Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
119. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Februar 10
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Osnabrück 1648 Februar 10
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 Nr. 87 unfol.
Hintergründe der reichsständischen Separatverhandlungen: enges Verhältnis Vorburgs zu
den protestantischen Reichsständen und Schönborn, daraus resultierende Weisung Schön-
borns zu einem Vorgriff unter Hinzuziehung Kurbayerns und Bambergs; Fehlverhalten
Thumbshirns und Langenbecks. Gründe für den Rückzug Leubers von den Separatverhand-
lungen.
Hessen-Kassel; Königsmarck; Buschmann. Unzufriedenheit Sayn-Wittgensteins. Exemtion
Oldenburgs.
PS Unterredung mit Sayn-Wittgenstein; Blumenthal.
Auf ein Schreiben vom 29. Januar 1648 . In unserer gesambten relation
werden Euer Excellenz vernemmen, waß vor ein schöne conferentz zwi-
schen denn catholischen und protestierenden obhanden gewesen, nun-
mehr gottlob unterbrochen worden.
Damit aber daß fundament, woher diß werkh entsprungen, desto besser
vermerkht werde, hab Euer Excellenz ich disen nebenbericht gehorsam-
blich thuen sollen, weil solche particularia in die relation einzebringen
derzeit allerhandt bedenkhen auff sich tragt.
Der von Vorburg hatt sich, wie Euer Excellenz anvor bewußt, stetigs
grosser vertraulicheit mit denn protestirenden, sonderlich aber mit Alden-
burg und Braunschweig beflissen, zwar dardurch ins vergangen sovil nit
schaden könden, weiln i[h]m die manutenentz und direction gemanglet.
Nachdem aber sein gnädiger fürst und herr vom bisthumb Würtzburg
zum churfürstenthumb Maintz erhebt worden, hatt er durch seine bei
ihr churfürstlicher gnaden habende privanza sovil zuwegen gebracht,
daß dieselben daß höchste vertrawen bei disen tractaten auff seine relatio-
nes gesetzt und, weil er vorgebn, daß er der protestirenden per omnia
mächtig, alles mit inen richtig machen köndt, hergegen aber die Kayser-
lichen alle handlungen den Spanischen zu gefallen nur verlängern theten,
unlangst ein gantz ernstlich bevelchschreiben an die sambtliche Chur-
maintzische gsandtschafft abgehen lassen , deß innhalts, sie mit zuziehung
deß Churbayerischen , auch Bambergischen abgesandtens denn Kayser-
lichen vorgreiffen und eüsserist sich befleissen solten, daß man sich mit
denn protestirenden absonderlich vergleichen möcht, so mir vom herrn
Raigensperg, doch in höchstem vertrawen und pitten, ime nit zu vermeh-
ren , vorgelesen worden.
Auff dises schreiben hatt nun der Vorburg die Braunschweigischen an-
gestifftet, denn Churbayerischen ein solche particularconferentz vor-
zeschlagen, der dann folgendts an die Churmaintzischen kommen und
vermeint, er treffe es eben gar wol
die von ime und denn Churmaintzischen mir gegebne vertröstung
Volmar hatte ggb. Ernst und den kurmainzischen Ges. am 7. Februar angekündigt, ihren
Forderungen entsprechend den KEIPO6 für die Punkte Amnestie und Reichsreligionsrecht
schnellstmöglich herauszugeben (vgl. die Relation vom 10. Februar 1648, d.i. [Nr. 118 Bei- lage [1]] ). Dennoch fand am folgenden Tag die Partikularkonferenz zwischen Ges. kath.
und prot. Rst. statt.
nommen worden, die conferentz anzestellen, dabei auch die insolentz
deß Thumbhirns so groß war, daß als herr graf von Lamberg ine am frey-
tag abendts [7. Februar 1648] zu sich erfordern lassen, damit wir vernem-
men köndten, in quo statu der protestirenden consultationes weren, daß
er denselbn nit gewürdigt, weder damaln noch folgenden sambstags sich
einzestellen. Wölchergestalt auch er und der Langenbekh den herrn chur-
fürsten von Saxen, als wir unß am donnerstag zuvor [6. Februar 1648]
auff seine churfürstliche durchlaucht bezogen, despectirt, würdet daß
protocollum weisen, auß wölchen circumstantiis gnugsamb erscheint,
waß unter diser conferentz verborgen gewesen.
Daß aber heüt dato Dr. Leüber derselben auffkündt, ist sonder allen
zweifel daher kommen, daß wir gestern denn catholischen den vom herrn
Schröder überschikhten extract an ine abgangnen churfürstlichen schrei-
bens
Gemeint ist die Weisung Kf. Johann Georgs vom 31. Dezember 1647[/10. Januar 1648]
( [Nr. 112 Beilage [2]] ). Außer mit dieser ksl. Weisung, die allerdings erst am 19. Februar
1648 in Osnabrück eintraf, erhielten die ksl. Ges. diesen Auszug der kfl. Weisung bereits
am 9. Februar 1648 unmittelbar von Schröder (vgl. APW [ III C 2/2, 979 Z. 15–18] ; das
Übersendungsschreiben Schröders an die ksl. Ges. konnte nicht ermittelt werden).
durch disen dem Läuber kundtgethan worden, er also besorgen müessen,
daß er dessentwegen in unglegenheit kommen möchte.
Wie es mit Cassel
avisi von〈s〉 Königsmarkhs niderlag wahr saind, dörfften die Churcöl-
nischen wol auff ihrer 〈t〉otal negativa verharren wölln. Es ist derselbn
keiner allhier, vermeine aber, Dr. Puschmann werde morgens widerkom-
men
Buschmann kehrte erst am 4. März 1648 wieder nach Osnabrück zurück. Er und Lands-
berg waren nach Abschluß der Beratungen über die Declarationes ultimae der Mehrheit
der kath. Rst. , also Anfang Februar 1648, zur Berichterstattung nach Münster abgereist
( Foerster, Ferdinand, 337; APW III C 2/2, 972 Anm. 2). – Daneben waren die Ges.
zahlreicher weiterer kath. Rst. aus Protest gegen die Politik der kath. Kf.en und ihrer
Anhänger aus Osnabrück abgereist; nach dem 10. Februar 1648 waren nur noch die Ges.
der Kf.en von Mainz, Trier und Bayern, des Est.s Salzburgs, der Hst.e Bamberg, Würz-
burg und Speyer, der Mgft. Baden-Baden und der Hg.e von Ost. in Osnabrück anwesend,
wobei letztere an den Beratungen der übrigen nicht mehr teilnahmen ( Wolff, 55 Anm.
59).
Herr graf von Wittgenstein ist über alle maassen malcontent〈e〉, daß man
in seinen pretensionibus nit willfahren will, so aber wegen der beeden
churfürsten Trier und Cöln nit sein kan, neben dem auch die merita caus-
sae nit clar seyend, ob und wie er oder sein v〈e〉tter darzu berechtigt
Gf. Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein vertrat neben seiner Tätigkeit für
den Kf.en von Bg. auch die Interessen seines Hauses im Kampf um das Erbe der 1636 im
Mannesstamm ausgestorbenen Linie Sayn. Deren Interessen kollidierten u.a. mit denen
der Kf.en von Köln und Trier als Lehnsherren der Gft. Sayn ( Großmann, 112; Schmidt,
Wetterauer Grafenverein, 571f). Wittgenstein forderte, die Bestimmungen des KEIPO4A
solange beizubehalten, bis sich die interessierten Parteien untereinander geeinigt hätten
(vgl. Meiern IV, 881 , 885). Die Ksl. dagegen hatten der Forderung der kath. Rst. entspre-
chend (Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. ; Text hier Meiern IV, 926
achter Absatz) die Regelung betr. Sayn in Art. IV KEIPO6 ausgelassen. Bereits zuvor
hatten die ksl. Ges. an den Ks.hof geschrieben, die Fronten in dieser Sache seien so ver-
härtet , daß daher nichts beßers wehre, dan diese praetension, alß welche ohnedaß gar nit
ad amnestiam gehörig […], von diesen tractaten gäntzlich außzusetzen (Lamberg, Krane
und Volmar an Ferdinand III, Osnabrück 1648 Januar 14; [ [wie Nr. 89 Anm. 3] ]).
Exemtion Oldenburgs.
PS Gespräch mit Sayn-Wittgenstein . Es wer wol villeicht nit böß, daß
der herr von Plumenthal sein raiß fortsetzen thet.