Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
260. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Preßburg 1647 Februar 17
–/ 260/–
Preßburg 1647 Februar 17
Ausfertigung: TA Ka. 123 fol. 387–387’ – Kopie: Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol. 136.
Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen.
Verweis auf die Beilagen A, B und C.
A Kf. Maximilian I. von Bayern an Ferdinand III., Wasserburg 1647 Februar 4. Fehlt
[Ausfertigung: RK KrA Fasz. 164 fol. 139–139’, 144 = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 110
(Teil I) fol. 190–191].
Dieselben werden von ihren zue der armistitihandlung nacher Ulm deputirten ohne
zweifel albereith bericht sein, daß die Französische und Schwedische daselbst nunmehr
auch angelangt und waß nach solcher allerseits deputirten beschechnen zuesamenkhonft
weiters vorgangen.
Waß mich die meinige under dato deß 1. diss bericht, daß geruhen Euer Majestät auß der
copeylichen beylag nr. 1 und under andern auch dies zu vernemmen, das weder die
Französische und Schwedische noch vorderst Euer Majestät deputirte am ersten propo-
niern, dise auch durchauß nit zuegeben wollen, daß die meinige solches in Euer Majestät
und meinem namen verrichten, sondern, wan es geschehe, bey den Französischen und
Schwedischen darwider zu protestieren sich erclert haben. Nun werden Euer Kayserliche
Majestät auß demjenigen, waß an sye ich under dato des 25. Januarii negsthin in
andtwordt abgehen lassen, außfiehrlich und gnädist vernommen haben, wie die feindt
sich ie mehr und mehr versterckhen und ohne widerstandt progrediern, entgegen Euer
Majestät und meine völckher numehr immerzue abnemmen, an quartiern und underhalt
albereit grossen mangel und noth leiden und deßwegen in der nähe lenger nit beisamen
stehen khönden, sonder nothwendig und zwar so weith außeinander gethailt werden
miessen, das, wovern die feind wider gegen meinen landen oder auf die also weit
außeinandern verlegte armaden gehen wurden, dieselbige so baldt nit wider zusammen
khomen, ia wan diss schon bey zeiten geschechen khöndte, sye doch den feinden,
zumahlen sye disen, deß grafen Gallaß bericht nach, nit gewachßen, under augen nit
gehen dörffen, ich auch meinesthailß die mitel nit mehr habe noch wisse, wan ich schon
Euer Mayestät und mein armada wider den gegen meine landt einbrechenden feindtsge-
waldt brauchen wolte, dieselbe mit dem nothwendigen underhalt an vivers und fourage
zu versechen, sondern beede armaden sambt meinen bißher noch in etwas erhaltnen
wenigen landten und leithen darunder vollents zu grundt gehen miessen und daß ich
derwegen, weilen khein anders mitel, mich, meine landt und leith vor gänzlichem
undergang zu salvieren yberig, meinen zur armistitihandlung abgeordtneten anbevol-
chen, solches alles Euer Majestät deputirten zu remonstriern, auch mit und neben ihnen
sich aufs eüsserist zu bemihen, damit man, weiters unhail zu verhietten, zu einem
generalarmistitio gelangen mög; welches der graf Gallaß, vermög der beylag nr. 2, selbst
auch fir nothwendig gehalten und darauf hett handlen lassen, da Euer Majestät
instruction
Die ksl. Instruktion für Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich (1614–1662) vom 11.
Dezember 1646 (Druck: Nr. 168 Beilage [1]) war, mit wenigen Änderungen, auf Gallas
(1584–1647) übertragen worden. Darüber hinaus hatte dieser am 9. Januar 1647 noch weitere
Maßregeln erhalten (Konzept: RK KrA Fasz. 164 fol. 28–36’).
armistitium wegen der von Euer Majestät den ihrigen erthailten instruction nit zu
erhalten, meinen deputirten befohlen, das alßdan gleichwohln auf ein particulararmisti-
tium fir mich, meine land und armada gehandlet und, so guet es sein khan, geschlossen
werden solle. Weiln dan zu besorgen gewesen, es wurden die Französische und
Schwedische, zumahlen sye ohnedas kheinen sonderbaren lusst zum armistitio haben,
sonder bey ihren progressen mehrer vortel zu erlangen verhoffen, unverrichterdingen
von Ulm wider abraisen und dadurch nit allein Euer Majestät und meine völckher, weiln
sye, dero generalleitenandts bericht nach, den feinden nit bastant, auch zum fechten
schlechten lust und mueth erscheinen lassen und noch darzue auß mangel deß underhalts
weit außeinander ligen miessen, sondern auch meine landt und leith in die eisseriste
gefahr und noth gerathen wurden, alß haben, solchem möglichist vorzuekhommen, die
meinige, nachdem Euer Majestät deputirte nit zuegeben wollen, daß von ihnen auch für
dieselbe und dero armada gehandlet werde, sonder darwider protestirt und sich von den
meinigen selbst separirt, auß meinem befelch der particularhandlung albereit einen
anfang gemacht .
Meinesthailß hette ich gern gesechen, wie ichs auch den meinigen also bevolchen, daß
ein generale armistitium sowohl fir Euer Majestät und dero armaden alß auch fir mich
und meine völckher hette mögen erhandlet und verglichen werden. Weiln aber deroselbe
deputirte nit gewölt, sondern sich obberirtermassen contradicendo et protestando
opponirt und separirt, so mueß ich es auch geschechen und dahingestelt sein lassen.
B Kf. Maximilian I. von Bayern an Ferdinand III., Wasserburg 1647 Februar 4. Fehlt
[Ausfertigung: RK KrA Fasz. 164 fol. 135–138 = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 110 (Teil
I) fol. 71–74’].
Auf das ksl. Schreiben vom 31. Januar 1647 . Waß nun daß fridenswerckh und die
tractaten desselben anbelangt, werde ich von meinen gesandten und auch anderwerts
continuierlich berichtet, daß ie gefährlicher sich der herobige kriegsstatus anlasset, ie
schwährer und langsamer die fridenshandlung zu Oßnabrugg hergehe, also zwar, daß
mehrers ein schädliche verlengerung derselbigen zu besorgen alß ein gedeylicher effectus
zu hoffen seye. Dieweilen nun an seitten Euer Mayestät und deß Reichs alle mitel
ermanglen, die gegenthail durch genuegsame resistenz und erspriessliche kriegsoperatio-
nes zue fridlichern consilien zue vermögen, alß habe ich eben umb sovil mehr ursach,
dahin sorgfeltig zu trachten und die an der hand habende media würckhlich zu
ergreiffen, wardurch ich mich in andere weg auß disem gefehrlichen labirynth sambt
land und leüt, so guet ich khan, erretten khönd. Dan waß Euer Kayserlicher Mayestät
von newen werbungen, recrutierungen und andern kriegsanstalten vermelden, befünde
ich also bewandt, daß dieselbe ihresthailß sich hierzue selbsten allain nicht für bastant
erkhennen und dahero mich zue einem gleichmässigen nochmahlen animieren. Nun
habe Euer Mayestät ich nicht allein durch meinen an dieselbe das letster mahl
abgeordneten cammerpraesidenten mündtlich
che vorgangne und nachgefolgte schreiben
strirt, daß ich meinen allereisseristen sforzo alberait angewendet und ein für alle mahl
kheine einige subsidia mehr in meinem vermögen habe, Euer Majestät bei der continu-
ation deß kriegs ferner zu assistiren. Ich kann aber auß Euer Mayestät obangezognem
schreiben anderst nit vermörckhen, welches mir nicht unbillich sehr tieff zue gmüht
gehet, alß daß man anderer unbegründten einbildungen und persuasionen mehrers alß
meinem offenherzigen und trewgemaindten clagten, bekhandtnussen und erinnerungen
glauben und zue höchster gefahr des ganzen Römischen Reichs und Euer Mayestät
selbsten andere ganz vergebene reflexiones und meiner noch habenden mittel halber
solche praesupposita machen thuet, die sich in facto nit befünden; welches ich zwar,
weiln ich doch sihe und erfahr, daß meine gegenremonstrationes khein verfang haben,
endtlich dahingestelt sein lassen mueß. Jedoch hab ich auß getrewister intention und zue
allem überfluß meine vorige gehorsame erinnerungen und wahr[ n]ungen sambt und
sonders hiemit noch ein für alle mahl widerholn, mich hiemit khürzlich darauff beziehen
und beneben Euer Mayestät angelegenen vleiß bitten wollen, wan auch dises nicht plaz
fünden und ein anders, alß man mir wider alle ragion und possibilitet zuemuethet, mit
negstem geschehen, auch darauß allerhand beschwährliche inconvenientien erfolgen
wurden, dessen nicht mir, sondern den verursächern die schuldt beyzumessen und mir
selbsten das wahre gezeügnuß zu geben, daß es an meinen trewherzigen, aufrichtigen
und zeitlichen erclährungen und wahrnungen nicht ermanglet habe. Es ist mir gar wol
bekhandt und bedörff gegen mir kheiner weitern außführung, waß für böse consequenti-
as die separationes nach sich ziehen; Euer Mayestät hab ich es selbsten zum öffteren vor
aug gestelt und auffs höchst gebetten, es dahin nicht khommen zu lassen, daß ich dises
letste conservationsmitel gertrungenerweiß an hand nemmen müesse. Weilen man mir
aber hierinnen niemahlen glauben wollen und noch nicht glauben thut, khan ich mir
kheinen andern gedanckhen schöpffen, alß das man daran zweyfele und es für unnöttige
clagen halte, biß der effect selbsten ervolgt, darzue mich nunmehr die Euer Mayestät
öffters außführlich remonstrierte eüsseriste nott und gefahr meines hauß und meiner
landen bezwingen. Bey welcher der sachen beschaffenheit ich nochmahlen nicht
befünden khan, waß die vor disem bey besserem standt von Euer Mayestät begehrte
conferenz zwischen dero, den khöniglich Spanischen und meinen ministern von anordt-
nung der militi alß ein vergebendtliche mühe und arbeit nuzen werde, sondern referire
mich khürzlich auf mein vorige erclärung und deretwegen unlangst an dieselbe abgang-
nes schreiben
Vorschlags von Gallas , wie die Quartiere der ksl. und der kurbayerischen Armee einzuteilen
seien.
C Instruktion für Gebhardt für die Verhandlungen in Ulm, Preßburg 1647 Februar 12. Fehlt
[Ausfertigung: RK Diplomatische Akten Instruktionen Fasz. 4 fol. 470–473 = Druck-
vorlage – Konzept: RK KrA Fasz. 164 fol. 251–254’].
Gutachten deputierter Räte
Das Ga. ist nicht vollständig. Es bricht bei der Beratung des dritten Hauptpunktes ab, die
Namen der dep. Räte sind nicht aufgeführt, und das Conclusum des Ks.s fehlt ebenfalls. Jedoch
sprechen die wörtlichen Zitate in der Instruktion dafür, daß es als deren Vorlage diente. Das
Ga. ist von Söldner niedergeschrieben und von Kurz selbst korrigiert worden, so daß es schwer
lesbar ist. Was sachlich über die Instruktion hinausgeht, ist unten angefügt.
fol. 213–220.
Verweis auf die Anregung zu den Waffenstillstandsverhandlungen im Oktober 1646 auf dem
WFK, auf die Instruktionen für Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich und Gallas, auf
verschiedene kurbayerische Schreiben und auf ksl. Resolutionen.
13 Alß wollen wir] Im Ga. folgt (fol. 213’–214) ein Verweis auf das Ga. Terranovas vom 8.
Februar 1647
Februar 1647. Euer Kayserlicher Majestät gehorsamste deputierte geheimbe räthe haben
dieß alles in fleissigster deliberation gehabt und waß furs 1. die Churbayerische
contestationes und denunciationes belangt, da erinnern sie sich gehorsamst, wazmaßen
ihre churfürstliche durchlaucht auch vor diesem zum offtern sich vernehmen laßen, daß
sie sich von Euer Kayserlicher Majestät separiren und absonderlich accommodieren
wolten, darauff aber der effectus nicht erfolgt. Halten aber darfür, daß daran numehr
nicht zu zweiflen, weilen die vorigen denunciationes gemeiniglich conditionaliter
gewesen und wan ihro in einem oder dem andern gewillfahret worden, wider zurukh-
getrieben worden, die ietzige aber sine conditione und gar absolute sein. Mußten auch
vermerkhen, daß ihre churfürstliche durchlaucht gantz resolvirt, quocumque 〈proiec-
to〉 sich particulariter sich [!] zu accommodieren oder auch wohl einige versicherung,
solches bey denen feinden zue erhalten, haben mögen, in ansehung, sie die arma gantz
fallen lassen, keine werbung anstellen und, waz mehrers, dieienigen, so von newem
geworben, abdanken, einkhombenen avvisen nach zu befahren, auch einige conferentz
mit Euer Kayserlicher Majestät ministris und dem don Michael Salamanca wegen
anstaldt auf den nothfall notwendiger apparaten zue fortsetzung des krieges nicht
zulaßen wollen, welches alles starcke anzeigen, daß sie gentzlich resolvirt, sich auff
andere Wege zu salviren, wie sie dann auch de facto ihre zu der armistitiihandlung
verordneten commissarien befohlen, da man an seiten Euer Kayßerlicher Majestät nicht
alsobald daran wolte, wegen ihrer particularaccommodation zu tractiren etc. Bei so
gestalten sachen und da wissentlich, daß Euer Kaißerliche Majestät allein weder
offensive noch defensive ietz zur zeit subsistiren können, ist die frag, waz zue thuen,
undt diese frage in drei stuck getheilt worden. 1. Waß in puncto armistitii zue Ulm zue
handlen, 2. waß bey Churbayern zue negociiren, 3. waß für anstaldten 〈…〉 in Euer
Khaiserlicher Majestät erbkhönig- und landen zu machen. Betreffend die erste Frage raten
die dep. Räte dazu, einen politisch erfahrenen Ges. nach Ulm zu schicken.
obbenendter unser reichshoffrath, sich alsobaldt nach empfahung dieser unserer instruc-
tion und der darzue gehörigen creditif ohne einigen umbgang den rechten weeg nacher
Ulm begebe und, wan er sich vermittelst beygefügtem unßerm Kayßerlichen creditif
undt vollmacht gebührlich legitimirt, zuevorderist vernehmen, wie weit man in tractatu
simplicis cessationis armorum oder auch in dem armistizitractat selbst khommen, undt,
wan die simplex suspensio armorum ad breve tempus mit einschließung unserer waffen
sowohl im Reich alß in unsern erbkönigreich und landen von allen theilen geschloßen
und acceptirt were, alßdan zue dem tractat eines formalarmistitii schreiten, undt zwar,
soviel die limites betrifft, vorigen unsern instructionen also nachgehen, daß er entlich,
dafern nichts beßers zu erhalten wäre, sich begnüegen laße, daß ein ieder theil in den
quartiern undt örthen, die er anietzo innen hat, verbleibe; maßen ohnedas dieser gantzer
punct der discretion undt guetbefinden mehrermeltes unsers generalleutenandts
anheimbgestelt worden und annoch gestelt verbleibt.
Waß aber fürs ander die zeit undt frist, wie lang solches armistitium zue wehren, anlangt,
da sehen wir, daß des churfürsten in Bayern liebden annoch darauf bestehen undt wollen,
daß dieselbe biß auf die erfolgung eines universalfriedensschlueß solle extendirt werden.
Nun können aber wir unß mit seiner liebden diesfalß umb der beraits vor diesem
außgeführten ursachen willen nicht vergleichen, weilen nemblich ein solches armistitium
auf ein continuirliches ‚uti possidetis‘ degeneriren, secundo die friedenstractaten undt
waß dabey verhandlet, ganz alteriren, ia zerschlagen wurde, in ansehung, dieser status
denen feindtlichen cronen viel ein größern vortheil alß der friedt selbst einraumete, auß
welchem hernegst sie sich mit schließung eines friedens nicht selbsten wurden setzen und
also den frieden niemahlen schließen wollen, welches fürß dritte nicht allein die
fürnemblich interessirte theil, sondern auch die mediatores undt gesanten empfinden und
die schuldt der confundirten tractaten alle zeit auf diesen Ulmischen tractat
22–23 undt unß schieben wurden] Im Ga. folgt dazu (fol. 215): Gesezt auch man sagte, wan
schon der terminus der friedtstractat undt dessen schlueß wer, es wurde demnach bei
Euer Kayserlicher Majestät stehen, die friedenstractaten selbsten zue rumpiren undt also
den armistitiiterminum unterbrechen khinden, so wird aber opponirt, daß sich solches
sehr schwehr wurde thuen laßen 1. wegen des unglimpffs, so auff Euer Kayserlicher
Majestät fallen werde, wan sie der erste undt alleinige weren, so die fridtstractaten
aussezen thete, 2. propter dubios belli et rerum eventus, weilen die zeiten komben
möchten, da man wider eine apertur zum tractat wunschen und nicht so leicht erlangen
möchte, 3. weegen der chur-, fürsten und stendte des Reichß, welche zu solcher ruptur
entweder alle oder theilß derselben sich nicht so leicht verstehen und dahero anlaß, ad
partem für sich selbsten mit denen außwertigen cronen zue tractiren und ze schließen,
nehmen möchten, 4. das man Euer Khaiserlicher Majestät non observati armistitii
insimuliern mechte, indeme p〈…〉diert khönte werden, das der fridtstractat so langh
continuirte, solangh das Reich auch ohne Euer Majestät den tractat continuierte, undt
selbe mit Euer Majestät ruptur noch unabrumpirt, consequenter einzige hostilitet zue
brechen salva fide in ihrer macht nit were, 5. daß der terminus armistitii, wan derselbe,
wie es die Churbayrische wollen, biß auff erfolgenden fridenschlueß gesetzt werde,
durch die ruptur der tractaten nicht vor geendiget verstanden mechte werden, sondern
in seinem esse verpliebe und viel mehr verlengert werde, weilen man sich solchergestaldt
vom fridenschluss noch weiter eusserte. 6. Weilen es, wan es ie ad 〈…〉 Spanien
khomben thete, der cron Spanien umb so viel weniger for einzige separation khente
ausgedeut werden, wan es ad 〈…〉 als wan es ad pacis conclusionem 〈möge〉
geschehe.
schieben wurden, zuemahlen undt fürnemblich viertens, weil wißend, daß noch zue
Münster die veranlaßung so weit nicht, sondern allein dahin geschehen, daß ein
stillstandt nur auff drey oder vier monat solle verhandlet werden, und zwar allein zue
dem ende, daß die nahent beysamben stehende armaden nit aneinander kommen undt
hierdurch das ganze negotium pacis alterirt wurde. Wollen derowegen, daß unser
reichshofrath nochmahlß auf dem anfangs von allen theilen beliebten termino der drey
oder vier monat (salva tamen prorogatione einßen, da es vonnöthen sein wurde,
allermaßen vielbesagtem unserm generalleutenanten anheimb gestelt) beharre
4–5 und sich davon nicht bewegen laße] Im Ga. folgt (fol. 215’): Wan aber das gantze
armistitiiwerkh cum periculo exclusionis Caesaris daran hafften thete, das ehr entlich
sich dahin erkhlerte, das ehr ihn ein frist von 14 tagen zu einholung Khaiserlicher
resolution bedingte oder es auch eingienge salva ratificatione Caesarea 〈intra〉.
davon nicht bewegen laße.
Betreffend fürs dritte,
6 quinam in hoc armistitio includendi?] Im Ga. ist dazu angeführt (fol. 215’–220): Da
vermeinen die gehorsamsten rathe, daß billich dahin zue gehen, daß der könig in
Spanien, hertzog von Lothringen, Churmaintz, Cöln und Bayern wie auch Hessen
Darmbstadt in specie und in genere alle andere churfürsten, fürsten und stende des
Reichß darinnen begriffen werden. Und haltet man nicht darfür, daß es wegen
Churmaintz und -cöln, Hessen Darmbstatt absonderlich große difficultet haben werde,
wohl aber 〈…〉 wegen einschließung der cron Spanien, massen der herr churfürst es
schon zeigen thuet. Dahero in sonderbarer erwegung gezogen worden, im fall man
sonsten des armistitii mit beiden cronen auff 4 monat einig und es allein umb die ein-
oder ausschließung der cron Spanien zue thuen were, ob man den schluess mit Bayrn
sein lauff lassen und Euer Majestät sich derhalben selbst hiervon 〈sich〉 ausschliessen
solte. Nun consideriren hierbey die gehorsamsten rhett, das 1. Euer Kayserlicher
Majestät waffen ein so überschweren 〈…〉 last zu tragen ohne die Beyerischen undt
gegen den feindt zu stehen nicht bastant, sondern uff solichen fahl das feldt 〈…〉 vor
den feindt raumben miessen. Zu dem andern, das sie hierdurch alle remontier-,
quartierungs-, recrutierungs-, creditmitel uff einmal undt unfelbar verlieren, 3. wan der
Wittenbergh sich einerseits der helffte des 〈…〉 gegen Euer Majestät separirte armada
von 〈Churbayern〉 moviert, das man sich mit nix als mit der Tonau, undt weiss Gott
wie langh, schutzen khan, 4. das hierdurch der eusseriste schaden der cron Spanien
widerfart, dan die lender undt die armada wurden zugleich verlohren gehen. 5.
Hingegen so wirdt hierbey 〈Podensee〉 salviert, 6. Meylandt hatt hiebey khein gefahr,
dan die pass khinden mit wenig 100 man salviert werden. So hatt auch die cron
Schweden gegen Spanien khein feindtschafft, ist consequenter von selber dorthin sich
nix zu befürchten. Die wenige macht, so von Franzosen vorhanden, khan disorts nix
praestiren. 7. Wan sie auch wolten vor beede thuen, so khonten sie wegen khürtze der 4
monat disorts zu dergleichen impresa sich nit resolvieren undt in tempore wider in
Teutschlandt zue sein. 8. Ebensowenig khonten sie was tentirn gegen Unterpfaltz,
weniger gegen Niderlandt. 9. So sein die Khaiserische waffen ietz zur zeit zu considerie-
ren, das sie ohnedas dem feindt nix in wegh legen khinden, ehr gehe gegen Meylandt,
Pfaltz oder Niderlandt, consequenter so accidirt dem Spanischen interesse mit derglei-
chen stilstandt khein unglukh, dem sie ohnedas wegen schwacheit der Kayserlichen
waffen nit schon unterworfen sein. 10. Da man hingegen sich von dem armistitio mit
Beyern ausschliessen last, so wirdt zu allen ietzgedachten gefahren in praeiudicium der
cron Spanien diese hinzugesetzt, das sie nit allein allen ietzermelten gefahren exponiert
ist undt bleibt, sondern das sie darzu noch in der gefahr ist, das sie alle Euer Majestät nit
weniger vor Spanien dienende waffen auff einmal sambt den hinaussigen landen
verlieren khinden, mit welchem man dan vermeint, das allen obangeregten des herrn
Spanischen bottschafters allegirte rationibus uff einmal abgeholfen. Was aber anlangt,
daß er sonderlich anziehet, die praeteritio der cron Spanien von diesem stillstand wie
auch von der simplice cessatione armorum sey eine öfnung und anlaß fuer den feind,
desto stercker dahin zue gehen, daß derselbe auch von den friedenstractaten außgeschlo-
ßen und von Euer Kaiserlicher Majestät separirt werde, darauff, waz das erste membrum
betrifft, wird geantwortet, daß ab armistitio ad pacem, wan man anderst ihr Kayserlicher
majestät uffrechten intention trauen will, nix inferiert khinde werden, sonder vilmehr
die conservatio armorum 〈…〉. Es folge aber darauß das andere nicht, daß man sich
deßwegen separiren, weniger ohne ihr khönigliche majestät von Spanien den fridt
eingehen wolle. Vilmehr ist dieses das medium, das man zu dergleichen nit necessitirt
khinde werden. Es were aber dem abgesandten dieß sonderlich wohl anzuebefehlen, das
ehr in die praeterition der cron Spanien nicht willige, es wer dan sach, daß es auff ein
particularschlueß mit Bayern sicher undt unfelbar stuende und anderster ihr Khaiserli-
che majestät ihr undt ihrer waffen exclusion nit dimovieren khente. Die Räte halten es für
besser, diese Überlegungen zuerst, bevor sie Terranova erklärt werden, Carretto
Trauttmansdorff mitzuteilen, damit diese sie dem span. Kg. bzw. den span. Ges. in Münster
vorab erläutern können. Sie haben auch überlegt, ob der bayerische Kf. von Gebhardt
darüber informiert werden solle. Und rationes pro et contra fürkhomben; in contrarium
dises, das nichts anderes zue praesumieren, als daß der churfürst alßbald alles wurde
wissen wollen und deßwegen ihme, Gebhardten, zuesetzen laßt. Demselben nun zue
willfahren ist nicht rathsamb, weilen er alsobald reclamiren wurde. Solte man ihme aber
theilß der instruction, wie vonnothen, vorhalten, so wurde es nachderhand bei eröfnung
derselben noch großem unwillen verursachen. So wurde auch vor unrathsamb gehalten,
sich in dergleichen sachen ihrer churfürstlichen durchlaucht gar zue subiect zue machen,
wie nicht weniger zu besorgen, es möchte der von Gebhardt selbsten durch die
oppositiones der Churbayerischen räthe und ministren perplex gemacht werden, nextens
das auch die reyss des von Gebharth verweigert wurde. Pro sein diese rationes gewesen:
1. das der herr churfürst 〈mit disem〉 besser auch khönte ersucht werden, das er die
seinige instruirte, nihil sine commissariis Caesaris zu tractiren, weniger ohn Euer
Majestät wissen zue schliessen, 2. das ihm repraesentirt wurde, obschon nicht viel
verfangen mechte, wie leicht das gantze negotium pacis mit unzeitiger praecipitanz
disturbiert undt der herr churfürst weder zu dem armistitio noch Teutschland zu fridt
gelangen, 3. das ihm die rationes, warumb ad tempus der 4 monat zu sehen, repraesen-
tiert wurde, 5. [!] das ehr requirirt wurde, uffs neue mit den Khaiserlichen allen
vertreulichkheit zu brauchen den seinen zu befehlen, 6. das auch von Wasserburgh aus
Euer Khaiserliche Majestät alsobald ein mehrern 〈grund〉 undt nachricht selbiger
coniunction mecht haben undt dan Euer Mayestät heimbgestelt, was sie vor ein wegh
disorts apprehendiren.
verbleibens bey deme, waß unsere vorige instructiones außweisen, daß nicht allein in
genere alle chur-, fürsten undt stände des Reichs, sondern auch in specie Churmaintz,
-cölln und Hessen Darmbstadt wie auch des königs in Spanien liebden wegen des
Burgundischen crayß undt die Untere Pfalz darinnen eingeschloßen werden, auch dahin
zue laboriren, daß der status Mediolanensis und andere reichsvasallen
4–5 in Italien darinnen begriffen werden] Im Ga. folgt darauf (fol. 220, 219’–220): Die dep.
Räte zogen zudem noch in Erwägung, ob Gebhardt, wenn er die kurbayerische Separation
nicht verhindern könne, wenigstens die Überlassung der kurbayerischen Truppen an den Ks.
verhandeln solle, verwarfen dann aber diesen Gedanken. Außerdem legten sie dem Ks. nahe,
den bayerischen Kf.en noch einmal zu ersuchen, ne summam rerum adeoque se et suam
domum una cum religione praecipitet. Sollten sich die Waffenstillstandsverhandlungen
zerschlagen, könnte mit dem Kf.en aufs Neue über die Fortsetzung des Krieges konferiert
werden.
begriffen werden. Gebhardt soll uns, aber auch Trauttmansdorff und Gallas von seinen
Verhandlungen berichten.
Beilage
[1] Gutachten von Gallas über die Quartierverteilung für die Reichsarmee, s. l. [1647]. Fehlt
[Kopie: RK FrA Fasz. 54e fol. 61–68].
Instruktion für Gebhardt für die Verhandlung mit Kurbayern, Preßburg 1647 Februar 18
Fehlt [Kopie: TA Ka. 123 fol. 390–403’ = Druckvorlage; Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol.
138–143’; RK FrA Fasz. 54e fol. 87–98’ – Konzept: RK KrA Fasz. 164 fol. 304–325 –
Regest: DB VII nr. 1001 S. 321 (dat. 1647 Februar 17)].
Gebhardt soll auf seinem Weg nach Ulm in Wasserburg dem Kf.en von Bayern folgendes
vortragen: Auf seine [hier beiliegenden] Schreiben vom 4. Februar 1647. Hingegen sezten
wir außer allen zweiffel, es werden ihr liebden seithero unsere fernere intention in puncto
simplicis cessationis armorum empfangen und auch darauß erkent haben, wie wir unß
alles dasienige, so den lieben frieden facilitiren, fernern hostiliteten und bluetstürzung
abwenden, auch ihrer liebden landt und leuth von weiterer ruin praeserviren könte,
vorderst aber, waß ihr liebden vor ratsamb befinden, angenemb laßen sein, gestaltsamb
wir zur befürderung dieses armistitiwerkh ihne, von Gebhardt, selbsten nacher Ulm
schickhen, dieser handlung abzuwarten und ihr liebden unsere hierin habende gedan-
ckhen zu eröffnen, warbey wir vorderst außer zweiffel sezten, ihre liebden wurden
genzlich mit unß darinnen eins sein, daß, gleichwie dem friedenswerckh selbsten nichts
schädlichers und noch verhinderlichers widerfahren kan, alß wan beede unsere heuser
divisa consilia füehren, also auch das ganze armistitiiwerkh nicht mehrers zerfallen könne
machen, alß wan die gegentheil sich persuadiren solten, daß wir undt ihr liebden
separabiles wären. Wir sehen auch nit, daß die differentzen so beschaffen wären, daß
dieselbe nit sich conciliiren laßen solten. Dan vorderst so hette es mit der simplice
cessatione armorum, da dieselbe anderster zu erheben, allerdings seine richtigkeit. Mit
den limitibus armistitii erinnerten wir unß zwar, wohin und wie weit die erste
unserstheils gegebene instruction gegangen; es wäre aber eben darumben die meinung nit
gewesen, daz man darauf so stark beharren, sondern hingegen auch von den gegentheilen
ihre begehren vernehmen und dan weiter in der sach handlen solle, gestalt wir dan
derentwegen particularinstruction undt plenipotenz unserm generalleutnant graf Gallaß
ertheilt gehabt.
Demnach wir aber vernehmen, daß ihr liebden deroselben proposition darauf gestelt, daß
darinnen die 3 craiß, wie dan vorderst auch unsere erbkönig[ reich] undt lande solten
begriffen sein, dan auch, daß Churcöllns liebden in der contribution einzige moderation
erfolgen möchte, also wolten und könten wir unß hierin mit ihrer liebden nit allein
vergleichen, sondern da auch entlich alles in statu quo zue verbleiben hette, so wolten wir
auch hierin unß von ihr liebden nit absöndern.
Soviel aber den terminum ad quem betrifft, vernehmen wir, daß die gegentheil selbsten
denselbigen biß zu dem friedenschlueß nit, sondern allein biß auf 2 oder 3 monath
eingehen wolten. Hiebey sezten wir nochmals außer zweiffel, ihrer liebden wurde wißend
sein, wie weit es nunmehr mit dem friedenschlues kommen und daß nit allein der punctus
satisfactionis mit Franckreich, sondern nunmehr auch mit der cron Schweden, und zwar
mit consens undt einwilligung beeder darbey intereßirten churfürsten Sachsen und
Brandenburg, des ersten wegen Magdenburg, des andern wegen Pommern, wie nit
weniger unsers bruders liebden wegen Halberstadt, allerdings seine richtigkheit habe, ahn
welchem ihre liebden iederzeit darvor gehalten, daß haubtsachlich das friedenswerk
haffte und wan nur dieser passus satisfactionis superiret, all anders leicht sich uberwinden
werde laßen. Deßgleichen werde ihr liebden unverborgen sein, waßgestalten der fried
zwischen Spanien und Holland richtig und die von der cron Frankreich in contrarium
eingewendte officia bey den Staaden nicht verfangen, nicht weniger, daß zwischen
Spanien und Frankreich die sachen so weit gebracht, daß der fried zwischen beeden
cronen allein ahn einer von des königs in Spanien liebden erwartender resolution wegen
Porto Longone und Piombino haffte, welche dan auch numehr lang nicht außbleiben
khan, sondern erster tagen einlangen mueß. Bey dieser des universalfriedens beschaffen-
heit und bey der mehrmahligen bekantnus und protestation der cronen, daß sie einen
universalfrieden und sonst kheinen haben wollen, gaben wir ihrer liebden nochmals zu
erwegen, ob nit dem ganzen friedenswerkh höchstgefährlich möchte fallen, wan man die
frembde cronen von dieser ihrer iderzeit berüehmbten und noch rüehmenden intention,
auch darüeber allerseits so weit gebrachten handlung widerumb genzlich ab- und auf ein
‘uti possidetis’ selbst anfüehren solte. Dan obschon nit zu glauben, daß dieienigen
ministri der cronen, so das aug iederzeit auf ein bestendigen frieden gestelt (gestaltsamb
auch die Staaden von Hollandt auf dieß mahl mit keinen induciis oder ‘uti possidetis’
content, sondern eines bestendigen friedens versichert wollen sein) sich von ihrer
iederzeit hierin gehabten intention nicht leicht abwendig machen laßen werden, so ist
doch hinwider außer zweiffel, daß die, so den lieben frieden iederzeit bey Frankreich und
Schweden contraminirt, wan man das armistitium biß zue Schließung des friedens
einzurichten selbst eine inclination zeigete, dergleichen coniunctura alsobaldt ergreiffen
und daz ganze friedenswerk auf einmal alteriren und von solchem ad inducias einen
absprung nehmen und denen, so ihre gedankhen auf den frieden und auf keine inducias
iederzeit gestelt, mit deme begegnen wurden, daß diese vermitels disseitigen inclination
zum armistitio den cronen in die handt fallende occasion, sich von ganz Teutschlandt auf
einmahl herr zu machen, zuemahlen sich nit negligiren oder ein bestendigem frieden
nachsezen laße. Dan es können die feindtliche cronen und deren unterthanen gar leicht
capaces gemacht werden, daß sie durch ein solches armistitium ein volkhommene
victoriam uber ganz Teutschlandt erlangen, indeme ihnen leicht wirdt fallen, dero armada
auf den bainen und mit bester sicherheit und nuzen der cronen Frankreich und Schweden
auf anderer unkosten zu erhalten, hingegen die diesseitige armada umb mangel eines so
weit continuirlichen unterhalts auß den iezigen quartiren, so denselben ubrig, unfehlbarer
ruinae unterworffen sein, consequenter den gegentheilen ohne schwerdtstraich, müehe,
arbeit und unkosten in die händt fallen. Es kan bey den gegentheilen gar leicht deducirt
werden, daß ein universalfried die feindliche victorias sistiren, die armaden den königrei-
chen selbst ob den halß walzen und die cronen newen innerlichen motibus exponiren, so
lauter argumenta, dardurch die zum krieg nit genaigte ministri annoch eher gewunnen
können werden. Dahero wir dan nochmahlß für höchstnotwendig erachteten, daß ihre
liebden ia dießorts nit praecipitiren noch den frembden cronen dergleichen terminum,
den sie auch selbst den friedstractatibus vor unverträglich schäzten, obtrudiren wolten.
Anlangend dieienige, so in diesem armistitio expresse includirt möchten sein, so
verstunden wir ihr liebden intention wegen einschließung des Schwabischen, Bayrischen
und Frankhischen craiß dahin, daß solches auf ein simplicem cessationem armorum und
auf ein solche kurze zeit gemeint seye, welche den feinden nit zueließe oder zuegelaßen
hette, einzige andere craiß oder stände inmittels anzufallen. Wan man aber von einen
viermonatlichen armistitio reden und was schließen solte, so wolten wir genzlichen der
gedankhen sein, daß ihrer liebden mainung dahin nicht gerichtet, daß andere craiß, chur-,
fursten und stände excludirt solten bleiben. Ihre liebden ließen wir selbst erachten, wan
inmittels diese 3 oder 4 monat dem feindt freystehen solte, Churmainz liebden noch
ubrige lande, die graffschafft Tyrol, die Unterpfalz hinwegzuereißen, des landtgraff von
Hessen Darmbstadt liebden auf einmahl wie nit weniger des hertzogs von Lothringen
liebden, so doch in und vor den Burgundischen craiß izo stehen, zue opprimiren, waß
auß diesem armistitio dem allgemeinen weesen und ihre liebden vor ein anders zue
hoffen, alß daß nach den 4 monaten dieienige, so 4 monat das armistitium genoßen, nur
umb soviel ein gewißerer und undisputirlicher raub der feinden wurden und müesten
sein. Desgleichen sehen wir nit, warumb der Burgundische craiß diesorts solte mit nuz
und sicherheit des Reichs außgeschloßen könte pleiben, nicht allein derhalben, daß die
gegentheil selbst erkennen, daz ohne der cron Spanien, geschweigen des Burgundischen
craiß, kein fried und consequenter kein dahin zielendes armistitium sich machen laße,
sondern daz wan auch alle andere vincula zwischen unß, der cron Spanien und ihr
liebden nit verhanden waren, so wäre gleichwohl haubtsachlich zu consideriren, ob es
rathsamb, dieienige und eben zu der zeit zu praeteriren, da sie vieleicht noch näher bey
dem frieden mit Frankreich und zwar mit inclusion des Reichs und aller ihrer liebden
interesse, alß eben wir möchten sein.
Solte aber ia des churfürsten liebden von inclusion mehrerer craiß und stände, alß des
Schwabischen, Frankischen und Bayrischen, nit hören wollen, so wirdt unser abgeordne-
ter sich auch dieses einwurffs gebrauchen können, daß ohnedaz in dergleichen tractatibus
von dergleichen includendis in fine et conclusione tractatuum geredt wurde. Stunde
demnach dahin, wan ia des churfürstlichen liebden vermeineten, daz dergleichen
weitleuffige inclusiones gleich anfangs das ganze werkh alterirn oder gar abrumpiren
möchen, ob nit erstlich ratione limitum, vors ander ratione termini ein richtigkheit
gemacht und, wan man hierin verglichen, dan zum puncto includendorum erst gegriffen
wurde, auf welchen fahl die verhandlung der obigen puncten weiter an die hand geben
wurde, wie der punctus includendorum einzurichten. Begehrten diesemnach ahn ihr
liebden, sie wollen dero abgeordnete nochmahlen dahin instruiren, daß sie mit den
unserigen communicato consilio handlen, nichts sich a parte einlaßen, sondern dazienige
negotiiren, proponiren und schließen sollen, waß mit gesambten zuethuen unserer und
ihrer liebden zu diesem werk deputirter rath vor thuen-, ratsamb und beeden heusern
nuzlich befinden wurden. Zweifelsohne wird der Kf. auf diese Vorstellungen mit den
Argumenten antworten, die er bisher schon vorgebracht hat. Deshalb sollen Gebhardt alle
entsprechenden Akten mitgegeben werden.
Es wird auch bey dieser conferentz wohl abzunehmen sein, ob und wie weit man mit
einzigem separation- und neutralitettractat ahn selbigen hoff kommen. Solte ihm etwan
eröffnet werden, daß ihr liebden sich bereit mit dem feind accommodirt und in einzige
neutralitet gesezt, so hat er mit gueter dexteritet zu penetriren (doch ohne daß er zaige,
samb man es entlichen auch unserstheils dahingestelt sein laßen wurde), mit was
conditionibus dergleichen schlueß erfolgt, wer darin begriffen oder nit, ob der accord mit
einer und waß für einer oder mit beeden cronen geschehen, wie es mit den in
Schwabischen und Oberreinischen craiß durch unsere ihrer liebden untergebene waaffen
praesidirte pläz, benentlichen Hailbrun, Freiburg, Zollern, dan auch mit unserer ihrer
liebden untergebene reichsarmada beschaffen werde sein, ob solche abgedankt oder
unterhalten, mit was quartiren, auß was mitlen sie auf den lezten fahl leben sollen, und,
da ihme ia soviel an die handt gegeben oder wohl gar intirirt wurde, daß dergleichen
accomodament allerdings richtig und ein geschehene sach sey, so hat er durch ein
absonderliche audientz bey des churfürsten liebden sich so weit herauszulaßen: Er
müeßte vernehmen, alß wan einziger particulartractat nicht allein zwischen des churfür-
sten liebden und den beeden cronen obhanden, sonder fast geschloßen wäre; er wolte nit
hoffen, daß die sach so weit khommen, daß ihr nit noch zu helffen, sich vielmehr
genzlich getrösten, daß ihr liebden angenemb werde sein, alles dasienige, waß eine so
gestalte extremitet nach sich ziehen müeße, soviel nur mensch- und möglich, zu
verhüeten. Diesem allem nach so begehrte er an seine liebden, sie wollen unß durch ihne,
unsern abgeordneten, vertreulich offenherzig eröffnen, ob und was noch für ein mittel
ubrig, daz diesem unheil, so beede unsere heuser unfehlbar aus dergleichen separation zu
gewarten, gesteuret werden könte, indeme er wohl wüste, daz, gleichwie seiner liebden
dergleichen extremitet höchst bekümmerlich fallen müeße, also noch bekhümmerlicher
fallen wurde, wan sie unß einzig noch ubrige mittel zu praecavirung derselben verhalten
betten. Und waß sich nun ihr liebden hierauf erkleren, daz hat er unß bey tag und nacht
zu avisiren und ihr liebden inmitels mit gueten rationibus von fernerer vertieffung
abzuhalten, sie auch uf solchen fahl zu vertrösten, daß wir uber die eröffnete noch ubrige
media zu declinirung der beeden heuser auß dergleichen Separation enstehende gefahr
alsobaldt erkleren wurden. Und dieses hat unser abgeordneter dergestalt zu verrichten,
wan ihm oder dergleichen des churfürstlichen liebden accommodation intirirt oder er
selbst handtgreifflich erkennet, daz es mit dem armistitio ein geschloßene sach sey.
Solte es aber noch ein ungeschloßenes werkh, aber gleichwol in fieri sein, so hat er
abermahl sowol in der conferenz alß nach dem es die notturfft erfordert, vermitels einer
absonderlichen audientz bey des churfürsten liebden derselben umbstendtlich vorzubrin-
gen die bösen, schädliche und unvermeidentliche consequentias, so aus dergleichen
resolutionen zu erfolgen, welche eben darumb, daß ihre liebden selbst, inhalt ihres unter
dato den 4. ahn unß abgangenen schreibens, erkenten, umb soviel mehr zue fliehen und
omnibus modis zu decliniren wären. Es kan uf diesen fahl unser abgeordneter die zue
mehrmahlen ihro liebden vor sie und ihre posteritet remonstrirte pericula widerholen,
hingegen auch die commoda ausfiiren, waß beide heuser auß lengerer zuesammensezung
unfehlbar zu gewarten, desgleichen obbesagte Churbayrische ministros und ihr liebden
selbst gleichwol damit zu animiren, daz man iustitiae causae und Gott sich zu vertrauen,
der den ganzen izigen statum bellicum in einem augenblik und in ein erwuntschten
standt verendern könte, wan man nur entlichen auch auf ihne und auf die allzeit vor
seine ehr gefürte waaffen die hoffnung sezte. Es kan auch innmitels, wan er ihr liebden
noch in dubio separationis ineundae findt, ihrer liebden parte geben werden, daß wir in
remontir-, recrutiren das eußeriste thaten und mit einer manschafft wenigist von 9000
man uber das, was von infanteria auf den bainen, unfehlbar auf künfftige campagna unß
getraueten aufzukhommen. So wären wir dan auch nit allein des friedens mit den
Türkhen versichert, sondern auch mit diesem landtag so weit kommen, daß wir unß
einzigen motus in diesem königreich nit zue befahren, consequenter auch umb soviel
mehr freye handt undt mittel hetten, unseren feinden zu resistiren und unß und unsere
assistenten zu retten. Da aber ihr liebden sich praecipitirten, so fiele alle friedenshand-
lung uf einmahl, die religion verliere nach unß das gröste fulcrum, alle catholische herz
undt muet, und wurde dieses der haubtanfang der dissolution des geliebten vatterlandts
sein, welchen nachklang ihr liebden ia uf sich und ihre posteritet nit laden wurden
wollen.
Solte aber etwan unser abgeordneter die Churbayrischen consilia, wegen den 〈sich〉 die
Schwedische sich nit so ubrigs prompti zum armistitio erzeigt, ia sogar unverhofft
abgezogen
Kurz nach dem 27. Januar/6. Februar 1647 waren die schwed. Ges. Brandt und Douglas von
Ulm abgereist, der erste nach Osnabrück, der zweite zu Wrangel (1613–1676) nach Bregenz
( Thorbjörnsson S. 27). Dieser sandte nicht nur Douglas, sondern zusätzlich als neue
schwed. Ges. Mortaigne und Snoilsky zurück; diese drei fanden sich am 5./15. Februar 1647
wieder in Ulm ein ( Steckzén S. 145–146; Druck der Instruktion vom 10./20. Februar 1647:
APW II C 3 S. 270 Z. 8–272 Z. 12) – Kaspar Kornelius de Mortaigne (um 1609–1647);
zuerst in hessen-kasselschen Diensten, 1637 Oberst eines schwed. Regiments, 1641 Generalma-
jor, 1647 hessen-kasselischer Generalleutnant ( ADB XXII S. 399–340 ; Broucek S. 19). –
Georg Hansson von Snoilsky (um 1607–1672); 1651 nobilitiert; 1632 in schwed. Dienst,
1644 dt. Feldschreiber beim Kriegskollegium, 1646–1648 Resident in Benfeld, 1649 in
Frankfurt, 1663 Unterhändler auf dem Regensburger RT , vor 1669 Hofrat ( SMK VII S.
113–114).
werden von bestellung der künfftigen campagna, so hat er dieselbe gleichfals mit gueter
behuetsamkeit zu arripiren und des churfürsten liebden und ihren ministris zu remonstri-
ren, wie nahendt man schon an der campagna seye, wie stark sich der feindt schon
allerseits gemacht und wie dahero ahn seiten des churfürsten liebden kein augenblik zu
verliehren sey, daß sie auch ihresorts zue versterkhung dero unterhabenden corporis
gedacht wären, welches, daß es bißhero so gar beruehet, vileicht den feinden zue
mehrerer hindansezung der friedts- und armistitiitractaten ursach möchte gegeben haben.
Er kan auch uf diesen begebenden fahl die anregung thuen, daß man sich bey vorigen
campagne, da man sich in zeiten von den operationibus verglichen, gleichwohl allezeit
beßer befunden und daß dergleichen concerto ie größer die gefahr, ie nothwendiger
möchten sein, er auch wohl wiße, daß wir dergleichen concerto unß nit unangenemb
wurden laßen sein und unsersorts das eußerist zu der sach cooperiren, wan wir nur
wißen, daß auch ihr liebden diesorts wolten in was concurriren und die händt nit gar
sinkhen laßen.
Alles, was er hört, soll Gebhardt uns sofort berichten und dann schnellstens nach Ulm
weiterreisen. Aus dem beiligenden Ga. von Gallas kann er sehen, wie die Reichstruppen
unserer Meinung nach einquartiert werden sollen. Obwohl der Kf. diesen Vorschlag schon
einmal abgelehnt hat, wollen wir ihn dennoch durchsetzen. Gebhardt soll dies mittels eines
Memorials dem Kf.en vortragen. Bey dieser logierung, ob wir schon die beschwer ihrer
liebden landen eußerist bedaureten, so erkenten wir doch darbeneben, daß einziger
vorbruch des feindts bey allzu weit voneinander stehenden armaden derselben weit
bedaurlicher sein und zue viel größerer ruina außschlagen werde. Daher hoffen wir, daß
sich der Kf. uns nicht versagen wird.
Die kf.liche Antwort soll Gebhardt sofort an Gallas weiterleiten.