Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
169. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Wien 1645 Juni 7

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane


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Wien 1645 Juni 7

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48b fol. 62–63’ = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz.
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48b fol. 43–45 – Kopie: ebenda Fasz. 92 V ad nr. 718 fol. 235–236; Giessen 205 nr. 253
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S. 1358–1362 – Druck: Gärtner V nr. 47 S. 214–217.

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Mißbilligung der Erklärung in der Geleitbrieffrage für die Mediatstände. Neutralität für Speyer.
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Verweis wegen der dem Ulmer Bevollmächtigten abgeforderten Erklärung zur Translation der
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Reichsdeputation.

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Auf nr. 154 und nr. 158. Sovil nun eüre vorgehabte erclärung wegen beglait-
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tung der mediatstätt anlangt, sähen wir gern, das solche noch nit erfolgt
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und res noch integra were, auf welchen fahl ihr darmit inzuhalten, der chur-
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fürsten auch andern fürsten und ständten des reichs guettachten und unserer
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darüber erfolgenden resolution zu erwartten habt, ist aber eüre antwort den

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Schweedischen albereit zukommen, so lassen wir es alß ein geschehenes
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ding darbey verbleiben; versehen unnß auch, das solches nit weitter alß,
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wie es die Schweedische gesandten vermög eüres eingeschikhten protho-
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colls , auf die mediatstätt und weitter nit extendirt solle werden; darbey wir
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aber eüch gnedigist erinnern und bevehlen wollen, das in sachen, so wir auf
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der churfürsten auch fürsten und ständt guettachten stellen oder für sich
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selbst dahin gehörig, ohne derselben guettachten und unseren gemessenen
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darüber erfolgenden bevelch ainige weitaussehende und unfruchtbarliche
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temperamenta und expedientia nit vorschlagt, noch auch durch einzige unge-
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wisse hoffnung einer proposition ohne rath und communication der gesamb-
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ten churfürstlichen auch andern abgesandten übereylen lasset.

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Belangendt die von besagten Lampadio zugemuettete neutralitet der statt
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Speyer zu versicherung des Kayserlichen cammergerichts kombt unß diese
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zuemuettung derzeit etwas frembt vor, weillen wir nunmehr ein völligen
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frieden zu tractiren im werckh begriffen sein, wollen auch unserstheils
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nichts erwinden lassen, was diesen zweckh zu erlangen beförderlich sein
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kan.

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Soviel aber der statt Ulm abgeordtneten schrifftliche erklärung betreffen
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thuet, halten wir dieselbige für unnothwendig, habt eüch auch dergleichen
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in das künfftig zu enthalten, zumahlen solch begern nur weittere differenz
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verursachen, dahero wir auch disen punct wegen des Franckhfurtischen
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abgeordtneten bey negster ordinari ganz mit stillschweigen übergangen.

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Waß schließlichen die translation der tractaten nacher Münster und die
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mediation der Venediger betrifft, solchs ist albereit in vorigen unsern erclä-
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rungen und bevelchen, so an eüch und unsere Münsterische abgesandten
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abgangen, erledigt, darbey lassen wir es bewenden.

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