Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
68. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1644 Dezember 30

16
–/ 68 /–

17

Nassau und Volmar an Ferdinand III.


18
Münster 1644 Dezember 30

19
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47a, Konv. B fol. 454–454’, 457–458, praes. 1645 Januar 9 =
20
Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 IV nr. 496 fol. 115–116’ – Kopie: Den Haag
21
A IV 1628 nr. 16.

22
Ausschreibung eines westfälischen Kreistages durch den Pfalzgrafen von Neuburg.

23
Der Pfalzgraf von Neuburg hat auf Mahnung des fränkischen Kreises hin die Stände
24
des westfälischen Kreises für den 18. Januar 1645 nach Köln zu einem Kreistag
25
beschrieben

32
Der Kreistag kam indessen nicht zustande, da sich auf Betreiben Kurkölns keine Kreisstände
33
einfanden.
. Der Bischof von Osnabrück hat dessentwegen vier puncten zu
26
bedenckhen vorgestelt

34
Zu den Verhandlungen zwischen Wartenberg und Nassau und Volmar vgl. das ausführliche
35
Protokoll im Diarium Wartenberg I S. 166–181.
: Erstlich, was Eur Kayserlichen Mayestät dißortts
27
allergehorsamist an handt zu geben; zum andern, was irer churfürstlichen
28
durchlaucht zu Cölln sowol als bischoffen zue Münster und daher mitaus-
29
schreibendem craißfürsten, als auch von Eur Kayserlichen Mayestät obha-
30
bender interimsdirection

36
Der Kaiser hatte das jülische Direktorium bis zur endgültigen Entscheidung der Erbschaftsfrage
37
suspendiert und den Bischof von Münster mit der alleinigen Führung des Direktorium im West-
38
fälischen Kreis betraut; vgl. hierzu R. Leffers vor allem S. 40–44 und 75f.
wegen zu thuen; dritens, ob und wie der herr
31
pfalzgraf zu beantwortten; und dann zum viertten, ob sich gebür, das uf

[p. 127] [scan. 155]


1
bemelts Franckhischen craiss anlaittungen dergleichen beschreibung vor-
2
genommen werden, und daher die Westphalische ständt sich zuesamenzu-
3
thuen schuldig sein sollen.

4
So haben wir negst vorgangner danckhsagung solcher vertraülischen com-
5
munication auf dise vorgehaltene fragen dergestalt geantworttet: Wir
6
wüsten erstlich an unserm ortt der sachen anderst nit zu thuen, dann solche
7
beschaffenheit Eur Kayserlichen Mayestät allerundterthenigist zu referieren,
8
die auch sonder allen zweifel dises weit aussechende beginnen nach not-
9
durfft zu berathschlagen nit undterlassen und ire Kayserliche autoritet, als
10
welche hierundter in vil weeg belaidiget werden wolle, zu mantenieren wis-
11
sen , zum allerwenigisten dem gesambten craiß durch ein eilendes schreiben
12
ire misßfallen zu verstehen ze geben bedacht sein werden. Deßgleichen und
13
zum andern zweifleten wir nit, wann der herr churfürst zu Cölln, dessen
14
sovil darbey ir obhabende Keyserliche commission und bischöfflich Münste-
15
rische interesse leiden thue, die craißstände in schrifften beweglich erinneren
16
solten, das hierdurch der mehrer theil von der erscheinung abgehalten, und
17
also diser conventus getrent werden möchte. Bei dem dritten puncten wol-
18
ten wir fast für das beste gehalten haben, das dess herrn pfalzgrafen schrei-
19
ben unbeantwortet gelassen, auch die erscheinung eingestelt verbleiben
20
solte. Sovil aber die vierte frag anlangte, das erynnerten wir uns zwar, waß
21
dess heyligen Römischen reichs executionsordnungen außweisen theten,
22
und waßgestalten ein craiß mit dem andern zu correspondieren und dessel-
23
ben beystandt in begebenden nothfählen zu ersuechen hete

41
Die Reichsexekutionsordnung von 1555 hatte die Sicherung des ewigen Landfriedens von 1495
42
den Reichskreisen anvertraut und verordnet, daß ein Kreis die vier nächstgelegenen Kreise um
43
Beistand anrufen könne, wenn er einem Friedensbruch nicht gewachsen war. Zur Exekutions-
44
ordnung vgl. J. Müller .
. Wir köndten
24
aber solche dispositiones uf den gegenwertigen fahl, da es umb ein univer-
25
salweesen im ganzen Römischen reich zu thuen sein wöll, nit verstehen,
26
noch für zimblich und der gebür gemäss halten, das dergleichen ohne Eur
27
Kayserliche Mayestät, als deren ein generalcraißversamblung anzustellen
28
allein gebürte, vorwissen und bewilligen undterfangen werden, vil weniger
29
einiger craiß solchen an ine gelangenden vermahnungen stattzethuen schul-
30
dig sein solle, sondern es welle dises beginnen ein sehr weites aussechen
31
haben und zu einem starcken eingriff in die Kayserliche auctoritet und regie-
32
rung ausschlagen, daher auch ein ieder außschreibender craißfürst, gleich
33
wie von ir churfürstlichen durchlaucht zu Cölln beschechen, vil loblicher
34
und besser thuen werde, wann er sich an dergleichen ansuechen nichts keh-
35
ren , sondern sich vorderst Eur Kayserlichen Mayestät allergenedigisten
36
willens erkhundigen thet.

37
Solche unsere beantwortung hat hochgedachter herr bischoff von uns zu
38
guetem gefallen und wol ufgenommen, die gefährliche intentiones, welche
39
von dem herrn pfalzgrafen hierundter gesuecht wurden, mit mehrerm erholt,
40
sich auch erclärt, das von denn stiffteren hierbey niemandt erscheinen werde,

[p. 128] [scan. 156]


1
mit andeütten, es werde zugleich die höchste notdurfft erforderen, das Eur
2
Kayserliche Mayestät ire allergenedigiste mainung hierüber unverlengt und
3
durch eilenden currier gehörigerortten einschicken und den craißständten
4
kundtbar machen lassen theten. So bin auch ich, graf von Nassau, an meine
5
vetteren, die mitinteressierte grafen von Nassau, sich dess erscheinens zu
6
enthalten, schrifftliche erinnerung gelangen zlassen, vorhabens.


7
Beilage


8
[1] Pfgf. Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg an Nassau, Düsseldorf 1644 Dezember 20.
9
Kopie: RK , FrA Fasz. 47a, Konv. B fol. 455–456. [ Ausfertigung: Den Haag A IV
10
1628 nr. 16. ] Einladung zum westfälischen Kreistag.

Dokumente