Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
53. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1645 Dezember 24

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Trauttmansdorff an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Dezember 24

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Kopie: RK , FrA Fasz. 92 VII fol. 104–106’ = Druckvorlage – Konzept: TA, Ka. 111
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unfol.

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Französische Satisfaktion. Schwedisch-französische Verhandlungen in Münster. Amnestie.
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Verhandlungsmodus.

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Hinweis auf nr. 44. Am 21. ist der hessen-darmstädtische Gesandte bei mir
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gewesen und hat mir berichtet, daß er gegenüber den Franzosen deren For-
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derung
auf Breisach und das Elsaß zurückgewiesen habe, besonders habe er
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darauf hingewiesen, daß ihre Bündnisse

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Vor allem das Bündnis mit dem Heilbronner Bund vom 1. November 1634, das Bündnis
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mit Hg. Bernhard vom 27. Oktober 1635 und die beiden Bündnisse mit Hessen-Kassel
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vom 21. Oktober 1636 und vom 22. August 1639. Vgl. Ch. v. Rommel IV S. 437ff. und
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546ff. und M. Ritter III S. 585ff. und S. 603.
mit sich brächten, daß sy von dem
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Reich nit ein fueß breit erde, weniger einigen standt von landt und leüthen
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zu vertringen begerten undt alß die Franzosen replicirt, daß sy gleichwohl
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die zeithero so viel gelt auff den krieg verwendet und dieses nit umbsonst

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außgeben könten, sondern darvor ia einige recompens haben müesten, hette
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der Darmbstattische geantwortet, daß sich die kriege ohne geldt nit führen
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liesten, folgte aber darum nit, daß man derentwegen alle zeit landt und
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leuthe dahinn lasßen müeste; daß also die Franzosen aller orthen suchen
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und versuchen, wie sy in ihrer unbillichen praetension an Elsas einen
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beyfall bekommen und gewinnen möchten.

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Am 22. habe ich Oxenstierna zu der Erhebung seines Vaters in den Grafen-
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stand

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Der Reichskanzler war Anfang Dezember 1645 in den Grafenstand erhoben worden.

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Vgl. SMK V S. 683 und APW II C 2 S. 521.
gratuliert und dabei meinen Wunsch nach Fortgang der Verhand-
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lungen
ausgedrückt. Oxenstierna erwiderte, daß er am 25. nach Münster
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fahren werde, und weil ich früher vor ihren Verhandlungen mit den Fran-
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zosen
um eine Unterredung gebeten hätte, schlage er eine Zusammenkunft
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am 23. vor. Am 23. teilte er mir mit, daß seine Reise nach Münster vor
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allem den Zweck habe, weiln zwischen ihnen undt den Franzosen vergli-
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chen , daß bey den Schwedischen negotiationibus ein Franzosischer und hin-
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wider bey den Französischen ein Schwedischer resident oder minister ieder-
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zeit gegenwertig sein solle, daß solches inskunfftig underlassen pleiben und
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ein ieder seines beliebens ohne beysein dergleichen ministrorum handlen
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möge. Hat benebens vermeint, die amnistia müeste weiter zuruckhgezogen
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werden, sonst werde der punctus satisfactionis et assecurationis nicht so
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schwer sein, ingleichen mueste man das Pfalzische wesen accomodiren. Ich
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hab replicirt, so viel die amnistiam betreffe, selbige seye nunmahl statuum
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consensu auff dem lezten reichstag 1641 pro regula auff anno 1630 resol-
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virt , darinnen lasse sich weiter nichts ändern. Wan aber ein oder andere
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erheblich und auf recht und billigkeit fundirte exception von ein oder
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anderm standt in particulari eingewendt würde, könte davon weiter geredt
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werden, die regul aber müsse einen weg alß den andern bleiben. Sonsten ist,
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so viel ich merckhen können, die maiste difficultet wegen der Pfalzgraven,
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Baden Durlach und Nassaw Sarbruggen gewesen, die sy werden restituiert
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wollen haben. Ich habe ihne kürzlich darauff geantwortet, daß man der
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Pfalzgraven halber in particulari und absonderliche handlung pflegen
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werde. Wegen Baden Durlach habe es die beschaffenheit, daß solches eine
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vorlengst verabschiedete und transigirte sach seye. Waß aber den graven
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von Nassaw Sarbruggen betreffe, weiln dessen gueter anno 1635 erst con-
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fiscirt worden

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Das Reichskammergerichtsurteil von 1629 Juli 7 gegen den 1640 verstorbenen Gfen.
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Wilhelm Ludwigv. Nassau-Saarbrücken, das dem Hg. von Lothringen einige strittige
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Lehen zusprach, war schon ab 1629 exekutiert worden. Ihre Lande verloren die Gfen.
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von Nassau-Saarbrücken aber erst durch den Ausschluß aus der Amnestie des Prager
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Friedens von 1635. Vgl. G. v. Meiern I S. 831 ff.
, hielte ich, daß er in der amnistia begriffen und dern vehig
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seye, welches ich auch dessen alhie anwesenden abgeordneten

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Dr. Johann Adam Schrage. Vgl. G. v. Meiern I S. 833 ; A. Ruppersberg II S. 109 und
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APW III D 1 S. 352.
, alß er den

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nachmittag bey mir gewesen, gesagt; der damit wohl zufriden gewesen. Der
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haubtpunct aber war de modo tractando. Darauff hat er sich dergestalt
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erklert, daß sy zwarn zum erstenmahl ihr postulatum schriftlich zu über-
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geben erbietig weren, hernacher aber werde es sich mit weiterm schrifft-
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wechseln nit mehr thun lassen. Der streitt sey allein zwischen Ewer Kaiser-
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lichen Mayestät und ihrer königin. Die hetten nun beederseits ihre gevoll-
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mechtigte gesandten alhie zur stell, welche hierinnen selbst mittler sein und
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keiner frembden mediatorn bedörffen würden. Ihrerseits woltn sy sich
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hierunter aller discretion und bescheidenheit gebrauchen und alles dessen
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enthalten, waß zu einzigem widerwillen ursach geben könte, eben derglei-
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chen versehen sy sich nit weniger gegen unß und stelten mir anheimb, ob
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ich allein oder mit zueziehung eines oder andern meiner mitgesandten trac-
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tirn begerte.

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