Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
241. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1646 Juli 6
Linz 1646 Juli 6
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1349 fol. 448–451.
Bestätigung des Vorgehens der kaiserlichen Gesandten bei den Elsaßverhandlungen. Keine Betei-
ligung der Reichsstände an Verhandlungen zur Satisfaktion ohne Annäherung bei den Religions-
gravamina . Gegenseitige Abhängigkeit von spanisch-französischen Verhandlungen und Reichs-
sachen . Publikation der Verhandlungen zwischen kaiserlichen und französischen Gesandten. Kai-
serliche Position zum Einschluß des Herzogs von Lothringen in die Verhandlungen. Weisung
zum Verhalten gegenüber Longueville. Kurtrier.
Auf nr. 207 und nr. 218. Waß nun fürs erste belangt, daß die mediatores sich
beruehmen laßen, sie getraueten ihnen, entweder Philipsburg oder die imme-
diatstände und -städte unß und dem Heyligen Reich zu erhalten, wan ihnen
die freye handt hierinnen gelassen wurde, da habt ihr recht und wohl gethan,
daß ihr auf der disiunctiva mit Philipsburg und Breysach bestanden, maßen
wir es auch nochmahlß dabey sowohl auch bey denen, weßen wir unß wegen
der immediatstände und -städte in Elsaß resolvirt, allergnädigst bewenden
laßen.
Betreffend fürs andere, daß von dem Churmaintzischen directorio der uber
vorgedachtem puncto der immediatstände und -städte in Elsaß wie auch uber
der Lothringischen protestation vorgehabte rathsgang eingestelt und differirt
worden, ihr auch solches gern geschehen laßen, laßen wir unß gnedigst wohl
gefallen, sehen auch kheine ursach, warumb man sich in puncto praetensae
satisfactionis mit weitern deliberationibus bey den ständen zu ubereilen, so-
lang man wegen der gravaminum und sonsten nicht etwas nähender zuesam-
benkhombt und die gegentheil ein beßern ernst zum schlueß zaigen, welche
unsere gnädigste intention ihr gedachtem Churmaintzischen directorio zue
ihrer nachricht mit gueter manier werdet zue insinuiren wißen.
Anraichend fürs dritte, weßen sich der Venedische pottschaffter vernehmen
lassen, alß ob er für beßer hielte, die reichssachen beyseits zue setzen undt die
Spanische undt Lothringische interesse vorzunehmen, da errindern wir unß
gnedigist, daß wir allezeit für guet gehalten, auch euch gnädigst dahin instru-
irt , daß die reichssachen befürdert, zugleich aber die Spanischen tractaten mit
Franckreich auch fortgesetzt werden sollen. Laßen es auch nochmahlß aller-
gnädigst dabey verbleiben, diesergestalt, daß dem cursui tractatuum sein lauff
gelaßen, iedoch khein entlicher schlueß uber alle reichssachen, zuvor und ehe
die cron Spanien auch verglichen, gemacht werde.
Daß auch fürs vierte der hoch- und wohlgeborne unser und des Reichs lieber
getrewer Maximilian graff zue Trautmanstorff für eine notturfft befunden,
nachdeme die Französische plenipotentiarii ewere penultimam declaratio-
nem in puncto praetensae satisfactionis zue Oßnabrugg ad dictaturam
khommen laßen, euch an die hand zue geben, ietztberüehrte ewere declara-
tion neben der Französischen antwort denen Churmaintzischen zue glei-
chem ende alda zue Münster zu communiciren, daran ist gleichfals recht und
wohl geschechen, laßen es auch gnedigist dabey bewenden, iedoch dieserge-
stalt , daß dasienige, waß hierinnen von den Französischen vermög uber-
schickhten protocolls denen mediatoren mündtlich angedeutet, auch fol-
gendts in ihrer fernern erklerung mit der andeutung (maneat in pectore) er-
kent und gestanden worden, noch nicht propalirt, sondern in gehaimb gehal-
ten werde, damit es nicht zu einer gentzlichen ruptur der tractaten ewersorts
(dahin der gegentheil etwa zielen möchte) gedeye, maßen ihr den sachen
recht zue thuen wissen werdet.
Betreffend fürs fünffte die eingegebene Lothringische protestation , obzwar
dieselbe etwas scharpff und zuemahlen, soviel unß belangt, ohne fundament,
in ansehung wir vast ein mehrers für des hertzogen liebden nicht thuen kön-
nen , alß waß unsere nach und nach und bevorab die erst newlich ergangene
declarationes mit sich bringen, so wir iedoch dahingestelt sein laßen, daß
seine liebden ihren iuribus invigiliren, sonderlich da es die acta gegeben, daß
die chur-, fürsten undt stände in denen vorigen deliberationibus sich seiner
liebden nicht im eyferigsten angenohmen. Wir halten aber gnädigst darfür,
daß mit der deliberation bey den chur-, fürsten und ständen uber dieser pro-
testation nicht vorzueilen, biß zuvor die sachen bey gedachten chur-, fürsten
und ständen dahin underbawet, daß man sich eines solchen schlueßes versi-
chert zu halten, welcher des hertzogen liebden zue seiner consolation und
nicht etwa zue einer totaldesperation geraichen möchte. Vermeinen aber gnä-
digst , daß die chur-, fürsten und stände, sonderlich Maintz, Cölln und Bayrn,
leicht dahin zu disponiren sein werden, alß welchen am besten bekandt, wie
viel nicht allein denen Niderlendischen provinzien, sondern auch dem gant-
zen Reich, bevorab den angränzenden landen, ahn erhaltung des hertzogs
liebden gelegen, zuemahlen man keine ursach hat, auch umb eines gewißen,
geschweigen noch ungewißen friedens willen sich der getrewen freunde und
sociorum belli zue begeben und dardurch die feinde des Reichs noch mehr
zue animiren und denen noch ubrigen belli sociis den mueth gantz zu neh-
men .
Entlichen die von dem duca de Longavilla gegen dir, Volmahrn, gethane er-
klerung belangend, daß nemblich die cron Franckreich gegen der beschehe-
nen declaration in puncto praetensae satisfactionis wenigist unß und unser
hochlöbliches hauß Österreich nicht bekriegen werde, sonsten aber keine
hoffnung zue machen, daß sie destwegen wider ihre bundtsgenoßen was thet-
liches vornehmen sollen, laßen wir dahingestelt sein, dahero dan recht und
wohl von dem graven von Trautmanstorff und euch geschehen, daß ihr dieses
und anders den catholischen chur-, fürsten und ständen wohl zu gemüet ge-
füehret und sie dahin errindert, dahin bedacht zu sein, wie man sich, hindan-
gesetzt anderer hoffnung, in eußeriste gegenverfaßung stelle, maßen auch wir
nicht unterlaßen werden, einem und dem andern standt destwegen selbsten
beweglich zuzuschreiben.
Waß ihr wegen Trier gehorsamst errindert, lassen wir unß gnädigst wohl ge-
fallen . Ihr werdet auch von obgedachtem graven von Trautmanstorff verneh-
men , weßen wir unß hierinnen haubtsachlich resolvirt.