Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
38. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1644 November 22
Linz 1644 November 22
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 16 [ praes. 1644 Dezember 6 ] = Druckvorlage–
Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 180–181 – Kopie: ebenda Fasz. 92 III nr. 474 fol.
645–645’.
Verglichene Form der Vollmachten. Verzögerung der Hauptverhandlungen durch Frankreich.
Kurialien gegen die französischen Bevollmächtigten. Teilnahme der kurfürstlichen Bevollmächtigten
an den Verhandlungen mit den Vermittlern.
Wir haben nr. 31 erhalten und nr. 32 ist uns vorgetragen worden. Was nun fürs erste
die verglichene formb der vollmachten betrifft, habt ir dieselbe hiemit in
originali allerdings dem überschiekhten concept gemäß zu empfangen, so
ihr zu seiner zeit gebüehrend zue producieren auch denen mediatoribus
alsobaldt parte davon zu geben wißen werdet. Waß aber die ausflüechte
undt verzüegerung der Franzößischen gesanten in sachen die fortsezung
inmittelst der haubttractaten belangend anraicht, müeßen wir ahn sein orth
undt zue ihrer schweren verantwortung bey der werthen christenheit gestel-
let sein laßen undt wollen verhoffen, ein iedwederer auch darauß, wer lust
zum frieden habe oder nicht undt ahn weme es biß dato ermanglet, umb
soviel handgreifflicher erkhennen werde.
Antreffend fürs dritte, waß du, graff von Nassau, in puncto curialium gegen
mehrermeldten Franzößischen gesandten gehorsamist errinderst, laßen wir
unß gnedigist nicht zuwider sein, im fall zuvorderist euch von denen Fran-
zößischen einige ehr oder cortesie erzeigt wurde, daß ihr hingegen mit den-
selben mit gleichmeßiger ehr compliret, daß ihr aber euch eines mehrern
gegen ihnen noch zur zeit zu bezaigen, da es noch ein so langen anstandt
mit anhebung des haubtwercks haben solte, sehen wir kheine ursach.
Weil auch entlich nicht herkhommens, daß die churfürsten oder dero gesand-
ten sich der friedenshandlung immediate undternehmen, sondern unß für
sich selbsten oder unsern gesanten durch die irigen auf beschehnen com-
munication ad partem mit guetem rath assistiren und ahn die hand gehen,
maßen sie selbsten auch bey diesen bevorstehenden friedenswerckh ein
anders nicht praetendirt, wie dan deßen der thumbprobst zue Paderborn
sich für sich selbst lauth ewers vor diesem einkhommenen berichts
Vgl. APW [ II A 1 nr. 229. ]
beschaiden gewust, alß hett es billich dabey sein bewenden. Welchem nach
ihr dan die churfürstlichen gesandten, da sie ein anders zu praetendiren
sich undterfangen wurden, zu beschaiden wißen werdet. Es ist auch bey
jüngsten tractat zu Regenspurg nie geschehen, daß die interponenten undt
die churfürsten zusambenkhommen oder verlangt, in conferentiis beysam-
ben zu sein.