Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
290. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1646 August 7

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Trauttmansdorff an Ferdinand III.


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Münster 1646 August 7

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 9–10’.

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Aufschub der Regelung der Militärsatisfaktion bis zur Friedensexekution nur bei militärischer
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Überlegenheit möglich.

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Auf nr. 248. Ich habe ihrer churfürstlichen durchlauchtt mäinung dahin einge-
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nohmmen , das sie nicht finden, warumb das Romische Reich einer oder der
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anderen feindtsarmaden umb der ursachen willen, das dieselbige das Römi-
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sche Reich mit allen feindseligkeiten verfolgt, mit raub, mordt, brandt und in
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andere weeg ganz zu boden gericht, auch viel hundert milliones daraus er-
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prest und schaden gethan, erst noch darzu recompensiren und besolden solte,
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sonderlich aber, da der mehrer theil Teutsche völcker seind, welche, umb das
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sie ihr vatterlandt verrathen, verfolgt und verhergt, mehrers die gebührende
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straff alß eine belohnung verdint haben, und ihre churfürstliche durchlauchtt
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neben deme darvorhalten wollen, das diese frag viel zu fruhe und unzeitig
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movirt werde und dieser punct erst in die executionem pacis mit einlauffe
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und gehöre, dahero Ewer Kayserliche Majestätt mir allergnedigst ahnbefeh-
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len solten, mich endtweder der soldatesca satisfaction halber in keine handt-
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lung einzulassen und solchen punct ganz abzuschneiden oder doch endt-
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lichen , damit allein der friedenschluss nicht gehindert werde, solchen ad exe-
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cutionem pacis zu remittiren.

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Nun erkenne ich an meinem wenigen ohrt selbsten zur genüge, das nichs
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unbillichers, ia schmerzlichers, alß das man diejenige, welche das ganze
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Heylige Römische Reich mit unmenschlicher und unchristlicher tyranney
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erfullet, bevorab die, so wieder ihr äigenes vatterlandt gedient und dasselb
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aufs eusseriste verfolgt und verwüstet, noch darzu recompensiren solte. Ich
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wolte auch nichs mehrers wunschen, alß das es in diesem passu dahin ge-
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bracht werden möchte, das man die contentirung allerseits soldatesca under
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den punctum executionis pacis remittiren könte. Wie aber auch alßdan, wan
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man gleich die satisfaction der militiae biß dorthin außstellen könte, die von
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ihrer churfürstlichen durchlauchtt besorgte gefahr einer universalzusammen-
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rottirung von freundt und feindt ebensowenig vermitten pleiben noch hir-
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mit die soldatesca befriedigt sein würde, also weisen die bißherige handlun-
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gen klärlich aus, das die cronen diesen punctum nit in die executionem pacis
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außgesetzt, sondern ihrer satisfaction immediate und außtrücklich ange-
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henckt , und die cron Schweden solchen nit weniger alß ihre selbst eigene
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praetension richtiggemacht haben wöllen, wier auch dahero lauth unserer

[p. 497] [scan. 577]


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duplica

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Die ksl. Duplik an Schweden vom 1. Mai 1646 (Zweite Klasse, Abschnitt 3) hatte allerdings
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die Abdankungskosten für die eigenen Truppen zur Sache einer jeden Kriegspartei erklärt
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( Meiern III, 60 ).
mit gutbefinden der ständt der ordtnung nach darauff andtworten
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muessen.

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Das aber der Ochsenstirn nachgehendts über das von unß verfaste instrumen-
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tum pacis

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Vgl. nr. 88 Beilage 1.
, insonderheit diesen punctum wegen bezahlung der soldatesca,
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nochmalß starck urgirt, will ich zwar glauben, das die Schwedische, bey den
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ihrigen den glimpff und affection zu erhalten und sie dardurch zu desto eyf-
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feriger vortsetzung des kriegs anzufrischen, suchen thun. Er hat aber auch
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seinesohrts die besorgendte universalzusammenrottirung und die darauß al-
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len interessirten zustehendte eusseriste gefahr angezogen und das diesem un-
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heil anderergestalt nit alß mit contentirung der soldatesca vorzubawen erin-
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nert . Dahero ich den zwar unvorgreifflichen und noch zur zeit unverbindtli-
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chen vorschlag (weyln sie, die cronen, sich ihresohrts bis dato nicht obligato-
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rie erkleren wollen) Ewer Kayserlicher Majestätt zu weiterem allergnedigsten
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nachdencken in underthenigkeit eröffnet habe.

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Ihrer churfürstlichen durchlauchtt intention bey diesem werck ist nicht an-
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ders alß hoch zu loben, und ich will zu behaubtung deren, wie bißanhero also
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noch ferners, mein eusseristes gern thun, wie aber den cronen und zumaln
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den Schweden verwehrt und verbotten werden könne, das sie auß dennjeni-
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gen cräisen, so dieselbe innenhaben, nicht alleß nehmen, was sie vonnöthen
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haben, ja was sie wollen, siehe ich noch zur zeit nicht, es wehre dan, das der
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Allmechtige Ewer Kayserlicher Majestätt und deß Reichs waffen also segnen
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thete, das man dem feindt im veldt uberlegen wehre und denselben wenigst
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biß ahn die reichsgränizen zurück-, und also von ein oder anderen occupirten
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cräiß abtreiben könte, auff welchen fall sie ungezweiffelt alles leichter geben
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und denen in dem ihnen, den Schwedischen, ausgehendigten instrumento pa-
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cis begriffenen conditionen bald bequemen werden. Es ist jedoch noch res
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integra und wurd hernegst zu vernehmen sein, wan man nur in den gravami-
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nibus ahn ein ohrt kommen sein wurd, was alle ständt des Reichs zu diesem
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punct auch ihresohrts sagen werden.

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