Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
198. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 Juli 21
Münster 1645 Juli 21
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a, Konv. A ( Juli – September 1645 ) fol. 39–40’, 44, PS
fol. 43, praes. 1645 August 2 = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 V nr. 741
fol. 322–325 – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 17; Giessen 205 nr. 305 S. 1643–
1649 – Druck: Gärtner V nr. 116 S. 525–530.
Verhandlungsmodus der Reichsstände. Reichstag. Zeremoniellfragen. Waffenstillstand. PS Strei-
tigkeiten zwischen den kurfürstlichen und den fürstlichen Bevollmächtigten wegen des Titels Ex-
zellenz .
Wir haben vorgestern die Weisungen vom 4. und 5. Juli
Am 4. Juli teilte Ferdinand III. seinen Bevollmächtigten ( Ausfertigung: Den Haag A
IV 1628 nr. 17 [ praes. 1645 Juli 19 ] – Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 101–102 –
Kopie: ebenda Fasz. 92 nr. 737 fol. 298–298’ ) Schreiben betr. die kurbayerischen Waffen-
stillstandsverhandlungen in Paris mit. Diese seien nur zu ihrer Information gedacht. Bis nach
einer von dem Kurfürsten vorgeschlagenen Konferenz und dann ergehenden weiteren Instruktion
sollten sie in dieser Sache nichts unternehmen, es sei denn summum periculum in mora . Bei-
lagen : A Vervaux an Kf. Maximilian, Paris 1645 April 7 ( Kopie: Den Haag A IV 1628
nr. 17; RK , FrA Fasz. 92 V ad nr. 737 fol. 300–302 ), B Vervaux an Kf. Maximilian,
Paris 1645 April 12 ( Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 17; RK , FrA Fasz. 92 V ad
nr. 737 fol. 304–307’ ) C Kf. Maximilian an Ferdinand III., München 1645 Mai 24 ( Kopie:
Den Haag A IV 1628 nr. 17; RK , FrA Fasz. 92 V ad nr. 737 fol. 308–311 ). Die
Ausfertigung von C findet sich in Staatenabteilung , Bavarica Fasz. 1e fol. 60–61;
ebenda Kopien von A ( fol. 62–63 ) und B ( fol. 65–67 ). In den Beilagen A und B fehlen wesent-
liche Passagen der Original-Ausfertigungen Vervaux’s ( GehStA München , Kasten
Schwarz 7637 ); vgl. K. Schweinesbein S. 215 – Die Weisung vom 5. Juli = nr. 184.
nr. 192 ist zu ersehen, daß sich die kurfürstlichen Gesandten den Protestierenden
zu gefallen dess titul und namens reichsdeputation zu begeben rathsamb
erachtet. Dabey es noch biß dato soweit erwunden, das einig andere anmue-
tung inmitlst an uns nit gelangt worden. Wir vernemmen aber anderwerts,
das auch wider disen vorschlag allerhandt difficulteten erregt werden wol-
len , und noch sehr ungewiss scheinen will, ob sich die protestierende hier-
zue erclären möchten, und diss aus zwayen ursachen: Fürs erste, das sie nit
vergnüegt sein wollen, das bis auf Ewer Kayserlichen Mayestät allergene-
digiste einwilligung und an gemeine reichsstände ablauffende notification-
schreiben die consultationes allein bey denen ordinari deputierten, neben
determinierter beysezung etlich gewisser ständten, stehen sollen, sondern
begehren thuend, alsogleich vor erfolgendem Kayserlichen placet alle
ständt, so derzeit alhie oder zu Oßnabrugg vorhanden seint, suo loco et
ordine zue denen collegialdeliberationibus zuezelassen; zum anderen, das
sie vermainen, es möchten die Schweedische plenipotentiarii sich uber der
translation der reichsständen beschwären und es vor einen schimpf uffnem-
men , das sie zu Oßnabrugg gleichsamb allein solten gelassen und alle con-
sultationes nach Münster gezogen werden. Derentwegen bey denn catho-
lischen fast die mainung sein will, das man uf einen reichstag ad locum ter-
tium und benändtlich Cölln gedencken, inmitlst gleichwol alhier und zu
Oßnabrugg die handlungen durch die ein- und andernortts beschechene
disputationes continuieren soll. Dabey aber würdet zugleich verspürt, das
die protestierende vom fürsten- und stättischen collegio wie auch zum theil
aus dem churfürstenrath gar keinen lust zum reichstag erscheinen lassen.
Die ursachen werden vorgewendet, das es grosse verlengerung der hand-
lungen veruhrsachen, die cronen selbst nit darzue verstehen und man dar-
bey eben dieihenige difficulteten, wie die iezt emporgehen, zu empfinden
haben werde. In der that selbst ists an deme, das etliche ire aigene komblich-
keiten mehrers als dess gemeinen weesens befordernus vor augen halten,
die protestierende auch in hoffnung stehen, wann sie die beysizung extra
formam comitialem erhalten könten, das sie hierdurch auch ire detentatores
der stüffter wurden eintringen und das ius votandi behaubten mögen.
Hinweis auf das PS von nr. 192. Was aber mit dem herzog von Longeville
wegen seines angemaasten tituls altezza und darauf von uns dessen unge-
achtet gegen dem Spanischen gsandten, conte Pineranda, verrichteter visita
weiters vorgeloffen, und sonderlich, das die Franzosen in puncto suspen-
sionis armorum abermaln sich ganz clar und rundt einer durchgehenden
abschlägigen antwort vernemmen lassen, beynebens aber widerumb uf die
literas mutui compassus für die Siebenbürgische gesandten getrungen, das
geruchend Ewer Kayserlich Mayestät aus dem beyligenden extractu protho-
colli allergenedigist mit mehrerm anzehören, darbey wir auch noch diß
weiter gehorsamist andeüten sollen, das, nachdem der duca di Longavilla
seine revisita vergangnen zinßtags gegen undterschidlichen gesandten, als
vorderist den Churbrandenburgischen, sodann dem herrn bischoff von
Oßnabrugg als Churcöllnischen, item den Churbayrischen, auch dem Portu-
geßischen gesandten in aller magnificenz mit uffwarttung seiner guardia von
hartschieren und trabanten mit dero waaffen verrichtet, er zugleich auch
anvor dem Venetianischen potschaffter gleichergstalt die revisita erstattet
hat, aber nur mit einer einzigen ime selbst nit, sonder dem conte d’Avaux
zuständigen carozza und ohne beglaittung seiner guardi, dessen er, Vene-
tianer , unsers vernemmens übel zufriden sein solle. Und obwol offtgedach-
ter herzog sich der beglaittung seiner guardi mit den waffen fürohin nit
mehr zu bedienen gewilt sein solle, so sezen wir doch ausser zweifel, er
werde selbe ieweils in seinem quartier ufwarten lassen und sich also in disem
pasß vor Ewer Kayserlichen Mayestät gesandtschafft eines vorzugs ge-
brauchen .
PS Weil diß schreiben in continuation deren zu Lengering mit denn chur-
fürstlichen gesandten vorgeloffner handlung durch unsere collegas zu Oßna-
brugg undter unser sambtliche undterschrifft außgeförtigt und inen von
Ewer Kayserlichen Mayestät allergenedigistem bevelch, sich in die streittig-
keit zwischen denn chur- und fürstlichen wegen dess praedicats excellentiae
nichts einzemischen, noch vor ausförtigung des schreibens nit bewust gewe-
sen , so geben wir inen bey heütiger ordinari darüber nachricht
sonst unserstheils alhie dessentwegen an die fürstliche gesandten formaliter
nichts gelangen lassen, ausserhalb das ich, Volmar, gegen den Costanzi-
schen und Bambergischen gesandten darvon allein per generalia in discursu
etwas andeütung gethan, aber zugleich von inen vermörckht, das sich kei-
ner ohne eine sambtliche communication mit allen ein- und andernortts
anweesenden fürstlichen gesandten darüber resolviren werde.
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