Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
113. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Februar 6

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Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1648 Februar 6

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 19–24 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
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1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1955fol. 194–197.

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Rechtfertigung für die Verhandlungen mit Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg
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über deren Entschädigung.

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Zusammenfassung des jüngsten Verhandlungsverlaufs, Erwartung einer neuerlichen Erklä-
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rung der protestantischen Reichsstände.

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Unterredung mit den schwedischen Gesandten (1648 II 4): keine Verhandlungen über Sach-
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fragen ; Reisen Oxenstiernas und Salvius’ nach Münster.

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Weisung Kurfürst Johann Georgs von Sachsen für Leuber nach wie vor nur in kleinem Kreis
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bekannt; harte Kritik durch die bereits informierten Gesandten.

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Ergebnisse der Nachforschungen über die Rationes der protestantischen Reichsstände für die
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Beibehaltung des *KEIPO4B* ; baldige Übersendung einer eigenen Zurückweisung dieser
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Argumente.

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Rezepisse auf die Weisungen vom 22. und 24. Januar 1648 (Nr.n 95 und
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97). Daß wir nuhn erstlich unß mit denen Churbrandenburgischen und
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Braunschweig Lüneburgischen in puncto aequivalentiarum in conferentz
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einglaßen, haben wir auff vielfältig ahnmahnen der Churcöllnischen
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räthen, maßen in unßerer vom 23. Decembris negsthin abgangener rela-
22
tion gehorsamst angedeutet worden , ohne offension deroselben gnädig-
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sten churfürsten und herrens nit woll anders thuen können, sondern weil
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auch der Churbayerische gleichen meinung gewesen, wenigst zu unßerer
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entschüldigung diesen versuch thuen müßen, ungeachtet wir leichtlich
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vorsehen können, daß es ein lautere vergebliche bemühung sein werde.
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Waß aber der Schweden erclehrung uber daß gantze instrumentum pacis
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und in specie in puncto executionis anlangt, da werden Ewer Kayserliche
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Mayestätt auß unßerer gehorsamsten relation vom 16. Januarii gnädigst
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angehördt haben, daß von ihnen wieder den auffgesetzten articulum asse-
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curationis et executionis

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Art. XVI *KEIPOS*, praes. Osnabrück 1647 Dezember 26 ( [ Nr. 29 Beilage [3] ] ).
kein beschwehrung vorgebracht, sondern es da-
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hingestelt worden, wan die stände darwieder kein bedenckens hetten.
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Darbey es dan biß dato verblieben.

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Sonsten aber geben unßere hernach gefolgte relationes weiter zu erken-
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nen , waßgestalten die protestirende auff unßer zusprechen und fürgestelte
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auffzüglichkeit der Schweden sich endtlich benohmen, die außgehändigte
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temperamenta in puncto amnestiae et gravaminum

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Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. [praes. 1647 Dezember 17] ( [ Nr. 53 Beilage B ] ).
selbst in berathschla-

[p. 365] [scan. 459]


1
gung zu nehmen und unß darüber ein erclehrung zukommen zu laßen,
2
wie dan auch den 21. bemeltes monats beschehen und Ewer Kayserlicher
3
Mayestätt davon abschrifft sub dato 23. eiusdem gehorsamst uberschickt
4
worden

37
Declarationes ultimae der prot. Rst. (praes. 1648 Januar 21, d.i. [ Beilage B zu Nr. 96 ] ).
.

5
Und obwoll hierauff von denen catholischen, soviel die churfürstlichen
6
und ethlich furstliche anlangt, laut unßerer relation vom 27. anfangs der
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meinung gewesen, daß wir darauff mit hinaußgebung desienigen, so in
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unßerer instruction

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Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
pro ultimatis enthalten, verfahrn solten, so sein sie
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iedoch baldt hernach andern sinnes worden und haben sich benohmen,
10
der protestierenden schrifft besonders zu berathschlagen und sich gegen
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denselben gleichergestalt durch ein gegenschrifft zu erclehrn, allermaaßen
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negstverwiechenen montags, den 3. dießs, beschehen, und under selbigem
13
dato solchs alles gehorsamst berichtet worden ist .

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Wir können nun anderst nit thuen, sondern werden nottwendich zuwahr-
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ten müßen, waß die protestierenden darauff für ein resolution faßen wer-
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den , gutter hoffnung, es solle nit allerdings ohne frucht ablauffen und
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alßdan mit Ewer Kayserlicher Majestätt mehrer reputation zu außhändi-
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gung des förmblichen instrumenti

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KEIPO6 war ein Gesamtentwurf in Vertragsform, *KEIPO5* und die Declarationes der
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prot. bzw. der Mehrheit der kath. Rst. dagegen Korrekturlisten.
fürgeschrietten werden mögen, mit
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welchem wir auch gefast sein und alle stundt mit der außlieferung für-
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gehen können.

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Vorgestern, dinstags, haben wir unß zu den Schwedischen verfügt und zu
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vernehmen begehrt, ob sie vielleicht einige conversation uber diese mate-
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rias halten wölten. Sie haben sich aber entschüldigt, daß sie der catho-
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lischen schrifft

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Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. ,s.l. [praes. 1648 Februar 2] ( [ Nr. 109 ]
44
[ Beilage [1] ] ).
eben gleich bey unßer ankunfft empfangen und noch
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nit soviel zeit gehabt, selbige zu lesen, viel weniger der protestierenden
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meinung darüber zu vernehmen. Hielten woll darfür, selbige würdens
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vorderist under sich berathschlagen wöllen und zuvor nichts sattes abge-
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handtlet werden können. Underdeßen wehre der Oxenstirn willens, ein
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reiß nach Münster zu thuen und dem duca di Longavilla die revisita zu
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erstatten, wolte sich aber gantz nit auffhalten, mit ersuchen, wir woltens
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nit ungleich auffnehmen, dan sie hierdurch die tractaten keinesweegs zu
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verlengern begehrten, sondern da immittls waß fürfiele, würde der Salvius
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den handtlungen bey unß stattthuen.

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Und ist zwar ermelter Oxenstirn darauff ahn selbigen nachmittag von
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hier abgereist, aber gestern frühe wieder alherkommen, auß ursachen,
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daß er vernohmen hette, daß der hertzog albereith ahm vergangenen

[p. 366] [scan. 460]


1
montag auß Münster abgereist wehre

34
Vgl. die Relation Nassaus vom 4. Februar 1648 ( [ Nr. 111 ] ).
. Hingegen ist gestern der Salvius
2
ahm nachmittag unversehens nachen Münster gezogen, wie vermuthet
3
wirdt, uber des alldortt anglangten Frantzösischen curriers mitgebrachte
4
ordre

35
Héron war am 3. Februar 1648 mit der kgl. Weisung betr. die Restitution Hg. Karls IV.
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von Lothringen nach Münster zurückgekehrt (vgl. ebenda ). Zur Reise Salvius’ nach Mün-
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ster vgl. demnächst APW II B 8: La Court an Servien, Osnabrück 1648 Februar 6.
mit den Frantzösischen plenipotentiariis zu handtlen.

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Nachdem auch in unßerer negstvorgehender relation vom 3. dießs

38
Wie Anm. 8.
ge-
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horsamst in postscriptum angezeigt worden, waßmaaßen der Chursachßi-
7
schen abgesandter, Dr. Leuber, unß erwöhnung gethan, daß er den von
8
seinem gnädigsten churfürsten und herrn entpfangenen befehl bey da-
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mahls

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9 vorgestandener] In der Kopie von gestandener.
vorgestandener versamblung der protestirenden umbständtlich
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wolte vortragen, so haben wir doch im nachfragen soviel befunden, daß
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es noch biß dato nit geschehen, sondern allein denen Sachßen Altenbur-
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gischen , Weynmarischen und Braunschweigischen darvon in privato
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communication gethan worden seie, welche in ansehung, ihre actiones in
14
diesem churfürstlichen schreiben zimblich hartt angezogen, auch ihme,
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dem Chursachßischn abgesandten, seine contraventiones selbst empfindt-
16
lich fürgerückt worden, vielleicht verursacht haben mögen, daß er mit
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weiterer communication biß dato inngehalten.

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Waß dan endtlich die außgesprengte rationes, warumb auß dem in trück
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gebrachten instrument

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Gemeint ist hier der KEIPO4A in seiner überarbeiteten Form, d.i. *KEIPO4B* .
catholischerseits nichts zu retractirn anlangt

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Prot. Rationes für die Beibehaltung des *KEIPO4B* ,s.l. [vor 1648 Januar 17], d.i. Beilage
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[ [1] zu Nr. 97 ] .
, da
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sein unß selbige biß dato alhier in schrifften nit zu sehen kommen. Ewer
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Kayserliche Majestätt aber werden auß unserer vom 23. Januarii ein-
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geschickter relation

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Gemeint ist das Protokoll vom 21. Januar 1647 ( [ Beilage A zu Nr. 96 ] ).
allergnädigst angehört haben, daß sich die protestie-
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renden bey ubergebung ihrer schrifftlichen erclehrung im mündtlichen
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vortrag, so der Sachßen Altenburgische deputatus, der von Thumbshirn,
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gethan, dergleichen anzug gutten theills vernehmen laßen, welche wir
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zwar dahmahlen in specie zu wiederlegen für unnöttich geachtet, sondern
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negst eingeführter generalcontradiction unß vorbehalten, hiernegst
28
darüber ferner erinnerung zu thuen, gestalten die catholische, alß sie
29
ihnen, protestierenden, die gegenerclehrung eingeliefert

43
Die Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. waren den Ges. der prot. Rst. am 3.
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Februar 1648 übergeben worden (vgl. [ Nr. 109 bei Anm. 6 ] ).
, unßers verneh-
30
mens schon gethan haben söllen, auch

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30 wir] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage wie.
wir mit negster glegenheit solchs
31
ebenmeßig zu thuen vorhabens gewesen. Haben sonst auff beschehene

[p. 367] [scan. 461]


1
nachfrag soviel in erfahrung gebracht, daß solche zusamengetragene an-
2
züg in pleno protestantium niemahlen vorkommen, viel weniger in
3
schrifften communicirt worden, sondern wil darfürgehalten werden, daß
4
dieselbe durch die bemelte Sachsen Aldenburgischen mit beyziehung der
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Braunschweig Lüneburgischen verfast werden sein mögten

25
Nach Einschätzung Schröders war dagegen der kursächsische Ges. Leuber die treibende
26
Kraft hinter den prot. Rationes (vgl. [ Nr. 97 Anm. 7 ] ).
.

6
Die ableinung darüber wirdt gar nit schwerfallen, sondern auß den pro-
7
tocollis gar leicht zu verfaßen und zu remonstrirn sein, daß der fehler
8
keinesweegs auff der catholischn, sondern auff der Schweden unnd pro-
9
testirenden seiten zu befinden, und wan sie nur so weith hinder sich ge-
10
dencken wollen, daß ihrstheils noch der religionfrieden de anno 1555

27
ARF vom 25. September 1555 (Text: Brandi , ARF , 32–52).
,
11
noch der Prager frieden de anno 1635

28
PF vom 30. Mai 1635 zwischen Ks. Ferdinand II. und Kf. Johann Georg von Sachsen, dem
29
die meisten Rst. beigetreten waren (Text: BA NF II 10/4 nr. 564A).
, noch der Regenspurgischer
12
reichsabschiedt de anno 1641

30
Regensburger RA vom 10. Oktober 1641 (Text: Sammlung III, 548–574).
, noch einige bey 27 jahrn her auffgerichte,
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mit brieff und siegel becräfftigte, auch sogar mit offentlichem aydtschwur
14
betheurte particularverträg

31
Vgl. später die (interne) ksl. Widerlegung der prot. Rationes für die Beibehaltung des
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*KEIPO4B* , [Osnabrück vor 1648 Februar 22]. Diese nennt vertragliche Übereinkom-
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men zwischen Ks. Ferdinand II. und dem Hg. von Württemberg, den beiden badischen
34
Linien, den beiden hessischen Linien, den Hg.en von Braunschweig-Lüneburg und dem
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Hst. Hildesheim sowie zwischen Kurköln und Hessen-Kassel (vgl. APW [ II A 8 Nr. 13 Beilage C Anm.en 22–26 ] ).
gehalten, sondern eintzig und allein auß die-
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sem fundament umbgestoßen worden, daß sie sich eingebildet, sie wehrn
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meister im feldt unnd hetten den catholischn gesätz und ordtnung nach
17
eignem willen vorzuschreiben, so werden sie leicht ermeßen können, wie
18
gar schlecht und geringe ursach sie haben, dies ortts ab der catholischn
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ständen contradiction sich zu beschwehrn.

20
Dieweil aber mit außfertigung solcher ableinung vor ablauffender post
21
auffzukommen nit möglich gewesen, also soll die mit der negstfolgender
22
gehorsamst uberschickt

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Die Widerlegung wurde mit der Relation vom 20. Februar 1648 überschickt (Text: APW
38
[ II A 8 Nr. 13 Beilage C ] ).
, auch biß auff Ewer Kayserlicher Majestätt
23
allergnädigste erclehrung mit unßerer vorgehabten mündtlichn wieder-
24
legung eingehalten werden.

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