Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
223. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 23
Osnabrück 1647 Januar 23
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 99–102 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 123 p.
521–528 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1607 fol. 368–370.
Ausdrückliche Erwähnung der Restitution des Herzogs von Lothringen im kaiserlichen Projekt
für den kaiserlich-französischen Friedensvertrag; Zustimmung der französischen Gesandten?
Unwiderrufliche Aufnahme des Erzstifts Magdeburg in die kurbrandenburgische Entschädigung;
vorher Absprache mit den kursächsischen Gesandten. Allein dem Kaiser verpflichtete Besatzung
in Lindau. Neuer kurtrierischer Vorschlag wegen Ehrenbreitstein. Unterzeichnung des Friedens-
vertrags durch alle Reichsstände? Keine Hoffnung für einen kaiserlich-französischen Sonderfrie-
den . Belehnung des Herzogs von Savoyen.
Auf nr. 185. Und mögen darauf zu ferrer nachricht gehorsamist anzufüegen
nit underlassen, das, sovil erstlich die einschliessung dess herzogs zu Lothrin-
gen fürstliche durchlaucht in die fridensarticul und deren vollkomne restitu-
tion anlangt, wir der ursachen im instrumento pacis einen besondern absaz
einzuruckhen undterlassen, dieweil wir in hoffnung gestanden, es solte
eintweder vermitlst deren zwischen Spania und Franckreich obschwebender
tractaten oder doch sonst durch ein absönderliche handlung dise Lotringische
restitution verglichen werden können. Seitemaln aber Eur Kayserliche Maye-
stät für ein unumbgengliche nothurfft befinden, solche restitution auch in
specie ihrerseits zu capitulieren, und mit dem aufgesezten instrumento pacis
so weit noch res integra, das dasselbig von denn herren mediatoren denn
Franzößischen plenipotentiariis noch derzeit nit außgelifert, sondern zwi-
schen uns und inen, mediatoren, verabschiedet worden, das sie solch instru-
mentum vorderist vor sich ersechen, ire notanda darüber verzeichnen und uns
zue weiterm nachgedenckhen communicieren solten, so aber noch biß daher
nit beschechen, als haben wir bereits die erinnerte clausulam suo loco et
ordine, nemblich articul 29 (dann im negstvorgehenden wirdt allein dasihe-
nig , was ir fürstliche durchlaucht herrn erzherzog Ferdinandt Carl zu
Insprugg betreffendt gehandlet), gleich post verba „etiamnum sunt“ ange-
hengt mit disen wortten: „itemque restituatur a rege christianissimo dux
Lotharingiae ad omnes suas ditiones, quae ipsi in hoc bello fuerunt ademp-
tae “
Vgl. den Punkt 29 des IPMk vom Dezember 1646 (nr. 154 Beilage [3]) und Punkt 24 des im
Juni 1647 herausgegebenen Projekts (Druck: Meiern , APW V S. 130–140 , hier S. 138).
zerschlagen, ehedann dise clausul also stehen lassen.
Was demnach die dem herrn churfürsten zue Brandenburg uf die erzstifft
Magdenburg vorgeschlagne expectanz anlangt, da vernemmen wir, das Eur
Kayserliche Mayestät in sorgen stehen, es möchte diser vorschlag mehrer
verlengerung der fridenstractaten und zumaln nit geringen unwillen bei der
churfürstlichen durchlaucht zue Saxen verursachen. Es ist aber an deme, das
dißortts die handlung schon verfangen und zuvor mit denn Franzosen bey
abferttigung dess von Plettenberg an den herrn churfürsten von Brandenburg
also verglichen worden ist und darumb nit mehr zurugg gezogen werden kan;
gestalten es auch die Schwedischen plenipotentiarii hievor iederzeit vor ein
mittel gehalten, das sein churfürstliche durchlaucht darmit ihres verlusts an
Pommern zu guetem theil widergolten werden könten, wie dann nit weniger
die Churbrandenburgischen räth selbst ieweils darauf gezihlt und wir daher
nit undterlassen haben, sobald wir dise gedanckhen vermerckht, denn
Chursäxischen abgesandten schon vor gueter zeit zue Münster davon nach-
richt zu geben, damit sie ihres gnädigsten herrns mainung hierunter einlan-
gen möchten. Dieweil sie dann nit allein damaln darfürgehalten, es würde
bey demselben wenig bedenckens haben, sondern auch aniezt alhie außtruck-
henlich angezeigt, das sein churfürstliche durchlaucht sich disem vorschlag
keinesweegs zu widersezen gemeint, sondern geschechen lassen mögen, das
solche ahnwartschafft dem herrn churfürsten von Brandenburg zuegesagt,
doch allein die im Prager friden für Chursaxen außbedingte vier ämbter
nochmaln vorbehalten werden, gestalten in unserer negstvorgehenden rela-
tion darvon mehrer nachricht zu finden. Als wolten wir verhoffen, das dises
vorschlags halber nit allein kein unwillen oder verlengerung entstehen,
sonder vilmehr die richtigkeit der Churbrandenburgischen widergeltung
desto schleiniger erfolgen solle.
Die continuation der besazung in Lindaw betreffend, befinden wir die gröste
hindernus bey denn reichsständen und eben dennihenigen selbst, welche das
Franzößische satisfactionweesen am mehisten getriben. Dahero wir vor das
beste gehalten, den unwillen, so hierdurch dem hauß Österreich mehrers
aufwachsen mögen, zu vermeiden, das solche besazung allein für Eur
Kayserliche Mayestät als Römischen kayser bedingt werden solte.
Wegen Ehrenbreitstein und Trier seint beede thumbherrn, graf Crez und herr
von Elz, bereits mit einer weitern erinnerung einkommen, nach welcher diser
passus besser versechen und erweitert werden soll .
Was die approbation dess instrumenti pacis per deputatos ordinum anlangt,
da ists crafft der beeden cronen propositionum und darauf erfolgter resolutio-
num et duplicarum ein verglichne sach, und werden sich weder die cronen
noch vil weniger die deputati ordinum selbst utriusque religionis davon
abwendig machen lassen. Da es aber ie zue einer absönderlichen pacification
mit Franckreich allein kommen solt, so hats vor sich selbst seine richtigkeit,
das dise pacification allein mit Eur Kayserlicher Mayestät und denn catholi-
schen ständen erfolgen und mithin derselben genehmbhaltung für genueg-
samb zu achten sein wurde. Wiewol aber die Franzosen sich rundt erclärt, im
fahl die Schweden sich mit billichen mitlen nit vergnüegen noch auch die
protestierenden von ihren unmässigen und der ganzen catholischen religion
verderblichen postulatis nachlassen wolten, das sie irenthalben die waaffen
weiters wider Eur Kayserliche Mayestät und dern hochlobliches hauß nit
füehren wolten, so glauben wir iedoch nimmermehr, das sie solches bona fide
halten oder ins werckh zu sezen sich schrifftlich erclären und verbünden
werden. Wir halten auch nit darfür, das sie es zu thuen genuegsamb
bevollmächtigt seyen. Nichtsdestweniger und nachdem bis daher die Schwe-
den ungehindert alles zuesprechens, waß von denn Franzosen und denn
Staadischen deputatis geschechen sein mag, sich ansechen lassen, das sie
einmahl von ganz Pommern nit weichen wollen, so seint wir im werckh, dem
conte d’Avaux eben dasihenig vorzuhalten, waß er und seine mitgesandten
sich zue Münster laut unser vom 11. Decembris abgangner relation gegen
uns uf solchen fahl resolviert zu sein rundt vernemmen lassen, und nochmaln
darauf nit allein seine weitere erclärung von mundt, sondern auch, wie die
cron Franckreich solches in facto praestieren wolt, zu wissen begeren.
Warauf es aber derzeit mit dem Schwedischen satisfaction- und folglich mit
dem Churbrandenburgischen recompensationweesen beruhen thue, das belie-
ben Eur Kayserliche Mayestät aus nebenkommender unserer mehrern rela-
tion allergnädigst anzuhören, da wir dann uns angelegen sein lassen werden,
wan es ie zu weiterer und schliesslicher handlung gelangen solt, dasihenige,
was in Eur Kayserlicher Mayestät deputierter rathen guetachten ferrers
enthalten ist, nach bestem vermögen zu beobachten.
Ob dann wol auch Eur Kayserliche Mayestät wegen der belehnung dess
herzogen zu Savoya uf irer mayestät der kayserin Eleonora ansuechen
sonderbare erinnerung an mich, grafen von Trautmanßdorf, abgehen lassen
so ists doch an deme, das man dem Savoyschen gesandten albereit das wortt
hinaußgegeben, damit er gleichwol noch nit zufriden, sondern der titulatur
halber ferrer einwendung thuen lassen, so wir aber an sein ortt gestelt und
uns weiter nichts erclärt haben.