Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
180. Trauttmansdorff an Nassau und Volmar Osnabrück 1646 Juni 13
Osnabrück 1646 Juni 13
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1268 fol. 203–204’, eigh. PS fol. 204’ – Druckvorlage
– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/20 unfol. – Konzept: TA Ka. 116 Z 10 nr. 84 unfol.
Bedingungen für Abschluß der Satisfaktionsverhandlungen mit Frankreich. Keine Rückreise nach
Münster ohne konkrete Aussicht auf Einigung, da sonst Scheitern der Gravaminaverhandlungen
möglich. Waffenstillstand: Schweden, Niederlande. Erklärung Knuyts. Post.
PS Künftig häufigere Berichterstattung.
Rezepisse auf nr. 178. Nun befinde ich, daß Ewer Exzellenz und der herr die-
sen sachen gar reifflich und wol nachgedacht, vergleiche mich auch mit den-
selben dahin, daß es simpliciter et pure bey demjenigen, waß in unserer letz-
teren ubergebenen schrifft enthalten und noch den 7. dits in meinem loga-
ment zue Munster, ehe ich von dannen verreist, zwischen unß abgeredt und
geschlossen worden, sein verbleiben haben, nemblich, daß Philipsburg denen
Franzosen nicht gelassen, die ständt des Reichs in Elsass ebensowenig ihnen
ubergeben werden und man dieserseiths von den vier millionen reichsthaler
fur ihr erzfurstliche durchlaucht zu Ynspruck durchauß nit weichen solle,
hingegen die cron Franckreich die auf dem Elsass hafftende camerschulden
uber sich nehmen und die cron Spannien sambt dem herzogen von Lothrin-
gen in diesen frieden mit eingeschlossen und begrieffen werden muesten. Wie
dan meine herren auß hierbeygefügtem Kayserlichen originalschreiben ( wel-
ches sie auch denen herren mediatoribus in originali wol vorzeigen können),
soviel die Französische satisfaction betrifft, mit mehrerm und clar zu ersehen
haben, was ihrer Kayserlichen majestätt allergnedigste intention wegen Phi-
lipsburg nochmalen seye, welches sie auch in ihrem äigenhendigen schreiben
ahn mich wiederholen und becräfftigen.
Dafern nun die herrn Französische gesanden diese conditiones also zu accep-
tiren und alsobaldt darauff mit mir zu schliesen sich verbundtlich erkleren
wollen, so bin ich alsdan erbietig, nach vergleichung der gravaminum unver-
lengt hinuber zu kommen. Im widrigen fall, da ich aniezo in völligem werck
begriffen, die ständt under sich in puncto gravaminum zu vergleichen, solche
handtlung aufschieben und ohne versicherte zusag einiges schlusses mit de-
nen Französischen plenipotentiariis hinuber reisen solte, wurden nit allein die
ständt solches fur einen bruch aufnehmen, sondern auch die Schwedische ge-
sandten (deren intention meine herrn auß hiebeygefugtem extract meiner ahn
ihre Kayserliche majestätt, den 11. diets abgangner relation, unschwer zu ver-
nehmen ) ihnen dasselbe mercklich zu nutzen machen und die ständt desto
stärcker an sich hencken. Dannenhero und weyln ihr Kayserliche majestätt
mir außtrucklich anbefohlen, dahin zu sehen, wie die ständt under sich ie
eher, ie besser verglichen und die einhellige zusammensetzung derselben mit
ihrem höchsten oberhaubt unverlengt wiedereingefuhrt werden möge, so
werden mich wolgedachte herrn mediatores hoffentlich fur entschuldiget hal-
ten , wan ich ausser obangedeuter versicherung mich wenigst vor abhandtlung
der gravaminum nit hinuber begeben kan.
Waß daß armistitium betreffen thut, da zweiffele ich nit, wan die cron
Franckreich sich dergestalt gefast befände, daß sie ihre intention mit den waf-
fen durchtrucken und zu werck sezen könte, daß sie von einzigem armistitio
ohne mercklich darbey habenden vorthl die geringste meldung thun, ge-
schweigen solches begehren wurden. Dieweyl sich aber dieselbe in solchem
standt befindet, daß sie dessen höchst vonnöthen, so kan man auch dieserseits
sich keines anderen erkleren, alß waß sich die Schweden defectio mandati,
alß wier hiervon bey ihnen sowol alß dem Servient anregung gethan, gegen
unß in andtwort vernehmen lassen, sondern wolte dafurhalten, das man sich
mit ihrer hochfurstlichen durchlaucht ahnwesenheit in der nähe entschul-
digen und das werck dorthin remittiren und, wan ie die herrn mediatores
darauf so starck tringen wurden, ihnen zur andtwort geben solte, das, wan
auch die Schweden (welche ich meinestheils darumb nit weiter ersuchen kan,
weyln sie daß armistitium so offt abgeschlagen) darzu verstehen wolten, man
zwar dieserseits das werck ahn ihr hochfurstliche durchlauchtt gelangen las-
sen wolte, es mueste aber das armistitium nicht particulare, sondern univer-
sale und zugleich, wo nit völlig auf die cron Spannien und die Niderlanden,
wenigst ieztgedachte Niderlande zu verstehen sein.
Gegen Ewer, des herrn grafen von Nassaws Exzellenz, thue ich mich ganz
dienstlich bedancken, daß sie mir von demienigen parte geben wollen, waß
der herr Knuyt, Hollendischer gesandter, bey deroselben angebracht und sie
ihme hinwiederumb geantwortet haben. Ich befinde die andtwort sehr ver-
nunfftig und wol considerirt, und stehet zu erwartten, waß von den Hollen-
dischen fur weitere erklerung einkommen wurdt.
Letzlich hab ich meine herrn hiemit dinst- und freundtlich erinneren wollen,
daß sie zu gewinnung der zeit inskunfftig alle und jede ahn unß inßgesambt
haltende schreiben bey ahnlangender post jedesmahls eröffnen und mir zu
meiner nachricht nur copias darvon zukommen lassen wollen.
[ Eigh. PS ] Eur Excellentz unndt der herr werden sich gleichwol meiner einfel-
tigen mainung pro rerum statu et mutatione eius bedinen unndt mich öffter,
waß vorgehet, berichten, dergleichen sol von mier auch beschechen.