche erinnerung gethan;
wie nemblich es der sach uberaus große verhindernüs gebe, das die vier
stände Magdeburg, Heßen Caßell, Baden Durlach und Naßaw Sarbrücken
von denen consultationibus wöllen außgeschloßen werden und das solches
nitt allein bemelten ständen, als welche dem Oxenstern der zulaßung halben
oder das demselben bey diesem werck alle satisfaction gegeben werden
solle, schon ihre paroll gegeben hetten, sondern auch denen außwertigen
cronen selbst beschwerlich und sehr verkleinerlich fallen wölle, mitt ersu-
chen , das wier uns der sachen mitt ahnnehmen und die catholische stände
zu Münster dahin disponiren helffen wölten, damitt dieselbe in zulaßung
obgedachter vier außgeschloßener verwilligen mögen, bevorab der Magde-
burgischen , weiln sich selbe anerbietig machten, dahin zu reversiren, das
solche zulaßung nitt solle zur consequentiam außgedeütet werden; sodan
fürs andere, weiln man vermercke, das bey dieser der stände uneinigkeit
das haubtwerck in stecken gerahte und dan in der Keyserlichen anthwortt
ad propositiones adversariorum sich auch allerhand sachen befunden, so
einer ferner erleüterung würden vonnöhten haben, ehe dan die consulta-
tiones darüber würden können an hand genohmen und denen Keyserlichen
mitt einem beständigen guttachten zu handen gegangen werden; als hetten
uns auch selbe stände ersuchen laßen wöllen, das wier unsere anthwortt
ad propositionem Suecicam alhie denen Schwedischen zustellen, auch unsere
collegas zu Münster dahin vermögen wölten, damit auch alda die anth-
wortt ad propositionem Gallicam möge denen Frantzosen außgeanthwort-
tet werden, würde gleichwohl denen ständen bevorstehen ihr guttachten
hernechst, wan die sach der notturfft nach würde erleütert sein, zu eröffnen
und uns damit zuhanden zu gehen; haben uns auch in abschrifft communi-
ciert , was sie deßwegen an ihre mittstände nacher Münster gelangen laßen,
so wier hiebey gelegt.
Wier haben geanthworttet, das uns leith gnug sey, das die hochnöhtige
consultationes immerfort gehindert würden, wehren zwar auch deßen
berichtet worden, das sich der stände deputierte iüngsthin gegen den Oxen-
stern zimblich weith heraußgelaßen und uber gebühr und schüldigkeit
dahin erbotten hetten, das nach verrichtetem actu propositiones der punc-
tus admittendorum solle vorgenohmen und erörttert werden; das aber die
stände noch weiter gangen und dem Oxenstern darbey satisfaction zu geben
versprochen oder ihre paroll impignirt haben sollen, davon seye uns nieh-
maln was fürkommen und falle uns bedencklich, zu diesen sachen was zu
reden, so wier wüsten, das von einem theil der stände wiedersprochen undt
improbirt würdte, zumahlen uns von denen fundamenten, so die stände
gegeneinander führten, seithero nichts fürkommen, müsten uns zuvoderist
darüber erkündigen und informiren und denen sachen nachdencken.
Was den andern punct anlangt, da mögten wier wünschen, das selber sach
ördentlicherweis durch ein rechtes under den ständen verglichenes conclu-
sum an uns mögte gebracht werden, so würde man sich desto ehender darin
resolviren können und würden gleichwoll die ubrige stände hierüber auch
müßen vernohmen werden. Wie dem allem wölten wier nitt underlaßen,
mitt unsern herrn collegis zu Münster daraus zu communicieren und den
sachen, was hiebey zu thun, ferners reifflich nachdencken und an hand
nehmen; mitt welcher unser erclehrung die deputierte wohl zufrieden
gewest.
Wier sein auch fürnemblich dieses letzten anbringens halben mitt gemelten
unsern collegis in communication begriffen und unserstheils der meinung,
das man die außanthworttung der responsionum ad propositiones adver-
sariorum an beeden örttern solle vor sich gehen laßen, zumahl bewust, das
die gegentheil schon abschrifft davon erlangt und dahero zu besorgen, da-
fern mitt deren außanthworttung lenger solte zurückgehalten werden, das
etwoh ehender eine replica von gegentheil darüber außkommen dörffte,
als die außanthworttung diesseidts beschehen, welches fast schimpflich fal-
len würde und billich zu verhüten.
1 Reichsstände in Osnabrück an die Reichsstände in Münster, Osnabrück 1645 September 30/
Oktober 10. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 99–
101’ – Druck: Meiern I S. 704–706 ( = I 7, 15 N 4 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1
Westf. Friede XXX fol. 58–61; ebenda Karton 7 S. 350–454. ]