Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
36. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Oktober 1

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 Oktober 1

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 1–2’, 13, praes. 1646 Oktober 17 = Druckvorlage –
5
Kopie: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 428–429; Giessen 207 nr. 308 p. 1164–1167;
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Giessen 212 p. 2–4.

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Die französischen Gesandten in Osnabrück: Ermahnungen an die protestierenden Reichsstände
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zu Mäßigung und Einlenken; ihre Uneinigkeit mit den schwedischen Gesandten über die
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Fortsetzung des Krieges und die pfälzische Restitution. Verhandlungen der kaiserlichen mit den
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protestierenden und den schwedischen Gesandten; unverbindliche Festlegung der schwedischen
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Satisfaktion durch Oxenstierna; schwedisches Drängen auf mündliche Konferenzen über die
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strittigen Punkte.

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Freytags, den 28. Septembris, sein die Frantzösische gesandten wieder von
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hier abgereist. Selbigen tags hat unß |:der Hessen Darmbstattische abgesante
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Dr. Wolf:| berichtet, waßgestalt die protestirende einsmals eine deputation
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ahn die Frantzösische gesandte gethaen, dieselbe bey irer ankhombst entfan-
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gen und bey solcher occasion ire sachen recommendirn laßen und seie |:er,
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Dr. Wolf,:| neben andern mitdeputirt gewest. Die Frantzosen hetten sich der
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cortesey halben höfflich bedanckt, aber im ubrigen geantwortet, daß sie den
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protestirenden stendten in iren anligen, soviel es politica betreffen thue, nach
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möeglichkeit gern befordersamb erscheinen wölten, waß aber die religion
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und geistliches weesen anlange, dha khönten sie leichtlich erachten, daß
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ihnen nit wol würde anstehen, wieder ihre eigne religion zu reden. Sie wölten
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vielmehr die stendte ermahnt haben, sich mit denen catholischen zu setzen
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und dern ahnerbottene media compositionis nit außzuschlagen, dhamit
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Teütschlandt so viel desto ehender möege in einen ruhestandt gesetzt werden.
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Sie, Frantzosen, wehren nuhmehr mit Ewer Kayserlicher Mayestätt verglie-
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chen und gnugsamb versichert, daß es deroselben umb den frieden rechter
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ernst seie. Die stendte solten ihne selbst nit im weege liggen noch den frieden
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zu ihrem und ires vatterlandts großen nachtheil und schaden aufhalten.

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|:Der dechant zu ST. Johann:| hat unß berichtet, daß der Schweedische
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secretarius Melonius oder, wie er sich itzo nennet, Beerenclaw

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Matthias Mylonius (1607–1671), geadelt „Biörenklou“; 1637 Professor der Rhetorik an der
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Universität Uppsala; 1640 Kanzleisekretär, 1650 Regimentsrat im Hgt. Bremen, 1654
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Staatssekretär, 1656 Präsident in der bremischen Regierung, 1661 Hofkanzler, 1664 Reichsrat
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und Kanzleirat im Kanzleikollegium; 1643–1647 schwed. Gesandtschaftssekretär und Resi-
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dent in Osnabrück und 1647/1648–1649 in Münster, 1653–1654 schwed. Ges. auf dem
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Regensburger RT , 1656 bei den Verhandlungen des schwed.-kurbg. Vertrags von Labiau
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(1656 November 10/20; Druck: DuMont VI.2 S. 151–153), 1657–1659 auf dem Wahltag
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in Frankfurt und 1659–1660 in Frankreich ( SBL IV S. 465–471; Repertorium S. 482,
42
489–491; SMK I S. 324–325; Bosbach S. 34–35).
den conte

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d’Avaux selbigen tags, wie derselb medicin gebraucht, heimbgesucht und von
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mitlen und weegen, wie der krieg gegen Ewer Kayserliche Mayestätt, wan
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dieselbe zu hergebung des aequivalentis auß dern erblanden nit verstehen
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wolten, zu continuirn, geredt haben solle, daß aber der conte d’Avaux
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demselben deütlich gesagt, daß es der cron Franckreich gelegenheit nit seie,
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sich lenger in krieg aufzuhalten. Dero aerarium seie gantz erschöpfft, die
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unterthanen von cräfften kommen und derentwegen in großer schwihrigkeit.
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Sie könten nit alles also auf den krieg setzen und wagen, wie es die
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Schweeden wagen könten, dan die hetten nichts dhabey zu verlieren. Man
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wölte ihnen beystehen, dhamit sie ire satisfaction erlangen, müße sich aber in
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die billigkeit schicken und weisen laßen. Kayserliche mayestätt hetten gnug
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gethaen; würde gegen Gott und die erbare weltt nit zu verantworten sein,
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wan deroselben waß mehrers solte zugemuthet werden. Und in summa: Es
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wehre der Bernclaw malcontent von dem conte d’Avaux abgeschieden. |:Er,
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dechant zu ST. Johann,:| hette auch vermerckt, daß die Schweedische wegen
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der Pfaltzischen sach mit denen Frantzosen nit ubereinkommen können. Die
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Schweedische hielten sich gleichsamb für unüberwindtlich, vermeinten, daß
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sie Churbayern schon überwunden und derselb conditiones, wie man sie
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würde vorschreiben, wol würde annhemmen müeßen. Und dieses ist, so wir
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von der Frantzösischen gesandten negotiation erfahren.

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Wegen der Verhandlungen mit den schwed. Ges. und den prot. Reichsständen
22
verweisen wir auf das beiliegende Protokoll.


23
Beilage


24
[1] Protokoll, [Osnabrück] 1646 September 28, 30. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 3–11 =
25
Druckvorlage; RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 420–425’; Giessen 207 nr. 309 p.
26
1167–1172, nr. 310 p. 1172–1183.

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[1646 Septemer 28]

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Wir haben den sachsen-altenburgischen Ges. gemäß den Anweisungen Trauttmansdorffs vom
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24. und 25. September

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Drucke: Nr.n 18 und 21.
folgendes vorgetragen: Trauttmandorff plane in nächster Zeit seine
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Abreise; für ihre Verhandlungen mit den kath. Reichsständen seien allein die ksl. Vermitt-
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lungsvorschläge
vom 12. Juli 1646 maßgeblich; über diese sollten sie sich erklären und
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mündliche Verhandlungen mit den ksl. Ges. beginnen.

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Die abgesandte haben beedes ad referendum genommen, bey dem ersten aber erinnert,
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daß sie ungern vernhemen, daß ire excellentz eine solche resolution wegen irer
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zuruckreiß solten gefast haben. Alle protestirende stendt würden sich darab bestürtzen,
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dan dieselbe der gentzlichen hofnung lebten, es sölte der angefangener vergleich
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vermitls irer excellentz authoritet und zuthuen zum schluß gebracht werden, derhalben
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unß ersucht, bey deroselben zu erinnern und dieselbe instendig zu ersuchen, ire
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vorhabende abreiß einzustellen. Sie zweifleten auch nit, die sämbtliche stendte würden
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ire excellentz deswegen selbst zusprechen laßen.

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Bey dem andern punct vernehmen sie gern, daß uber dies eingefallenes dubium eine
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solche erleüterung gegeben würde. Die protestirende stendte wehren deswegen waß
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bestürtzt gewest und in sorgen gestanden, ob wölten die catholische stendte von iren
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vorigen erclehrungen allerdings wieder zuruckgehen, welches gewißlich zu großer
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weiterung würde ursach gegeben haben. Sie wölten nit underlaßen, bey iren mitständten
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von beeden puncten gebührlich zu erinnern. Die würden sich über eins und anders
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unterreden und der notturfft nach ferners erclähren.

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Nos: Daß beste mitl, irer excellentz herrn graven von Trautmansdorff zurückreiß
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einstellich zu machen, würde sein, von allen extremis abzuweichen und sich in ordine
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dern am 12. Julii außgegebenen vorschläge also zu erclehren, dhamit darauf die
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handlung mit gutem fundament könne ferners vortgesetzt und zu gewünschten schluß
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gebracht werden.

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Illi: Sölte, geliebts Gott, an seithen der protestirenden kein mangel erscheinen noch
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einige extrema behaubtet werden.

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[1646 September 30]

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Ist durch unß bey denen Schweedischen gesandten vorgemelte anzeigung wegen irer
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excellentz vorhabende abreiß auch abgelegt worden. Die abgesandte haben sich darauf
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bedanckt, daß ihnen von solchem vorhaben würde angezeigt. Hetten zwar wünschen
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möegen, daß ire excellentz denen tractaten biß zum völligen schluß hetten abwarten
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möegen, iedoch weilen es deren gelegenheit nit seie, sich lenger dhabey aufzuhalten, so
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wünschten sie deroselben glück auf die reiß. Vermeindten aber, daß die ursach sölcher
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abreiß nit darauf gelegt werden könte, daß sie sich in Schweeden in particulari incidenti
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pro mandato erholen thäten, angesehen sie ad principalem causam gnugsamb instruirt,
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obzwar nit auf dieienige proposition, so ihnen von den Frantzösischen gesandten
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newerdingen für weinig tagen seie fürgehalten worden. Seie aber nichts ungewöhnlichs,
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novo emergente casu sich bey denn principaln umb bescheidt zu erholen, thaten es doch
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auch andere gesandten. Sein darauf mit harten worten herausgangen: Man habe ihnen an
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Kayßerlichen seithen viel versprochen; itzo scheinte es, daß mans wieder zurucknhem-
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men wolle. Sie hetten verhofft gehabt, weiln man ihnen gantz Pommern in feudum zu
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geben offerirt, man würde solches ad effectum gerichtet und den consensum interessato-
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rum darüber zuweege gebracht haben. Die cron Schweeden würde sich niemaln wegen
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zurücklaßung Silesien erclehrt haben, wan nit dhagegen praesupponirt gehabt, daß die
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Kayserliche den consensum der interessirten außzubringen auf sich nhemen würden. Sie
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hetten solches per modum conditionis außgenhommen, und wölle irer mayestätt oder
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dernn ministris den churfürsten zu Brandeburg zu der einwilligung zu disponirn
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obligen. Einmahl könten sie von denen ihnen beschehenen offenen nit weichen. Hielten
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sich derentwegen ahn Kaiserliche mayestätt, stünden mit deroselben im krieg und
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suchten ire satisfaction bey deroselben und sonsten niemand anders.

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Nos: Man gestehe ihnen nit, daß man der cron Schweeden waß schüldich seie. Waß
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deroselben seie verwilligt worden, seie amore pacis, und zwar in den terminis besche-
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hen , wie das instrumentum pacis nachführe. Kaiserliche majestätt khönten weiters nit
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gehen. Die könten factum tertii nit praestirn, hetten selbigs auch niemals auf sich
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genommen. Umb den consens der interessatorum, bevorab churfürstlicher durchlauchtt
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zu Brandeburg, müsten sich die Schweedische selbst bewerben. Kaiserliche majestätt
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könten irer churfürstlichen durchlauchtt daß irige nit nhemmen, weiniger dieselbe ad
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consensum zwingen.

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Illi: Der churfürst würde sich wol disponirn laßen, wan man nur ein aequivalens
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dhagegen verschaffe. Waß in instrumento pacis begrieffen, seie in effectu nichts, und
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würde solchergestalt die cron Schweeden eludirt und mit derselben der spott getrieben.
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Sie, abgesandte, wölten lieber der cronen rathen, daß den krieg so lang verfolgen sölten,
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biß sie würden zum Reich herausgeschlagen und solang sie einen eintzigen man noch
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aufzubringen vermöegte, ehedan sich solchergestalt sölte mit tractaten (wie das formale
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gewest) vexiren laßen. Sie könten so nit ohne krieg sein. Gelte ihnen gleich, ob sie den

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krieg im Reich continuirten oder einen newen mit einem andern anfiengen. Wehren
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schon vierthalb iahr alhie und wusten itzo so viel alß zuvor.

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Nos: Man beclage es dießeits und habe mehr ursach darzu, daß die tractaten solcherge-
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stalt würden aufgezogen. Es seien keine schlechte sachen, so in den punctum satisfactio-
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nis gebracht worden, sondern betreffe ansehentliche reichsfürstenthumb und lande,
6
warbey viel vornheme stendte interessirt; die müsten auch vorhero vernhommen
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werden.

8
Illi: Es wehre gut gewesen, daß man hiebevor auch die reichsständte vorhero befragt
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hette, ehedan man uber dern landt und leüthe disponirt, so würde man nit in krieg
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gewachßen sein. Man wiße aber, waß der fürst von Friedtlandt mit Mecklenburg
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fürgenhommen

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Albrecht von Wallenstein (1583–1634); um 1606 zum kath. Glauben konvertiert, 1622
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comes Palatinus, 1625 Hg. von Friedland, 1628 Hg. von Sagan, 1629 Hg. von Mecklen-
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burg ; seit 1617 zu Diensten (Ks.) Ferdinands (II.) (1578–1637; 1619 Ks.), 1625–1630 und
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1631/1632–1634 Generalissimus der ksl. Armee ( ADB XLV S. 582–641, 677 ; Mann ).

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Das Hgt. Mecklenburg hatte Wallenstein am 26. Januar 1628 vorläufig als Pfand für seine
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Kriegskosten und am 9. Juni 1629 endgültig als Reichslehen in einem rechtlich problema-
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tischen Verfahren erhalten ( TRE IX S. 172).
. Im fürstenthumb Braunschweig wehren allein ahn die zweyundsieben-
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zig ämpter, wie sie von dem Dr. Lampadio berichtet worden, verschenckt gewest und
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dem fürsten nur 6 übrig verplieben

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Nach dem ksl. Sieg bei Lutter am Barenberg am 17./27. August 1627 hatten ksl. Kommissare
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ab April 1628 zuerst im niederrheinisch-westfälischen und im niedersächsischen Reichskreis,
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später im ganzen Reich versucht, Konfiskationen bei vorgeblichen Majestätsverbrechern
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vorzunehmen. Diese Maßnahmen hatten nur bei einem größeren F.en, nämlich bei Hg.
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Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (1591–1634; 1613 Hg.), der weite Teile
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seines Landes verlor, zum Erfolg geführt ( ADB VII S. 501–505 ; Ritter III S. 420–421).
. Nos: Der Lampadius rede seinen willen darahn,
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würde etwoh zu mildt darin berichtet sein. Könten es nit glauben, daß dergleichen
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fürgeben werde können bewiesen werden. Gehöre aber nit hiehero, und seie unnötig,
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diese materi zu beruhren, weilen man darumb beyeinander seie, umb den frieden zu
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tractirn.

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Illi: Sie hetten es auß mundt des Lampadii, und könten wir denselben selbst darüber
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fragen. Wölten es aber auch an sein ort gestelt sein laßen und wieder ad materiam pacis
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tretten. Fragten darauf, waß dan endtlich die cron Schweeden pro recompensa haben
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sölte. Sie sein einmahl instruirt, mit denen Churbrandeburgischen nit zu tractirn,
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sondern sich ahn die Kaiserische zu halten. Fragten, waß wir doch von denen
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Churbrandeburgischen in hoc passu, wie weith dieselbe endtlich mit Pommern gehen
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würden, erfahren hetten.

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Nos: Die Churbrandeburgische hetten sich gegen unß noch niemaln darüber herausge-
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laßen , sondern erclehrten sich deütlich, dhahin instruirt zu sein, wegen Pommern sich
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zu nichts vernhemben zu laßen, solang die cron Schweeden auf gantz Pommern
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beharren würden, ja protestireten gegen die Kayserische, daß dieselbe in irer erclehrung
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zu weith gangen, darumb mit denselben nit vortzukommen noch auch einige negotia-
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tion anzufangen, solang man an Schweedischer seithen auf gantz Pommern beharren
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würdte. Dhahero gedeüchte unß, daß sie, abgesandte, woll thuen würden, wan sich zum
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weenigsten unverfenglich möegten herauslaßen, waß sie endtlich zu thuen gemeindt
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sein. Seie nit zu zweiflen, wan sie sich waß milter erclehren und von irer starcken
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praetension abweichen würden, daß alßdan die churfürstliche durchlauchtt zu Brande-
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burg sich auch waß näher lencken würden.

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Darauf der Oxenstern: Er wölte unß zwar sagen, waß irer beeder abgesandten
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vermuetung seie, warauf es endtlich bey der cron zu bringen sein möegte, doch wölte er
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sölches nur discursweiß und unverbindtlich geredt haben, dan sie noch nit darauf

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1
instruirt wehren. Sie vermeinten, die cron möegte sich endtlich auf zurücklaßung
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Hinderpommern, doch außerhalb Stettin (dan selbige stadt würde sie in ewigkeit nit
3
zurücklaßen), behandtlen laßen, solchergestalt, daß Vorderpommern sambt der stadt
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Stettin der cron verpleiben möege. Und ehe daß sie, abgesandten, irestheils sölten der
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cron rathen, von Stettin abzustehen, ehe wölten sie rathen, von gantz Pommern
6
abzustehen und ihre recompenß anderorts zu suchen.

7
Nos: Seie unß lieb, diese apertur zu haben. Wölten unß deroselben pro re nata, auch zu
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der cron Schweeden selbsteignen nützen, dhamit sie erkhennen möegte, wie man in
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diesem werck richtigkeit zu haben verlange, bedienen. Möegten wünschen, daß die
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instruction auß Schweeden schon dha wehre, so verhofften wir, baldt zum schluß zu
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kommen. Soviel unß das werck fürkomme, würdte die mehriste difficultet an Stetin
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hafften, doch wölten dieses auch nur discursweiß und unverbindtlich erinnert haben.

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Illi: Die stendte hetten ihnen schon auch so viel zu verstehen geben, wan sie sich mit
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halb Pommern würden beschlagen laßen, daß sie alßdan ihnen nit begehrten zuwieder,
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sondern vielmehr befordersamb und verhülfflig zu sein und iren consensum darzu
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herzugeben

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Einen ähnlichen Hinweis auf ein Einlenken der pommerschen Landstände hatten die schwed.
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Ges. am 14./24. September 1646 auch nach Schweden weitergegeben ( APW II C 2 S. 420 Z.
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38–39). Dagegen ist ein solches Zugeständnis in den Berichten der pommerschen Ges. aus
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dieser Zeit nicht ausdrücklich erwähnt (vgl. Baltische Studien 6 (1839) 1 S. 1–104).
. Der hertzog in Bayern solte ihnen wol gantz Pommern gönnen, wan sie
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ihne dhagegen bey der chur und Obern Pfaltz wölten manutenirn helffen. Man müeße
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der instruction auß Schweeden erwartten. Es wehren aber noch mehr andere puncten, so
19
under unß auch müesten vergliechen werden. Vermeinten, wan es unß nit zuwieder seie,
20
daß selbige puncten immitls, biß die instruction auß Schweeden einlange, zwischen unß
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wol würden können under handt genhommen und mündtlich darüber, doch auch
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unverbindtlich, nur vorschlagsweise, umb zu sehen, wie weith oder nahe man beyeinan-
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der seie, conferirt würden. Sie hetten zwar ein instrumentum pacis aufgesetzt, darin sie
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der protestirenden stendten gutachten wehren nachgangen, allermaßen wir, die Kaiseri-
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sche , bey unserm aufsatz deren catholischen votis gefolgt. Sie wehren zwar erpietig,
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solches, wan wirs also begehrten, außzuantworten, betrachteten aber hingegen, daß man
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durch solche außantwortung allererst wieder würde in newe schrifftwechßlung, auch
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wol gar aneinander gerathen. Vermeindten, bey nuhmehr so weith gebrachten sachen
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das vortraglichste zu sein, alle schriftwechßlung einzustellen und die noch ubrige
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unvergliechene puncta durch mündtliche conferentz zur richtigkeit zu pringen, doch
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stelleten es zu unser wilkühr, ob wir lieber das instrumentum pacis wölten außgeant-
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wörtet haben oder solche conferentz vortgestelt. Wölten nähister tagen zu unß
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khommen und mit unß ferner daraus conferirn. Die haubtstücke würden sein die
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Pfaltzische sach, der punctus satisfactionis militiae, punctus amnistiae und gravaminum.
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Hernacher könte man das instrumentum pacis von punct zu puncten durchgehen und
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sehen, waß darin ab- und zuzuthun. Es heten sich bey ihnen noch underschiedtliche
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stendte angeben, so sich in ein und anderm gravirter befunden und in dem instrumento
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pacis gerne wölten gedacht sein. Dha würde man gelegenheit haben, von allen zu
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communicirn.

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Nos: Es stehe zu der Schweedischen abgesandten belieben, ob sie das instrumentum
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pacis außantworten wöllen oder nit. Die mündtliche conferentz seie zwar ein gutes mitl,
42
den sachen zu helffen, hetten aber auch ire difficulteten. Man wiße, daß viel sachen bey
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dergleichen mündtlichen conferentz würden fürgebracht werden, so mit dem Münsteri-
44
schen convent gemeinschafft hetten, alß under andern die Pfaltzische, welche man zu
45
Münster allerdings für vergliechen hielte

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In ihrer Erklärung betr. die frz. Satisfaktion vom [31. August 1646] ( ultima generalis
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declaratio; Druck: Meiern , APW III S. 712–718 ) hatten die ksl. Ges. die frz. auf eine
35
Regelung der pfälzischen Restitution gemäß ihrer Erklärung vom 29. Mai 1646 ( postrema
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declaratio; Druck: Ebenda S. 31–35) verpflichtet. Damit schien dieses Problem entschieden
37
zu sein und nur noch seine vertragliche Sicherung zu fehlen ( Dickmann S. 378–379).
. Dha würde es eine notturfft sein, unß vorhero

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1
uber solche sachen, in waß für terminis dieselbe itzo stündten, zu erkhündigen und zu
2
informiren. Wölten also dem werck waß nachdencken und mit irer exzellentz herrn
3
graffen von Trautmansdorff und übrigen Kayserlichen herren abgesandten daraus
4
communiciren – wohmit die Schweedische wol zufrieden gewest. Wir haben aber dieses
5
darumb erinnert, dhamit wir zeit und gelegenheit erlangen möegen, unß bey ihr
6
exzellentz, waß bey diesem werck zu thuen und ob man bey nuhmehr so weith
7
gebrachten sachen, unangesehen des Kaißerlichen befelchs, sich zu der mündtlichen
8
conferentz einlaßen oder aber auf außgebung des Schweedischen instruments tringen
9
solle, beschiedts zu erholen.

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