Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
7. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1647 November 21
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Osnabrück 1647 November 21
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 115 Z 9 N 81 unfol.
Haltung am Innsbrucker Hof zur Zession des Elsaß. Gerüchte am kurbayerischen Hof über
Abreise Volmars vom Kongreß. Ankunft Ernsts in Osnabrück, Hoffnung auf baldiges Ein-
treffen der übrigen katholischen Gesandten; Notwendigkeit der Verhandlungsführung mit
Schweden; Eindruck allgemeiner Friedensbereitschaft; Klage über Beeinträchtigung der eige-
nen Verhandlungsposition durch Kenntnis der Protestanten von kurbayerischer Haltung.
Freude über Ergebnis der Mission Kurz’ am kursächsischen Hof. Oldenburgische Exemtion.
Habsburgische Hausangelegenheiten.
Rezepisse auf zwei Schreiben vom 6. und 9. November 1647 : Kein Wider-
spruch Erzherzog Ferdinand Karls
Frankreich, Verhalten Bienners
woll an Kayserlichen hof raisen, und solches improbirt, waiß ich nit, wo-
her es kombt, denn dergleichen von mir niemalen gesagt worden. Hab
auch dem Dr. Ernsten selbst gesagt, wie es mit meiner abforderung be-
schaffen und daß ihre majestät mich noch nit erlassen wolten
Volmar hatte den Ks. am 18. Oktober 1647 um seine Entlassung aus dem Gesandtschafts-
dienst gebeten (vgl. APW II A 6 Nr. 253). Auf eine diesbezügliche Nachfrage hin hatte der
Ks. Kf. Maximilian von Bayern jedoch bereits am 8. November 1647 darüber in Kenntnis
gesetzt, daß er Volmar nicht abberufen werde, sondern ihm die Teilnahme an den Ver-
handlungen in Osnabrück befohlen habe (vgl. ebenda Nr. 271 Beilagen A und B).
wundern aber ists, daß ich anietzt daselbst so guett worden pin, da man
doch hievor vermeint, ihre Kayserliche majestät thuen ein peccatum mor-
tale , daß sie mich nit also gleich propter duo aut tria verba grammatica
cum ignominia abschaffen wollen
Volmar hatte mit seinem Verhalten in der Vergangenheit einige Male Unzufriedenheit auf
rst. bzw. ksl. Seite hervorgerufen, bspw. in den Verhandlungen über die pfälzische Restitu-
tion (vgl. APW [ II A 3 Nr. 32 ] ) oder die Entschädigung für Kurbg. (vgl. APW [ II A 5 Nr. 230 ] ). Worauf Volmar im vorliegenden Fall konkret anspielt, konnte nicht ermittelt werden.
Dr. Ernst ist eben heüt, als wir unser post expedirt, allhier ankommen.
Halt also, werde einer nach dem andern folgen und keiner der letst wollen
sein. In denn Churbayerischen schreiben
Gemeint sind die kurbay. Schreiben vom 22. und 27. Oktober 1647 (Texte: APW II A 6
Nr. 260 Beilagen B und C bzw. ebenda Nr. 266 Beilage A). Vgl. auch [ Nr. 6 Anm. 4 ] .
catholicos et protestantes gar zu gwiß pro fundamento gesetzt. Die
protestierenden haben kein andere meinung, als wie vor cum Suecis die
handlung füeren ze lassen
Im September 1646 hatten die prot. Rst. die Führung der Gravaminaverhandlungen in
ihrem Namen auf die schwed. Ges. übertragen und diesen im Gegenzug ihre Unterstüt-
zung in der Satisfaktionsfrage zugesichert ( APW [ II A 5 Nr. 49 ] ; Ruppert , 260f).
seyen, damit uff den nothfal mit einer oder anderer partei negocirt
werden könde, wölches man auch diserseits ad evitandam suspicionem
protrahendi tractatus nit außschlagen sollen. Mich gedünkht, die gmüet-
ter seyen zimblich disponirt, sich ad conclusionem ze nähern. Allein ist
zu beclagen, dz die protestierenden daß Churbayerische schreiben vom
22. Octobris zu handen bekommen und darauß alle intentiones erlernet
haben, wölches unß dann nit wenig unglegenheit machen würdt. Besorg
mich, sie bekommen dz ander vom 27. auch, wölches noch ärger wer.
Daß dann herrn graf Kurtzen negociation bei Chursaxen wol abgeloffen
Kurz war am 21. Oktober 1647 von Ferdinand III. an den kursächsischen Hof entsandt
worden, um Kf. Johann Georg zum Bruch des Waffenstillstands mit Schweden und zum
Zusammenschluß mit dem Ks. zu bewegen (Text der Instruktion: APW II A 6 Nr. 260
Beilage E). Am 9. November 1647 kehrte er von dort mit der Aussicht an den Ks.hof
zurück, daß Kf. Johann Georg Schweden die Kontributionen kündigen und sich für Verän-
derungen am KEIPO4A zugunsten der Katholiken einsetzen würde ( Dickmann , 540f;
Ruppert , 322; vgl. auch die diesbezügliche Korrespondenz in RK FrA Fasz. 54ffol. 50–
219’).
höre ich von hertzen gern, und hett er auch hieher vom 5. huius auß
Dreßden etwas parte geben
majestät werden uff solche mittel zum erwünschten ende kommen. Un-
sers ortts allhier werden wir gwißlich an unser schuldigkheit nichts er-
wenden lassen. Exemtion Oldenburgs: Bitte um Übersendung des Exem-
tionsdekrets
Gemeint ist das Dekret zur Exemtion Oldenburgs von der Kontribution (Prag 1647 De-
zember 11; vgl. [ Nr. 58 Anm. 7 ] ). – Gf. Anton Günther von Oldenburg (1583–1667; 1603
Gf.) betrieb im DK eine Politik der Neutralität („Schutzbriefpolitik“). Zentrales Mittel
dabei war sein Streben nach ksl. Exemtionsdekreten, die ihm bei Befreiung von der Ver-
pflichtung zur Zahlung jeglicher Abgaben Neutralität ggb. den kriegführenden Parteien
garantierten ( Düßmann , 10–14, 17–39, 105–116). Die Erteilung des Exemtionsdekrets
setzte im vorliegenden Fall die Erfüllung offenstehender ksl. Geldforderungen an Gf. An-
ton Günther voraus. Die ksl. Ges. förderten die Erteilung des Dekrets, da die von Anton
Günther geforderte Summe für die Zahlung ihrer ausstehenden Deputatgelder vorgesehen
war.
[auf beiliegendem Zettel:] Habsburgische Hausangelegenheiten: Bildnisse
von den Töchtern Erzherzogin Claudias
dahinter vermutet.