Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
180. Trauttmansdorff an Nassau und Volmar Osnabrück 1646 Juni 13

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[ 178 ] / 180 / [ 186 ]

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Trauttmansdorff an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1646 Juni 13

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1268 fol. 203–204’, eigh. PS fol. 204’ – Druckvorlage
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– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/20 unfol. – Konzept: TA Ka. 116 Z 10 nr. 84 unfol.

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Bedingungen für Abschluß der Satisfaktionsverhandlungen mit Frankreich. Keine Rückreise nach
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Münster ohne konkrete Aussicht auf Einigung, da sonst Scheitern der Gravaminaverhandlungen
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möglich. Waffenstillstand: Schweden, Niederlande. Erklärung Knuyts. Post.

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PS Künftig häufigere Berichterstattung.

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Rezepisse auf nr. 178. Nun befinde ich, daß Ewer Exzellenz und der herr die-
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sen sachen gar reifflich und wol nachgedacht, vergleiche mich auch mit den-
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selben dahin, daß es simpliciter et pure bey demjenigen, waß in unserer letz-
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teren ubergebenen schrifft

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Gemeint ist die ulterior declaratio vom 5. Juni 1646 (vgl. nr. 167 Beilage A).
enthalten und noch den 7. dits in meinem loga-
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ment zue Munster, ehe ich von dannen verreist, zwischen unß abgeredt und
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geschlossen worden, sein verbleiben haben, nemblich, daß Philipsburg denen
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Franzosen nicht gelassen, die ständt des Reichs in Elsass ebensowenig ihnen
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ubergeben werden und man dieserseiths von den vier millionen reichsthaler
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fur ihr erzfurstliche durchlaucht zu Ynspruck durchauß nit weichen solle,
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hingegen die cron Franckreich die auf dem Elsass hafftende camerschulden
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uber sich nehmen und die cron Spannien sambt dem herzogen von Lothrin-
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gen in diesen frieden mit eingeschlossen und begrieffen werden muesten. Wie

[p. 315] [scan. 395]


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dan meine herren auß hierbeygefügtem Kayserlichen originalschreiben ( wel-
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ches sie auch denen herren mediatoribus in originali wol vorzeigen können),
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soviel die Französische satisfaction betrifft, mit mehrerm und clar zu ersehen
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haben, was ihrer Kayserlichen majestätt allergnedigste intention wegen Phi-
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lipsburg nochmalen seye, welches sie auch in ihrem äigenhendigen schreiben
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ahn mich wiederholen und becräfftigen.

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Dafern nun die herrn Französische gesanden diese conditiones also zu accep-
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tiren und alsobaldt darauff mit mir zu schliesen sich verbundtlich erkleren
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wollen, so bin ich alsdan erbietig, nach vergleichung der gravaminum unver-
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lengt hinuber zu kommen. Im widrigen fall, da ich aniezo in völligem werck
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begriffen, die ständt under sich in puncto gravaminum zu vergleichen, solche
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handtlung aufschieben und ohne versicherte zusag einiges schlusses mit de-
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nen Französischen plenipotentiariis hinuber reisen solte, wurden nit allein die
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ständt solches fur einen bruch aufnehmen, sondern auch die Schwedische ge-
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sandten (deren intention meine herrn auß hiebeygefugtem extract meiner ahn
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ihre Kayserliche majestätt, den 11. diets abgangner relation, unschwer zu ver-
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nehmen ) ihnen dasselbe mercklich zu nutzen machen und die ständt desto
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stärcker an sich hencken. Dannenhero und weyln ihr Kayserliche majestätt
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mir außtrucklich anbefohlen, dahin zu sehen, wie die ständt under sich ie
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eher, ie besser verglichen und die einhellige zusammensetzung derselben mit
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ihrem höchsten oberhaubt unverlengt wiedereingefuhrt werden möge, so
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werden mich wolgedachte herrn mediatores hoffentlich fur entschuldiget hal-
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ten , wan ich ausser obangedeuter versicherung mich wenigst vor abhandtlung
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der gravaminum nit hinuber begeben kan.

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Waß daß armistitium betreffen thut, da zweiffele ich nit, wan die cron
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Franckreich sich dergestalt gefast befände, daß sie ihre intention mit den waf-
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fen durchtrucken und zu werck sezen könte, daß sie von einzigem armistitio
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ohne mercklich darbey habenden vorthl die geringste meldung thun, ge-
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schweigen solches begehren wurden. Dieweyl sich aber dieselbe in solchem
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standt befindet, daß sie dessen höchst vonnöthen, so kan man auch dieserseits
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sich keines anderen erkleren, alß waß sich die Schweden defectio mandati,
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alß wier hiervon bey ihnen sowol alß dem Servient anregung gethan, gegen
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unß in andtwort vernehmen lassen, sondern wolte dafurhalten, das man sich
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mit ihrer hochfurstlichen durchlaucht ahnwesenheit in der nähe entschul-
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digen und das werck dorthin remittiren und, wan ie die herrn mediatores
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darauf so starck tringen wurden, ihnen zur andtwort geben solte, das, wan
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auch die Schweden (welche ich meinestheils darumb nit weiter ersuchen kan,
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weyln sie daß armistitium so offt abgeschlagen) darzu verstehen wolten, man
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zwar dieserseits das werck ahn ihr hochfurstliche durchlauchtt gelangen las-
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sen wolte, es mueste aber das armistitium nicht particulare, sondern univer-
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sale und zugleich, wo nit völlig auf die cron Spannien und die Niderlanden,
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wenigst ieztgedachte Niderlande zu verstehen sein.

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Gegen Ewer, des herrn grafen von Nassaws Exzellenz, thue ich mich ganz
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dienstlich bedancken, daß sie mir von demienigen parte geben wollen, waß

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der herr Knuyt, Hollendischer gesandter, bey deroselben angebracht und sie
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ihme hinwiederumb geantwortet haben. Ich befinde die andtwort sehr ver-
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nunfftig und wol considerirt, und stehet zu erwartten, waß von den Hollen-
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dischen fur weitere erklerung einkommen wurdt.

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Letzlich hab ich meine herrn hiemit dinst- und freundtlich erinneren wollen,
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daß sie zu gewinnung der zeit inskunfftig alle und jede ahn unß inßgesambt
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haltende schreiben bey ahnlangender post jedesmahls eröffnen und mir zu
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meiner nachricht nur copias darvon zukommen lassen wollen.

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[ Eigh. PS ] Eur Excellentz unndt der herr werden sich gleichwol meiner einfel-
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tigen mainung pro rerum statu et mutatione eius bedinen unndt mich öffter,
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waß vorgehet, berichten, dergleichen sol von mier auch beschechen.


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Beilagen [ 1 ] [ 2 ] zu nr. 180


13
Beilage [ 1 ] zu nr. 180

14
Nr. 143.

15
Beilage [ 2 ] zu nr. 180

16
Nr. 174.

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