Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
53. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 19
[ 25/ ] 53 /–
Osnabrück 1647 Dezember 19
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 99–99’, 130–130’ = Druckvorlage – Kopie:
ebenda fol. 131–131’, 138; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII
nr. 1902fol. 250–250’.
Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die schwedischen und protestantischen Gesandten
(1647 XII 17), Warten auf Erklärung der katholischen Reichsstände zu den übrigen Arti-
keln ; Hauptverhandlungshindernis: kurkölnischer Tauschplan, diesbezügliche Aussichtslosig-
keit . Entschädigung für Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg; Zurückstellung der
Verhandlungen über Vollzug und Sicherung des Friedens.
Auf die Weisung vom 4. Dezember 1647 (Nr. 25). Und nachdem wir in
unßer negstvorgehender relation
Vom 16. Dezember 1647 ( [ Nr. 48 ] ).
die nach erhaltenem guttachten der catholischen
Teil 1 des zweiten kath. Ga. s,s.l. praes. 1647 Dezember 13 ( [ Nr. 48 Beilage A ] ).
ten
Ksl. Textvorschlag für Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. praes. 1647 Dezember 16 ( [ Nr. 48 Beilage B ] ).
mayntzische directorium vorlesen laßen und darauffhin den Schwe-
dischen und protestirenden, die tractatus zu reassumirn, haben zustellen
wöllen, also geruhen Ewer Kayserliche Mayestätt auß beyligender conti-
nuatione protocolli littera A und dan mit littera B vermerckter copey der
verfasten temperamenten allergnädigst anzuhörn, welchergestalt solches
alles vollenzogen und waß dabey so von den Schwedischen alß protesti-
renden eingewendet und hinc inde replicirt worden.
Dieweil es dan sich ansehen last, daß die Schweden ohne zuvor auch
wegen der ubrigen puncten erhaltene erclehrung der catholischen in kein
handtlung tretten werden, also hat sich der Churmayntzische director
erbotten, die derentwegen verfaste resolution noch gestern in pleno
catholicorum ablesen zu laßen und unß darauff einzuhändigen, damit
wir alßdan ein gantzes machen und die handtlung in gang richten mögen,
gestalten es auch ahn unßern fleiß nit ermanglen soll.
Die gröste difficultet erscheint bey der alternativa mit diesem stifft Oßna-
brück , da ihr fürstliche gnaden, der herr bischoff, noch immerzu der mei-
nung bleibt, es solten die vier Schaumburgischen ambter von der Caß-
lischen satisfaction zurückgezogen und mit denselben eine außwechße-
lung gegen den stifft Minden oder wenigst gegen der alternativa auff
Oßnabrück getroffen werden können. Wir befinden aber die sachen
weder bey denen interessirten partheien noch sönst in dem standt, daß
man sich einigen fruchtbarlichen erfolgs zu getrösten, wiewoll wir, seiner
fürstlichen gnaden umb soviel ein contento zu geben, nochmahl nit er-
manglen wöllen, einen versuch zu thuen.
Sonsten befindet sich in Ewer Kayserlicher Mayestätt ietzigen resolutio-
nibus
Ga. des GR ,s.l. 1647 Dezember 1, 2, 4 ( [ Beilage [1] zu Nr. 25 ] ).
aequivalentz
Art. X und XII KEIPO4A (Text: Meiern IV, 581 zweiter Absatz bzw. 584 zweiter Ab-
satz ).
allerdings dabey sein verbleibens haben soll.
Im ubrigen erwahrten wir gehorsamst, warzu Ewer Kayserlicher Maye-
stät vertröstete allergnädigste instruction
Gemeint ist die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ), die am 25. Dezember
1647 in Osnabrück eintraf.
solle auch der punctus restitutionis biß dahin in suspenso gehalten wer-
den
Entsprechend wurde von den ksl. Ges. in Art. de Helvetiis und Art. VI–XVI *KEIPO5*
([praes. Osnabrück 1647 Dezember 22], [ Nr. 56 Beilage B[.1] ] ) eine Verweisklausel einge-
richtet : De reliquis ad assecurationem, executionemque pacis pertinentibus, in progressu
tractatus suo tempore et loco, quae monitu necessaria erunt, proferentur (Text hier:
Meiern IV, 832 vorletzter Absatz).
Beilage A zu Nr. 53
Protokoll,s.l. 1647 Dezember 16, 17, 18. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 100–105;
ebenda fol. 132–137 – Druck: APW III C 2, 920 Z. 29 – 924 Z. 6.
16. Dezember 1647. Die kaiserlichen Gesandten übergeben den kaiserlichen Textvorschlag
für Art. I–V *KEIPO5* an Raigersperger, der ihn am gleichen Nachmittag im CC pro-
poniert . Dort stimmt die Mehrheit der katholischen Reichsstände (darunter alle Kurfürsten)
der Übergabe des kaiserlichen Textvorschlags an die Schweden mit geringen Änderungen zu.
17. Dezember 1647. Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die schwedischen Gesandten.
Die Kaiserlichen verneinen die Nachfrage der Schweden, ob die übrigen Artikel des Frie-
densentwurfs unverändert stehen bleiben sollen, betonen jedoch die besondere Wichtigkeit
der Regelungen über die Amnestie und das Reichsreligionsrecht. Die schwedischen Gesand-
ten wollen nur über die gesamten Kompromißvorschläge verhandeln, jedoch seie ihnen aus
der Korrespondenz bekannt, daß der Kaiser selbst und viele katholische Reichsstände es beim
KEIPO4A verbleiben lassen wollten; auch lägen ihnen die den Katholischen übergebenen
Kompromißvorschläge der kaiserlichen Gesandten vor, woraus sie ersehen könnte, daß nur
noch wenige Punkte strittig seien.
Die Kaiserlichen erkennen die den Schweden offenbar vorliegende Fassung der den Katho-
lischen übergebenen Kompromißvorschläge nicht als authentisch an. Darüber hinaus gingen
die zahlreichen Änderungswünsche nicht auf ihren, sondern auf den Wunsch der katho-
lischen Reichsstände zurück. Wenn alle katholischen Reichsstände in den KEIPO4A einwil-
ligen wollten, wären die Verhandlungen schnell beendet; derartiges hätten sie bis dato jedoch
nicht vernommen. Hoffen auf die Verhandlungsbereitschaft der schwedischen Gesandten.
Anschließend Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die protestantischen Reichsstände und
Appell an deren Verhandlungsbereitschaft. Diese antworten durch Dr. Leuber, sie hätten
gehofft, die Kaiserlichen hätten sich lediglich zu den noch offenen Punkten geäußert, und
kritisieren die Neuverhandlung des gesamten Friedensinstruments. Wollen die übergebene
Schrift trotzdem durchsehen.
18. Dezember 1647. Die kaiserlichen Gesandten berichten einer Deputation der katholischen
Reichsstände über die gestrigen Konferenzen, verbunden mit der dringenden Bitte, die rest-
lichen Punkte schnellstmöglich zu beraten. Beschwerde über die Kenntnis der schwedischen
Gesandten von den übergebenen kaiserlichen Kompromißvorschlägen und der einschlägigen
Korrespondenz; Hinweis auf die daraus resultierende schlechte Verhandlungssituation. Die
Katholischen versprechen zügige Abhandlung der verbliebenen Artikel.
Beilage B zu Nr. 53
Art. I–V *KEIPO5* (lat.)
Lemma (nach Meiern ): Circa amnestiam ex parte catholicorum tum etiam quorundam
Augustanae confessionis statuum sequentes correctiones desiderantur. – Zur Bezeichnung
s. [ Nr. 29 Anm. 245 ] .
XII)fol. 81–86 ; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10 – Konzept: GehStReg
Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10
In dieser Überlieferung sind mehrere Exemplare der verschiedenen Entwicklungsstufen der
ksl. Korrekturvorschläge zusammen- und teils ineinandergelegt; daher die doppelte Nen-
nung dieser Überlieferung. – Den Grundtext der hier angegebenen Konzept-Überlieferung
bilden die ksl., dem CC vorgelegten Korrekturvorschläge zu Art. I–XV *KEIPO4B* (Nr.
[ 22 Beilage [1] ] ). Bei den Art. I–V sind am Rand die Korrekturen hin zu *KEIPO5* ver-
merkt ; ab § „de Helvetiis“ steht nur noch der reine Grundtext der Korrekturvorschläge.