Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
169. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Wien 1645 Juni 7
[ 154, 158 ] / 169 / [ 183 ]
Wien 1645 Juni 7
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48b fol. 62–63’ = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz.
48b fol. 43–45 – Kopie: ebenda Fasz. 92 V ad nr. 718 fol. 235–236; Giessen 205 nr. 253
S. 1358–1362 – Druck: Gärtner V nr. 47 S. 214–217.
Mißbilligung der Erklärung in der Geleitbrieffrage für die Mediatstände. Neutralität für Speyer.
Verweis wegen der dem Ulmer Bevollmächtigten abgeforderten Erklärung zur Translation der
Reichsdeputation.
Auf nr. 154 und nr. 158. Sovil nun eüre vorgehabte erclärung wegen beglait-
tung der mediatstätt anlangt, sähen wir gern, das solche noch nit erfolgt
und res noch integra were, auf welchen fahl ihr darmit inzuhalten, der chur-
fürsten auch andern fürsten und ständten des reichs guettachten und unserer
darüber erfolgenden resolution zu erwartten habt, ist aber eüre antwort den
Schweedischen albereit zukommen, so lassen wir es alß ein geschehenes
ding darbey verbleiben; versehen unnß auch, das solches nit weitter alß,
wie es die Schweedische gesandten vermög eüres eingeschikhten protho-
colls , auf die mediatstätt und weitter nit extendirt solle werden; darbey wir
aber eüch gnedigist erinnern und bevehlen wollen, das in sachen, so wir auf
der churfürsten auch fürsten und ständt guettachten stellen oder für sich
selbst dahin gehörig, ohne derselben guettachten und unseren gemessenen
darüber erfolgenden bevelch ainige weitaussehende und unfruchtbarliche
temperamenta und expedientia nit vorschlagt, noch auch durch einzige unge-
wisse hoffnung einer proposition ohne rath und communication der gesamb-
ten churfürstlichen auch andern abgesandten übereylen lasset.
Belangendt die von besagten Lampadio zugemuettete neutralitet der statt
Speyer zu versicherung des Kayserlichen cammergerichts kombt unß diese
zuemuettung derzeit etwas frembt vor, weillen wir nunmehr ein völligen
frieden zu tractiren im werckh begriffen sein, wollen auch unserstheils
nichts erwinden lassen, was diesen zweckh zu erlangen beförderlich sein
kan.
Soviel aber der statt Ulm abgeordtneten schrifftliche erklärung betreffen
thuet, halten wir dieselbige für unnothwendig, habt eüch auch dergleichen
in das künfftig zu enthalten, zumahlen solch begern nur weittere differenz
verursachen, dahero wir auch disen punct wegen des Franckhfurtischen
abgeordtneten bey negster ordinari ganz mit stillschweigen übergangen.
Waß schließlichen die translation der tractaten nacher Münster und die
mediation der Venediger betrifft, solchs ist albereit in vorigen unsern erclä-
rungen und bevelchen, so an eüch und unsere Münsterische abgesandten
abgangen, erledigt, darbey lassen wir es bewenden.