Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
53. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1645 Dezember 24
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Osnabrück 1645 Dezember 24
Französische Satisfaktion. Schwedisch-französische Verhandlungen in Münster. Amnestie.
Verhandlungsmodus.
Hinweis auf nr. 44. Am 21. ist der hessen-darmstädtische Gesandte bei mir
gewesen und hat mir berichtet, daß er gegenüber den Franzosen deren For-
derung auf Breisach und das Elsaß zurückgewiesen habe, besonders habe er
darauf hingewiesen, daß ihre Bündnisse
Reich nit ein fueß breit erde, weniger einigen standt von landt und leüthen
zu vertringen begerten undt alß die Franzosen replicirt, daß sy gleichwohl
die zeithero so viel gelt auff den krieg verwendet und dieses nit umbsonst
außgeben könten, sondern darvor ia einige recompens haben müesten, hette
der Darmbstattische geantwortet, daß sich die kriege ohne geldt nit führen
liesten, folgte aber darum nit, daß man derentwegen alle zeit landt und
leuthe dahinn lasßen müeste; daß also die Franzosen aller orthen suchen
und versuchen, wie sy in ihrer unbillichen praetension an Elsas einen
beyfall bekommen und gewinnen möchten.
Am 22. habe ich Oxenstierna zu der Erhebung seines Vaters in den Grafen-
stand
lungen ausgedrückt. Oxenstierna erwiderte, daß er am 25. nach Münster
fahren werde, und weil ich früher vor ihren Verhandlungen mit den Fran-
zosen um eine Unterredung gebeten hätte, schlage er eine Zusammenkunft
am 23. vor. Am 23. teilte er mir mit, daß seine Reise nach Münster vor
allem den Zweck habe, weiln zwischen ihnen undt den Franzosen vergli-
chen , daß bey den Schwedischen negotiationibus ein Franzosischer und hin-
wider bey den Französischen ein Schwedischer resident oder minister ieder-
zeit gegenwertig sein solle, daß solches inskunfftig underlassen pleiben und
ein ieder seines beliebens ohne beysein dergleichen ministrorum handlen
möge. Hat benebens vermeint, die amnistia müeste weiter zuruckhgezogen
werden, sonst werde der punctus satisfactionis et assecurationis nicht so
schwer sein, ingleichen mueste man das Pfalzische wesen accomodiren. Ich
hab replicirt, so viel die amnistiam betreffe, selbige seye nunmahl statuum
consensu auff dem lezten reichstag 1641 pro regula auff anno 1630 resol-
virt , darinnen lasse sich weiter nichts ändern. Wan aber ein oder andere
erheblich und auf recht und billigkeit fundirte exception von ein oder
anderm standt in particulari eingewendt würde, könte davon weiter geredt
werden, die regul aber müsse einen weg alß den andern bleiben. Sonsten ist,
so viel ich merckhen können, die maiste difficultet wegen der Pfalzgraven,
Baden Durlach und Nassaw Sarbruggen gewesen, die sy werden restituiert
wollen haben. Ich habe ihne kürzlich darauff geantwortet, daß man der
Pfalzgraven halber in particulari und absonderliche handlung pflegen
werde. Wegen Baden Durlach habe es die beschaffenheit, daß solches eine
vorlengst verabschiedete und transigirte sach seye. Waß aber den graven
von Nassaw Sarbruggen betreffe, weiln dessen gueter anno 1635 erst con-
fiscirt worden
Das Reichskammergerichtsurteil von 1629 Juli 7 gegen den 1640 verstorbenen Gfen.
Wilhelm Ludwigv. Nassau-Saarbrücken, das dem Hg. von Lothringen einige strittige
Lehen zusprach, war schon ab 1629 exekutiert worden. Ihre Lande verloren die Gfen.
von Nassau-Saarbrücken aber erst durch den Ausschluß aus der Amnestie des Prager
Friedens von 1635. Vgl. G. v. Meiern I S. 831 ff.
seye, welches ich auch dessen alhie anwesenden abgeordneten
Dr. Johann Adam Schrage. Vgl. G. v. Meiern I S. 833 ; A. Ruppersberg II S. 109 und
APW III D 1 S. 352.
nachmittag bey mir gewesen, gesagt; der damit wohl zufriden gewesen. Der
haubtpunct aber war de modo tractando. Darauff hat er sich dergestalt
erklert, daß sy zwarn zum erstenmahl ihr postulatum schriftlich zu über-
geben erbietig weren, hernacher aber werde es sich mit weiterm schrifft-
wechseln nit mehr thun lassen. Der streitt sey allein zwischen Ewer Kaiser-
lichen Mayestät und ihrer königin. Die hetten nun beederseits ihre gevoll-
mechtigte gesandten alhie zur stell, welche hierinnen selbst mittler sein und
keiner frembden mediatorn bedörffen würden. Ihrerseits woltn sy sich
hierunter aller discretion und bescheidenheit gebrauchen und alles dessen
enthalten, waß zu einzigem widerwillen ursach geben könte, eben derglei-
chen versehen sy sich nit weniger gegen unß und stelten mir anheimb, ob
ich allein oder mit zueziehung eines oder andern meiner mitgesandten trac-
tirn begerte.