Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
45. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 12
Osnabrück 1647 Dezember 12
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 49–49’, 62–62’, PSfol. 50–53, praes. 1647
Dezember 22 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. (ohne PS); RK FrA
Fasz. 92 XIII nr. 1899fol. 234–235 (nur PS) – Konzept: ebenda fol. 232–233 (ohne PS).
Abschluß der Beratungen der Gesandten der katholischen Reichsstände über Amnestie und
Reichsreligionsrecht; Drängen der Protestanten auf Einigung über die Amnestie und das
Reichsreligionsrecht. Rückkehr Oxenstiernas aus Minden erwartet. Informationen über die
Reise Serviens nach Osnabrück: Zerstreuung der Furcht Schwedens vor bayerisch-französi-
schen Separatverhandlungen, Versicherung der Treue Frankreichs, gemeinsame Rachepläne.
PS Informationen für Krane durch Sinold: Versicherung der französischen Treue zu Schwe-
den durch Servien, gemeinsame (Rache-)Pläne der Kronen gegen Kurbayern; Weisung an
Leuber zur Rückkehr nach Dresden bei Verschleppung der Verhandlungen durch die schwe-
dischen Gesandten; große Verärgerung Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg über
hessen-kasselische Kontributionserhebungen in Mark und Ravensberg; Nachrichten über
schlechten Zustand der schwedischen Armee.
Ewer Kayserlicher Mayestätt können wir mit dieser post ein mehrers in
gehorsamster underthenigkeit nit berichten, alß daß die catholische vor-
gestrigen tags mit ihrer consultation super puncto amnestiae et gravami-
num zuende kommen, auch heudt dato die darüber verfaste resolution in
pleno abhörn thuen und versehenlich unß selbige mordrigen tags zustel-
len werden .
Und dieweil die protestirende unß stetigs umb beforderung ahnlangen,
wir auch vermercken, daß sie selbst vor allen dingen gehrn diese beyde
articulos erledigt sehen mögten, alß sein wir darauff vorhabens, die
handtlung mit denen Schweden ahnzutretten. Immittls zweifflen wir nit,
auch Ewer Kayserlicher Mayestätt allergnädigste haubtresolution einlan-
gen werde
Die Hauptinstruktion ( [ Nr. 29 ] ) traf erst am 25. Dezember 1647 in Osnabrück ein.
Des Oxenstirns wiederkunfft von Minden ist man auff heudt gewehrtig
und wirdt demnach baldt zu vernehmen sein, wohin sich der feindt wen-
den werde
Oxenstierna und Erskein waren am 10. Dezember 1647 nach Minden gereist (vgl. Nr. 33
[ bei Anm. 16 ] ).
Schwedischen steetigs nachfolgen, damit diese armada ehist ahn andere
örtt abgefordert werden mögte, alß von denen die Braunßschweig Lüne-
burgische fürstenthumb nit wenig beunglegnet werden söllen .
Sönsten des Servients iüngst alhier vorgehabte verrichtung anlangendt
wirdt unß von glaubhaffter anzeig soviel nachrichtung eingebracht, daß
er denen Schweden die gefaste mißgedancken, alß ob Franckreich den an-
standt der waffen mit ihrer churfürstlichen durchllauchtt in Bayrn zu hal-
ten
Am 14. September 1647 hatte Kf. Maximilian von Bayern den Ulmer Waffenstillstand
lediglich ggb. Schweden, nicht jedoch ggb. Frk. aufgekündigt. Die Aufkündigung des Waf-
fenstillstands zwischen Kurbayern und Frk. erfolgte schließlich von frz. Seite, jedoch erst
am 29. Dezember 1647 ( Albrecht , Maximilian, 1077f).
habens wehre, zu benehmen und versiecherung zu thuen, daß Franck-
reich mit Schweden alle crefften zusamensetzen wölle, solang und soviel,
biß sie sich ahn ihrer churfürstlichen durchllauchtt werden gerochen
haben, wie dan solches auch von der königin in Schweden in beyliegender
ihrer ahn könig
Mazzarini
welchen allen dan kein solche große friedensbegierde bey diesen beyden
feindtlichen cronen erscheinen wil, wie aber die Frantzösische pleni-
potentiarii sich gegen den Churbayrischen abgesandten laut seiner rela-
tionum so hoch contestirt und bezeugt haben.
PS Gestern ist der |:fürstlich Hessen Darmbstättische abgesandte:|
Gemeint ist hier Dr. iur. Justus Sinold gen. Schütz (1592–1657), 1645–1649 hessen-darm-
städtischer Ges. ; 1629 hessen-darmstädtischer Rat ( Lehsten II, 84, 193) – Hessen- Darm-
stadt wurde außerdem vertreten durch: Johann Jakob Wolff von Todtenwart (1585–1657),
1645–1649 hessen-darmstädtischer Ges. ; 1623 hessen-darmstädtischer Rat, erhielt 1628
den Titel „ksl. Rat“. Todtenwart votierte auch für die Reichsstadt Regensburg ( Kaster /
Steinwascher , 284f; Lehsten II, 100f, 220–226).
mir, Crane, gewest und allerhandt particularia eröffnet, so wir dieser un-
ßer gehorsamsten relation beyzufügen für nöttich erachten.
Erstlich hat bemelter gesandter in conformitet deßen, waß wegen des
Frantzösischen gesandten Servient verrichtung alhie in bemelter unßer re-
lation angezogen worden, berichtet, daß deßen negotiation nit bloß auff
benehmung des verdachts der cron Franckreich, alß ob dieselbe mit der
churfürstlichen durchllaucht in Bayrn die neutralitet zu continuirn ge-
meindt wehre, sondern fürnemblich in deme bestanden, daß er eine runde
erclehrung und anthwortt auff der cron Schweden ahn die cron Franck-
reich abgangene und von unß itzo beygeschloßene schreiben dieses in-
halts soll eingebragt haben, daß die cron Franckreich mit der cron Schwe-
den wieder Churbayrn wegen auffgekündigten armistitii causam commu-
nem mache und, umb sich ahn demselben zu rechnen, alle mittl von geldt,
volck und andern nothwendigkeiten hergeben, auch die waffen ehender
nit niederlegen wölle, es stünden dan dieselbe im hertzogthumb Bayren.
Und hette der Servient darauff denen Schwedischen gesandten solche
hohe versprechen und versiecherung gethan, daß sich der Oxenstirn selbst
zu ubernehmung der reiß nacher Minden, umb alles ahn die Schwedische
generalitet zu überbringen, resolvirt . Und verspühre er, abgesandter,
eine solche rachgirichkeit bey diesen leuthen, daß ers darfürhalten müße,
daß die cronen ehender alles wagen, alß sich nit ahn Churbayrn rechnen
werden, ia wan man denselben itzo alles, waß sie in instrumento pacis
noch verlangen, solte einraumen und nachgeben wölten, so würden sie
doch nit schließen, umb die handt zu vorgesetzter vindicta offen zu hal-
ten .
Zum andern berichtete selbiger abgesandter, daß dem Chursachsischen
alhie von seinem gnädigsten herrn befehl zukommen
Gemeint ist wohl die Weisung vom 29. Oktober/8. November 1647 (Text: APW II A 6
Nr. 274 Beilage [1]; vgl. auch [ Nr. 60 bei Anm. 10 ] ).
mercken würde, daß sich die Schwedischen gesandten bey reassumption
der tractaten nit zum ziehl lencken, sondern ethwo auffzug und verzöge-
rung suchen wölten, daß er, Chursachßische, sich alßdan wieder von hier
nach hoff erheben und bey seinem abzug denen Schwedischen deutlich
anzeigen solte, die churfürstliche durchllauchtt zu Sachßen wölten des
kriegs ein endt und den frieden befördert haben; weilen sie aber ver-
merckten , daß durch die tractatus nit darzu zu glangen, so wölten sie sich,
so gutt sie könten, selbst und ihr im Reich tragendes ertzmarschalcken-
ambt in acht nehmen.
Zum dritten, so laße sich zwischen Churbrandeburg und der frau landt-
gräffin von Heßen Caßel eine offension vermercken, weilen die chur-
fürstliche durchllaucht umb auffheb- und einstellung dern contributio-
nen , womit ihre underthanen von der Heßen Caßlischen seithen belegt
sein
Gemeint sind die hessen-kasselischen Truppen in den kurbg. Gft.en Mark und Ravens-
berg . Diese erhoben Kontributionen, so daß Kurbg. de facto in die Kreisdefension des nie-
derrheinisch-westfälischen Reichskreises einbezogen wurde. Kf. Friedrich Wilhelm von Bg.
war der dortigen Kreisdefension jedoch niemals beigetreten und betrieb seit dem Herbst
1647 zunehmend energisch die Einstellung der hessen-kasselischen Kontributionserhebun-
gen in seinen Landen, die er im Januar 1648 auch erreichte ( Foerster , Ferdinand, 300ff;
vgl. auch [ Nr. 118 Anm. 27 ] ).
anthwortt zurückentfangen hetten, warüber ihre churfürstliche durchl-
laucht dermaßen entrüstet sein sollen, daß in diese rede heraußgefallen,
sie bedörfften keiner vormünderin, sönderlich eines weibs nit, in regie-
rung ihrer underthanen, wölten ihro von einem nebenstandt keine leges
vorschreiben, weniger ihre underthanen collectirn laßen. Wan die landt-
gräfin nit wölte, so würde sie müßen und ihre churfürstliche durchllaucht
zu errettung ihrer underthanen noch mittl zu finden wißen. Ein vorneh-
mer minister hette der churfürstlichen durchllaucht darüber einreden und
sie waß senfften wöllen, sagendt, daß sich die sachen mit der fraw landt-
gräffin noch woll würden vergleichen laßen. Es hetten sich aber die chur-
fürstliche durchllaucht ab solcher erinnerung offendirt befunden und ge-
sagt , wer ihro dergleichen sachen rathe, der seie ihr freundt nit noch ge-
trewer diener.
Endtlich hette sich der Schwedische commendant zu Holtzmünden
ser tagen gegen einen seines, gemelten abgesandtens, gnädigen herrn be-
dienten , der durch Caßel auff der post anhero kommen und von selbigen
commendanten für einen Heßen Caßlischen bedienten angesehen wor-
den , dieser rede vernehmen laßen, das Schwedische kriegswesen stehe
itzo in so ublen zustandt, alß es die gantze zeit uber, da die cron Schwe-
den mit Kayserlicher mayestätt im krieg gewest , niehmahlen gestanden.
Er, der durchreisender, solte es gegen die Schwedischen gesandten alhie
erinnern und ihnen sagen, daß sie den friedenschluß befordern solten.
Dörffte sonsten eine schwehre veranthworttung auff sie fallen, wan das
werck solte lenger auffgezogen werden.
Die folgenden Beilagen sind datiert nach der schwed. und frz. Überlieferung (zur frz.
Überlieferung vgl. APW [ II B 6 Nr. 254 Anm. 6 ] ). Die ksl. Überlieferung ist jeweils datiert
auf 1647 Oktober 24/November 3. Zur Flugschriftenüberlieferung s. [ Nr. 59 Anm. 3 ] .
Beilage [1] zu Nr. 45
Königin Christina an Königin Anna (lat.), Stockholm 1647 [Oktober 29/November 8]. Ko-
pie : RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 56–57; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.; Giessen 200fol.
125–126
Oktober 24); Meiern V, 85f (dat. 1647 Oktober 24); APW [ II C 4/1 Nr. 46 ] .
Beilage [2] zu Nr. 45
Königin Christina an König Ludwig XIV. (lat.), Stockholm 1647 [Oktober 29/November 8].
Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 58–60’; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.; Giessen 200
fol. 127–129
1647 Oktober 24); Meiern V, 86f; APW II C 4/1 Nr. 45.
Beilage [3] zu Nr. 45
Königin Christina an Mazarin (lat.), Stockholm 1647 [Oktober 29/November 8]. Kopie: RK
FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 54–55’; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.; Giessen 200fol.
131–132’
Londorp VI, 235f (dat. 1647 Oktober 24); Meiern V, 87f (dat. 1647 Oktober 24); APW
II C 4/1 Nr. 47.